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Wo ist der Führerschein abzugeben?


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Guest Saus F.

Hallo,

heute kam der erwartete Bußgeldbescheid. Darin schreibt der Sesselpuper vom Regierungspräsidium Kassel (wurde auf der A4 bei Kirchheim geblitzt), dass ich meinen Lappen "seiner Behörde" zuzusenden bzw. abzuliefern habe. Das wäre ja dann das Regierungspräsidium Kassel! Das ist doch shit! Das passt garnicht in meine Planung. Ich dachte, ich kann den hier (Frankfurt/M) bei der Pullizei abgeben?

Wenn ich den Lappen mit der Post verschicke, und die dann auch, verlier ich doch zusätzlich noch ein paar Tage! Was soll der Scheiss?????

Hess :D

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Bei uns ist das so, dass man den FS auch bei der Stadt-/Kreisverwaltung abgeben kann, in der man wohnt.

Das funktioniert allerdings nur, wenn der Sachbearbeiter vom RP Kassel damit einverstanden ist.

Also mit allen Unterlagen (BG, FS) zur Stadt Frankfurt. Wenn die nett sind, rufen die in Kassel an, fragen nach und wenn der SB beim RP auch nett ist, kann der FS in Frankfurt hinterlegt werden.

Wenn nicht, immer daran denken.... Rasen bringt nur kurzfristig Vorteile.

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den fs bei der polizei abgeben bringt nichts.

die müssen ihn weiterschicken, an die den bußgeldbescheid ausstellende behörde (dahin muß der fs im regelfall immer).

wenns dumm läuft anerkennt dann die behörde das abgabedatum bei der polizei nicht, sondern erst den eingang bei ihnen.

was völlig legal ist, der fs MUß nunmal dahin, wo der bugebe herkommt.

 

also frag auf deinem ordnungsamt/bußgeldstelle nach, ob die den fs aufbewahren würden und ob kassel das dann evt. anerkennt, wenn eine andere behörde ihn aufbewahrt.

 

die chancen stehen 50:50.

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Hallo nicole,

als mein Frauchen vor ein paar Jahren mal für einen Monat die Pappe abgeben durfte, ging das ohen Probleme oder Diskussion bei der nächsten Poizeistation (in Berlin), obwohl in Brandenburg geblitzt. Die Frist lief ab dem Abgabedatum und die Pappe konnte auch dort wieder abgeholt werden.

 

Grüße

Klaus

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Guest Loci

sollten die aus kassel deinen führerschein bei denen haben wollen würd ich den per einschreiben zu denen schicken. damit sicherst du dich ab das du es denen geschickt hast und die müssen es dann ja unterschreiben das die das teil erhalten haben. würd ich zumindest so machen.

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@klausk

 

tja, ich weiß. daß das z.t. so gehandhabt wird.

eben deshalb stiftet das auch immer wieder verwirrung, wenn mal jemand sich wirklich an das hält was im gesetz drinsteht, d.h., den fs wirklich vor ort zu den akten nehmen.

manche behörden akzeptieren bereits die abgabe bei der polizei, obwohl dies lt. gesetz eben grade nicht die geforderte amtliche verwahrung begründet.

mache behörden akzeptieren die verwarung des fs bei einer anderen behörde, was zwar die amtliche verwahrung begründet, aber nicht in dem speziellen einzelfall (dies könnte nur bei der den bugebe-erlassenden behörde passieren).

 

und hier nun die von grobi gelobte quellenangaben:

amtliche verwahrung:§ 44 II StGB

gute Ausführungen: Hentschel, Trunkenkeit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot :D

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Die letzten 2 mal habe ich meine FE per stinknormalen Brief zur entsprechenden Behörde geschickt und ihn jedesmal rechtzeitig per Einschreiben mit entsprechender Belehrung ab wann ich wieder Fahren durfte zurückbekommen.

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