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Wann Darf Auto Durchsucht Werden?


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Meine Frage bezieht sich

a) auf Polizei

b) auf BGS

 

Wann dürfen die mein Auto auf den Kopf stellen, wie weit dürfen die gehen und wie weit muss ich denen entgegenkommen?

 

Was ist wenn cih eine Durchsuchung verweigere?

 

mfg, Mark

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Wann dürfen die mein Auto auf den Kopf stellen

Dafür kann es sehr viele Gründe bzw. Sachverhalte geben. Ich gehe mal davon aus, dass du einen entsprechenden Vorfall hattest. Vielleicht schilderst du ihn uns, dann kann man näher drauf eingehen.

 

wie weit muss ich denen entgegenkommen?

Du musst nichts tun, mit dem du dich als Betroffener einer OWI oder Verdächtiger einer Straftat zu erkennen geben würdest.

 

Was ist wenn ich eine Durchsuchung verweigere?

Wenn die Kollegen eine rechtmäßige Durchsuchung durchführen wollen, dürfen sie diese auch gegen deinen Willen vornehmen. Wie das dann abläuft, entscheidest sich je nach deiner Kooperationsbereitschaft.

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Wann dürfen die mein Auto auf den Kopf stellen

Dafür kann es sehr viele Gründe bzw. Sachverhalte geben. Ich gehe mal davon aus, dass du einen entsprechenden Vorfall hattest. Vielleicht schilderst du ihn uns, dann kann man näher drauf eingehen.

 

wie weit muss ich denen entgegenkommen?

Du musst nichts tun, mit dem du dich als Betroffener einer OWI oder Verdächtiger einer Straftat zu erkennen geben würdest.

 

Was ist wenn ich eine Durchsuchung verweigere?

Wenn die Kollegen eine rechtmäßige Durchsuchung durchführen wollen, dürfen sie diese auch gegen deinen Willen vornehmen. Wie das dann abläuft, entscheidest sich je nach deiner Kooperationsbereitschaft.

Nein, ich hatte keinen solchen Vorfall.

Ich wüsste aber gerne, in wie weit die bei einer Kontrolle, bei der soweit alles in Ordnung ist, meinen Wagen auf den Kopf stellen dürfen.

Wie sieht es mit z.B. Handschuhfach, etc. aus? Wenns verschlossen ist?

 

mfg, Mark

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Ich wüsste aber gerne, in wie weit die bei einer Kontrolle, bei der soweit alles in Ordnung ist, meinen Wagen auf den Kopf stellen dürfen.
Ob alles in Ordnung ist, stellt sich ja erst am Schluß heraus. Je konkreter und schwerwiegender der Verdacht, desto umfangreicher die Ermittlungen.

Prinzipiell dürfen sie alles, und sei es den Zylinderkopf abnehmen um in den Zylindern nach Rauschgift zu fahnden. :)

Als Unschuldiger hättest Du aber in so einem Fall Anspruch auf Ersatz der (zwangsläufig zerstörten) Zylinderkopfdichtung.

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Rechtsgrundlage:

 

§ 102 StPO

[Durchsuchung bei Tatverdächtigen]

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

 

Gruß

Goose

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Moment, für Wohnung und Co brauchts nen Gerichtsbeschluss.

 

Was ist wenn ich mich aber z.B. weigere, mein Handschuhfach aufzuschließen?

Dürfen die mir mit Gewalt den Schlüssel abnehmen?

Was ist wenn das KFZ nicht mir gehört und ich das Handschuhfach nicht öffnen darf?

 

 

mfg, Mark

 

PS: Sollen die da nachgucken, die ZKG meines Mercedes liegt mit Montage & Co bei ~1000€.

Da freu ich mich über ne neue :)

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Moment, für Wohnung und Co brauchts nen Gerichtsbeschluss.

 

Nicht unbedingt........

 

Gefahr im Verzug ist eine Gefahrenart, bei der der Schadenseintritt so nahe ist, daß nicht mehr abgewartet werden kann, bis die zuständige Behörde eingreift, so daß die Polizei im Rahmen ihrer Notzuständigkeit einschreiten muß (z.B. bei körperlicher Untersuchung und Wohnungsdurchsuchung).

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Moment, für Wohnung und Co brauchts nen Gerichtsbeschluss.

Wieder mal der schöne Spruch aus dem Fernsehen. Kannst du dem Kollegen ja sagen, der in deine Wohnung möchte. Der wird dich einmal, vielleicht auch zweimal nett bitten ihn herein zu lassen. Dann schiebt er dich an die Seite und sucht sich seinen Weg selbständig.

