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Abgeschleppt Weil Kein Parkschein!


Guest finn1976

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Guest finn1976

Hallo Allerseits!

 

Heute habe ich mal ein spezielles Anliegen an euch Experten und Anwälte!

Und zwar geht es darum, dass meine Freundin von einem parkscheinpflichtigen Parkplatz direkt am Straßenrand weggeschleppt wurde, weil sie keinen Schein gekauft hat (Kleingeldmangel)! ;)

 

Meine Fragen wären dazu:

 

- Der Gebührenbescheid der Stadt Hamburg wurde an Sie erst nach knapp 4 Monaten zugestellt (Tat war 18.5., Zustellung am 13.9.)! Hat sich die Zahlung des Gebührenbescheides aufgrund der Verjährungsfrist bereits erübrigt? :D

 

- Wenn nicht, ist es nicht unverhältnissmäßig jemanden von einem Parkplatz wegen fehlenden Parkscheins abzuschleppen? Die Begründung auf dem Gebührenbescheid lautet wörtlich:

 

"Begründung der unmittelbar bevorstehenden Gefahr bzw. Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs: Das Fahrzeug parkte am angegebenen Ort auf einem parkscheinpflichtigen Parkplatz länger als eine Stunde und blockierte diesen Platz für den Gebrauch durch andere Fahrzeugführer. Ein gültiger Parkschein war nicht sichtbar ausgelegt"

 

Also ich kann beim besten Willen keine Gefahr für den Verkehr :P , zugegebenerweise aber natürlich eine Beeinträchtigung der Ordnung erkennen. Nur nochmal: Ist das ein Grund zum abschleppen? Schließlich werden hier meiner Freundin enorme, im Vergleich zum Tatbestand, Kosten aufgebürdet! Diese Kosten sind insgesamt wohl sogar höher als die möglichen Einnahmen für die Stadt Hamburg wenn alle bezahlt hätten (12 Std. Parkscheinpflicht von 8-20 Uhr, Mindestgebühr 2 EUR je Stunde, großzügig angenommen alle 30 Minuten jemand neues auf dem Platz, also 12 Std. x 2 Parker je Stunde x 2 EUR = 48 EUR!!!)

 

Die anfallenden Kosten lt. Gebührenbescheid setzen sich zusammen aus "Amtshandlkunggebühr 43 EUR", "Gemeinkostenzuschlag 39 EUR", und "besondere Auslagen 67,28 EUR", insgesamt also EUR 149,28!!!

 

Versuche jetzt hier nochmal ein Bild einzustellen: Es ist der Scan des Bussgeldbescheides in 1:1!

 

Gebührenbescheid

 

Was sagt Ihr dazu? Ist jemand von Euch schon einmal in der Art abgeschleppt worden? Was habt Ihr gegen diese Abzocke unternommen? Kennt Ihr evtl. Gesetzesstellen aus denen klar würde dass Sie nicht zahlen muss?

 

Danke euch schon mal im voraus für fachkundigen Rat!

 

Beste Grüße aus HH

 

Finn1976

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Also ich kann beim besten Willen keine Gefahr für den Verkehr

 

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, weil das nicht in dem Bescheid steht. Durch das Falschparken ergibt sich keine Gefahr für den Verkehr sondern für die Sicherheit und Ordnung. Das heisst, wenn die Behörden das egoistische Verhalten deiner Freundin durchgehen lassen würden, müssten sie das auch bei anderen Verkehrsteilnehmern tun und auf den Strassen würde ein Krieg ohne Regeln herrschen.

 

Eingeschränkte Parkzeiten gelten in der Regel nur dort, wo der Parkraum knapp ist. Sinnvollerweise hat der Gesetzgeber deshalb festgelegt, dass jeder Verkehrsteilnehmer zumindest die Chance erhalten soll, dort zu parken. Das geht natürlich nur, wenn sich alle an die Regelung halten und den Platz nach der vorgegebenen Zeit wieder freigeben. Deine Freundin konnte schliesslich auch nur dort parken, weil sich jemand anders an die Regel gehalten und den Platz frei gemacht hat.

 

Hätte deine Freundin die Parkzeit nur ein paar Minuten überzogen, wäre es bei einem Strafmandat geblieben. Aber deine Freundin hat die Parkzeit um MEHR als drei Stunden überzogen, damit ist das Abschleppen gerechtfertigt und ich kann keine Abzocke entdecken.

 

Verjährt ist die Forderung auch nicht, also zahlen und als Lehrgeld verbuchen.

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Guest finn1976

Hi MrMurphy!

