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Wie Lange Gilt Eine Geschwindikeitsbeschränkung?


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Aber in diesem Fall würden garantiert nicht die  :lol:  , sondern die normalerweise zHG zugrunde gelegt werden

darauf wollte ich eigentlich auch mit der Frage hinaus, nur vielleicht etwas mißverständlich formuliert ;) .

 

Denn die :D für die Messung zu verwenden wäre doch etwas sehr abwegig. Aber wer weiß :heul::lol:

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@siggi boh: besten Dank für den konstruktiven Hinweis!

 

Unser :lol: goose dagegen verwirrt die Leute hier und beruft sich wie auch schon andere :D -Forumskollegen auf e i n situationsbezogenes Urteil (ominöses Anpassen), welches wir hier schon oft diskutiert haben.

 

Prinzipiell gilt beim Auffahren auf die Autobahn :heul: . Punkt.

Alles andere ist beschildert.

 

:lol:

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Das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung (§41 (7) StVO, Zeichen 274 ) ist gekennzeichnet durch Zeichen 278, wenn nicht andere Anzeichen darauf hindeuten (zweifelsfreies Ende einer Gefahrenstelle, wenn diese zusammen mit dem Steckenverbotszeichen aufgestellt wurde / Angabe der Länge der Geschwindigkeitsbeschränkung).
Das Problem ist hier das "zusammen". Imho sind die nur zusammen angebracht, wenn am selben Mast aufgehängt. Wenn, wie es oft geschieht, Gefahrenzeichen und Speedlimit an 2 getrennten Masten steht, muß das Speedlimit explizit aufgehoben werden.

 

@Goose

Man ist verpflichtet, sich dem bestehenden Verkehrsfluss anzupassen, bis ein Schild kommt.
D.h. man muß schneller fahren als erlaubt, wenn die anderen (wie häufig zu beobachten) auch zu schnell fahren?
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Papperlapapp. Hier verwirrt gar keiner. Es wurde lediglich dargelegt, wie's rechtlich ausschaut. Daß das nicht immer zu 100% mit der Praxis übereinstimmt, ist uns auch klar. DAS allerdings hängt letztendlich von denen ab, die die Gesetze überwachen. Und da gibt's halt solche und solche. Von daher ist es schon gut und richtig, die Rechtslage zu erläutern und nicht NUR die oftmals gelebte Praxis. Vermeidet nämlich im Einzelfall Jammern und Gezeter.

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@ts1:

D.h. man muß schneller fahren als erlaubt, wenn die anderen (wie häufig zu beobachten) auch zu schnell fahren?
In diesem Fall wird man dem ortsunkundigen Fahrer den Verstoß nicht zum Vorwurf machen können.

 

@m3:

Unser :heul: goose dagegen verwirrt die Leute hier und beruft sich wie auch schon andere  :lol: -Forumskollegen auf e i n situationsbezogenes Urteil (ominöses Anpassen), welches wir hier schon oft diskutiert haben.
Ich habe hier die Rechtslage dargestellt, was ist daran verwirrend? Daß einen solchen Verstoß vermutlich die wenigsten verfolgen würden ändert nichts daran, aß er grundsätzlich verfolgt werden kann.

 

Gruß

Goose

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Ich hab auch noch 2 unklare Fälle:

 

Autobahn mit digitalen Schilderbrücken. Alle 2km steht eine Brücke. 1. Brücke zeigt :o , 2. Brücke zeigt :lol: , 3. Brücke zeigt :D , 4. Brücke zeigt gar nix, 5. Brücke zeigt ;) , danach folgt :heul: .

Was ist, wenn VT, die an der 3. vorbeigefahren sind 120 fahren, die 3. Brücke aber auf 100 umschaltet?

Was ist, wenn VT, die an der 4. Brücke plötzlich :lol: sehen und die 5. aus ist?

 

 

Stadtverkehr: Ich nehm das Beispiel mit der ;) -Zone her von Alberto. Woher soll er denn wissen, dass er nicht auf der Vorfahrtsstraße ist? Wenn einmal das Zeichen Vorfahrtsstraße engezeigt wird, folgt das ersma so schnell nich mehr. Fährt er nach dem Zeichen auf die Straße rein hätte er ja Vorfahrt. Meistens kann man das ja an der Straße erkennen (Ausbau). Es gibt aber viele 30-Zonen wo die Straße sehr gut ausgebaut sind. Woher zum Geier soll man in Albertos Fall wissen, dass es eine 30-Zone ist?

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@sladaloose: "Wenn einmal das Zeichen Vorfahrtsstraße engezeigt wird, folgt das ersma so schnell nich mehr."

 

Normal wird das Vorfahrtzeichen direkt nach einer Kreuzung wiederholt, sodaß es ein Einfahrender erkennen kann. Außerdem kann man schauen, ob an den Querstraßen ein Stop-/Vorfahrt-gewähren steht. Wenn nein, handelt es sich nicht um eine Vorfahrtstraße, also könnte es sich um eine Zone handeln. Wobei es hier auch kleinere Ortschaften ohne viel Verkehr mit rechts-vor links auf Durchgangsstraßen gibt.

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Nein? Vielleicht doch: Zone 30 => lt. meinem Kenntnisstand Recht-Vor-Links zwingend vorgeschrieben. Kenne ich auch nicht anders. Deutet normalerweise auf eine solche Zone hin.

 

Das kann jedoch nicht sein.

 

In Heidelberg hab ich grad ne :blink: er Zone gefunden bei der innerhalb dieser Zone die Vorfahrt durch Verkehrszeichen geregelt ist. D.h. die "Hauptstraße" ist eine Vorfahrtsstraße und alle einmündenden Querstraßen sind mit "Vorfahrt gewähren" Schildern ausgestattet.

 

Innerhalb der Zone findet sich kein weiteres :cop01: er Schild - lediglich Straßenbemalungen mit Aufschrift "30 km" - diese aber auch nur in eine Richtung...... Weitere bauliche Veränderungen sind nicht vorhanden.

 

Im übrigen - da wird fast jede Woche einmal geblitzt....

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Bei uns im Ort gibts alles....... (Die haben aber auch ne Macke hier!)

 

* rechts vor links ausserhalb von Tempo :cop01: Zonen

 

* rechts vor links innerhalb von Tempo :B): Zonen

 

* Tempo :D Zonen mit Vorfahrtregelung

 

Also kann man sich eigentlich nicht auf irgendwelche Indizien verlassen.

 

Es gibt hier sogar Fussgängerüberwege ohne Zeichen 350. :blink:

 

 

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/350.gif

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aber selbst in 30-Zonen gibts Vorfahrt Achten Schilderchen
Sag ich doch.......

 

* Tempo :blink: Zonen mit Vorfahrtregelung

 

Also weiß ich immer noch nicht, ob ich nun 30 oder 50 fahren kann/darf.

 

Genau das meine ich mit:

 

Also kann man sich eigentlich nicht auf irgendwelche Indizien verlassen.

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