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Ausländischer Führerschein


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Ich weiss nicht mehr weiter?

 

Mein Freund (28) hatte seinen Führerschein wegen einer Alkoholfahrt und Haschkonsum verloren.

 

Das Trinken hat er in Griff bekommen, nur das haschrauchen nicht so ganz, obwohl er es stark eingeschränkt hat.

Also doch eine Verbesserung.

Nun ging er vor ein paar Wochen zur MPU, ist aber durchgefallen, und ist jetzt ganz am Boden.

 

In der Firma, wo er arbeitet gibt es 2 Arbeitskollegen, die in die USA geflogen sind, und die beiden haben da ihren Führerschein gemacht, doch den einen haben die schon erwischt und der ist jetzt arg in Schwierigkeiten.

Der andere fährt schon gar nicht mehr, meint aber, wenn er eine Wartezeit von 6 Monaten abwartet, kann er in Deutschland fahren.

 

Nun will mein Freund genau das Gleiche machen, und hat sogar schon bei den Typen in Amerika angerufen.

Ich weiss sogar, dass die ein angressives Forum betreiben , ganz aggressive Werbung machen und mit einem Rechtsanwalt aus Deutschland zusammenarbeiten.

 

Mein Freund will mir aber nicht das Forum benennen, da er weiss, dass ich sehr besorgt und skeptisch bin.

Ich mache immer nur alles mies, sagt er immer wieder.

 

Im Gruende genommen sind mir die Typen in Amerika und deren Forum auch schnuppe, denn ich will nur nicht, dass mein Freund in Schwierigkeiten kommt.

 

Ist denn das überhaupt legal, was er vorhat indem er sich einfach einen neuen Führerschein in Amerika besorgt?

 

Er sprach auch davon, dass er sich in Deutschland abmelden muss, und das der Führerschein nur 20 Euro kosten soll.

Ich kann mir das bald gar nicht vorstellen.

 

Einer seiner Arbeitskollegen ist doch schon erwischt worden, sagt aber, das sei nur, weil er diese 6 Monate Wartefrist nicht abgewartet hatte.

 

Stimmt denn das mit der Wartefrist?

 

Ich weiss wirklich nicht mehr, was ich jetzt von der sache halten soll?

 

Mein Freund wollte gleich losfliegen, aber die sind wohl in Amerika ausgebucht wegen der hohen nachfrage, und er kann erst in 7 Wochen rüberfliegen, und die haben ihn auf eine Warteliste gesetzt, also müssen die doch Erfolg damit haben, oder?

 

Ist das überhaupt Alles legal?

 

Wer kennt sich damit aus?

 

Ich habe versucht, ihn zu überzeugen, doch die MPU noch mal zu machen, aber er will nicht mehr und sagt er hat die Schnautze voll von der Abzocke.

Nach Polen will er auch nicht gehen, weil dort die Führerscheine wesentlich teurer seien mit ca.

2000 bis 3000 Euro.

 

Er will nicht den Polen 2000 bis 3000 Euro in den Rachen schmeissen, wenn ihn der USA Lappen nur 700 Euro kostet, nachdem er schon von der so MPU abgezockt wurde, und dort richtig abgelegt hatte.,

Er ist stinkesauer und man kann mit ihm gar nicht mehr reden.

Er hat den neagtiven Bescheid erst letzte Woche bekommen.

 

Wir haben uns schon so gefreut, wieder Auto zu fahren.

Ich selbst habe (noch) keinen Führerschein.

 

:)

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Hallo Kätzchen,

 

diese USA-Geschichte klingt doch sehr dubios, davor kann man nur warnen.

 

1.) Drüben ist zwar vieles möglich, aber ein echter Führerschein für 20 € ? Ich weis es nicht definitiv, aber vorstellen kann ich mir das nicht.

 

2.) Einen US-Führerschein muss er bei Wohnsitz in Deutschland umschreiben lassen, sonst fährt er illegal. Das Umschreiben würde die Behörde aber sicherlich aus verschiedenen Gründen ablehnen.