 

Danke für die Antwort, zumindest klingt Deine Erklärung was den knappen Parkraum angeht ziemlich logisch.

 

Von "durchgehen lassen" soll hier auch nicht die Rede sein, dass Sie falsch stand und auch eine Verwarnung verdient hat ist uns wohl allen klar!

 

Meinst Du nicht dass auch ein "gepfeffertes" Ticket eine allgemeinerzieherische Wirkung zur Sicherung der Ordnung im Verkehr hätte? Und so ein Ticket hängt schließlich die ganze Zeit am Auto und würde sicher von viel mehr potentiellen "Parksündern" gesehen! :D Das Abschreckmoment ist also mindestens des Abschleppens ebenbürtig, gut, der eigene Lerneffekt dafür zugegen deutlich geringer! Aber ein Krieg ohne Regeln auf den Straßen bricht sicher nicht deswegen aus weil Leute ohne Parkschein parken und andere es, weil sie es sehen, nachmachen! ;)

 

Habe aber auch gerade in andern Foren gelesen dass es sich beim Abschleppen ohnehin um eine "Ersatzvornahme" im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes handelt! Diese verjähren frühestens nach einem, längstens nach 4 Jahren je nach Bundesland! Also, Verjährung ist auch nichts.

 

Ich denke Du hast Recht: Ums Lehrgeld zahlen kommt Sie wohl nicht herum! :P

 

Beste Grüße

 

PS: Wenn Sie einen Parkschein gehabt hätte der nur zeitlich abgelaufen wäre würde es nichts am "versperren des Parkraumes für andere" ändern! Meinst Du Sie wäre dann auch abgeschleppt worden? Müsste ja, wenn es wirklich nur rein um die Nutzbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer ginge... und ähmmm, das so etwas passiert habe ich noch nie gehört! Vater Staat handelt hier in meinen Augen nicht ganz nachvollziehbar zu seiner eigenen Begründung...

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Und so ein Ticket hängt schließlich die ganze Zeit am Auto und würde sicher von viel mehr potentiellen "Parksündern" gesehen!
Ganz im Gegenteil. Wenn an mehreren Fahrzeugen schon Strafmandate hängen, parken die Leute erst recht gegen die Verkehrsregeln, weil die Politesse "grade bei der Arbeit war und so schnell nicht wiederkommen wird".

 

Oder glaubst du, deine Freundin hätte dort nicht so lange geparkt, wenn an anderen Fahrzeugen bereits Strafmandate gehängt hätten? Dass sie bestraft werden kann, wusste sie schliesslich. Nur über die Strafhöhe hatte sie falsche Vorstellungen.

 

Schliesslich schreckt nicht die Strafe der Anderen ab, sondern die, die man selbst zu erwarten hat. Und je höher die ausfällt, desto eher hält sich der Verkehrsteilnehmer an die Regeln.

 

Ein gutes Beispiel dafür ist z. B. die Anschnallpflicht. Sie wurde zunächst vorgeschrieben, jedoch ohne Strafe. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass eigentlich jeder ein Interesse daran haben müsste, sich selbst zu schützen. Aber nix, nur ca. 50% aller Fahrer haben sich angeschnallt. Als dann eine Geldstrafe eingeführt wurde, konnten sich von einen auf den anderen Tag über 90% aller Autofahrer anschnallen.

 

Und wie viele fahren bis +20km/h zu schnell, weil es dann noch keine Punkte gibt? Auch hier ist die Strafe, die man selbst zu erwarten hat der Grund, nicht die Bestrafung der anderen.

 

Das beim Überschreiten der Parkzeit von über 3 Stunden abgeschleppt werden darf, hat sich auch erst in den letzten Jahren ergeben. Eine Rolle spielt sicher, dass der Parkraum immer knapper wird und dies bei nicht so charakterfesten Autofahrern immer häufiger zu Ausrastern bis hin zu Tätlichkeiten mit erheblichen Verletzungen führt.

 

Deshalb haben die Verkehrsexperten angemahnt, dass auf eine gerechtere Verteilung des Parkraums geachtet werden muss und dies wird von den Gerichten durch die Erhöhung der Strafen umgesetzt, damit die Leute nicht meinen, Selbstjustiz verüben zu müssen.

 

Wenn Sie einen Parkschein gehabt hätte der nur zeitlich abgelaufen wäre würde es nichts am "versperren des Parkraumes für andere" ändern!

 

Da hast du Recht. Aber sie hätte dann für die erlaubte Dauer dort legal gestanden. Eventuell wären nach Ablauf der gültigen Parkzeit auch noch keine 3 Stunden um, so dass das Fahrzeug nicht abgeschleppt worden wäre.

