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Frist versäumt! Was tun?


Guest MartyFlash

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Guest MartyFlash

Bevor ihr mich in der Luft zerreißt: Ich hab mit Google und der Forumsuche alles versucht, aber ich bin irgendwie nicht besonders begnadet, was Schlüsselwortsuche angeht!

 

Ich hab meinem Kumpel das Auto geliehen und er ist in einen Blitzer gerauscht! Bei dem Zeugenbefragungsbogen hab ich meinen Namen bei dem Pflichtangaben eingetragen und sonst gar nichts (also auch keine Unterschrift). Dann kam der Bußgeldbescheid mit de Überweisung. Hier wollte ich die Frist ausnutzen und habe den Brief dann aber wirklich erst auf den letzten Drücker in den Kasten geworfen. Das hatte zur Folge, dass der Brief im Endeffekt 3 Tage nach Ablauf der Frist in Viechtach angekommen ist. :)

 

Tja, jetzt sagen die natürlich, dass die Frist vorbei ist und wollen das Geldvon mir haben (und mir im Gegenzug 3 Punkte geben). Das will ich aber auf keinen Fall! Freundschaft in allen Ehren, aber ich bin bislang punktefrei und will keine Punkte für meinen Kumpel übernehmen!

 

In dem Bescheid steht, dass man eine gerichtliche Entscheidung erwirken kann. Hierzu jetzt meine Frage: Ist diese gerichtliche Entscheidung nun gegen die verpasste Frist oder gegen die Sache an sich? Wenn sie nämlich nur gegen die verpasste Frist geht, spar ich mir das, weil ich da nichts erreichen werde.

In dem Fall hat mein Kumpel auch gesagt, würde er sich stellen. Oder gibt es da noch eine andere Lösung? Wäre unser Handeln korrekt oder saudumm?

 

Vielen Dank, für die Hilfe!

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14 Tage nach Zustellungsdatum des BG wird dieser, wenn kein Widerspruch erhoben wird, rechtskräftig. Lediglich bei nachweisbarer Abwesenheit kann man die "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen. Dafür benötigt man allerdings entsprechende Quittungen oder Zeugen....

 

Ansonsten sehe ich wenig Hoffnung da wieder rauszukommen....

 

 

PS: Es hätte auch gereicht am letzten Tag der BG-Stelle ein Fax zu senden....

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Guest Kleiner Schelm

Wenn du zufällig (nachweisbar!!!) im Urlaub gewesen bist, als der Bussgeldbescheid zugestellt worden ist und es dir aufgrund deiner Abwesenheit nicht möglich gewesen ist, rechtzeitig Einspruch einzulegen, könntest du den Versuch unternehmen, eine Einsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen.

 

Vielleicht lässt die Behörde mit sich reden, aber auf jeden Fall solltest du dich beeilen. Du warst doch genau zu der Zeit im Urlaub, gelle? :)

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Das mit dem Urlaub ist eben das Problem. Die Nachweisbarkeit ist eben nicht da! Außerdem hab ich in der Zeit ja gearbeitet! :) So ein Mist! Und was ist mit dem Grundsatz, dass man nicht für etwas bestraft werden kann, was man nicht getan hat?

 

Mein Kumpel hat ja gesagt, er würde sich freiwillig stellen, wenn es nicht anders geht! Gibt es da keine Möglichkeit? Dass ich denen zB sage, mir sei erst im letzten Moment eingefallen, dass das ich nicht gewesen sein kann (denn zum Zeitpunkt des Verstoßes war ich nachweisbar nicht in Deutschland) und es ihm erst jetzt gesagt habe... (Daher auch der verspätete Einspruch)

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Hi,

wenn du, aus welchem Grund auch immer, die Frist versäumt hast, bist du selbst schuld - der BG ist rechtskräftig.

Du müsstest "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen, der in deinem Fall von der Behörde gebührenpflichtig verworfen würde. (oder war das schon das letzte Schreiben??)

