Guest Steffi Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Hallo Radarforum-User ! Als Erstes 'mal vielen Dank, für die bisher von Euch gegebenen Tipps. Ich habe alle Tipps von Euch befolgt und hatte Erfolg damit. Zur Erinnerung: Ich wurde mit dem Auto meines Vaters geblitzt, der hat mich nicht verraten und die Polizei konnte weder bei meinen Eltern etwas erreichen, noch bei evtl. Nachbarn..... Dies hat nun zur Folge, dass mein Vater erneut Post bekommen hat mit der Aussage, dass die Ermittlungen eingestellt sind, weil der Fahrzeugführer nicht eindeutig ermittelt werden konnte. Ihm wird jedoch angedroht, dass er demnächst für alle Fahrzeuge ein Fahrtenbuch führen muss. Zu dieser Androhung soll er sich innerhalb 14 Tagen schriftlich äußern Deshalb die Frage: WIE SOLL MEIN VATER SICH AUF DIESE ANDROHUNG HIN MELDEN BZW. WAS MUSS ER SCHREIBEN, DAMIT ER ZUKÜNFTIG KEIN FAHRTENBUCH FÜHREN MUSS ????? Ich bedanke mich ganz herzlich für viele Antworten GrußSteffi Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Ist denn die Verjährung bereits erreicht ? Wenn ja, würde ich der Behörde den Täter mitteilen und auf das Zeugnissverweigerungsrecht hinweisen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Der Hinweis auf des Zeugnisverweigerungsrecht steht der Fahrtenbuchauflage ebensowenig im Weg wie die Nennung des Fahrers nach der Verjährung. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Wie hat sich denn der Papa verhalten? Kooperativ, doch leider unwissend oder hat er grundsätzlich jede Mitarbeit verweigert? Wieviel Zeit ist denn zwischen dem Verstoss und dem Erhalt des AB vergangen ? @ Gosse Wieso kann die Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts zu meinem Nachteil ausgelegt werden? Quote Link to post Share on other sites
Guest darkfighter Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 wie wärs einfach mit zahlen.Also bei ner fahrtenbuchandrohung würd ich lieber zahlen. Quote Link to post Share on other sites
Chili 1 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 @darkfighter: Was soll sie denn zahlen wenn das Verfahren eingestellt ist und die Verjährung eingetreten ist... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 @ Gosse Wieso kann die Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts zu meinem Nachteil ausgelegt werden? Ein Blick in den Hentschel erleichtert die Rechtsfindung Die Fahrtenbuchauflage bewirkt keinen Aussagezwang, deshalb wird § 31a StVZO nicht durch Zeugnisverweigerungsrechte eingeschränkt (BVG DAR 72, 26; 95, 409; NJW 81, 1852; 87, 143; VGH Ka VBl 74, 648; OVG Lüneburg DAR 76, 27; ZfS 97, 77; OVG Münster VRS 66, 317) Der Halter kann sich weder auf ein prozessuales Zeugnisverweigerungsrecht noch auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen (VGH Mü DAR 76, 278; OVG Ko ZfS 00, 278) Das Fahrenbuch unterliegt auch nicht dem Beschlagnahmeverbot nach § 97(1) StPO (BVG NJW 81, 1852; VGH Mü DAR 76, 278) GrußGoose (nicht Gosse) Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Des Risikos eines drohenden Fahrtenbuches bei entsprechenden Voraussetzungen sollte man sich bewußt sein. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 GrußGoose (nicht Gosse)Oh Gott..... Sorry, war echt nicht böswillig. Ist mir aber leider auch nicht zum erstem Mal passiert, nur bisher hab ich das immer rechtzeitig bemerkt. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 GrußGoose (nicht Gosse)Oh Gott..... Sorry, war echt nicht böswillig. Ist mir aber leider auch nicht zum erstem Mal passiert, nur bisher hab ich das immer rechtzeitig bemerkt. Dachte ich mir (ist mir bei der Unterschrift auch schon das eine oder andere Mal passiert ) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
idefiiix 0 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Als Erstes 'mal vielen Dank, für die bisher von Euch gegebenen Tipps. Ich habe alle Tipps von Euch befolgt und hatte Erfolg damit. ganz so gut und "geil" war der erfolg wohl doch nicht, wenn sie euch mit einem fahrtenbuch kommen. das legt den schluss nahe, dass ihr euch wohl eher nicht gemäss den "idee" des forums verhalten habt. da hilft nur: mehr lesen. er Vorschlag, nicht? das fahrtenbuch seid ihr ja bald wieder los idefiix Quote Link to post Share on other sites
