Jump to content

Was Tun Bei Fahrtenbuch-androhung


Recommended Posts

Hallo Radarforum-User !

 

Als Erstes 'mal vielen Dank, für die bisher von Euch gegebenen Tipps. Ich habe alle Tipps von Euch befolgt und hatte Erfolg damit. :D

 

Zur Erinnerung: Ich wurde mit dem Auto meines Vaters geblitzt, der hat mich nicht verraten und die Polizei :) konnte weder bei meinen Eltern etwas erreichen, noch bei evtl. Nachbarn.....

 

Dies hat nun zur Folge, dass mein Vater erneut Post bekommen hat mit der Aussage, dass die Ermittlungen eingestellt sind, weil der Fahrzeugführer nicht eindeutig ermittelt werden konnte. Ihm wird jedoch angedroht, dass er demnächst für alle Fahrzeuge ein Fahrtenbuch führen muss.

 

Zu dieser Androhung soll er sich innerhalb 14 Tagen schriftlich äußern :unsure:

 

Deshalb die Frage:

 

WIE SOLL MEIN VATER SICH AUF DIESE ANDROHUNG HIN MELDEN BZW. WAS MUSS ER SCHREIBEN, DAMIT ER ZUKÜNFTIG KEIN FAHRTENBUCH FÜHREN MUSS ?????

 

Ich bedanke mich ganz herzlich für viele Antworten ;)

 

Gruß

Steffi

Link to post
Share on other sites

Wie hat sich denn der Papa verhalten?

Kooperativ, doch leider unwissend oder hat er grundsätzlich jede Mitarbeit verweigert?

 

Wieviel Zeit ist denn zwischen dem Verstoss und dem Erhalt des AB vergangen ?

 

@ Gosse

 

Wieso kann die Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts zu meinem Nachteil ausgelegt werden?

Link to post
Share on other sites
@ Gosse

 

Wieso kann die Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts zu meinem Nachteil ausgelegt werden?

Ein Blick in den Hentschel erleichtert die Rechtsfindung :unsure:

 

Die Fahrtenbuchauflage bewirkt keinen Aussagezwang, deshalb wird § 31a StVZO nicht durch Zeugnisverweigerungsrechte eingeschränkt (BVG DAR 72, 26; 95, 409; NJW 81, 1852; 87, 143; VGH Ka VBl 74, 648; OVG Lüneburg DAR 76, 27; ZfS 97, 77; OVG Münster VRS 66, 317)

 

Der Halter kann sich weder auf ein prozessuales Zeugnisverweigerungsrecht noch auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen (VGH Mü DAR 76, 278; OVG Ko ZfS 00, 278)

 

Das Fahrenbuch unterliegt auch nicht dem Beschlagnahmeverbot nach § 97(1) StPO (BVG NJW 81, 1852; VGH Mü DAR 76, 278)

 

Gruß

Goose (nicht Gosse)

Link to post
Share on other sites
Gruß

Goose (nicht Gosse)

Oh Gott.....

 

Sorry, war echt nicht böswillig. Ist mir aber leider auch nicht zum erstem Mal passiert, nur bisher hab ich das immer rechtzeitig bemerkt.

 

:unsure:

Dachte ich mir :)

 

(ist mir bei der Unterschrift auch schon das eine oder andere Mal passiert :D )

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Als Erstes 'mal vielen Dank, für die bisher von Euch gegebenen Tipps. Ich habe alle Tipps von Euch befolgt und hatte Erfolg damit.  :unsure:

ganz so gut und "geil" war der erfolg wohl doch nicht, wenn sie euch mit einem fahrtenbuch kommen. das legt den schluss nahe, dass ihr euch wohl eher nicht gemäss den "idee" des forums verhalten habt. da hilft nur: mehr lesen. :) er Vorschlag, nicht?

 

das fahrtenbuch seid ihr ja bald wieder los

 

idefiix

Link to post
Share on other sites

Verjährung? Täter mitteilen? Besser nicht.

Durch das Verwandschaftsverhältnis ersten Grades ist die Sachlage ja klar.

 

Was gibts zu einer ANDROHUNG eines Fahrtenbuches gross zu antworten ? Nichts. Konsequenz : beim nächsten Verstoss, bei dem der Fahrer erneut nicht bestimmt werden kann ( oder will ), hat der Halter dieses Büchlein an der Backe. Das Ding alleine schätze ich durch seine Nervigkeit schon als Strafe ein.

 

naja, mfg, schwupp

Link to post
Share on other sites

Mir hat hier bislang noch keiner erklären können, was an einem Fahrtenbuch schlimm sein soll:

Man nimmt es, legt es in den Schrank, und wenn jemand fragt schreibt man quer über das gesamte Buch

 

"Fahrer: ich"

 

Die ordnungsgemäße Führung hat ja nur den Zweck, bei einem weiteren Verstoß den tatsächlichen Fahrer anhand des Fahrtenbuches überführen zu können. Also entweder hat dein Fahrer keine Autos mehr :licht: oder ihr fahrt für die Zeit des Fahrtenbuchs anständig.