 

Was ist wenn ich mich aber z.B. weigere, mein Handschuhfach aufzuschließen?

Dürfen die mir mit Gewalt den Schlüssel abnehmen?

Wenn eine rechtmäßige Durchsuchung durchgeführt wird, dürfen sie auch das.

 

Was ist wenn das KFZ nicht mir gehört und ich das Handschuhfach nicht öffnen darf?

Ist egal, die Besitzverhältnisse sind da nicht maßgeblich.

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Was ist wenn ich mich aber z.B. weigere, mein Handschuhfach aufzuschließen?

Dürfen die mir mit Gewalt den Schlüssel abnehmen?

Je nach Verdacht/Vorwurf grundsätzlich ja.

 

Was ist wenn das KFZ nicht mir gehört und ich das Handschuhfach nicht öffnen darf?
Irrelevant. Du öffnest es dann halt nicht, sondern wir. :D

 

PS: Sollen die da nachgucken, die ZKG meines Mercedes liegt mit Montage & Co bei ~1000€.

Da freu ich mich über ne neue ;)

Tja, nur wenn die Maßnahme rechtmäßig ist und Du Dich einfach mal so weigertest, wirst Du möglicherweise auf diesen Kosten selbst sitzen bleiben. :)

BTW: was bitte ist eine ZKG?

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Naja, es geht ja nur um dieses:

"Dürfen wir mal in Ihren Kofferraum sehen?",

welches ich bei der letzten Verkehrskontrolle mit NEIN beantwortet habe.

 

Darauf hin (dunkel) ging der Beamte 3 Meter weiter, leuchtete durch die hinteren Seitenscheiben (Kombi) und stellte fest, das nix drin war.

 

Ich will nur wissen, in wie weit die bei einer Verkehrskontrolle bei der ich unfreundlich bin, mir die Karre zerlegen dürfen.

Es geht natürlich immer davon aus, dass ich NIX verbrochen hab und KEINE Drogen, etc. dabei hab.

Wozu auch?

 

 

mfg, Mark

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Moment, für Wohnung und Co brauchts nen Gerichtsbeschluss.
Wieder mal der schöne Spruch aus dem Fernsehen. Kannst du dem Kollegen ja sagen, der in deine Wohnung möchte. Der wird dich einmal, vielleicht auch zweimal nett bitten ihn herein zu lassen. Dann schiebt er dich an die Seite und sucht sich seinen Weg selbständig.
Mark hat doch (theoretisch) gar nicht so Unrecht, siehe Grundgesetz Artikel 13 Abs. 2.

Ich dachte, Autos darf man verdachtsunabhängig durchsuchen, Wohnungen aber nicht (aus reiner Neugier). Oder irre ich mich da?

 

Übrigens: Polizist und nett bitten wenn er im Recht ist, z.B. Durchsuchungsbeschluß hat? :nolimit:

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@tsi

 

Ein Auto ist "rechtsgütermäßig" einer Wohnung gleichzusetzen (umschlossener Raum).

Somit muß bei der Polizei (wie Goose schon geschrieben) zumindest ein Straftatverdacht vorliegen.

 

Bei Zoll und BGS sieht das anders aus. Befindest du dich im grenznahmen Bereich (auch mehrere Kilometer) oder in der Nähe von Flughäfen usw, dann können sie OHNE GRUND dein Auto durchsuchen!

 

@Mark-RE Natürlich darf die :nolimit: nicht in dein Kofferraum schauen, wenn du es nicht willst. Aber warndreieck und Verbandsksten solltest du ihnen schon zeigen. Und warum solltest du ihnen nicht dein Kofferraum zeigen, wenn du nix zu verbergen hast.

Wenn du ihnen dann noch blöd kommst, werden sie dir irgendwann blödkommen. Dann ziehen sie mit dir das komplette Programm durch und dann kannste wirste schön 2 Stunden lang kontrolliert... :blink:

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Ein Auto ist "rechtsgütermäßig" einer Wohnung gleichzusetzen (umschlossener Raum).

Somit muß bei der Polizei (wie Goose schon geschrieben) zumindest ein Straftatverdacht vorliegen.

 

Bei Zoll und BGS sieht das anders aus. Befindest du dich im grenznahmen Bereich (auch mehrere Kilometer) oder in der Nähe von Flughäfen usw, dann können sie OHNE GRUND dein Auto durchsuchen!