schwupp 0 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Verjährung? Täter mitteilen? Besser nicht.Durch das Verwandschaftsverhältnis ersten Grades ist die Sachlage ja klar. Was gibts zu einer ANDROHUNG eines Fahrtenbuches gross zu antworten ? Nichts. Konsequenz : beim nächsten Verstoss, bei dem der Fahrer erneut nicht bestimmt werden kann ( oder will ), hat der Halter dieses Büchlein an der Backe. Das Ding alleine schätze ich durch seine Nervigkeit schon als Strafe ein. naja, mfg, schwupp Quote Link to post Share on other sites
Guest darkfighter Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 jo sollte das fahrtenbuch nur im geringsten net stimmen biste halt ziemlich dran und dann heissts Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Wie schnell warst du denn und wieviel war erlaubt. Wie habt ihr euch (Vater) verhalten? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 jo sollte das fahrtenbuch nur im geringsten net stimmen biste halt ziemlich dran und dann heissts Nein, dann ist dein Vater als Halter dran. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
JosefStadler 0 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Mir hat hier bislang noch keiner erklären können, was an einem Fahrtenbuch schlimm sein soll: Man nimmt es, legt es in den Schrank, und wenn jemand fragt schreibt man quer über das gesamte Buch "Fahrer: ich" Die ordnungsgemäße Führung hat ja nur den Zweck, bei einem weiteren Verstoß den tatsächlichen Fahrer anhand des Fahrtenbuches überführen zu können. Also entweder hat dein Fahrer keine Autos mehr oder ihr fahrt für die Zeit des Fahrtenbuchs anständig. Oder aber: Jemand, dem dein Vater das Auto geliehen hat, hat sich mit falschen Angaben ins Fahrtenbuch eingetragen Viele GrüßeJosef PS.: Bitte alle Belehrungen ersparen und nur konstruktive Hinweise, was das Fahrtenbuch genau bringen soll. Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Die Fahrtenbuchauflage ist doch ein Witz. Die Folgen bei Fehlern sind gerade mal 50€ und 1 Punkt und somit günstiger als ein >21kmh zu schnell. Aber mal eine Frage zur Fahrtenbuchauflage: Wie wird das einhalten der Auflage überprüft? Gibt es Kontrollen seitens der Bußgeldbehörde oder wird es erst bei einen erneuten verstoss kontrolliert? Dein Vater sollte den schuldigen Fahrer ordenlich die Ohren langziehen und ihn ein Fahrverbot erteilen. Quote Link to post Share on other sites
JosefStadler 0 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 > Aber mal eine Frage zur Fahrtenbuchauflage: Wie wird das einhalten der Auflage überprüft? Gar nicht (IMHO). > Gibt es Kontrollen seitens der Bußgeldbehörde oder wird es erst bei einen erneuten verstoss kontrolliert? Letzteres. Ersteres nur theoretisch. Und wenn, dann wird das FB eben 'angemessen' ausgefüllt. Besonders lustig natürlich, wenn sich jemand mit falschem Namen eingetragen hat. Soll vorkommen. Oder mit richtigem Namen, etwas 'Hans Maier, Deutschland'. Viele GrüßeJosef Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 §31a StVZOFahrtenbuch (1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen. (2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt 1. vor deren Beginn - Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers, - amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, - Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und 2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen. (3) Der Fahrzeughalter hat 1. der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder 2. sonst zuständigen Personen das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muß, aufzubewahren. 