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Vater Staat handelt hier in meinen Augen nicht ganz nachvollziehbar zu seiner eigenen Begründung...

Es ist durchaus nachvollziehbar. Ein großer Teil in Innenstädten ist der Parkplatzsuchverkehr. Bei 2€ je Stunde, dürfte es sich um einen reinen Kurzzeitparkplatz handeln, mit beschränkter Parkzeitdauer. Je mehr jetzt einen Parkplatz suchen, umso mehr verstopfen die Innenstädte. So hat das Fahrzeug mindestens 2 Fahrzeuge unnötig auf Parkplatzsuche geschickt.

 

MfG.

 

hartmut

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Meiner persönlichen Ansicht nach handelt es sich hierbei durchaus um eine unverhältnismäßige Aktion. Gab es hier nicht sogar Threads über eine Art "Abschlepp-Mafia" in Hamburg, die sich eine goldene Nase mit Falschparkern verdient? Dagegen vorzugehen lohnt aber nicht, das könnte noch teurer werden.

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Es ist schon spannend wo die Elch-Fraktion überall Verhältnismäßigkeit erkennen will - selbst in einem klaren Fall von Abzocke!

 

Abschleppkosten von € 180,- und darüber als gerechtfertigt für drei Stunden Parken ohne Parkschein zu bezeichnen hat schon etwas "abgezocktes" an sich...

 

Würde die Stadt (oder welche Behörde auch immer dort abgeschlappt hat) die Höhe des "Verdienstausfalles" (Um nichts anderes geht es) der Falschparkerin in Rechnung stellen (also 3 Stunden Parken) dann würde der Abzockvorwurf garnicht erst aufkommen, es wäre schließlich eine verhältnismäßige Strafe!

 

€ 180 oder mehr Abschleppkosten zzgl. "Knöllchen" sind jedoch in höchstem Maße unverhältnismäßig!

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Ich frage mich wirklich, wofür dieser Bescheid erlassen wurde. Er setzt sich wohl aus drei Gebühren zusammen, die sich für nach Fantasiebezeichnungen anhören:

 

Amtshandlungsgebühr: noch nie gehört, seit wann fallen neben Verwaltungsgebühren noch Gebühren für Handlungen an?

 

Gemeinkostenzuschlag: damit es etwas gemeiner wird, noch ein Kostenzuschlag

 

besondere Auslagen: sind hiermit die Abschleppkosten gemeint, oder kommt da noch eine extra Rechnung?

 

Ich sehe diesen Fall als klassisches Beispiel für Abzocke an. Das Fahrzeug war auf einem offiziellem Parkplatz abgestellt. Durch das Abstellen wurde niemand direkt behindert os sogar gefährdet. Klar, ein Verwarngeld für den fehlenden Parkschein hat man zu erwarten, aber deshalb gleich abgeschleppt zu werden?

 

Wenn es nicht so traurig wäre :P , würde ich jetzt lachen.

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Wenn hier von Abzocke gesprochen wird, was wäre dann die Alternative? Ein 5€ Ticket wegen Parkens ohne Parkschein. Die ganzen Kurzzeitparkplätze werden dann von Langzeitparkern belegt. Leute die dann in der Stadt einkaufen wollen und auf diese Parkplätze angewiesen sind, werden ausbleiben wenn sie keine Parkplätze finden. Und dem Einzelhandel geht es schon schlecht genug.

 

Klar, 150€ sind eine ganze Menge Geld, und verglichen mit den Bußgelder die für schwerwiegendere Verstöße verlangt werden, wirklich ungerechtfertigt hoch.

 

Also bringe mal Vorschläge wie die Problematik gelöst werden kann. Wie können die Kurzzeitparkplätze von den Langzeitparkern befreit werden?

 

 

MfG.

 

hartmut

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Bei einer Überschreitung von drei Stunden wird immerhin ein Verwarngeld von 25 Euro fällig. Das betrachte ich schon als ausreichend hohen Beitrag, um Langzeitparker abzuschrecken.

 

Außerdem ist es doch erklärter Wille vieler Städte, PKW aus ihren Zentren herauszuhalten. Da wird die Zufahrt unnötig erschwert und vorhandene Parkplätze werden sinnlos vernichtet. Veriirrt sich dann doch mal ein PKW in die Innenstadt, kann man ihn herrlich abkassieren. Und eines Tages wundert man sich, warum ein Geschäft nach dem anderen schließt und das Einkaufszentrum auf der grünen Wiese in der benachbarten Gemeinde ständig erweitert wird...