Gegen den Verwerfungsbescheid kannst du Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (INNERHALB DER FRIST!!!!!!!!!!) so dass das Gericht entscheiden würde, ob dir Wiedereinsetzung gewährt würde (IMHO keine Chance). Eine Entscheidung in der Sache erfolgt nicht.

Erst falls das Gericht deinem Antrag stattgeben würde, würde nochmal in der Sache entschieden werden und zwar in einem eigenen Verfahren.´

 

 

Gruß

HaWeThie

 

(wozu werden eigentlich in BG-Bescheiden, die wichtigen Stellen durch Fettdruck hervorgehoben, wenn sie doch keiner liest?)

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Das heißt also, ich kann überhaupt nichts machen, obwohl der eigentliche Missetäter sich stellen würde?... So ein blöder Mist!

 

Ihr habt ja Recht, wenn ihr mich kritisiert, aber das ist doch eigentlich nicht der Sinn dieses Forums. Ich komme ja her, um Hilfe zu bekommen und eben nicht um kritisiert zu werden!

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Guest Kleiner Schelm
Das mit dem Urlaub ist eben das Problem. Die Nachweisbarkeit ist eben nicht da!

 

Hmm ..... also wenn ich Urlaub bei meinen Freunden im Hamburg mache, könnte ich auch keine Hotelrechnung vorlegen, da ich bei ihnen wohne :D

 

Achtung: Dieser kleine Gedankenanstoss soll jetzt auf gar keinen Fall als Anstiftung zu irgendwas missverstanden werden :)

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Ich lasse mich zu nichts anstiften... :)

 

Eine Frage noch: Das Geld für den BG werde ich von dem werten "Schnellfahrer" wieder eintreiben, das wird er dann wohl zähneknirschend akzeptieren müssen... Aber was ist mit den Punkten? Bekomme die dann ich? Eigentlich doch nicht, denn das Foto zeigt ja nicht mich! Und wenn es nun gegen ihn verjährt, dann passt es punktetechnisch ja eh... Hoffe ich doch!

 

Es ist halt so, dass ihn die Punkte nicht so stören, aber das geld reut ihn... Bei mir isses umgekehrt! :D

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Guest Kleiner Schelm
Aber was ist mit den Punkten?

 

Wenn du die OWI nicht begangen hast, kannst du auch nicht bestraft werden, sofern die Behörde einer Einsetzung in den vorherigen Stand zustimmt. Falls nicht, hast du die Ar...karte gezogen.

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Das heißt also, ich kann überhaupt nichts machen, obwohl der eigentliche Missetäter sich stellen würde?... So ein blöder Mist!

Du hast es erfasst.

 

Hmm ..... also wenn ich Urlaub bei meinen Freunden im Hamburg mache, könnte ich auch keine Hotelrechnung vorlegen, da ich bei ihnen wohne 

 

Achtung: Dieser kleine Gedankenanstoss soll jetzt auf gar keinen Fall als Anstiftung zu irgendwas missverstanden werden 

 

Das würde auch nichts nutzen.

Man kann nachvollziehen, wann der BG zugestellt wurde.

Hinzu kommt ja noch, dass der Freund, der den Urlaub bestätigt, überlegen müsste, ob er sich nicht strafbar macht.

 

Gruß

HaweThie

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Unbedingt SOFORT !!! Wiedereinsetzung in den vorrigen Stand beantragen (FAX und schriftlich).

 

Begründung:

 

Wenn selbstständig: Die erfahrene und bisher vertrauenswürdige Sekretärin hat ohne mein Wissen den Einspruch fälschlicherweise mehrere tage zu spät eingeworfen.

Bei vorherigen Überwachung ihrer Arbeitstätigkeit, arbeitet sie jederzeit ohne Fehler.

 

Wenn Arbeitnehmer: Man hat seine Frau, Freund beauftragt den Einspruch so abzusenden das dieser fristgerecht ankommt. Jedoch geschah dies nicht, obwohl ich nochmals dringend auf die einzuhaltende Frist hingewiesen hatte.