 

3.) Wegen Punkt 2 will sich dein Freund wohl - wenn ich das richtig verstehe - hier auf Dauer abmelden, damit er den Schein nicht umschreiben lassen muss. Ist das so ? Wenn ja, ist dir klar was das bedeutet ? Das ist erstens wiederum illegal und zieht einen unendlichen Rattenschwanz von Problemen aller Art nach sich !

 

Mit der Wartefrist von 6 Monaten meinst du vermutlich, dass er hier mit einem US-Führerschein erst fahren darf, wenn er seinen Wohnsitz hier für 6 Monate abgemeldet hat. Ja, aber bitte, wo will er sich denn anmelden ? Einwanderung in USA soll ja wohl nicht so einfach sein. Und selbst wenn: Wie gesagt: Als Deutscher in USA gemeldet zu sein und hier zu leben, und das auf Dauer: Das kann er doch nicht machen, da kommt er "in Teufels Küche". Das fängt schon an bei der Adresse, die er beim Arbeitgeber, bei der Krankenkasse usw. angibt ... garnicht auszudenken was das alles für Folgen hat.

 

Also rede ihm diesen Blödsinn aus.

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Hallo Kätzchen,

 

diese USA-Geschichte klingt doch sehr dubios, davor kann man nur warnen.

 

1.) Drüben ist zwar vieles möglich, aber ein echter Führerschein für 20 € ?  Ich weis es nicht definitiv, aber vorstellen kann ich mir das nicht.

 

2.) Einen US-Führerschein muss er bei Wohnsitz in Deutschland umschreiben lassen, sonst fährt er illegal.  Das Umschreiben würde die Behörde aber sicherlich aus verschiedenen Gründen ablehnen.

 

3.) Wegen Punkt 2 will sich dein Freund wohl - wenn ich das richtig verstehe - hier auf Dauer abmelden, damit er den Schein nicht umschreiben lassen muss.  Ist das so ?  Wenn ja, ist dir klar was das bedeutet ?  Das ist erstens wiederum illegal und zieht einen unendlichen Rattenschwanz von Problemen aller Art nach sich !

 

Mit der Wartefrist von 6 Monaten meinst du vermutlich, dass er hier mit einem US-Führerschein erst fahren darf, wenn er seinen Wohnsitz hier für 6 Monate abgemeldet hat.  Ja, aber bitte, wo will er sich denn anmelden ?  Einwanderung in USA soll ja wohl nicht so einfach sein.  Und selbst wenn:  Wie gesagt:  Als Deutscher in USA gemeldet zu sein und hier zu leben, und das auf Dauer:  Das kann er doch nicht machen, da kommt er "in Teufels Küche".  Das fängt schon an bei der Adresse, die er beim Arbeitgeber, bei der Krankenkasse usw. angibt ...  garnicht auszudenken was das alles für Folgen hat.

 

Also rede ihm diesen Blödsinn aus.

Hallo GM,

 

1.) Mein Freund sagt, das zwei seiner Arbeitskollegen drüben gewesen sind, und das die Führerscheine legal gemacht werden.

Bloss vorstellen kann ich mir das auch nicht. Für 20 Euro ???

Das geht doch gar nicht.

 

2.) Das weiss er , das er den Führerschein nicht umgeschrieben bekommt, und das sollen die ihm wohl auch gesagt haben.

Die meinen, er kann ganz legal mit dem Amiführerschein in Deutschland fahren, da es auch Amerikaner in Deutschland gibt, die damit fahren.

 

3.) Glaube es mir oder nicht, aber er hat sich schon gestern Nachmittag abgemeldet, weil diese 6 Monate Wartefrist ab Tag der Abmeldung anfängt zu laufen und er will nicht noch mehr Zeit verlieren.

und das ging sogar ohne Probleme und die haben ihn wirklich abgemeldet.

Sogar diese USA Adresse haben die ihm am Telefon gesagt, und unser Amt hat das einfach akzeptiert, einfach unglaublich.

 

Die Typen da haben meinem Freund erzählt, das das alles legal sei und bis ins Feinste ausgeklüngelt unter legaler Umgehung der Gesetze.

Die geben damit an, schon 200 Deutschen einen Amiführerschein vermittelt zu haben und angeblich soll keiner von denen in Schwierigkeiten gekommen sein.