 

Ich ziehe für 20 Minuten übrigens auch nie einen Parkschein, hat schon einige Kohle gespart...

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Scheinbar schrecken auch die 25€ auch nicht ab, zumal es in der Regel doch noch billiger ist. Wer jedoch erst einmal abgeschleppt wurde überlegt es sich das nächste mal, ob ÖVP oder Taxi nicht billiger ist.

 

Der wirklich leidtragende ist der Einzelhandel, bei ihm bleiben die Kunden aus, und die Geschäfte machen Pleite. Obwohl ich nur in einer Kleinstadt wohne ist es hier auch nicht anders. Bei uns in der Innenstadt hat es fast nur noch die BBB ( Bäcker Banken Brillen ). Die anderen Geschäfte machen schneller wieder zu wie auf. Der Leerstand der Geschäfte ist erschreckend.

 

Die ganzen Parkplätze wurden radikal reduziert, damit ein Parkhaus voll wird das niemand wollte. Jetzt ist das Parkhaus und die Innenstadt leer. :vogelzeig:

 

MfG.

 

hartmut

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Bei einer Überschreitung von drei Stunden wird immerhin ein Verwarngeld von 25 Euro fällig. Das betrachte ich schon als ausreichend hohen Beitrag, um Langzeitparker abzuschrecken.

Hier in der Stadt herrscht derzeit an jedem Wochenende extreme Parkplatznot. Was glaubst du war der Auslöser, dass die Stadt jetzt verstärkt Politessenstreifen zu diesen Zeiten losschickt? Nein, nicht der Amtsschimmel, sondern die Anwohnerschaft! Dutzende wütender Leserbriefe waren in der Lokalzeitung abgedruckt, Forderungen nach dem Abschleppen von Parksündern wurden unverhohlen geäußert. Schärfere Kontrollmaßnahmen wurden verlangt. Dies allerdings nicht ohne zu erwähnen, dass das Austeilen von Knollen an die Anwohner eine Schweinerei sei, da man ja nur im Parkverbot stand weil die ausgewiesenen Plätze gefrevelt wurden. So läuft das.

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@steffen:

 

Das ist die gleiche Situation wie bei Spielstraßen- oder Tempo-30-Anwohnern: Da wird gemeckert, dass andere sich falsch verhalten, aber als Einwohner hat man vermeintlich Sonderrechte.

 

Erst verlangen die Anwohner mehr Kontrollen, und dann beschweren sie sich, dass sie selber kontrolliert und zur Kasse gebeten werden. Wo nehmen sich die Anwohner eigentlich das Recht auf einen Parkplatz her? Ich parke mein Auto auf extra dafür erworbenem Grund und Boden, den ich notfalls auch gegen unberechtigten Zugriff wirksam schützen kann. Warum können das diese Anwohner nicht? Das Geld für die Anschaffung der Kiste hatten sie ja schließlich auch.

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Dabei sollte man auch mal an Kundendiestler denken, die müssen in solchen Gegenden parken, wenn der Kunde dort ist. Kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, in manchen Münchener Gegenden kannst du tagsüber nur Falsch parken, da es ausser eingeschränkten halteverboten fast keine freien Parkplätze gibt. Oder du kurvst einfach mal eine halbe Stunde durch die Gegend.

 

Jaa, natürlich gibts auch Sondergenemigungen für handwerker, damit darf man dann unbegrenzt lange an Parkuhren stehen, auch Parken auf Gehweg ist erlaubt, solange noch 1 m Platz bleibt, damit auch kinderwagen durchkommen.

 

Ausserdem möchte ich den sehen, der seinen hart erkämpften Parkplatz nach einer Stunde verlässt, obwohl er beim Kunden noch nicht fertig ist! Diese Parkerei hat mich am Schluss nur noch angekotzt, u. a. deswegen war für mich damit das Thema Kundendienst abgehakt.

 

Seitdem auch keinen einzigen Strafzettel für Falschparken bekommen.

Gruss Andi

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Wenn ich den Beitrag des Eröffners nochmal lese werde ich bei folgender Stelle stutzig:

 

"Begründung der unmittelbar bevorstehenden Gefahr bzw. Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs: Das Fahrzeug parkte am angegebenen Ort auf einem parkscheinpflichtigen Parkplatz länger als eine Stunde und blockierte diesen Platz für den Gebrauch durch andere Fahrzeugführer. Ein gültiger Parkschein war nicht sichtbar ausgelegt"

Da lese ich nur was von länger als 1 Stunde - und nicht wie in allen Folgebeiträgen was von länger als 3 Stunden. Und wenn schon bei länger als 1 Stunde abgeschleppt wird ist das in meinen Augen schon Abzocke hoch 10 :vogelzeig::D:50:

 

Bei 3 Stunden drüber kann ich es noch verstehen - aber so - da kann schon ein leichtes Verlaufen in einer fremden Stadt dazu führen daß dein Auto weg ist.......