Ist folglich der gesamte Freistaat Bayern zum "grenznahen Bereich" erklärt worden? In Bayern können Autos, egal wo und wann, ohne Verdacht durchsucht werden. Aber Wohnungen (noch) nicht ohne Verdacht. Stichwort "Schleierfahndung".
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Ist folglich der gesamte Freistaat Bayern zum "grenznahen Bereich" erklärt worden?
Nicht ganz Bayern.......

 

Art. 13 bayPAG

 

(1)  5. im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität oder......

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"Und warum solltest du ihnen nicht dein Kofferraum zeigen, wenn du nix zu verbergen hast."

 

Mit diesem Totschlagsargument könnte man aber alles "legalisieren": Wohnraum-, Telefon-, Internet-, Verkehrsüberwachung. Nur: Wo bleibt dann die Privatsphäre? Möchtest du, daß Wildfremde in deiner Wohnung herumschnüffeln dürfen? Nicht umsonst fühlen sich Diebstahlsopfer nach Einsprüchen eher ihrer Intimsphäre als der gestohlenen Güter beraubt. Und wer überwacht die Überwacher? Die lassen sich ja schon heute nicht ins Handwerk schauen, wie die völlig intransparente Telefonüberwachung zeigt.

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Art. 13 bayPAG

(1)  5. im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen ...

Ach so. Und da irgendwo im 30km-Umkreis bestimmt irgendwo eine (Orts-)Durchgangsstraße ist... :nolimit:
"Stichwort "Schleierfahndung""

Das würde mich sowieso mal interessieren, ob die überhaupt verfassungsrechtlich zulässig ist. Gut, in Bayern schaut man da ja nicht so genau hin, deshalb wohl auch "Freistaat"...

In der bayr. Verfassung gibt es auch die Todesstrafe. :blink:

Und bis man sich zum Europäischen Gerichtshof durchgeklagt hat, sind die Maßnahmen schon längst vollstreckt worden.

Mein ehem. Bürgermeister: "Das Grundgesetz gilt für Männer. Und wea a rechter Mo is, des bestimm imma no i, vastehst!? Hoast an gscheiten Hof???" :blink:

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"Und warum solltest du ihnen nicht dein Kofferraum zeigen, wenn du nix zu verbergen hast."

 

Mit diesem Totschlagsargument könnte man aber alles "legalisieren": Wohnraum-, Telefon-, Internet-, Verkehrsüberwachung. Nur: Wo bleibt dann die Privatsphäre? Möchtest du, daß Wildfremde in deiner Wohnung herumschnüffeln dürfen? Nicht umsonst fühlen sich Diebstahlsopfer nach Einsprüchen eher ihrer Intimsphäre als der gestohlenen Güter beraubt. Und wer überwacht die Überwacher? Die lassen sich ja schon heute nicht ins Handwerk schauen, wie die völlig intransparente Telefonüberwachung zeigt.

Ich denke, dass man die Grundrechtseingriffe der Polizei nicht mit denen von Straftätern verwechseln darf.

Leute, die schreien: "Ey... das is meine Privatsphäre!" sind auch die, die schreien: "Die Polizei ist nie zur Stelle und macht nix!"

 

ich weiß, dass es schwer ist den richtigen Weg zwischen Bewahrung der Grundrechte der Bürger und gleichzeitiger effizienter Strafverfolgung zu finden...

Aber wenn man nichts zu verbergen hat, kann man doch mal deinen Ausweis zeigen oder den Kofferraum aufmachen... is doch nicht zu viel verlangt

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Ich denke, dass man die Grundrechtseingriffe der Polizei nicht mit denen von Straftätern verwechseln darf.
Stimmt. Ich finde Grundrechtsverletzungen seitens der Obrigkeit potentiell viel schlimmer.

Z.B. Artikel 1:

Wenn ein Besoffener oder Skinhead "Scheiß Ausländer" schreit, kann ich meistens darüber hinwegsehen.

Aber wenn die Polizei "Scheiß Ausländer" skandieren würde, hätte das viel mehr Publikumswirkung und könnte sich wieder zu einem Flächenbrand ausweiten.

Aber wenn man nichts zu verbergen hat, kann man doch mal deinen Ausweis zeigen oder den Kofferraum aufmachen...
Ausweis sowieso, dazu ist man doch verpflichtet.

Mit dem Kofferraum fängt es aber schon langsam an. Manchmal scheint es, die Polizisten wüßten selbst nicht, was sie suchen. Sie sind einfach neugierig, fragen woher die 50 Euro in der Geldbörse kommen, warum man 2 EC-Karten hat, blättern in Notizbüchern usw. Das greift immer mehr in die Privatsphäre ein.