 

Oder aber: Jemand, dem dein Vater das Auto geliehen hat, hat sich mit falschen Angaben ins Fahrtenbuch eingetragen ;)

 

Viele Grüße

Josef

 

PS.: Bitte alle Belehrungen ersparen und nur konstruktive Hinweise, was das Fahrtenbuch genau bringen soll.

Link to post
Share on other sites

Die Fahrtenbuchauflage ist doch ein Witz. Die Folgen bei Fehlern sind gerade mal 50€ und 1 Punkt und somit günstiger als ein >21kmh zu schnell.

 

Aber mal eine Frage zur Fahrtenbuchauflage: Wie wird das einhalten der Auflage überprüft? Gibt es Kontrollen seitens der Bußgeldbehörde oder wird es erst bei einen erneuten verstoss kontrolliert?

 

Dein Vater sollte den schuldigen Fahrer ordenlich die Ohren langziehen und ihn ein Fahrverbot erteilen.

Link to post
Share on other sites

> Aber mal eine Frage zur Fahrtenbuchauflage: Wie wird das einhalten der Auflage überprüft?

 

Gar nicht (IMHO).

 

> Gibt es Kontrollen seitens der Bußgeldbehörde oder wird es erst bei einen erneuten verstoss kontrolliert?

 

Letzteres. Ersteres nur theoretisch. Und wenn, dann wird das FB eben 'angemessen' ausgefüllt.

 

Besonders lustig natürlich, wenn sich jemand mit falschem Namen eingetragen hat. Soll vorkommen.

Oder mit richtigem Namen, etwas 'Hans Maier, Deutschland'.

 

Viele Grüße

Josef

Link to post
Share on other sites

§31a StVZO

Fahrtenbuch

 

(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

 

(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt

 

1. vor deren Beginn

 

- Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,

 

- amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,

 

- Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

 

2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.

 

(3) Der Fahrzeughalter hat

 

1. der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder

 

2. sonst zuständigen Personen

 

das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muß, aufzubewahren.

 

'Hans Maier, Deutschland'
reicht also nicht, kostet 50 Euro und bringt einen Punkt

 

Die unverzügliche Kontrolle muß jederzeit möglich sein, sonst kostet es ebenfalls 50 Euro und bringt einen Punkt.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Die Fahrtenbuchauflage ist normal zeitlich begrenzt. Dann wird die Karre eben solange auf die Mutter oder Tochter umgemeldet und fertig.

Wenn das Fahrtenbuch nicht für Folgeautos gilt, könnte man dann einfach die Zulassungsnummer wechseln, um das Fahrtenbuch loszuwerden?

Und dann könnte man noch eine Straftat vortäuschen, das Seitenfenster einschlagen (zahlt die Teilkasko) und das Auto ausräumen. Bei dieser Gelegenheit wird auch das Fahrtenbuch geklaut (bitte keine Vorwürfe, ich weiß, daß das natürlich hochgradig illegal, moralisch verwerflich, gefährlich und nur eine theoretische Möglichkeit ist).

Link to post
Share on other sites
Wenn das Fahrtenbuch nicht für Folgeautos gilt, könnte man dann einfach die Zulassungsnummer wechseln, um das Fahrtenbuch loszuwerden?
Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge ...

 

Und dann könnte man noch eine Straftat vortäuschen, das Seitenfenster einschlagen

 

§ 145d StGB

Vortäuschen einer Straftat

 

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

 

1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder

 

2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten

 

1. an einer rechtswidrigen Tat oder

 

2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu täuschen sucht.

 

(zahlt die Teilkasko)

 

§ 265 StGB

Versicherungsmißbrauch

 

(1) Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überläßt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist.

 

(2) Der Versuch ist strafbar

 

Ich bin mir manchmal nicht sicher, ob das alles ernst gemeint ist und wenn, ob die Schreiber sich der Konsequenzen eines solchen Handelns bewusst sind.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Das ist doch ganz einfach.

 

Wenn Auflage Fahrtenbuch dann ist das immer noch besser als Lappen los.

Alles was "nur" Geld kostet oder ein/mehrere Pünktchen in Flens lässt sich doch sicherlich verkraften.

Konsequenterweise wird man dann etwas ruhiger Fahren um weiter schlimmeres zu verhindern.

 

Im allgemeinen wird sowieso viel zu Rüpelhaft gefahren, auf unseren Straßen herscht doch mittlerweile Krieg.

Lücken werden brutal zugefahren, Fahrspurwechseln wird nicht mehr zugelassen, Reissverschlusssystem gibt es nur noch an ner Hose. Aufe Autobahn wird links überholt oder im Kofferaum mitgefahren.

Vorfahrt und Vorrang wird nicht mehr gewährt aber wehe ein anderer richtet sich nicht danach dann ist das Geschreie groß. Alle anderen haben sich an den Regeln zu halten nur ICH nicht. ;):kotz::licht:

 

 

Wie lange dauert denn i.d.R. eine Fahrtenbuchauflage?