 

Nur komisch, das wir gerade einen kennen, den der Staatsanwalt gerade am Wickel hat. Bloss muss man aber auch dazu sagen, das er diese 6 Monate Wartezeit nicht abgewartet hatte und gleich Auto fuhr.

 

Ist das überhaupt alles legal, was die in Amerika tun und machen?

Soll ich die Polizei einschalten oder die um Rat Befragen?

Bloss, wenn ich das tue und mein Freund das wirklich macht mit dem Amiführerschein, dann sind die ja vorgewarnt und achten vielleicht darauf?

 

Ich weiss ja selbst, das ich alles immer so negativ sehe und da hat mein Freund auch Recht, wenn er mir die Homepage oder Webseite von den Amitypen nicht geben will.

 

Bloss will ich mich da mal reinlesen, um mir mein eigenes Bild zu machen.

 

Vielleicht ist ja auch alles legitim und legal. Immerhin müssen die ja Erfolg mit der Sache haben, ansonsten würde niemand rüberfliegen.

 

Hat Du eine Idee, wie ich diese Webseite finden kann.

Ich habe es schon im Internet probiert, aber leider bislang ohne Erfolg.

Oder kennst Du jemanden, der sich mit Webseiten auskennt?

 

Wie funktioniert das mit den "Suchmaschinen"?

oder kannst Du das für mich versuchen rauszusuchen?

 

Vielen Dank!

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§4 IntKfzVO: Ausländische Fahrerlaubnis, Internationaler Führerschein

 

(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach den §§ 28 und 29 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monaten verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, daß er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten.

 

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen oder internationalen Führerschein (Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 - RGBl. 1930 II S. 1234 -, Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 - BGBl. 1977 II S. 809 - oder Artikel 24 und Anlage 10 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 - Vertragstexte der Vereinten Nationen 1552 S. 22 -) nachzuweisen. Ausländische nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache abgefaßt sind, die nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden sind oder die nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entsprechen, müssen mit einer Übersetzung verbunden sein, es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland hat auf das Mitführen der Übersetzung verzichtet. Für die Erstellung der Übersetzung gilt § 1 Abs. 3 Satz 1 entsprechend.

 

(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,

 

1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,

 

2. die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum während eines mindestens sechsmonatigen, ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule dienenden Aufenthalts erworben haben,

 

3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,

 

4. denen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder

 

5. solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.

 

(4) Das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer der in Absatz 3 Nr. 3 und 4 genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung nicht mehr bestehen.

 

Besonderes Augenmerk sollte man auf Absatz 3 Punkt 3 richten.

Dein Freund macht einen schönen USA-Urlaub, erwirbt da auch einen Führerschein, nur ist der hier in Deutschland nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt ist.

Aber dafür verdienen sich ein paar Leute die schnelle Mark nebenbei.

 

Gruß

Goose

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§4 IntKfzVO: Ausländische Fahrerlaubnis, Internationaler Führerschein

 

(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach den §§ 28 und 29 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monaten verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, daß er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten.

 

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen oder internationalen Führerschein (Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 - RGBl. 1930 II S. 1234 -, Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 - BGBl. 1977 II S. 809 - oder Artikel 24 und Anlage 10 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 - Vertragstexte der Vereinten Nationen 1552 S. 22 -) nachzuweisen. Ausländische nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache abgefaßt sind, die nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden sind oder die nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entsprechen, müssen mit einer Übersetzung verbunden sein, es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland hat auf das Mitführen der Übersetzung verzichtet. Für die Erstellung der Übersetzung gilt § 1 Abs. 3 Satz 1 entsprechend.

 

(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,

 

1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,

 

2. die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum während eines mindestens sechsmonatigen, ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule dienenden Aufenthalts erworben haben,

 

3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,

 

4. denen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder

 

5. solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.

 

(4) Das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer der in Absatz 3 Nr. 3 und 4 genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung nicht mehr bestehen.

 

Besonderes Augenmerk sollte man auf Absatz 3 Punkt 3 richten.

Dein Freund macht einen schönen USA-Urlaub, erwirbt da auch einen Führerschein, nur ist der hier in Deutschland nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt ist.

Aber dafür verdienen sich ein paar Leute die schnelle Mark nebenbei.

