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Auto Abschleppen, Wer Zahlt?


Guest TheBig Brother

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Hi Leute!

 

Meine Frage dreht sich im weitesten Sinne ums Abschleppen von Autos. Ich fände es echt klasse wenn mir da einer weiterhelfen könnte der sich mit der rechtssprechung oder aus eigener erfahrung auskennrt. Da das ganze bissel kompliziert ist, will ich mal etwas genauer beschreiben um was es geht: Wenn ich (als Privatperson) nen abschlepper anrufe, wer zahlt? ich oder der dem das auto gehört? Da es wahrscheinlich auf die Umstände ankommt erstmal paar infos vorweg:

Ich selbst bin Rollstuhlfahrer, und habe jetzt seit kurzem meinen Führerschein *freu*

seit ich jetzt häufig mit dem auto unterwegs bin treffe ich fast täglich auf folgende Situationen:

 

Fall 1:

irgend ein netter mensch der zu faul war sich nen anderen Parkplatz zu suchen steht auf dem Behinderten-Parkplatz (ihr wisst schon, die mit dem blauen schild...^^) natürlich überprüfe ich vorher ob ein Parkberechtigungsausweis hinter der scheibe liegt. wenn das nun nicht der fall ist und ich nen abschlepper anrufe, dann zahlt doch der, dem das auto gehört, oder?

hab mich nämlich bis jetzt noch nicht getraut wen abschleppen zu lassen, falls ich doch auf den kosten sitzen bleibe. Aber eigentlich müsste das doch eindeutig sein, oder? der parkt falsch, der zahlt.

Naja... da ich also keine Zeit verlieren will, parke ich auf einem anderen "normalen" Parkplatz. somit kommen wir zu

 

Fall 2:

ich stehe also auf einem regulären parkplatz, komme irgendwann zurück an mein auto, und s´telle fest, dass ein weiterer netter zeitgenosse so eng neben mir geparkt hat, dass ich nich mehr an meine Tür ran komme.

(zu fuß wäre es nur bissel eng beim einsteigen, aber in meinem fall komm ich nich mal bis zur tür)

bis jetzt habe ich immer einen netten passanten gebeten mein auto rauszufahren, da min aber nich immer so jemanden findet, wäre die andere möglichkeit: abschleppen lassen. Bis jetzt habe ich mich noch davor gescheut, weil icheben nicht auf den kosten sitzen bleiben will. deswegen wollte ich mal euch fragen. Da es ja bei dieser situation nicht direkt ein Verstoß gegen verkehrsregeln ist...naja...

Also an meiner Tür auf der Fahrerseite befindet sich ein gut lesbares Schild mit der Aufschrift: ROLLSTUHLFAHRER! Bitte ausreichend Seitenabstand halten! Danke.

ich bin der meinung, wer mich sozusagen "zupark" soll den abschlepper zahlen. das schild is groß genug!

 

weiß da jemand was genaues? vielleicht auch aus eigener erfahrung... wäre echt klasse wenn ich das genau wüsste. Danke schon mal im Voraus!

 

Ciao!

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Wenn es sich um öffentliche Parkflächen handeln solltest du die Polizei anrufen damit sie das veranlassen.Wenn du den Abschlepper selbst anruft geht die Rechnung erst mal an dich und du kannst dann sehen wie du es wiederbekommst.

 

Mir ist es noch nie eingefallen einen Behindertenparlplatz zu benutzen,vorher riskier ich einen normalen Strafzettel.Wenn ein Fahrzeug gekennzeichnet ist nehme ich auch mal etwas Ärger in Kauf weil mein Auto etwas weiter von dem des Rollstuhlfahrers weg ist, <_< will ja auch keine Kratzer in meinem.

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Fall 1:

 

Zunächst mußt du zahlen. Ob und wann du das Geld wieder bekommst steht aber in den Sternen. Es kommt auch auf die speziellen Umstände des falles an.

Am besten ist es wie schon gesagt die Polizei zu rufen oder den Falschparker anzuzeigen.

 

Fall 2:

Hier sehe ich eigentlich keine Chance an das verauslagte Geld zu kommen, sofern der andere korrekt geparkt hat.

 

Ferner bedenke: Wenn andere deinen Wagen fahren und es passiert was-wer kommt dann für deinen oder den Schaden anderer auf.