 

Lohnt sich denn eine Ummeldung des/der Fahrzeuge?

Link to post
Share on other sites
Mir hat hier bislang noch keiner erklären können, was an einem Fahrtenbuch schlimm sein soll:

Man nimmt es, legt es in den Schrank, und wenn jemand fragt schreibt man quer über das gesamte Buch

 

"Fahrer: ich"

 

Folge: 50 EUR + 1 Pkt

 

Oder aber: Jemand, dem dein Vater das Auto geliehen hat, hat sich mit falschen Angaben ins Fahrtenbuch eingetragen

Folge: 50 EUR + 1 Pkt

Link to post
Share on other sites
Das ist doch ganz einfach.

 

Wenn Auflage Fahrtenbuch dann ist das immer noch besser als Lappen los.

Alles was "nur" Geld kostet oder ein/mehrere Pünktchen in Flens lässt sich doch sicherlich verkraften.

Konsequenterweise wird man dann etwas ruhiger Fahren um weiter schlimmeres zu verhindern.

 

Im allgemeinen wird sowieso viel zu Rüpelhaft gefahren, auf unseren Straßen herscht doch mittlerweile Krieg.

Lücken werden brutal zugefahren, Fahrspurwechseln wird nicht mehr zugelassen, Reissverschlusssystem gibt es nur noch an ner Hose. Aufe Autobahn wird links überholt oder im Kofferaum mitgefahren.

Vorfahrt und Vorrang wird nicht mehr gewährt aber wehe ein anderer richtet sich nicht danach dann ist das Geschreie groß. Alle anderen haben sich an den Regeln zu halten nur ICH nicht. ;):kotz::licht:

 

 

Wie lange dauert denn i.d.R. eine Fahrtenbuchauflage?

 

Lohnt sich denn eine Ummeldung des/der Fahrzeuge?

Soll natürlich RECHTS überholen heissen.

Link to post
Share on other sites

Was passiert neben den 50€/ 1 Punkt, wenn man während eines angeordnenten Fahrtenbuch mehrfach im fahrverbotsbereich geknipst wurde und dank ;) nicht als Fahrer ermittelt werden kann? Das Fahrtenbuch ist dann selbstverständlich lückenhaft so auch dieses nicht zu Fahrerermittlung hilfreich ist.

 

Gibt es dann auch härtere Folgen für den Fahrer?

 

Besser als ein Fahrtenbuch wäre die anordnung eines elektronischen Fahrtenschreibers. Dieser sollte erst nach autorisierung per Fingerabdruck den wagen starten.

Link to post
Share on other sites
Ich bin mir manchmal nicht sicher, ob das alles ernst gemeint ist und wenn, ob die Schreiber sich der Konsequenzen eines solchen Handelns bewusst sind.

Natürlich bin ich mir der Folgen bewußt. Und nur um ein Fahrtenbuch abzuwehren ist die Maßnahme vielleicht etwas übertrieben. Das Auto einfach ein paar Monate ummelden ist sicher die praktikabelste Lösung (oder einfach das Fahrtenbuch führen). Wenn man das Fahrtenbuch tatsächlich verschwinden lassen will, dann muß man wie so oft im Leben den Nutzen und das Risiko abwägen. No risk, no fun.

Link to post
Share on other sites

Muß der Halter das Fahrtenbuch beim Fahrtantritt und nach jeder Fahrt kontrollieren? Der kann doch nix dafür, wenn die Fahrer sich nicht dran halten.

Und was ist so schlimm daran, wenn man was in der Art reinschreibt "Solange keine anderen Angaben erfolgen ist der Fahrer der Halter"?

Das Fahrtenbuch dient ja der zukünftigen Feststellung des Fahrers. Wieso also sollte ich jede meiner Fahrten aufschreiben, solange ich bei Bedarf meine "Fahrereigenschaft" nicht abstreite? Alles andere ist reine Schikane. Ein RA und ein zu eigenen Gedanken fähiger Richter sollten die 50€ samt Punkt unter den Tisch fallen lassen, solange der Fahrer bei Bedarf zweifelsfrei festgestellt werden kann und dieser nicht anfängt, alles abzustreiten.

Link to post
Share on other sites
Und was ist so schlimm daran, wenn man was in der Art reinschreibt "Solange keine anderen Angaben erfolgen ist der Fahrer der Halter"?
Der Wortlaut des § 31a StVZO ist doch soweit recht schlicht aufgebaut. Beantwortet er nicht deine o.g. Frage?

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

@Goose

 

Das war ja nur eine Frage betreffs gesundem Menschenverstand. Daß es damit in Deutschland und gerade bei den Behörden nicht weit her ist, weiß ich auch. Sicherlich gibt es auch Ausnahmen, die aber nur die Regel bestätigen. Und die lautet in Deutschland Dienst nach Vorschrift und Gesetze nach Wortlaut und nicht nach Sinn, wie es ursprünglich mal gedacht war.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...