 

Gruß

Goose

@ Goose:

 

Ich habe Deinen Beitrag mit dem Gesetzesauszug meinem Freund gezeigt, und er sagte, dass die Typen im Amiland da Gesetzesumgehungen gefunden hätten, deswegen müsse man sich auch um bzw. abmelden aus Deutschland, was er leider schon gemacht hat.

 

Er sagte, dass die die Typen aus Amerika da Wege gefunden haben, um dieses Gesetz auszuhebeln.

 

Ich war auch schon bei einem Rechtsanwalt zur Rechtsberatung, weil ich mir echt Sorgen mache, aber der Anwalt sagte, das er genau wissen müsse, um was es geht, um ein Urteil abzugeben, ob da was faul ist oder nicht.

 

Der Anwalt vermutet, das die sich wohl in der legalen Grauzone begeben, also Gesetzeslücken gefunden hätten die am Rande der Legalität sind.

 

Es tut sowas geben, sagte der Anwalt.

Eine heikle Sache, meinte er.

 

Wie kann ich denn bloss die Webseite von denen finden, damit ich das meinem Anwalt zeigen kann.

 

Vielleicht ist ja doch alles OK, und ich mache mir unbegründet Sorgen?

 

Unter dem Stichwort USA Führerschein kommen 182000 Webseiten

und unter US Führerschein kommen 183000 Webseiten

 

Ich habe da sehr viele von angeklickt, und konnte die immer noch nicht finden.

 

Wieso sind die so erfolgreich, wenn die niemand finden kann?

 

Gebe doch mal bitte Tipps, denn ich gebe es schon fast auf und muss dann den Argumenten meines Freundes

beipflichten , weil ich nichts gegenteiliges sagen kann.

 

Danke und Gruss

Kätzchen

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Ich habe Deinen Beitrag mit dem Gesetzesauszug meinem Freund gezeigt, und er sagte, dass die Typen im Amiland da Gesetzesumgehungen gefunden hätten, deswegen müsse man sich auch um bzw. abmelden aus Deutschland, was er leider schon gemacht hat.

Er sagte, dass die die Typen aus Amerika da Wege gefunden haben, um dieses Gesetz auszuhebeln.

Laß Deinen Freund doch einfach machen. :heul:

Wenn die Amis meinen, deutsche Gesetze aushebeln zu können, bitteschön.

Dein Freund bekommt hier von den Polizisten saures und die rettenden Staaten sind tausende Meilen weg. Er ist nicht einmal amerikanischer Staatsbürger. G.W.Bush wird wegen Deines Freundes kaum die Flotte in Marsch setzen.

 

Ein Ami-Führerschein für 20 Euro ist wohl denkbar. Es gibt anscheinend Bundesstaaten, da wird einem der Lappen "nachgeschmissen". Der gilt aber hier nicht. Andere Bundesstaaten haben eine vergleichbare Ausbildung, deren Lappen wird auch hier anerkannt und umgeschrieben.

 

Ganz einfache Frage für Deinen Freund: wenn er selber nicht schlüssig erklären kann, wie die deutschen Gesetze ausgehebelt werden sollen, wie will er es bei einer Kontrolle den deutschen Polizisten erklären und beweisen?

Um einen deutschen Polizisten zu überzeugen muß man schon hieb- und stichfeste Beweise haben. Die Bundesgesetzblätter und der Hentschel sollten im Handschuhfach liegen. Der Verweis auf einen amerikanischen Anwalt beeindruckt einen deutschen Polizisten kaum (nicht einmal ein deutscher Anwalt).

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Ich kann vielleicht weiterhelfen?

 

Ich biete zwar keine ausländischen Führerscheine an, war aber selbst mal in der gleichen Situation.

Ist zwar schon einige Monate her, aber ich bin auch durch die MPU gefallen und war damals auf der Suche nach einem ausländischen Führerschein.

 

Es war kurz bevor dieses neue Gesetz im April 2004 rauskam.

 

Ich habe im Internet gegogelt und gegogelt, und ich erinnere mich an eine Website Führerscheintrick oder so ähnlich hiessen die, und die haben US-Führerscheine angeboten und zwar sehr preiswert.

Schade, aber Den genauen Link zu dieser Website habe ich nicht mehr.