Bei kostenlosen Gefälligkeiten, haftet idR Derjenige nicht, sofern er die Sorgfalt walten lässt die er auch sonst an den Tag legt.

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Fall 1:

 

Zunächst mußt du zahlen. Ob und wann du das Geld wieder bekommst steht aber in den Sternen. Es kommt auch auf die speziellen Umstände des falles an.

Am besten ist es wie schon gesagt die Polizei zu rufen oder den Falschparker anzuzeigen.

 

Fall 2:

Hier sehe ich eigentlich keine Chance an das verauslagte Geld zu kommen, sofern der andere korrekt geparkt hat.

 

Ferner bedenke: Wenn andere deinen Wagen fahren und es passiert was-wer kommt dann für deinen oder den Schaden anderer auf.

Bei kostenlosen Gefälligkeiten, haftet idR Derjenige nicht, sofern er die Sorgfalt walten lässt die er auch sonst an den Tag legt.

Ich bezweifle es, dass in den beiden Fällen ein Abschleppunternehmen überhaupt tätig wird. Aus welchem Grunde sollte ein Privatmann im öffentlichen Verkehrsraum aus o.a. Gründen einem Abschleppunternehmen einen Abschleppauftrag erteilen dürfen.

 

Wie schon erwähnt, Polizei informieren. In Fall 1 wird dann das Fzg. unter Umständen direkt abgeschleppt. Hier kommt der Auftrag dann allerdings von der Polizei.

Im Fall 2 wird wohl ein Abschleppen nicht verhältnismäßig sein. Auch hier kann die Polizei, z.B. durch Zurückschieben deines Pkw, helfen.

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Also da wo ich wohne gibt es immer gleich 5-10 Behindertenparkplätze (+5 Mutter und Kind Parkplätze etc.), daher habe ich leichte Probleme es nachzuvollziehen, dass Du ab und an auf einem anderen Parkplatz parken mußt. Jedoch möchte ich anmerken, dass im Falle der Benutzung eines Normalparkplatzes Deinem Parknachbarn es unter Umständen sehr schwer fallen könnte, mehr Abstand zu nehmen, weil öffentliche Parkplätze oft sehr eng bemessen sind. Dein Schild hilft hier auch nicht viel, da die meisten Leute beim parken nicht unbedingt ins Auto des Parknachbars schauen, egal wie groß das Schild ist. Daher kannst Du noch nicht einmal von Vorsatz ausgehen.

 

Des Weiteren finde ich alleine den Gedanken jemanden abschleppen zu lassen, weil er zu nah am eigenen Auto parkt recht interessant. Sicherlich wenn jemand außerhalb seiner Markierung parkt und das Auto so dreist zuparkt, dass man die Tür nicht mehr öffnen kann, liegt der Fall sicherlich noch anders, aber oft wird es selbst für einen Nicht-Rollstuhlfahrer etwas eng ins Auto zu kommen, selbst wenn alle innerhalb der Markierung stehen. Es wäre dann recht unverschämt, diese Person abschleppen zu lassen. Meinst Du nicht? Falls Du es doch tust, hast Du eigentlich keine rechtliche Handhabe und bleibst daher auf den Kosten sitzen und bekommst sicherlich auch noch Ärger mit dem Fahrer des anderen Autos. Also verwirf diesen Gedanken besser ganz schnell.

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Im zweiten Fall sehe ich noch nicht einmal eine moralische Rechtfertigung für das Abschleppen des anderen PKW. Egal wie groß Dein Schild ist, ich achte beim Einparken nicht bewusst darauf, was sich in einem benachbarten Auto befindet. Wenn man rückwärts einparkt, achtet man noch weniger auf benachbarte Autos.

 

Ich weiß auch nicht, ob ich Dein Auto aus der Parklücke fahren würde. Das käme wohl auf Deinen persönlichen Eindruck bei mir an. Heutzutage muss man schon fast hinter jeder Bitte eine Täuschung vermuten. Bei mir im Ort würde ich es wahrscheinlich machen, in einer Großstadt wahrscheinlich weniger.

 

Wenn vorhanden, würde ich an Deiner Stelle die Mutter+Kind-Parkplätze benutzen. Diese sind meistens etwas breiter, so dass ein Lackschaden etwas unwahrscheinlicher wird. Irgendwie sind wir doch alle Kinder, auch wenn Mutti nicht immer in der Nähe ist.

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