nudel 1 Posted November 3, 2004 Report Share Posted November 3, 2004 Ich habe neulich in einer Parkverbotszone geparkt. Auf einem Parkplatz war das Parken mit Parkscheibe 15 Minuten erlaubt. Wie wird das denn überwacht? Nehmen wir an, ich komme um 13:10 Uhr an. Dann stelle ich meine Parkscheibe, wie ich gerichtlich gelernt habe, auf 13:30 Uhr. Darf ich dann bis 13:25 Uhr oder bis 13:45 Uhr parken? Anderes Beispiel: Parken nur mit Parkscheibe für 2 Stunden erlaubt. Ich komme um 13:10 Uhr an und stelle die Parkscheibe auf 13:30 Uhr. Der Parkwächter sieht, wie ich um 13:10 Uhr eintreffe und notiert meine Ventilstellungen. Kann er mir jetzt um 15:15 Uhr ein Knöllchen verpassen oder muss er bis 15:31 Uhr abwarten? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 3, 2004 Report Share Posted November 3, 2004 War da mit Parkscheibe vorgeschrieben?Dann gilt: Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde einstellen und von dort an 15 Minuten frei - im Extremfall also 44 Minuten. Die zweite Frage ist analog zu beantworten: im Extremfall also 2 Std. und 29 Minuten parken. GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
Remus 0 Posted November 3, 2004 Report Share Posted November 3, 2004 ...wie ich gerichtlich gelernt habe... Hast du deinen Führerschein vor Gericht gemacht? Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted November 3, 2004 Author Report Share Posted November 3, 2004 Hast du deinen Führerschein vor Gericht gemacht? Nein. Ich musste mir aber richterlich vorhalten lassen, dass es bestraft werden kann, wenn ich um 17:00 Uhr ankomme, die Parkscheibe aber auf 16:00 Uhr stelle. Quote Link to post Share on other sites
Henryke66 0 Posted November 3, 2004 Report Share Posted November 3, 2004 will meinen, dass dein kommentar hier im forum nicht weiter ernsthaft verfolgt werden sollte. diese minuten hascherrei und möglicherweise die berufung auf § ( "gibt es noch nicht"), scheinen mir persönlich hier nicht weiter beobachtungswert. grüße aus sachsen Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted November 3, 2004 Author Report Share Posted November 3, 2004 diese minuten hascherrei und möglicherweise die berufung auf § ( "gibt es noch nicht"), scheinen mir persönlich hier nicht weiter beobachtungswert. Dagegen gibt es ein ganz einfaches Mittel: Einfach nicht auf diesen Thread klicken! Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 4, 2004 Report Share Posted November 4, 2004 Ich musste mir aber richterlich vorhalten lassen, dass es bestraft werden kann, wenn ich um 17:00 Uhr ankomme, die Parkscheibe aber auf 16:00 Uhr stelle. Stimmt ja auch - die Regeln sind eindeutig Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted November 4, 2004 Author Report Share Posted November 4, 2004 Ich musste mir aber richterlich vorhalten lassen, dass es bestraft werden kann, wenn ich um 17:00 Uhr ankomme, die Parkscheibe aber auf 16:00 Uhr stelle. Stimmt ja auch - die Regeln sind eindeutig Ja, die Regeln sind eindeutig. Trotzdem hatte ich gemeint, niemanden zu behindern, wenn meine Parkscheibe permanent auf 16:00 Uhr eingestellt lasse. Bei uns im Ort ist bis 18 Uhr Parkscheibenpflicht, mit Parkscheibe darf 2 Stunden geparkt werden. Da ich nie vor 15:30 Uhr im Ort parke, dachte ich, das wäre eine praktikable Lösung. Quote Link to post Share on other sites
HaSe© 1 Posted November 4, 2004 Report Share Posted November 4, 2004 Bei uns im Ort ist bis 18 Uhr Parkscheibenpflicht, mit Parkscheibe darf 2 Stunden geparkt werden. Da ich nie vor 15:30 Uhr im Ort parke, dachte ich, das wäre eine praktikable Lösung. Na wenn du 15.31 Uhr ankommst, kannste die Parkscheibe ja auch auf 16 Uhr stellen, was ist daran falsch? Und wenn du 17 Uhr erst ankommst, dann stellste die eben auch auf 17 Uhr (bzw. 17.30 Uhr). Dann reicht die zeit doch auch aus. Wieso muss wegen sowas ein Richter entscheiden? Quote Link to post Share on other sites
TMX 15 Posted November 5, 2004 Report Share Posted November 5, 2004 Zur Überwachung: Die merken sich die Ventilstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt, und wenn die gleichgeblieben ist und die Scheibe beim zweiten Durchgang eine andere Zeit anzeigt, wird´s teuer.... Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted November 5, 2004 Author Report Share Posted November 5, 2004 Na wenn du 15.31 Uhr ankommst, kannste die Parkscheibe ja auch auf 16 Uhr stellen, was ist daran falsch? Und wenn du 17 Uhr erst ankommst, dann stellste die eben auch auf 17 Uhr (bzw. 17.30 Uhr). Dann reicht die zeit doch auch aus. Wieso muss wegen sowas ein Richter entscheiden? Mir wurde vorgeworfen, dass ich komplett ohne Parkscheibe geparkt hätte. Dies war eindeutig verkehrt und zufällig hatten das sogar einige meiner Freunde gesehen, da wir gemeinsam in einem Café saßen. Ich wollte halt nicht für eine Ordnungswidrigkeit bezahlen, die ich nicht begangen habe. Deshalb habe ich mich gegen den Bußgeldbescheid (vergebens) gewährt. Es war halt bequem, die Parkscheibe permanent auf 16 Uhr stehen zu haben. Ich hatte deshalb auch kein schlechtes Gewissen, weil dadurch wirklich niemand behindert wurde. Quote Link to post Share on other sites
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