Bisher konnte man sich auf die Erledigung solcher Sachen immer zu 100 Prozent verlassen.

 

So könnte es klappen.

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Man hat seine Frau, Freund beauftragt den Einspruch so abzusenden das dieser fristgerecht ankommt. Jedoch geschah dies nicht, obwohl ich nochmals dringend auf die einzuhaltende Frist hingewiesen hatte.

 

Glaubst du wirklich, die "tollen" Tricks sind der Behörde nicht bekannt?

 

Nochmal: Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass Rechtsmittel rechtzeitig die Behörde erreichen.

Ausnahme: Anwalt hats vergessen - aber dafür ists zu spät

:nolimit:

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Geh sofort zu einem Anwalt, wenn Du ne Rechtsschutz hast! Wenn Du keine hast, dann wird das so in etwa 500,00 € kosten, also überlegs Dir!

 

Das mit der Wiedereinsetzung klappt, wenn man das richtig macht. Du mußt nur aufpassen: Die Abgabe einer eidesstattlichen versicherung vor Gericht ist strafbar, nicht aber vor der Bußgeldbehörde, wenn Du weißt, was ich meinen könnte. Mehr sag ich dazu nicht, weil sowas nicht geeignet ist, in der Öffentlichkeit diskutiert zu werden.

 

Ohne Anwalt geb ich Dir keine Chance.

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Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vor Gericht ist strafbar, nicht aber vor der Bußgeldbehörde..........
StGB § 156

Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine

solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung

falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe

bestraft.

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Vielleicht wäre ja mal ein netter Anruf bei der Bußgeldstelle drin, wo man der Sachbearbeiterin den Vorgang erklärt (auch mit Hinweis auf das Foto), Vorraussetzung ist aber, das Dein Kollege den Verstoß zugibt und schnellstmöglich das Bußgeld bezahlt und die Punkte ohne Murren und Knurren übernimmt, dann bist Du raus, aber er wird in den sauren Apfel beißen müssen. Habe ich auch schon so gemacht, war kein Problem, man kann ja auch z.B. über Ratenzahlung bei hohen Bußgeldern verhandeln usw., vllt. bringt Dich ja eine nicht ganz so aggressive Methode da raus. Nur das beide ungeschoren davonkommen, das kannste jetzt knicken.

 

LG ROPI

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Die Bußgeldstelle ist keine zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zuständige Behörde, ebensowenig wie die Polizei.

Hi

keine Angst, wir haben immer die Leute zu einer solchen Stelle geschickt - da ist kaum jemand hingegangen bzw. hat die EV abgelegt, wenn er über die Strafbarkeit informiert wurde.

 

@ROPI

Das geht rechtlich nicht mehr - wenn sich Behörden nicht an Gesetze halten, wer denn dann????

 

Gruß

HaWeThie

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Die Behörde ist die Herrin des Verfahrens und KANN auch bei verfristeten Einspruch entscheiden. (umstritten).

 

 

@hawethie

Glaubst du wirklich, die "tollen" Tricks sind der Behörde nicht bekannt?

Natürlich ist dies vermutlich so, nur wie will die Behörde das Gegenteil beweisen. Wenn man es übezeugent vorträgt dann könnte es klappen.

 

Einen Versuch ist es wert.

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Das Problem wird sein, daß die Behörde in den meisten Fällen auf stur schaltet. Dann landet die Sache beim Amsgericht, wenn man einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellt. Dann ist man aber vor einer Stelle, die zur Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen zuständig ist. Gibt man eine falsche ab, ist es mit einer Geldstrafe leider nicht mehr getan. Also nochmals:

 

Ab zum Anwalt! Tricks und Kniffe gibts da genug. Es reicht beispielsweise schon, die Behörde zu irgendeiner Handlung oder Argumentation in der Sache zu bekommen, dann ist mit Verfristung Essig. Mehr kann ich hier dazu nicht sagen und werds auch nicht per pm tun. Mit irgendwas muß ich ja auch noch mein Geld verdienen.