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@ ts1:

 

Diese "verdachtsunabhängige Kontrolle" gibt es genauso in Sachsen. § 19 (I) Nr. 5 Sächsisches-Polizei-Gesetz (SächsPolG)

 

demnach darf die Polizei:

 

5. zum Zwecke der vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Grenzgebiet zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern, darüber hinaus in öffentlichen Anlagen, Einrichtungen oder Verkehrs-mitteln des internationalen Verkehrs oder in unmittelba-rer Nähe hiervon sowie auf Bundesfernstraßen und anderen Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität,
die Identität von Personen feststellen und deren Sachen dann auf dieser Grundlage i.V.m. § 24 Nr.7 SächsPolG, durchsuchen.

Was die von dir angesprochene Unrechtmäßigkeit betrifft, verweise ich auf die Entscheidung des sächs. Verfassungsgerichts welches eben diese Kontrollen auf Antrag einer Oppositionspartei prüfte.

 

Im Einzelnen war in dem Verfahren u. a. die Vorschrift des Polizeigesetzes zu prüfen, wonach zum Zwecke der vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität jedermann auch außerhalb des Grenzgebietes angehalten, festgehalten, identifiziert und durchsucht werden kann (§ 19 Abs. 1 Nr. 5 SächsPolG). Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hält diese ereignis- und verdachtsunabhängigen Identitätskontrollen grundsätzlich für verfassungsgemäß. Allerdings müsse den Identitätskontrollen außerhalb des Grenzgebietes ein vorab zu dokumentierendes polizeibehördliches Konzept zugrunde liegen. Kontrollen auf „anderen Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität“ dürften nur stattfinden, wenn vorab zu dokumentierende Lageerkenntnisse die erhebliche Bedeutung der jeweils konkret zu bezeichnenden Straße für die grenzüberschreitende Kriminalität belegen.

 

Ergänzung: Für die Polizei gibt es eine Art "Katalog" auf denen Straßen und Plätze aufgeführt sind für diese "erhebliche Bedeutung" für die grenzüberschreitende Kriminaltität gegeben ist.

 

Quellen:

SächsPolG

Entscheidung des sächs. Verfassungsgerichtshof's

 

mfg matze

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Kannst du dem Kollegen ja sagen, der in deine Wohnung möchte. Der wird dich einmal, vielleicht auch zweimal nett bitten ihn herein zu lassen. Dann schiebt er dich an die Seite und sucht sich seinen Weg selbständig.

Die Zeiten sind doch seit ´45 vorbei...

Ohne Durchsuchungsbefehl kommt mir keine Zimthose in meine heiligen 4 Wände. Die Herrschaften können gerne ihr Anliegen durch die geschlossene Wohnungstür vortragen, aufmachen und reinlassen muß ich sie lange nicht. Und wenn die Herrschaften meinen sich ohne entsprechende rechtliche Grundlage Zutritt zu verschaffen, dann gibts das volle Programm ausm Gesetzbuch...

 

Prickelpitt

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Das Problem besteht darin, daß viele nur denken, die rechtlichen Grundlagen zu kennen, tatsächlich ist das jedoch oftmals nicht der Fall.

So darf die Polizei bei Gefahr im Verzug auch ohne richterlichen Beschluss eine Wohnungsdurchsuchung beim Verdächtigen anordnen (§§ 102, 105 StPO)

 

Widersetzt man sich einer solchen rechtmäßigen Durchsuchung kann unter Umständen schnell noch ein Verfahren nach § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) nachkommen.

 

Gruß

Goose

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So darf die Polizei bei Gefahr im Verzug auch ohne richterlichen Beschluss eine Wohnungsdurchsuchung beim Verdächtigen anordnen (§§ 102, 105 StPO)

Widersetzt man sich einer solchen rechtmäßigen Durchsuchung kann unter Umständen schnell noch ein Verfahren nach § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) nachkommen.

Natürlich, widersetzen darf man sich niemals (*).

Aber nachträglich einen Brief an die Staatsanwaltschaft schreiben mit der Bitte um Aufklärung. Wenn der StA das hunderstemal eine Eigenmächtigkeit eines einfachen Verkehrspolizisten (nicht Top-Terroristen-Jäger) auf den Tisch bekommt, findet er vielleicht ein paar ermahnende Worte.

 

(*) wie wäre es eigentlich, wenn Polizisten standrechtlich Folter oder gar ein Todesurteil vollstrecken wollen (oder auch nur ernsthaft damit drohen, wir erinnern uns an einen Frankfurter Fall). Fiele ein Widerstand gegen die (vermeintliche) Vollstreckung der Folter / des Todesurteils nicht auch unter §113!?