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Bei 3 Stunden drüber kann ich es noch verstehen - aber so - da kann schon ein leichtes Verlaufen in einer fremden Stadt dazu führen daß dein Auto weg ist.......

Auf dem Gebührenbescheid steht

 

09:25Uhr bis 12:27Uhr

 

Und das sind über 3 Stunden

 

MfG.

 

hartmut

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Also das Ding ist Frech, egal ob eine Stunde oder 3 Stunden selbst bei 10 Stunden drüber steht das Ding in keiner relation. Nen Bussgeld ist ja ok aber dass... :50:

 

Wenn Du dich traust und dir ein paar Euro mehr egal sind oder du eine Rechtsschutz hat dann solltest Du dagegen Klagen.

Der eine mit seinem Handy Nr- Zettel ist auch durchgekommen!

 

Wenn ich mir die Reportagen im Fernsehen anseh Ordungsamt blabla und hier und da bekomm ich das Kotzen :D als ob wir in Deutschland keine anderen Probleme hätten als das ein Rehpinscher unageleint spazieren geht oder das Werbeschild 20cm über die genehmigte Fläche steht.

Gut Ordnung muss sein, aber man kann alles übertreiben. Zumal zwar jeder € Bussgeld die Stadtkassen saniert und in der Bürokratie versickert, aber dieser nicht mehr dem Konsumenten zur Verfügung steht um der Wirtschaft Ihre Waren und Dienstleistungen abzukaufen und Arbeitsplätze zu schaffen. (Falls sich jemand beschweren will: die paar Arbeitsplätze bei den Behörden seh ich nicht als relevant an, bzw. es gibt sinnvollere stellen)

 

Und da wundern Sich die Läden in der Stadt und die Städte selbst warum keine Leute mehr kommen und Geld ausgeben :vogelzeig:

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Ich kann ja die Aufregung ueber die Massnahme irgendwo verstehen, andererseits muss man sich wirklich fragen: Wie denn sonst? Ich meine, auf einem Kurzzeitparkplatz ueber 3 Stunden ohne Bezahlung zu stehen, ist ja an Unverfrorenheit beinahe gar nicht mehr zu ueberbieten, oder? Dann auch noch Kleingeldmangel anzufuehren setzt ja dem Ding beinahe noch die Krone auf. Da haette man nicht zufaellig waehrend der ersten paar Minuten das noetige Kleingeld organisieren koennen, oder?

Was sollen sich die Behoerden denn in den Augen der "kultivierten Schnellfahrerfraktion (haette das ja niemals nicht angebracht, wenn da weiter oben nicht ein Wink mit dem Zaunpfahl stattgefunden haette :vogelzeig: ) denn noch alles gefallen lassen? Wer nicht hoeren will, muss fuehlen - hiess es bei uns frueher in der Schule. Heute fuehlt die Mehrheit wohl nur noch ueber's Portemonnaie....

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als ob wir in Deutschland keine anderen Probleme hätten als das ein Rehpinscher unageleint spazieren geht oder das Werbeschild 20cm über die genehmigte Fläche steht.

Gut Ordnung muss sein, aber man kann alles übertreiben.

Stimmt. Aber sollte bzw. muß man nicht irgendwo einmal eine Grenze ziehen, ab der man entspr. reagiert/reagieren muß? Wenn - um beim Beispiel Schild zu bleiben - das Schild z.B. max 50cm lang sein darf, es aber tatsächlich 55 cm sind, so ist das sicherlich zunächst aufgrund der paar Zentimeter eine Kleinigkeit, aber dennoch ist die einmal gesteckte Grenze überschritten und ein Handeln erforderlich. Toleriert man die 55cm, so kommt evtl. wenig später jemand mit 60cm oder noch mehr an und irgendwann ist's dann ein Meter.