'Hans Maier, Deutschland'reicht also nicht, kostet 50 Euro und bringt einen Punkt Die unverzügliche Kontrolle muß jederzeit möglich sein, sonst kostet es ebenfalls 50 Euro und bringt einen Punkt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Black Spy 0 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 Die Fahrtenbuchauflage ist normal zeitlich begrenzt. Dann wird die Karre eben solange auf die Mutter oder Tochter umgemeldet und fertig.Wenn das Fahrtenbuch nicht für Folgeautos gilt, könnte man dann einfach die Zulassungsnummer wechseln, um das Fahrtenbuch loszuwerden?Und dann könnte man noch eine Straftat vortäuschen, das Seitenfenster einschlagen (zahlt die Teilkasko) und das Auto ausräumen. Bei dieser Gelegenheit wird auch das Fahrtenbuch geklaut (bitte keine Vorwürfe, ich weiß, daß das natürlich hochgradig illegal, moralisch verwerflich, gefährlich und nur eine theoretische Möglichkeit ist). Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 Wenn das Fahrtenbuch nicht für Folgeautos gilt, könnte man dann einfach die Zulassungsnummer wechseln, um das Fahrtenbuch loszuwerden?Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge ... Und dann könnte man noch eine Straftat vortäuschen, das Seitenfenster einschlagen § 145d StGB Vortäuschen einer Straftat (1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, 1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder 2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist. (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten 1. an einer rechtswidrigen Tat oder 2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu täuschen sucht. (zahlt die Teilkasko) § 265 StGB Versicherungsmißbrauch (1) Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überläßt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist. (2) Der Versuch ist strafbar Ich bin mir manchmal nicht sicher, ob das alles ernst gemeint ist und wenn, ob die Schreiber sich der Konsequenzen eines solchen Handelns bewusst sind. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
mopedfahrer 0 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 Das ist doch ganz einfach. Wenn Auflage Fahrtenbuch dann ist das immer noch besser als Lappen los.Alles was "nur" Geld kostet oder ein/mehrere Pünktchen in Flens lässt sich doch sicherlich verkraften.Konsequenterweise wird man dann etwas ruhiger Fahren um weiter schlimmeres zu verhindern. Im allgemeinen wird sowieso viel zu Rüpelhaft gefahren, auf unseren Straßen herscht doch mittlerweile Krieg.Lücken werden brutal zugefahren, Fahrspurwechseln wird nicht mehr zugelassen, Reissverschlusssystem gibt es nur noch an ner Hose. Aufe Autobahn wird links überholt oder im Kofferaum mitgefahren.Vorfahrt und Vorrang wird nicht mehr gewährt aber wehe ein anderer richtet sich nicht danach dann ist das Geschreie groß. Alle anderen haben sich an den Regeln zu halten nur ICH nicht. Wie lange dauert denn i.d.R. eine Fahrtenbuchauflage? Lohnt sich denn eine Ummeldung des/der Fahrzeuge? Quote Link to post Share on other sites
Cobra 0 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 .... Aufe Autobahn wird links überholt .... Wo ist das Problem? Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 ...Aufe Autobahn wird links überholt ..... Ja, das sind die Schlimmsten ! Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 Mir hat hier bislang noch keiner erklären können, was an einem Fahrtenbuch schlimm sein soll: Man nimmt es, legt es in den Schrank, und wenn jemand fragt schreibt man quer über das gesamte Buch "Fahrer: ich" Folge: 50 EUR + 1 Pkt Oder aber: Jemand, dem dein Vater das Auto geliehen hat, hat sich mit falschen Angaben ins Fahrtenbuch eingetragenFolge: 50 EUR + 1 Pkt Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 "Folge: 50 EUR + 1 Pkt" Sofern ein Nachweis gelingt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 @goose Habe die Sache bezgl. des FB noch nicht vergessen. Habe aber noch keine Zeit gehabt mich kundig zu machen. Quote Link to post Share on other sites