Die sprachen von ca. 700 Dollar mit allem drum herum.

 

Die rechtlichen Erklärungen von denen sahen für mich sehr plausibel aus.

 

Ich hatte mich dann aber doch für Polen entschrieden, da ich aus Polen komme und die Sprache sehr gut kann.

 

Ich hatte ca. 1400 Zloty bezahlt für meinen Prawo Jazdy (alles zusammen).

aber ich habe Bekannte und Verwandte in Polen und kann die Sprache perfekt.

 

dein Freund wird in Polen nicht so billig davonkommen und muss zu einer Vermittlungsagentur, und die verlangen ca. 2500 bis 3000 Euronen.

 

Vielleicht doch der preiswerte Weg für ihn, in die USA zu fliegen.

 

Die Gesetze sind jedenfalls gleich, ob man einen Führerschein aus Polen oder den USA hat.

Ausländischer Führerschein ist ausländischer Führerschein.

Abmelden muss mann sich immer aus Deutschland.

 

Mein Tip an dich:

Versuche , die website zu finden und gehe zum Rechtsanwalt und lass das abschecken.

Gibt er "grünes Licht", dann kann dein Freund sich aufmachen.

 

Gruss

 

Theo

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Vorsicht,nur abmelden reicht nicht.Man muß auch tatsächlich weg sein,was für einen arbeitenden Menschen nicht einfach ist.Es ist aber eh ein grosser Unterschied zwischen eine Amilappen und einem EU- Schein,der Amilappen muß spätestens nach einem halben Jahr umgeschrieben werden und das werden sie bei einer ausstehenden MPU nicht machen.Ein regulär erworbener EU-Führerschein ist in allen EU-Ländern gültig.Kleiner aber feiner Unterschied.

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Die entscheidende Vorschrift hat @Goose ja schon gepostet: §4 IntKfZVO

 

Es ist nicht möglich, mit einem US-Führerschein in Deutschland legal Auto zu fahren,

wenn in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde. PUNKT.

 

Wer noch nie in Deutschland einen Führerschein hatte, kann dagegen 6 Monate nach Wiedereinreise

mit einem US-Führerschein hier Auto fahren, sofern er während der Erteilung des Führerscheins

keinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Danach nicht mehr.

Eine Umschreibung ist aber für einige US-Bundesstaaten möglich.

 

Dein Freund meint wahrscheinlich u.a. das Talkaboutamerica-Forum

Die dort aufgestellten Behauptungen sind mit absoluter Vorsicht zu genießen.

Ebenso sollte man dieses Forum http://48172.rapidforum.com mit absoluter Vorsicht genießen!

 

Man kann den §4 IntKfZVO nicht umgehen!

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Hallo Kätzchen,

 

bezüglich der Probleme, mit dem Ami-Führerschein hier fahren zu dürfen, ist ja in den vorigen Beiträgen alles gesagt worden.

 

Ein anderer Aspekt kommt aber noch dazu, und zwar hier zu leben und in USA gemeldet zu sein:

 

Erst mal ist es kein Wunder, dass es keine Probleme gab, sich abzumelden, warum auch ? Die Probleme kommen hinterher:

 

Die Probleme fangen erst im Alltag an, zB:

 

Bei der Arbeitsstelle: Welchen Wohnsitz will er da angeben ?

Bei Bankgeschäften: Welche Bank räumt einen Kredit oder Dispo ein an jemand, der in USA lebt ?

Beim Anmelden eines Autos: Geht nicht, wenn man hier nicht wohnt.

 

Es ist vielleicht zu befürchten, dass dein Freund demnächst auf deinen Namen (oder sonstjemand) ein Auto anmelden oder sonstwas machen will. Meine Meinung: Lass dich da jedenfalls nicht drauf ein.

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Die Frage, die sich mir stellt, ist doch:

 

Darf man sich mit dem Touri-Visum überhaupt in den USA anmelden??? Wenn ja, sicherlich doch keine 185 Tage...

Oder verteilen die neuerdings gleich Greencards? ;)

 

Vielleicht weiss ja Billy Joe was...

 

Prickelpitt

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An Alle: Echt Super, das Ihr das rausgefunden habt!

Ihr seit ja echt toll.

