Guest Temposünder Posted December 17, 2004 Report Share Posted December 17, 2004 Bin mit ca. 160 bei 100 auf der Autobahn 3 in Hessen geblitzt worden. Patsch, da war es passiert. Nun meine Frage, gibt es beim Firmenwagen dort Möglichkeiten Ohne Punkte und Fahrverbot rauszukommen??? Danke für eure Hilfe Quote Link to post Share on other sites
fidelio75 0 Posted December 17, 2004 Report Share Posted December 17, 2004 Nee Du, die Punkte nimmst mit. Fahrverbot kannst eventuell durch deinen Anwalt durchkriegen. ( Sage, dass du auf dein FS angewiesen bist, ansonsten du in eine Finanzielle Plblematik kommen kannst. ) Viel >Glück Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted December 17, 2004 Report Share Posted December 17, 2004 Schau dich erstmal bisschen hier um, es gibt sehr wohl Möglichkeiten...... Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted December 17, 2004 Report Share Posted December 17, 2004 Hmm bei so einem hohen Verstoß ist der Behörde sicher daran gelegen, die Sache zu verfolgen. Ich habe keine Ahnung, wie es hier mit Ersafa oder Alberto-Methode aussieht, aber wenn das alles nix bringt, dann wirste wohl in den sauren Apfel beissen müssen, die Points kassieren und versuchen, wenn es dein 1. Verstoss überhaupt ist, ums Fahrverbot herumzukommen und die Geldbuße erhöhen. Warte erstmal ab was kommt und melde dich dann wieder hier, wenn du weisst, was genau dir vorgeworfen wird. Quote Link to post Share on other sites
Guest Temposünder Posted January 4, 2005 Report Share Posted January 4, 2005 Hi Leute, das Schreiben der Behörde ist bei meinem Chef eingegangen. Betreff: Zeugenanhörung Darin steht das der Firmenbulli nach Abzug der Toleranz 45 kmh zu schnell war und das der Halter (GmbH) nicht als Fahrerführer in Betracht kommt und das er innerhalb von einer Woche den Fragebogen(Konnte ich noch nicht einsehen, da ich nur eine Kopie bekommen habe) zurücksenden soll. Auf dem Foto erkennt man mich definitiv nicht da das komplette Gesicht weiß ist. Das Schreiben kommt auch aus einem anderen Bundesland. Was passiert oder kann passieren wenn mein Chef sagt er kann sich nicht erinnern wer gefahren ist. Wann beginnt denn die Verjährung gegen mich??? Tattag, 6.12.04, Schreiben vom 28.12.04. Meinen großen Dank schon im voraus Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 4, 2005 Report Share Posted January 4, 2005 Higegen dich müssen bis zum 5.3. Maßnahmen eingeleitet sein.Das Originalfoto ist bei weitem besser, als die Kopie, die dein Chef bekommen hat.Es kann jetzt sein, dass die bei der Fa. auftaucht und fragt - oder dass dein Chef, wenn du nicht ermittelt werden kannst, für alle Autos Fahrtenbücher führen muss. GrußHaweThie Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted January 4, 2005 Report Share Posted January 4, 2005 @Temposünder Es kommt auf die Größe der Firma an aber wenn mehrere Fahrer in Betracht kommen, kann dein Chef einfach mal sagen, er erkennt nichts auf dem Bild - das ist ja auch die Wahrheit. Er bittet daher um ein besseres Bild, auch weil er niemanden falsch verdächtigen will (Straftat!!). Sollte die Polizei dann demnächst in der Firma auftauchen solltest du schleunigst in Deckung gehen, dich sollten die Cops nicht sehen. Ein Fahrtenbuch ist indes schon sehr unwahrscheinlich, es gilt i.d.R. eine Frist von 2 Wochen, danach muss sich der Halter nicht mehr unbedingt an den Fahrzeugführer erinnern.Außerdem - der Chef würde ja gerne helfen, aber er will aufgrund des schlechten Fotos niemanden falsch Verdächtigen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Daddy Cool Posted January 4, 2005 Report Share Posted January 4, 2005 @LandyEin Fahrtenbuch ist indes schon sehr unwahrscheinlich, es gilt i.d.R. eine Frist von 2 Wochen, danach muss sich der Halter nicht mehr unbedingt an den Fahrzeugführer erinnern.Das ist nur zum Teil richtig.Ein Fahrtenbuch kann auch während des gesamten Verfahrens auferlegt werden, nur in den Fällen von sehr schlechten Fotos gilt obige Regel. D.h. im Klartext: Ist ein Fahrer gut auf dem Foto zu erkennen und weigert er sich der Halter ihn zu benennen ( auch bei der Aussage: den kenne ich nicht oder den kann ich auf dem Foto nicht erkennen ) kann es ein Fahrtenbuch geben. GrußDaddy Cool Quote Link to post Share on other sites
Guest Nichtschleicher Posted January 5, 2005 Report Share Posted January 5, 2005 Hi, ich würde darauf hoffen dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann, das gibt ggf. ein Fahrtenbuch, was ja kein Beinbruch ist. Geschickt, wenn Chef bzw. andere MA ebenfalls nichts (mehr) wissen. Bei uns sind Firmenwagen personengebunden und die geben die Anschrift des MA raus, da kommt man schon etwas in Erklärungsnotstand... Quote Link to post Share on other sites
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