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Bezüglich dem Frankfurter Vorfall (der ja auch abgeschlossen wurde, die Verantwortlichen wurden bestraft) habe ich vor einiger Zeit schon Mal was gesagt, dazu werde ich mcih nicht erneut auslassen.

 

Grundsätzlich betrachte ich deine Frage mal wieder als reine Provokation, daher denke ich auch nicht, daß man darauf noch weiter eingehen sollte.

 

Nur eine Frage: Was ist in deinen Augen ein "Verkehrspolizist"? Sind dir die Strukturen der Polizei vertraut? Ist dir bekannt, daß es den klassischen Verkehrspolizisten schon seit Jahren nicht mehr gibt?

 

Die StA bekommt übrigens von uns auch einen Brief (Strafanzeige genannt), in dem die Durchsuchung begründet wird.

 

Gruß

Goose

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Ohne Durchsuchungsbefehl kommt mir keine Zimthose in meine heiligen 4 Wände. 

Wie gut, dass ich Bluejeans trage ;)

 

... aufmachen und reinlassen muß ich sie lange nicht.

Musst du nicht, wir machen dann schon selber auf. Je nach Sachverhalt schnell mit Schuhgröße 43 oder gemütlich mit Schlüsseldienst.

 

Und wenn die Herrschaften meinen sich ohne entsprechende rechtliche Grundlage Zutritt zu verschaffen, ...

Nur weil vielleicht kein Durchsuchungsbeschluss eines Richters vorliegt, muss noch lange nicht die rechtliche Grundlage fehlen. Macht euch mal langsam frei von diesem Irrglauben.

 

dann gibts das volle Programm ausm Gesetzbuch...

Wir die Kollegen wohl recht kalt lassen. Die meisten Kollegen werden sich vorher Gedanken über ihre entsprechenden Maßnahmen gemacht haben. Die Begründungen der Maßnahmen werden dann auch schriftlich z.B. im Bericht oder der Strafanzeige festgehalten. Bei einer Beschwerde können der Dienststellenleiter, Staatsanwalt, etc. genau nachlesen, wieso, weshalb, warum, welche Maßnahme getroffen wurde. Da ist oft nicht mal eine Äußerung notwendig. Aber wenn du dir im Fall der Fälle die Mühe machen möchtest, bitteschön, ist dein gutes Recht.

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ALSO, dürfen Sie meinen Kofferraum inhalt nicht sehen, da mein Verbandskasten und mein Warndreieck unter der Rücksitzbank verstaut sind.

Und mein Handschuhfach auch nciht, da meine Papiere im Aschenbecher liegen.

 

greetz, Mark

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ALSO, dürfen Sie meinen Kofferrauminhalt nicht sehen, .... und mein Handschuhfach auch nicht, ....

Wie @Bluey schon erwähnt hat, kann man das so pauschal nicht sagen.

 

Es gibt viele Möglichkeiten, die je nach Situation in Betracht kommen könnten. Dem Kollegen können Dinge auffallen, die für ihn eine Durchsuchung notwendig erscheinen lassen. Wenn er dann der Meinung ist, dass diese "Dinge" für eine rechtmäßige Durchsuchung ausreichen, kann er sie durchführen. Wenn möglich, sollte man den Betroffenen natürlich über sein Vorgehen und die Gründe dafür aufklären.

 

Auch wenn der Betroffene der Meinung ist, dass diese Maßnahme nicht rechtmäßig ist, sollte man sich überlegen, ob eine Weigerung (in welcher Art und Weise auch immer) angebracht ist. Eine rechtmäßige Durchsuchung kann auch mit Zwang durchgeführt werden und das kann je nach Weigerung des Betroffenen für ihn evtl. schmerzhaft werden.

Wenn man der Meinung ist, dass die Durchsuchung unrechtmäßig war, kann man sich schriftlich an die Behörde wenden. Wenn schon ein schriftlicher Vorgang zu diesem Vorfall besteht, wird dort evtl. schon die Begründung für die getroffene Maßnahme aufgeführt sein. Sollte diese nicht vorhanden oder nicht ausreichend sein, wird die Behörde den Kollegen auffordern dies zu tun. Sollte der Kollege die Maßnahme nicht hinreichend begründen können, wir man ihn dafür entsprechend zur Verantwortung ziehen.