Ich habe da schon mal in diese 2 Forums kurz reingeguckt, da steht ja ne ganze menge drin. ich werde mich dann zum Rechtsanwalt machen und das mal durchschecken lassen.

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ich werde mich dann zum Rechtsanwalt machen und das mal durchschecken lassen.
Mich beschleicht der Verdacht, daß Kätchen und "sein Freund" gar nicht so verschiedene Personen sind. Wieso sollte er sich sonst so reinhängen und beim Anwalt beraten lassen (Gebühren nach BRAGO!).
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Die Frage, die sich mir stellt, ist doch:

 

Darf man sich mit dem Touri-Visum überhaupt in den USA anmelden??? Wenn ja, sicherlich doch keine 185 Tage...

Oder verteilen die neuerdings gleich Greencards? ;)

 

Vielleicht weiss ja Billy Joe was...

 

Prickelpitt

Es gibt keine Meldepflicht in den USA, man wohnt dort einfach. Allerdings sollte man, so man da wohnen moechte, auch ein entsprechendes Visum (green card oder so) vorweisen koennen, anderenfalls die da keinerlei Spass (mehr) verstehen.....

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Die Frage, die sich mir stellt, ist doch:

 

Darf man sich mit dem Touri-Visum überhaupt in den USA anmelden??? Wenn ja, sicherlich doch keine 185 Tage...

Oder verteilen die neuerdings gleich Greencards?  :blink:

 

Vielleicht weiss ja Billy Joe was...

 

Prickelpitt

Es gibt keine Meldepflicht in den USA, man wohnt dort einfach. Allerdings sollte man, so man da wohnen moechte, auch ein entsprechendes Visum (green card oder so) vorweisen koennen, anderenfalls die da keinerlei Spass (mehr) verstehen.....

Darum kümmern die sich wohl auch, aber genau habe ich das noch nicht rausgefunden.

 

Ich war ersteinmal gestern beim Anwalt, und er konnte nichts illegales an dem US Führerschein finden.

 

Auch fand er , das sich alles recht plausibel liest, was die im Forum so schreiben.

 

Jedoch wird es wohl ein wenig "heiter" werden mit dem An und Abmelden.

aber wenigstens bin ich beruhigt, das da nichts illegales vorliegt,

 

Gruss

 

Kätzchen

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Ich war ersteinmal gestern beim Anwalt, und er konnte nichts illegales an dem US Führerschein finden.
Illegal ist der Führerschein ja auch nicht, nur ist er unter den genannten Voraussetzungen in Deutschland nicht gültig.

 

Gruß

Goose

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Jedoch wird es wohl ein wenig "heiter" werden mit dem An und Abmelden.

aber wenigstens bin ich beruhigt, das da nichts illegales vorliegt,

Ich glaube, das hast du noch nicht verstanden.

 

Das Abmelden hier ist an sich kein Problem.

 

Da der Freund nicht wirklich in USA leben will, bekommt er dort auch kein Problem mit illegalem Aufenthalt: Wie denn, er ist doch garnicht dort.

 

Das Problem ist, dass dein Freund künftig in Deutschland ein Wohnsitzloser ist. Das sind übrigens die Leute, die über kurz oder lang unter den Brücken schlafen. :blink:

 

Und wie Goose geschrieben hat, darf er mit dem legalen US-Führerschein trotzdem in Deutschland nicht fahren.

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Ich war gestern beim Rechtsanwalt zum Beratungsgespräch, nachdem er sich diese Website:

Führerschein Tricks Website

durchgelesen hatte, meinte er, das es das selbe sei,

egal ob mein Freund einen USA-Führerschein oder einen EU-Führerschein in einem anderen EU-Land macht.

Abmelden aus Deutschland müsse er sich immer !

 

Rechtlich sei gegen das Fahren mit dem USA Führerschein nichts einzuwenden,

und man darf die ersten 185 Tage in Deutschland fahren, dannach muss man den Führerschein umtauschen, was meinem Freund wohl nicht in Deutschland gelingen werde.

