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Winterreifen Vs. Geschwindigkeit Bzw. Begrenzung


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Hallo allerseits,

 

aus aktuellem Anlass mal ein Frage zur Geschwindigkeitsbegrenzung bei Winterreifen,

also die Geschichte mit dem Wapperl im Auto, falls Vmax,Auto > Vmax,Reifen.

 

Ab wann ist den der Aufkleber genau oder überhaupt nötig/Pflicht, und wird das überprüft (TÜV, Polizei ??)

Hintergrund:

Meine Winterreifen sind Geschwindigkeitsklasse T also bis 190 km/h

 

Eingetragene Höchstgeschwindigkeit laut Schein 196 km/h.

(Mehr als Tacho 210 habe ich auch noch nie geschafft, könnte also gut hinkommen)

Sommerreifen laut Schein '... R15 83H'

Winterreifen laut Schein '... R14 83Q M+S'

 

 

Auf Rückfrage beim Reifenhändler sagte dieser, das man bei dieser Differenz

keinen Aufkleber braucht, weil die Vmax,Auto sowieso nicht erreicht werde.

Außerdem sei im Schein für die WR sowieso Q eingetragen. Für die hätte er dann

auch Aufkleber. (???)

(Ich glaube auch nicht, daß die 190-er Reifen bei konstant 196 km/h tatsächlich schon leiden)

 

 

Kann das jemand allgemein beantworten ?

 

Wo bekommt man den ggf. den Aufkleber bzw. reicht es wenn man sich so ein Teil einfach

selbst ausdruckt (Passend zu den Reifen) und aufklebt - quasi als Ersatz für einen

'verlorenen' Aufkleber.

Der hat doch keinen offizielle Charakter, sondern soll nur als Gedächtnisstütze dienen, richtig ?

 

Ich habe jedenfalls nur das folgende gefunden:

 

Winter-/Ganzjahresreifen: Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fz.-Papieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muß ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Reifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifens entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten.

 

Gruss,

Andreas.

 

 

P.S.: Bevor jemand was sagt ... Ja, ich habe den Bericht auf SAT.1 gesehn :kopfschuettel: ...

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Ich hänge mich mal hier mit rein ... weils mich auch interessiert.

 

Bei mir gibts im Bordcomputer ein extra Menüpunkt "Winterreifen" <-> "Sommerreifen" und eine zugehörige Geschwindigkeit.

Die Werkstatt hat dies beim Reifenwechsel eingestellt, d.h. Warngrenze bei "210" Km/h während die Kiste mit 250 eingetragen ist.

Gibt jedesmal bei Tacho ~215 eine akustische Warning und im Display taucht ein Symbol auf.

Das Ganze kann man leicht wieder deaktivieren.

Ist die Werkstatt damit ihrer "Sorgfaltspflicht" nachgekommen (wenn es sowas in dem Sinne gibt) oder hätten die mir auch nen

doofen Aufkleber irgendwo ranpappen müssen?

 

Ciao

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Guest Chris11

Hallo,

 

nach meiner Kenntniss muß, wenn die Vmax Auto > Index Winterreifen ein Aufkleber rein, oder eine andere gleichwertige Warnung wie z.B. Gong am Tacho bei einigen Mercedes und BMW Modellen einstellbar ertönen. Wie der Aufkleber aussehen soll, gibt es scheinbar keine Vorschriften, daher ist selbst Anfertigen völlig ausreichend. Ob die T-Reifen bei 196 schon explodieren hängt eher von so Dingen wie Achslast, Luftdruck und Reifenzustand ab. Ein Aufkleber ist in jedem falle nicht schädlich, besonders wenn das Auto auch mal an Unwissende ausgeliehen wird.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Auf Rückfrage beim Reifenhändler sagte dieser, das man bei dieser Differenz

keinen Aufkleber braucht, weil die Vmax,Auto sowieso nicht erreicht werde.

§36 StVZO Bereifung und Laufflächen

 

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

 

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

 

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

 

[...]

 

Also brauchst du lt. Gesetzestext bereits einen Aufkleber o.ä, wenn dein Fahrzeug im KFZ-Schein eine Höchstgeschwindigkeit von 191 km/h eingetragen hat. (bzw., bei einem Speedindex Q 161 km/h)

 

Sind Reifen mit Q-Zeichen aber nicht nur bis 160 km/h zugelassen?

ja, richtig

 

G = bis zu 90 km/h

J = bis zu 100 km/h

K = bis zu 110 km/h

L = bis zu 120 km/h

M = bis zu 130 km/h

N = bis zu 140 km/h

P = bis zu 150 km/h

Q = bis zu 160 km/h

R = bis zu 170 km/h

S = bis zu 180 km/h

T = bis zu 190 km/h

U = bis zu 200 km/h

H = bis zu 210 km/h

V = bis zu 240 km/h

W = bis zu 270 km/h

ZR = über 240 km/h

Y = 300 km/h

 

Gruß

Goose

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... oder eine andere gleichwertige Warnung wie z.B. Gong am Tacho bei einigen Mercedes und BMW Modellen einstellbar ertönen...