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  • 2 weeks later...

man muß es mit dem kofferaum auch nicht überspitzt sehen, hab gehört das viele cops den spruch "kann ich mal in ihren kofferaum schauen" nur darum bringen damit man sich ein paar meter bewegt um anhand des gehzustandes rückschlüße zu treffen ob man alkohol oder drogen konsumiert hat, sprich ist man dicht dann wankelt man bekanntlich, is sozusagen der alk check durch die blume - schließlich könnt er auch fragen "haben sie was getrunken" antwort "nein" dann kommen sie mal mit blasen.... :kopfschuettel::D

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  • 2 years later...

hallo mal alle miteinander

ich hätte da mal eine Frage und zwar ob die netten Leute vom BGS einen bei einer allgemeindenverkehrskontrolle eine dreiviertelstunde lang im regen stehenlassen dürfen, und ob sie das Auto ohne verdarcht komplet auseinandernehmen dürfen und dabei einen Sachschaden von ungefähr 800€ verursachen.

 

zudem kommt noch das sie mir einen Hund trotz hundehaarallergie durch mein Auto durchgescheucht haben. dann kamm einer von diesen (netten) Leuten und meinte das der Hund kommisch reagiere und das ich mich deshalb ausziehen müsse damit sie kontrollieren könnten ob ich mir drogen in den arsch geschoben habe!!!!!

 

ist das legitim dürfen die dass???????????????ß

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und das ich mich deshalb ausziehen müsse damit sie kontrollieren könnten ob ich mir drogen in den arsch geschoben habe!!!!!

 

Das würde ich nicht machen, denn dann hätte ich Angst, dass die mir ihren Kolben reinschieben, um nach Drogen zu suchen. :licht:

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aha na und deshalb frage ich ja was man in solchen Situationen machen kann und mit was für konsequensen man dann rechnen muss z. B. knast oder sonstiges!

 

ach ja übrigens einen tipp wenn die netten Helferlein euch mal anhalten geht nicht vom auto weg ohne das ihr dieses abgeschlossen habt den dann zeigen sie ihr wahres gesicht :licht: !!!

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ist das legitim dürfen die dass??????????????

Wenn ein hinreichender Verdacht besteht, daß Du Drogen mitführst, und eine Durchsuchung Deiner Person angeordnet wird, so umfaßt diese auch die Nachschau in "natürlich zugänglichen Körperöffnungen". Dazu gehört auch Dein Ar...h.

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naja mein auto war sauber genauso wie meine kleidung. nur als sie den Hund durch mein auto gescheucht haben haben die gemeint das er sich komisch verhalte ( er hat sich 20m vom auto entfernt ins gras gelegt) wenn das ein verdacht ist kann ich nur sagen zum glück ist das abschussgesetz von verdächtigen nicht durchgekommen

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Ein Auto ist "rechtsgütermäßig" einer Wohnung gleichzusetzen (umschlossener Raum).

Da musst du dich aber nochmal informieren :licht:

 

Das Auto wird nach der Rechtsprechung des BVerfG nur in besonderen Fällen zum wohnungsähnlichen Raum, z.B. wenn dieser tatsächlich als Wohnung benutzt wird (Wohnmobil, Campingwagen etc.).

 

Andernfalls würde auch an einem Auto ein Hausfriedensbruch begehen lassen, was nach der Rechtsprechung von BGH und BVerfG aber eben nicht der Fall ist..

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Hi Mirnix,

 

wenn man unsere Cops/BGS so hört, scheinen die vieles (ABER NICHT ALLES!) zu dürfen.

 

Leider, vieles dürfen sie auch.

 

ABER, wenn sie einen Hund durch dein Auto schicken, dich durchsuchen - OHNE etwas zu finden, müssen sie (bei objektiv entstandenem Sachschaden am Fahrzeug!!) Schadenersatz leisten.

Finden die Grünen etwas (z.B. Drogen) - Pech gehabt, auf der ganzen Linie!!

 

Verdachtsunabhängige Kontrollen (in Sachsen), in den vorgegebenen Bereichen, sind der ultimative Freibrief für Polizeiwillkür - und du hast kaum eine Chance.

Glücklicherweise sind viele Grüne bei Kontrollen recht "bürgerfreundlich", wenn du allerdings an Einzelne der "Forumcops" geraten würdest, sehe ich Tür und Tor der Polizeiwillkür geöffnet.

 

Ich gehe mal von mir aus, ich bin freundlich und korrekt bei (erzwungenen) Polizeikontrollen, erwarte aber auch Selbiges von meinem grünen Gegenüber.

Wenn dann allerdings der Grüne meint, er müsste mir noch in meine Körperöffnungen schauen, wäre meine Toleranzgrenze überschritten (bei einem "sauberen Fahrzeug" - und ohne konkreten Anfangsverdacht).