 

Da ist es mir lieber, es gibt gewisse Grenzen. Um die weiß idR jeder Bescheid und um die Folgen, die bei einer Mißachtung drohen, auch. Also, warum dieses ständige Gejammere und Gejaule? :vogelzeig:

 

BTW: 3 Std. gehen ja noch. Anläßlich einer Kirmes hier im Bereich haben wir vor ein paar Jahren innerhalb weniger Stunden fast 50 Pkws abschleppen lassen, die im Haltverbot standen. Ich bin mir heute noch sicher, daß viele von denen nicht einmal EINE Stunde dort standen.

Tja, Pech gehabt. Schilder waren gut zu sehen, Pressemitteilungen in Form von Warnungen ergingen zuvor auch. Aus vorangegangenen Jahren war auch bekannt, daß ein Abschleppen drohte. Nur haben wir es da etwas lockerer gehandhabt. In dem besagten Jahr halt nicht.

Seit dem klappt's merkwürdigerweise mit dem Parken. Hat also offensichtlich was gebracht bzw. bewirkt.

 

Der eine mit seinem Handy Nr- Zettel ist auch durchgekommen!

Tze.... ist ja noch schöner. In dem Fall darf ich ihm ja sogar Vorsatz vorwerfen. "Ich weiß, daß ich falsch geparkt habe. Bitte mich auf meiner Handy-Nr. anzurufen, wenn ich wegfahren soll/muß". :50: O.k., kleiner Scherz muß ja ab und an mal sein.

Es wird nicht angerufen. Wo kommen wir denn da hin, wenn wir jeden, wenn hinter jedem hertelefonieren müßten?! Der Pkw kommt da wäch, wenn er falsch oder zu lange geparkt wurde. Vor allem dann, wenn's bewußt und gewollt geschah. Einfache Kiste.

 

 

Wenn ich mir manche dreisten Verhaltensweisen einiger Zeitgenossen betrachte, dann kommt mir hin und wieder auch das :D

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"BTW: 3 Std. gehen ja noch. Anläßlich einer Kirmes hier im Bereich haben wir vor ein paar Jahren innerhalb weniger Stunden fast 50 Pkws abschleppen lassen, die im Haltverbot standen. Ich bin mir heute noch sicher, daß viele von denen nicht einmal EINE Stunde dort standen. "

 

Das ist ja auch völlig in Ordnung, denn die stehen ja oft im absoluten Halteverbot.

Wenn einer auf einem Parkplatz steht, behindert er ja niemand. Und einige Städte sollten sich schon mal überlegen, wo einpendelnde Angestellte und Anwohner legal ohne Gebühren und Strafen parken können (notfalls Pendlerparkplätze mit Busshuttle), denn sonst werden diese bald die Schnauze voll haben und woanders einkaufen bzw. hinziehen.

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Doch. Die, die ebenfalls einkaufen wollen und einen Parkplatz suchen. Wer benötigt denn 3 Std. (oder noch mehr) zum Einkaufen?

 

Allerdings müssen auch mM nach die Städte dafür sorgen, daß Parkraum in ausreichendem Maße oder eben Alternativen vorhanden sind. Sonst sucht sich der Verbraucher tatsächlich recht schnell andere Orte zum Geldausgeben.

 

- Anwohner: in Großstädten sicherlich vielfach ein Problem, aber grundsätzlich bin ich der Meinung, daß zu einem Haus oder Wohnbunker auch ein Abstellplatz gehört.

- einpendelnde Angestellte: sehe ich ähnlich w.o. . In Zusammenarbeit mit der Stadt sollte hier auch der Arbeitgeber herangezogen werden, damit seine Angestellten parken können.

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@bluey: Diesbezüglich problematisch ist jedoch, daß in älteren Häusern und Büroräumen entweder gar keine Flächen für Stellplätze bereitstehen, oder höchstens Innenhöfe, die oft nur über Fußgängerzonen erreicht werden können. Da läßt sich von Seiten der Besitzer kaum etwas an der Parksituation ändern.

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Ach ja, wenn ich mir da hier so anschaue, bin ich doch froh, in jeder Großstadt einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern... solange ich möchte noch dazu. :D

 

So ist das, wenn man immer die entsprechende Parkgenehmigung im Auto rumfliegen hat :50:

 

Zu dem oben geschilderten Fall:

Ich sehe es als unverhältnismäßig an. Es ist reine Abzocke!!! Wenn, wie schon jemand erwähnte, andere Verkehrsteilnehmer DIESEN Parkplatz nicht nutzen können und dann eine Extra-Parkplatz-Such-Runde drehen müssen, dann frage ich mich doch, warum die nicht zu Fuß oder mit ÖPNV in die City kommen, wenn es doch eine angeblich "sooooo schlechte Parksituation" vorherrscht?!?!