Schön wärs. Bei unserem E-Klasse-Taxi fährt das Ding einfach nicht schneller als das eingestellte Winterreifenlimit (ok, man kann es einfach wieder ändern, aber das ist wohl nicht Sinn der Sache) - bei eingestellten 160 km/h fährt die Kiste bis Tacho 160 und keinen Strich drüber...

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Bei unserem E-Klasse-Taxi fährt das Ding einfach nicht schneller als das eingestellte Winterreifenlimit (ok, man kann es einfach wieder ändern, aber das ist wohl nicht Sinn der Sache) - bei eingestellten 160 km/h fährt die Kiste bis Tacho 160 und keinen Strich drüber...

 

Stell ich mir irgendwie lustig vor ... man(n) überholt grad jemanden und plötzlich kommt da kein Vortrieb mehr.

Dieses "Feature" nötigt (im wahrsten Sinne des Wortes) zur Aufmerksamkeit.

 

Gottseidank fahre ich keine Kiste der Marke Propeller ...

 

Ciao

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:kopfschuettel: Lustig wird es wenn wie bei meinem Auto die Winterreifen den Index H tragen und die Höchstgeschwindigkeit genau mit 210km/h eingetragen ist.

Kein Schwein kann sicher sagen ob jetzt ein Aufkleber sein muß oder nicht.

Schau dir doch den § 36 StVZO an, der ist eindeutig. Wenn du bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h einen Reifen mit Geschwindigkeitsindex H fährst, dann entspricht dieser Reifen den Betriebsbedingungen, ein Aufkleber ist nicht erforderlich.

 

Gruß

Goose

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@focht:

 

Is wirklich so. Du kommst in die Gegend von 157 km/h, auf einmal ist das Gaspedal "taub", die Gesamtkilometer und Tageskilometer verschwinden vom Display und in der Größe der BILD-Zeitungs-Überschrift erscheint "WINTERREIFEN 160 KM/H BEGRENZUNG".

 

Ich fahr das Ding auch nicht freiwillig. Mein Bus oder der Touran sind mir wesentlich sympathischer.

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:unsure: Lustig wird es wenn wie bei meinem Auto die Winterreifen den Index H tragen und die Höchstgeschwindigkeit genau mit 210km/h eingetragen ist.

Kein Schwein kann sicher sagen ob jetzt ein Aufkleber sein muß oder nicht.

Schau dir doch den § 36 StVZO an, der ist eindeutig. Wenn du bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h einen Reifen mit Geschwindigkeitsindex H fährst, dann entspricht dieser Reifen den Betriebsbedingungen, ein Aufkleber ist nicht erforderlich.

 

Gruß

Goose

Dumm ist nur das man wenn drei Leute gefragt werden vier Meinungen dazu kommen.Ist ja auch egal,das Ding klebt auf einem Blindschalter und wenn er nicht spurlos weggehen würde und es jemand stört kostet das Teil 1-2€.

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Schau dir nur den reinen Gesetzestext an.

Dieser ist eindeutig. Ein Aufkleber muß angebracht werden, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (die steht unter Ziffer 6 im Fahrzeugschein) höher ist als die zulässige Höchstgeschwindigkeit des M+S-Reifens (ergibt sich aus dem Geschwindigkeitsindex)

 

Sind beide Geschwindigkeiten gleich (oder Reifen schneller als Auto), entspricht der Reifen den Betriebsbedingungen, eine Kennzeichnung durch Aufkleber o.ä. ist nicht erforderlich.

 

Gruß

Goose

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Hallo nochmal,

 

@Goose:

 

Danke erstmal für die Aufklärung. Nur, der Händler hat keine 190 km/h

Aufkleber (Hätte bisher wohl keiner danach gefragt :unsure: ).

 

Aber dann kommen wir doch mal zum 2.ten Teil der Frage:

 

Gibt es den Vorschriften über die Größe/Art/Farbe/ Beschriftung ?

Bei einer Bekannten klebte z.B. - von der Werkstatt - ein gelber, runder Aufkleber

(etwa 2 cm Durchmesser) mit der schwarzen Aufschrift 160 im unteren Bereich der Mittelkonsole,

so etwa auf Kniehöhe. Kein Hinweis auf Winterreifen oder so.

Reicht das ?

 

Gruß,

Andreas

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Guest Pferdestehler
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist
§36 StVZO

 

Form ist also nicht vorgegeben. Kannst auch von Hand auf das Armaturenbrett schreiben, wenn es dann deutlich zu sehen ist.

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