 

Sicher, kann auch die Wohnung ohne Durchsuchungsbeschluss des zust. Amtsgerichts betreten und durchsucht werden - ABER nur bei Gefahr im Verzug, heißt, es muss eine unmittelbare Gefahr für Einzelne oder die Allgemeinheit bestehen, bzw. es soll eine Festnahme auf frischer Tat erfolgen.

Beispiel, Bankräuber flüchtet von der Bank in seine Wohnung (schön blöd) - Betreten der Wohnung, durch die Staatsmacht, legal.

Oder, Osama bin Laden und einhundert seiner engsten Vertrauten verstecken sich in deiner Einraumwohnung - Gefahr im Verzug, und die Staatsmacht darf eintreten.

 

Also im Zweifelsfall ´nen Anwalt nehmen, und versuchen den Grünen "moralisch" in die hintere Körperöffnung zu schauen!!

Vielleicht springt ja ´ne Sachbeschädigung, ´ne Freiheitsberaubung oder gar ´ne sexuelle Belästigung heraus.

Vielleicht kann der Anwalt ja im privaten Umfeld des Beamten ermitteln und vielleicht ist "dein" Cop ja gay (oder wenigstens ´nen bisschen bi) und dein Anwalt kann ansatzweise eine sexuelle Erregung des Beamten bei der Überprüfung deiner rektalen Körperöffnung nicht ausschließen, was letztendlich die polizeiliche Maßnahme eher zweifelhaft erscheinen lässt.

Hast du zwar kommerziell nichts davon (eher im Gegenteil, denn Anwälte sind richtig teuer), aber wenn dein Anwalt gut ist, ist es zumindest ´ne peinliche Angelegenheit für den Beamten ("Zwangsouting" :D ).

 

Gruß

HB

 

PS: Wenn es nach Schäuble ginge, hätte man dich vorsorglich erschossen - du hättest ja ein drogensüchtiger Terrorist sein können!!

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ich hatte mal das große glück, in eine polizeikontrolle zu geraten die stattfand, weil irgendwo in dem umkreis wohl ein skinheadtreffen sein sollte! mir haben die jungs damals auch den wagen komplett durchsucht, obwohl ich nix mit solchen leuten zutun habe...fand ich damals ziemlich unverschämt und habe auch gegen alle polizeibeamten ne dab gestellt...

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habe auch gegen alle polizeibeamten ne dab gestellt...

Und? Was ist dabei herausgekommen? Ich denke mal NICHTS.

Du weißt genau so gut wie ich, wie Diestaufsichtsbeschwerden geprüft werden und wie die vorgeschriebenen Ablehnungsformulare aussehen :D

 

Also keine rhetorischen Fragen bitte ;).

 

 

 

Vielleicht wäre das ja anders, wenn nicht wegen jedem kleinen Furz DABs geschrieben würden..

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Hallo,

 

der allergrößte Teil der Autofahrer, bei denen man feststellt, dass sie unter Drogeneinfluss fahren, oder bei denen man geringe Mengen an BTM für den Eigenbedarf im Fahrzeug, im Gepäck oder in der Kleidung findet, rechnet kaum damit, dass sie kontrolliert werden könnten, bzw. wollen ihr BTM "griffbereit" haben.

 

Die wenigsten, die unter diese Kategorie fallen, haben das BTM in ihrer Auslassöffnung stecken.

 

Das wissen auch wir :D , deshalb werden solche Kontrollen sehr selten sein und fallen meistens unter die Rubrik: ich kenne einen, der mal einen gekannt hat, dem erzählt wurde, dass so etwas passiert ist.

 

Anders sieht es logischerweise z. B. am Flughafen aus.

 

Dort können auch solche Kontrollen durchgeführt werden und es hat sich ja schon häufig gezeigt, dass es Sinn macht.

 

 

Nachteule

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Du weißt genau so gut wie ich, wie Diestaufsichtsbeschwerden geprüft werden und wie die vorgeschriebenen Ablehnungsformulare aussehen :D

 

Also keine rhetorischen Fragen bitte ;).

In diesem Fall hätte es mich wirklich mal interessiert, was sich der Schreiberling mit seiner Aktion erhofft hatte. Die Maßnahmen hatten einen konkreten Anlaß. Und Skinheads oder deren Sympathisanten sind nicht immer rein von der Optik her als solche zu erkennen. Deshalb machen solche Kontrollen sehr wohl Sinn. Weshalb man anschließend eine DAB schreibt, vor allem gegen alle Beamten, will sich mir nicht erschließen. Die haben sich diese Kontrolle sicherlich nicht alle selbst ausgesucht. Sie wurde mit Sicherheit angeordnet. WENN, dann hätte er allenfalls gegen den die Aktion leitenden Beamten schreiben sollen. Wobei auch das Blödsinn gewesen wäre.