Ich verstehe diese Problematik nicht so ganz, da ich der Meinung bin, daß JEDER in der Lage ist, einen citynahen Parkplatz zu bekommen! Es bekommt schließlich auch jeder Arbeit, der arbeiten will! (Das kann keiner abstreiten) :vogelzeig:

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Wenn, wie schon jemand erwähnte, andere Verkehrsteilnehmer DIESEN Parkplatz nicht nutzen können und dann eine Extra-Parkplatz-Such-Runde drehen müssen, dann frage ich mich doch, warum die nicht zu Fuß oder mit ÖPNV in die City kommen, wenn es doch eine angeblich "sooooo schlechte Parksituation" vorherrscht?!?!

Ob Du mir das bitte nochmal erlaeutern koenntest? Du stellst Dich also auf einen Kurzzeitparkplatz, bezahlst noch nicht einmal dafuer, bleibst mehr als drei Stunden dort stehen, und die anderen, die deswegen Extrarunden zur Parkplatzfindung drehen muessen, sollen doch gefaelligst zu Fuss oder mit dem OeNPV in die Stadt kommen? :D

Bitte, bitte, erklaere mir, dass ich das voellig falsch verstanden habe..... :vogelzeig:

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Lieber HarryB,

 

für Dich erkläre ich das gerne nochmal:

 

Wenn ich in eine City fahre, dann gehe ich davon aus, daß ich dort auch einen PP finde. Wenn ich weiß, daß ich zu blöd bin mir einen PP zu besorgen oder sich zu fein sind, mal eine Runde um den Block zu fahren, dann sollen diese Leute das Auto doch besser in der Garage parken und ÖPNV nutzen!

 

Ich habe bis jetzt immer einen PP bekommen, ich versteh überhaupt nicht, wo das Problem ist. :geil:

 

PS: Unterstell mir hier bitte nicht, daß ich das so praktiziere; das habe ich nie geschrieben. Das fantasierst Du Dir aus meinem Geschreibsel zusammen, aber es steht nirgendwo! ;):P

Ich kann wohl zustimmen, daß ich mir nicht immer einen Parkschein ziehe. Weil ich eben keine Lust oder keine Zeit habe, aber der Rest entspringt gerade Deiner blühenden Phantasie. Wenn ich dann ohne P-Schein erwischt werde, kauf ich jem. anders eben den alten Schein ab und habe für die Zeit einen... schon hat die Politesse sich verguckt (kann ja mal passieren)

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In Köln könnte es mit freien Parkplätzen schwierig werden, da ist die Innenstadt ziemlich dicht, teilweise auch in Frankfurt. Ansonsten gibt es meistens doch freie Ecken in der Nähe, wenn auch teilweise mit Parkscheibe.

Hi

wer fährt denn mit dem Auto nach Köln?

Ich fahre da, wenn überhaupt, nur an den Stadtrand und dann mit dem ÖPNV.

 

Gruß

HaWeThie

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Ich fahre auch bis nach Köln rein.......... und dann pack ich meine Parkgenehmigung aus und geh shoppen  ;)  :P  :geil:

Egal was für eine Genehmigung du auch hast, hast du dir die Auflagen dieser mal durchgelesen?

Ich gehe mal davon aus, das dort auch drin steht, das nur Ordnungswidrig geparkt werden

darf, wenn kein Parkplatz in zumutbarer nähe frei ist. Was ist zumutbar? Auslegungssache.

 

Und überall wirst du damit wohl auch kaum parken dürfen, einen solchen

"Freifahrtsschein" gibt es mW nicht. Frage aber gleich mal nach, habe einen netten Kollegen in Köln sitzen...

 

Sollte mal ein/e Verkehrskontrolleur/Politesse auf die Idee kommen nachzuschauen wo du eigentlich bist und was du gerade machst -wird bei uns manchmal so gehandhabt wenn der Verdacht naheliegend ist das die Genehmigung ausgenutzt wird falschzuparken- so könnte es dir ganz schnell passieren das dir die Genehmigung entzogen wird.

 

Mal eine andere Frage, was kostet die Genehmigung ungefähr? Antwort gerne auch per PM.

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"Ich nehme an, wenn dich nicht langsam jemand fragt, was für eine Tolle Parkgenehmigung du da hast wirst du noch 50 Mal darauf anspielen.

 

Also: Was für eine tolle Parkgenehmigung hast du da?

 

Gruß

Goose"

 

Und ich nehme an, daß es DICH viel mehr interessiert, wie man an das Ding rankommt, weil Du auch gerne citynah parken möchtest. Das ist wohl eher der Grund?!!?