mopedfahrer 0 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 Das ist doch ganz einfach. Wenn Auflage Fahrtenbuch dann ist das immer noch besser als Lappen los.Alles was "nur" Geld kostet oder ein/mehrere Pünktchen in Flens lässt sich doch sicherlich verkraften.Konsequenterweise wird man dann etwas ruhiger Fahren um weiter schlimmeres zu verhindern. Im allgemeinen wird sowieso viel zu Rüpelhaft gefahren, auf unseren Straßen herscht doch mittlerweile Krieg.Lücken werden brutal zugefahren, Fahrspurwechseln wird nicht mehr zugelassen, Reissverschlusssystem gibt es nur noch an ner Hose. Aufe Autobahn wird links überholt oder im Kofferaum mitgefahren.Vorfahrt und Vorrang wird nicht mehr gewährt aber wehe ein anderer richtet sich nicht danach dann ist das Geschreie groß. Alle anderen haben sich an den Regeln zu halten nur ICH nicht. Wie lange dauert denn i.d.R. eine Fahrtenbuchauflage? Lohnt sich denn eine Ummeldung des/der Fahrzeuge? Soll natürlich RECHTS überholen heissen. Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 Was passiert neben den 50€/ 1 Punkt, wenn man während eines angeordnenten Fahrtenbuch mehrfach im fahrverbotsbereich geknipst wurde und dank nicht als Fahrer ermittelt werden kann? Das Fahrtenbuch ist dann selbstverständlich lückenhaft so auch dieses nicht zu Fahrerermittlung hilfreich ist. Gibt es dann auch härtere Folgen für den Fahrer? Besser als ein Fahrtenbuch wäre die anordnung eines elektronischen Fahrtenschreibers. Dieser sollte erst nach autorisierung per Fingerabdruck den wagen starten. Quote Link to post Share on other sites
Black Spy 0 Posted November 27, 2004 Report Share Posted November 27, 2004 Ich bin mir manchmal nicht sicher, ob das alles ernst gemeint ist und wenn, ob die Schreiber sich der Konsequenzen eines solchen Handelns bewusst sind. Natürlich bin ich mir der Folgen bewußt. Und nur um ein Fahrtenbuch abzuwehren ist die Maßnahme vielleicht etwas übertrieben. Das Auto einfach ein paar Monate ummelden ist sicher die praktikabelste Lösung (oder einfach das Fahrtenbuch führen). Wenn man das Fahrtenbuch tatsächlich verschwinden lassen will, dann muß man wie so oft im Leben den Nutzen und das Risiko abwägen. No risk, no fun. Quote Link to post Share on other sites
Tasko 0 Posted November 30, 2004 Report Share Posted November 30, 2004 Muß der Halter das Fahrtenbuch beim Fahrtantritt und nach jeder Fahrt kontrollieren? Der kann doch nix dafür, wenn die Fahrer sich nicht dran halten.Und was ist so schlimm daran, wenn man was in der Art reinschreibt "Solange keine anderen Angaben erfolgen ist der Fahrer der Halter"?Das Fahrtenbuch dient ja der zukünftigen Feststellung des Fahrers. Wieso also sollte ich jede meiner Fahrten aufschreiben, solange ich bei Bedarf meine "Fahrereigenschaft" nicht abstreite? Alles andere ist reine Schikane. Ein RA und ein zu eigenen Gedanken fähiger Richter sollten die 50€ samt Punkt unter den Tisch fallen lassen, solange der Fahrer bei Bedarf zweifelsfrei festgestellt werden kann und dieser nicht anfängt, alles abzustreiten. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 30, 2004 Report Share Posted November 30, 2004 Und was ist so schlimm daran, wenn man was in der Art reinschreibt "Solange keine anderen Angaben erfolgen ist der Fahrer der Halter"?Der Wortlaut des § 31a StVZO ist doch soweit recht schlicht aufgebaut. Beantwortet er nicht deine o.g. Frage? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Tasko 0 Posted November 30, 2004 Report Share Posted November 30, 2004 @Goose Das war ja nur eine Frage betreffs gesundem Menschenverstand. Daß es damit in Deutschland und gerade bei den Behörden nicht weit her ist, weiß ich auch. Sicherlich gibt es auch Ausnahmen, die aber nur die Regel bestätigen. Und die lautet in Deutschland Dienst nach Vorschrift und Gesetze nach Wortlaut und nicht nach Sinn, wie es ursprünglich mal gedacht war. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 30, 2004 Report Share Posted November 30, 2004 Der Mensch neigt dazu, jede Lücke im Gesetz (zu seinem Vorteil, jedoch oftmals ungeachtet dem Nachteil der anderen) auszunutzen, aus diesem Grund bedarf es ja so genau definierter Regeln. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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