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Anrechnung Des Auslandsführerscheins Auf Probezeit?


Guest johnny21

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Guest johnny21

Hallo,

 

erst mal muss ich sagen dass ich gar nicht sicher bin ob ich so ein Aufbauseminar machen muss, im Brief der Polizei steht nichts davon. Aber jetzt habe ich hier im Forum-FAQ gelesen dass die mich auch noch ein Jahr später abordnen können an sowas teilzunehmen.

 

Meine Frage ist jetzt Folgende:

 

Ich habe april 2001 den Autoführerschein in Minnesota, USA gemacht und ihn Mai 2003 in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Dafür musste ich sowohl theoretische als auch praktische Prüfung ablegen, aber keine Fahrstunden nehmen oder Theorieausbildung machen. Ich durfte vor dem Umschreiben 6 Monate so damit in DE fahren, dafür brauchte ich nur die Übersetzung vom ADAC.

 

Inzwischen habe ich in DE Motorradführerschein gemacht, im Mai 2004.

 

Am 12.10.04 bin ich innerorts von einem Zivilauto das mir hinterhergefahren ist überholt und angehalten worden, Ausdruck Police Pilot besagt 94 km/h. Das war auf dem Motorrad. Abzüglich Toleranz (10%) sind es noch 85km/h. (inzwischen weiß ich was ich hätte machen sollen - ab in den wald mit der enduro ;-) Hab ich in dem Moment wo "Halt Polizei" aufblinkte leider nicht dran gedacht...)

 

Laut Bußgeldbescheid insges. 124,47 Euro (was bitte sind 4,47 Euro "Auslagen"?!?), 1 Monat Fahrverbot und 3 Punkte. das allein ist für mich annehmbar.

 

Muss ich jetzt mit einem Aufbauseminar rechnen oder nicht? Die Vorwürfe bestreite ich an sich nicht (macht auch wenig sinn bei 2 polizisten gegen mich), aber ich würde es nicht akzeptieren das Aufbauseminar machen zu müssen, habe den Führerschein jetzt insgesamt dreieinhalb Jahre...

 

Wenn ich das Seminar machen müsste, wann sollte ich das am besten anfechten? Wäre ja auch irgendwie unklug da jetzt anzurufen, nachher hatten die das gar nicht vor und kommen noch auf dumme gedanken.

 

Danke schon mal für jegliche hilfe,

 

johnny

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was steht eigemtlich in deinen Führerschein wie lang die Probezeit ist? bzw. steht dort eine Angabe wie lang e dein Führerschein auf Probe ist.

Laut Bußgeldbescheid insges. 124,47 Euro (was bitte sind 4,47 Euro "Auslagen"?!?),

die 4,47 müßten sich auf´s Proto beziehen. Die als Auslagen angeben sind. Wenn du schon 120 Euro´s zahlen mußt solltest du die über die 4,47nicht noch aufregen

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wie gesagt, die strafe finde ich akzeptabel, darüber reg ich mich auch nicht auf. war nur neugierig und das mit dem porto passt ja, förmliche zustellung halt.

 

in meinem führerschein steht gar nichts (ich nehme an du meinst den stempel der sonst oben links auf die rückseite kommt?). das feld 13. und 14.(10.) ist jedenfalls frei.

 

in der spalte 12. steht hinter den klassen B, M und L ein "70. USA", und ganz unten im feld 12. halt meine Führerscheinnummer in den USA falls ich mal wieder da hin gehe....aber das ist ja normal

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§ 33 FeV

Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

 

(1) Bei erstmaliger Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis an den Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen. Hatte die Dienststelle vor Ablauf der Probezeit den Dienstführerschein nach § 26 Abs. 2 eingezogen, beginnt mit der Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.

 

(2) Begründet der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland und wird ihm die deutsche Fahrerlaubnis nach § 31 erteilt, wird bei der Berechnung der Probezeit der Zeitraum nicht berücksichtigt, in welchem er im Inland zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht berechtigt war.

 

Nachdem du deinen festen Wohnsitz in Deutschland hattest durftest du 6 Monate mit dem US-Führerschein fahren, bevor du ihn umschreiben lassen musstest. Diese sechs Monate werden in die Probezeit mit eingerechnet.

Somit müsste deine Probezeit im November 2004 enden. Da der Verstoß im Oktober 2004 begangen wurde, dürfte er noch in die Probezeit fallen, also wird voraussichtlich die Anordnung zur Nachschulung noch kommen.

 

(Das sind aber jetzt Randgebiete, mit denen ich mich auch kaum auskenne)

 

Gruß

Goose

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Genau das hat meine Rechere auch ergeben. Aber unter welchen Vorraussetzungen der FS mit Probezeit erteilt wird.....

 

 

StVG § 2a Fahrerlaubnis auf Probe

(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt;

 

 

Klar wäre diese Formulierung:

 

 

Bei erstmaligem Erwerb einer deuschen Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt;

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Genau das hat meine Rechere auch ergeben. Aber unter welchen Vorraussetzungen der FS mit Probezeit erteilt wird.....

 

 

StVG § 2a Fahrerlaubnis auf Probe

(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt;

 

 

Klar wäre diese Formulierung:

 

 

Bei erstmaligem Erwerb einer deuschen Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt;

Hentschels Erläuterungen zum § 2a StVG

 

Beginn und Ende der Probezeit:

Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der FE, also mit Aushändigung des FS, bzw. mit der Verlegung desordentlichen Wohnsitzes ins Inland bei Inhabern einer EU/EWR-FE, in diesem Fall unter Anrechnung der seit FE-Erwerb verstrichenen Zeit. Berechnung der Probezeit bei Erteilung einer deutschen FE an den Inhaber einer FE aus einem Nicht-EU/EWR-Staat gem §§ 31, 33 FeV

 

Meiner Meinung nach endet die Probezeit also diesen Monat (November 2004), da nur das halbe Jahr angerechnet wird, in dem Johnny mit seinem US-FS in D fahren durfte, nicht jedoch die Zeit, die er in den USA fahren durfte. Der o.g. Verstoß wurde also noch in der Probezeit begangen und müsste somit die Konsequenzen nach § 2a StVG (Nachschulung, Probezeitverlängerung) nach sich ziehen.

 

Gruß

Goose

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man da hab ich aber glück gehabt

 

Wieso ?

 

Weil meine Rechere nix eindeutiges ergeben hat ?

 

Offensichtlich wurde auch dein FS mit Probezeit erteilt, also bist auch du ein Kandiat für die NS.

 

Die Anordnung zur Nachschulung kommt nicht mit dem Bussgeldbescheid, also wirst du da noch bisschen zittern müssen.....

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