 

 

 

Ich werde mich nicht genauer äußern, welche Genehmigung es ist. Sie berechtigt einfach dazu einen Parkplatz zu nutzen, auf dem keiner etwas ohne dienstliches Anliegen (das ist die Auflage, lieber DH-OSD-Düsseldorf) zu suchen hat. Da mir aber keiner nachweisen kann, ob ich eine Person mit diesem Anliegen fahre oder abholen muß (kommt/kam aber schon mal vor), kann mir keiner etwas vorwerfen und/oder nachweisen. Mehr oder weniger rechtsfreier Raum ;)

 

Auf diesem Gelände hat eine Politesse leider nicht über Parkgenehmigungen zu urteilen, da es ja kein Parkraum ist, den sie zu überwachen hat. Sie hätte nicht einmal etwas dort zu suchen.

 

Die Parkgenehmigung wird unwahrscheinlich wieder entzogen, da diese nicht numeriert oder aufgelistet wurde.

 

Das Vieh kann man nicht kaufen DH OSD-Düsseldorf, aber wenn ich sie verkaufen würde, könnte ich wahrscheinlich eine Menge Kohle dafür verlangen.... aber dann müßte ich ja saublöd sein :geil:

 

Gebt Euch einfach mal so damit zufrieden und seid nicht so neugierig :P

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Werter Rouven1982:

Unterstell mir hier bitte nicht, daß ich das so praktiziere...

Unterstell' mir bitte nicht, dass ich dir was unterstelle... :geil:

Ich habe das Ganze zusammengefasst und um Klaerung nachgefragt, wie kommst Du also darauf, dass ich Dir etwas unterstelle?

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Guest Jippiaje

Hallo finn1976,

 

ich habe gearde ein Problem mit Privatanzeige etc (siehe Beitrag von Gast-Schorschi) und war in dem Zusammenhang auf der Suche nach Rechtsurteilen im Internet. Da stieß ich zufällig darauf, daß das Abschleppen bei fehlendem Parkschein rechtens und verhältnismäßig ist, wenn Deine Freundin z.B. recht lange schon ohne Parkschein dort stand. Recht lange wurde dort mit 1 Stunde definiert. Sieht also schlecht aus für Dich bzw Deine Freundin.

 

Grüße

Jippiaje

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  • 11 months later...
Guest gut_kirschen_essen

Ich merke schon, eine sehr emotional geführte Diskussion...

 

Ich kann dazu nur bemerken: Es ist eine Abzocke!!!

Eine Abzocke ist es schon dann, wenn die Verhältnismäßigkeit nicht stimmt. Und dies ist hier wohl eindeutig der Fall. Oder haben wir hier nur Großverdiener mit einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro???

Ja, dann könnte ich es vielleicht auch als gerechtfertigt ansehen.

Leider ist dem nicht so und vielleicht sollte man dabei mal nach Finnland schielen. Dort richten sich nämlich Bußgelder nach der Höhe des Einkommens...

 

Mir ist in HH übrigens dasselbe passiert. Am Samstag Mittag - nicht einmal in der Innenstadt. Es waren jede Menge Parkplätze an der Hauptsstraße frei, so dass ich niemandem den Platz weggenommen habe, geschweige denn irgend jemand behindert habe. Ich stand übrigens nur 2 Stunden dort, weil ich direkt da wohne und meine Einkäufe hochgeschleppt habe. Meine Gebühr lag bei 277 Euro!!!!!!!!

Es hat sich also scheinbar erhöht.

Und hier noch mal die Zusammenfassung:

 

Amtshandlungsgebühr: 43€

Gemeinkostenzuschlag: 39€

Besondere Auslagen/Abschleppkostenb: 145€

Verwahrgebühr: 50€

 

Ja, es soll ruhig geahndet werden, keine Frage. Aber, bitte nicht in dieser Höhe (wenn vor allem so viele Plätze frei sind).

Also, wo ist da bitte die Rechtfertigung???

Wer dies nicht als Abzocke sieht, tut mir einfach nur noch leid...

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Wie ist das genau mit Halterhaftung im Falle eines abgeschleppten Wagens?

 

Muss der Halter generell die Abschleppkosten zahlen?

 

Was ist, wenn Strafe und Abschleppkosten in eine Summe verpackt sind? Und der Wagen von einem Auslandswohnhaften geparkt wurde?

Was muss dann der Halter zahlen?

 

Die "Kosten des Verfahrens" duerften sich naemlich auf wesentlich weniger als die Abschleppkosten belaufen.

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