 

oder, wie die in dem Rapidforum geschrieben haben, meldet man sich in einem anderen EU-Land an, und tauscht dort den Amiführerschein gegen einen anderen EU-Führerschein um, oder fährt mit dem Amiführerschein unter Beibehaltung des EU-Wohnsitzes ( im EU-Ausland gemeldet ) weiter in Deutschland, und auch das sei legal, solange ein ausländischer Wohnsitz vorliegt.

Probleme gäbe es mit einem ausländischen EU Wohnsitz schon gleich gar nicht und auch arbeitsrechtlich und -technisch nicht, so der Anwalt weiter.

 

Der Anwalt sagte, das die Tricks aus dem Forum legal sind und auch funktionieren, jedoch sind die hart an der Grenze der Legalität aber immer noch im Rahmen des Legalen.

Mein Freund müsse halt sehr sehr aufpassen mit dem ganzen Meldekram, so der Anwalt.

 

Auch sagte der Anwalt, das die Bundesrepublik zur Zeit ein "....."-Verfahren

(den namen wie das heisst habe ich vergessen) vor dem EU-Gerichtshof gegen Holland und Polen anstrenge, eben wegen dieser Ausstellung von Führerscheinen an deutsche Führerschein-Touristen.

 

Man kann damit rechnen, dass die später alle mal noch nachträglich für ungültig erklärt werden, und zwar von den Ausstellungsstaaten selbst.

 

Von daher und aus dieser Sichtweise sei der Amiführerschein sogar sicherer, denn die Amis werden bestimmt nicht nach der deutschen Pfeife oder der Pfeife des EU-Gerichtshofes tanzen.

 

Das war so ziemlich alles, was der Rechtsanwalt gesagt hatte. :angry:

 

Gruss

 

Kätzchen :blink:

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Guest Gast_galah

das hoert sich alles so einfach an mit dem "im Ausland anmelden" - hier zum Beispiel gibt es keine Meldepflicht - man "verdient" sich den Aufenthalt durch Stromrechnungen, "im Telefonbuch stehen" etc

- und den Ami-Fuehrerschein kannst du hier nicht umtauschen (darfst aber damit bis zu 12 Monate in Irland fahren), sondern musst einen neuen irischen Schein machen inklusive Theorie, provisional license und full driving test - Wartezeit bis zu 2 Jahren).

 

Ich denke, so wird es in einigen Laendern laufen.

 

Vor allem gibt es doch auch beim Wohnen im Ausland aber Arbeiten in Deutschland Steuerprobleme sowie Probleme mit Krankenkassen, Rente etc, oder? (zumindest hatte ich damals das Problem, als ich in Deutschland wohnte aber in Daenemark gearbeitet habe).

 

Ich glaube wirklich, ihr stellt euch das alles etwas einfach vor! Und das Problem mit dem in Deutschland angemeldeten Auto ist dann auch noch nicht geloest.

 

Warum kann man nicht zu seinen Fehlern stehen und die gerechte Strafe ertragen?

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@Kätzchen: Willst Du es nicht kapieren?

 

(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,

 

3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,

Genau diese Bestimmung trifft doch auf Deinen Freund zu.

Diese Bestimmung lässt sich mit einem US-Führerschein nicht umgehen.

Ob Dein Freund irgendwelche melderechtlichen Vorschriften einhält oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Auch nicht, ob er in Deutschland, im EU-Ausland oder sonst irgendwo auf der Welt lebt.

 

Möglich wäre ein Fahren in Deutschland erst, wenn der US-Führerschein in einen EU-Führerschein umgetauscht sein sollte.

Dann kann man aber auch gleich im EU-Ausland seine Prüfungen machen.

Einen US-Führerschein hier vorzuschalten bringt überhaupt nichts.

 

Hast Du den Anwalt mal explizit auf diese Bestimmung aufmerksam gemacht?

Jedenfalls scheint der Anwalt keine Ahnung zu haben. :angry::blink:

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Oh Gott, jetzt geht ja die Diskussion mit Euch los.

Zuerst war ich ja auch sehr sekeptisch, deswegen bin ich ja zum Rechtsanwalt, und selbst er gibt grünes Licht, genauso wie auch ein anderer Rechtsanwalt Herr Hettenbach, der in beiden Foren postet.