 

BTW: nein, ich weiß nicht, wie Dienstaufsichtsbeschwerden geprüft werden etc.. Ich habe noch nie eine erhalten und bin auch nicht mit der Bearbeitung derselben betraut.

 

Vielleicht wäre das ja anders, wenn nicht wegen jedem kleinen Furz DABs geschrieben würden..

Möglich... aber wenn's doch beim Furz ums Prinzip geht.....

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ich hab lediglich ein schreiben bekommen, dass kein fehlverhalten feststellbar war usw...also hat es quasi nix gebracht...

 

 

habe auch gegen alle polizeibeamten ne dab gestellt...

Und? Was ist dabei herausgekommen? Ich denke mal NICHTS.

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bor geil bei uns finden jetzt alle zwei wochen verkehrskontrollen auf der autobahn statt frage mich mal ob die netten helferlein eigendlich nichts besseres zu tun haben als harmlose leute zu belästigen?

ist ja schlieslich nicht so als ob ich mit meiner zeit nichts besseres anfangen könnte als mich mit ein paar tüpen in grün rumzuschlagen die meinen mal wieder ihre Macht ausspielen zu müssen!!

 

aber naja ich finde sowiso das man den bgs abschaffen könnte, wir haben ja eh keine grenze mehr

 

und die verhältnismäßigkeit ist ja auch nicht gegeben, den wenn der bgs die autobahn für 5 Std beidseitig sperrt und einen mit 3gramm gras einen ohne führerschein und einen ohne tüv erwischen finde ich das lächerlich!!!!!!

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Hallo, Mirnix,

 

ich stimme Dir voll und ganz zu.

 

Ich könnte mir auch etwas besseres vorstellen, als Nachts, bei Regen oder Eiseskälte, auf der Autobahn zu stehen und eine Kontrolle durchführen, weil ich auch lieber jemanden aus dem Verkehr ziehe, der wirklich schwere Straftaten auf dem Kerbholz hat.

 

Das Problem ist nur, das weder meine Kollegen, noch ich, über eine Glaskugel oder sonstige hellseherische Fähigkeiten verfügen, durch die wir, ohne harmlose Leute anzuhalten, feststellen können, wer z. B. wegen eines Verbrechens gesucht wird, wer sturzbetrunken in seinem Fahrzeug herumfährt und dadurch andere Leute gefährdet und wer das ganze Rauschgift in unser Land schmuggelt, um Leute wie Dich damit zu versorgen.

 

Wenn Du eine bessere Idee hast, wie wir unsere Arbeit optimieren können, bin ich für jeden guten Vorschlag dankbar.

 

Übrigens: Wenn Du Dich etwas informiert hättest, würdest Du wissen, dass der BGS schon seit längerer Zeit Bundespolizei heißt und nicht nur die Aufgabe hat, die Grenze zu bewachen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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nach dem was du da sagst bist du wohl bei der bundespolizei. dann kannst du mir bestimmt auch sagen ob mann da auch was über drogen lernt denn bei meiner forletzen kontrolle war der herr kommisar nicht in der lage ein fischermenfrend von LSD zu unterscheiden und hat mir ernst haft unterstellt ich nehme Drogen und wenn das ein Verdacht ist so nen scheiss abzuziehen dann muss ich wohl sagen das das auch meiner meinung nach ein grund ist so jemanden aus dem Verkehr zu ziehen. oder wie siehst du das ist so was normal ??

 

und auserdem die polizei kommt nur zu den leuten und schiebt stress wo sie glauben kein nachspiel zu erwarten zu müssen oder das sie mit den leuten in eine ernst zu nehmende auseinandersetzung geraten. oder hast du schon mal gesehen das die helferlein mal zivilcourage zeigen und mal einem helfen der wirkliche probleme hat? ich habe noch keinen von denen gesehen. bis jetzt kamen sie zogar einmal haben mit ihren schicken streifenwagen angehalten die scheiben runtergemacht kurz gekukt und sind dan wieder schnell weiter gefahren und dann solte man dochmal nachdenken wer hat der hier die waffen ???? oder wer kann zumindes verstärkung rufen ich denke dochmal ich bestimmt nicht oder erwarten die das im ernst????????????

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