 

Goose, der FS wird auf der Grundlage anerkannt, da

1/) keine fahrverbot mehr vorliegt

und

2/) kann man Freund dann 185 tage in Deutschland fahren, dannach muss sich nochmal umgemeldet werden, und geschieht das in einem EU Ausland, so kann er unbegrenzt fahren.

Steht alles ehr sehr ausführlich hier: http://48172.rapidforum.com

 

Gast_Galah, das Auto werde ich dann auf meinen namen anmelden.

 

Born in WL, den braucht er nicht mehr in einen EU-Führerschein umtauschen, wenn er im EU Ausland wohnt.

Zumindestens Deutschland kann dann keinen Umtausch verlangen.

steht auch im Jurathek Forum, und mein Anwalt bestaetigt auch das.

 

fritz the cat, vielleicht hast Du da auch Recht mit, aber irgendwie ist ja auch ein Anwalt haftbar.

 

Gruss

 

Kätzchen

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Goose, der FS wird auf der Grundlage anerkannt, da

1/) keine fahrverbot mehr vorliegt....

Hier wuerde ich sehr vorsichtig sein, denn es muss kein Fahrverbot vorliegen, sondern eine Sperre genuegt IMHO. Wenn die Aufhebung dieser Sperre an das Bestehen der MPU geknuepft ist - was durchaus denkbar ist - dann ist Dein Freund der Dumme....

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Ich gebe es auf. Der FS ist unter diesen Voraussetzungen nicht gültig, das vom EuGH getroffene Urteil ist auf diesen FS nicht anwendbar, da er nicht aus einem Mitgliedsstaat der EU stammt.

 

Wennd ein Freund fährt und eine Anzeige bekommt, kannst du hier ja noch Mal posten.

 

Daran ändert auch dein Link auf das Werbe-Forum nichts.

 

Gruß

Goose

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Hat eigentlich schon mal jemand die IP von "Kätzchen" überprüft?

Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass Kätzchen sich irgendwo in New Mexico oder Texas eingeloggt hat.

 

Ob es den besagten deutschen Anwalt wirklich gibt, scheint mir auch sehr zweifelhaft zu sein.

 

@Kätzchen: Das was Dein Freund vorhat, ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. (§21 Absatz 1 STVG)

Wenn das Fahrzeug, mit dem das geschieht, auf Deinen Namen zugelassen ist, dann machst Du Dich einer

Straftat des Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. (§21 Absatz 2)

Darauf steht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Weiterhin kann das Fahrzeug eingezogen (entschädigungslos in Staatseigentum übergeführt) werden, da Deinem Freund die Fahrerlaubnis ja entzogen war. (§ 21 Absatz 3)

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Guest VP Gast

Hallo Gemeinde,

 

eine kleine Info:

 

Wahrscheinlich hat derselbe User einen ähnlich lautenden Thread im Verkehrsportal eröffnet.

 

Es hat sich schließlich nach Überprüfung der IP herausgestellt, das offensichtlich der, im VP mittlerweile gesperrte, Betreiber der oben zitierten Führerscheintricksseite unter falschem Namen seine eigenen Tricks lobt. Hier scheint nichts anderes zu passieren.

 

Ich würde mal die IPs von Kätzchen und Gast Theo auf ihre 'Herkunft überprüfen. Wetten, dass beide aus New Mexico stammen?

 

Grüße aus dem VP.....

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Guest Pferdestehler

Fast. Mesa, Arizona. Ich erwarte von Kätzchen hier mal eine Erklärung. Und das schnell bitte.

Und Las Cruzes, New Mexico. Somit erwarte ich von Gast Theo ebenfalls eine Erklärung!

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Nun, da keine Erklaerungen kommen, wird dieser Thread hier mal eben dicht gemacht, und es geht ein eindeutiger Hinweis an die Leutchen im Lande des Kaktus: Macht Euren Mist dort, wo die rattlesnakes klappern und versucht nicht hier auf die hinterlistige Art und Weise Kundschaft zu werben, Eure IP's werden kurzerhand gesperrt!

 

Ihr wisst ja: Beschwerden, Lobeshymnen, Klapperschlangengift und anthrax per PM direkt an mich!

 

Es klapperte die Klapperschlang' bis ihre Klapper schlapper klang - was Kaetzchen eben nicht gelang! :nolimit:

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Guest
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