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Das mit dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid ist mir auch schon - leider - passiert...

 

Ich habe es aber geschaftt, die Punkte wegzubekommen!

 

Das ging so...

 

1. Gnadengesuch beim Regierungsbezirk (im vorliegenden fall ja wohl München)

2. Eidesstattliche Versicherung des Fahrers (er war es ja - aber es ist längst verjährt), daß er - aus welchem Irrtum auch immer - nicht in die Aktan kam, sondern ein Unschuldiger, der dann auch noch die Frist versäumt hat.

3. Jeglicher verzicht auf Regress gegen den Staat..

(bei mir war es sogar 1 Monat Fahrverbot + Bußgeld)

 

Daraufhin hat - nach Beglaubigung der Unterschrift auf der Eidesstattlichen versicherung des "geständigen" fahrers - das regierungspräsidium angeordnet, meine - zu Unrecht - erhaltenen Punkte in FL - zu löschen... immerhin!

 

 

Denn.. Punkte dürfen nur erteilt werden, um die längerfristige Eignung eines fahrers zum Führen eines Kfz. zu beobachten, gggflls eben sie ihm abzusprechen!

 

Aber... sie können nicht eingetragen werden für eine Tat, die er nachweislich nicht begangen hat..

 

Die Rechtskraft des BuGeBe bleibt davon unberührt, denn das ist ein anderer Vorgang!

 

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

Alberto

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@alberto:

 

Wo soll das stehen, daß Punkte nur für tatsächlich begangene Verstöße eingetragen werden dürfen?

 

Das mit dem betteln mag im Einzelfall klappen, es wird aber immer der Einzelfall bleiben. Man mag diesen Ansatz ausbauen können, wie ich es im vorherigen Posting angerissen habe. Sowas ist erfolgversprechender.

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@hawethie:

 

Wen habt Ihr (wer?) wann wohin geschickt?

Hi

jemanden, der eine EV bei uns ablegen wollte (die wir ja nicht annehmen durften) haben wir zu einer Stelle geschickt, die für die Entgegennahme von EV zuständig ist (z.B. Notar).

Dort wurde er dann pflichtgemäß über die strafbarkeit einer falschen EV belehrt.

 

Gruß

HaWeThie

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@ hawethie:

 

Ein Notar ist sicherlich nicht zuständige Behörde i.S.d. § 156 StGB. Auch ich als Anwalt habe die Leute über die Strafbarkeit zu belheren und tue das selbstverständlich. Gleichwohl sage ich denen auf Frage auch, wann die Abgabe einer Falschen EV nicht strafbar ist. Dafür bin ich eben Anwalt. Selbst wenn Du als "Bußgeldtante" den Delinquenten zwecks Abgabe einer EV zum Amtsgericht schicken würdest und ein Richter tatsächlich eine EV abnähme, wäre die falsche EV in diesem Falle auch nicht strafbar.

 

Zur Frage einer Wiedereinsetzbarkeit gibt es massig Urteile. Einfach mal googeln, das müßte schon reichen oder mal bei www.burhoff.de nachschauen. Das BVerfG hat wiederholt entschieden, dass eine zu strenge Handhabung einer Verfristung in Straf- oder Bußgeldsachen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs aus Art 19 GG verletzt. Man muß es bei der Antragstellung nur sauber begründen.

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@Helveticus

 

1. In der tat.. die EV mußte notariell beglaubigt werden (wegen Unterschrift und Identität)

2. Eine RA-rätin des betreffenden regierungsbezirkes hat mir ausführlich erklärt, daß sie eben nur noch meine - zu Unrecht - eingetragenen Punkte wieder löschen lassen könne - per Gnadenbeschluß, weil...

 

diese eben nur dazu dienen, die Eignung eines Fahrers längerfristig zu beaobachten und zu erkennen...

War ich das nachweislich aber gar nicht... so kann man diese Punkte eben löschen!

 

Dieser nachweis war von mir... Fristen hin oder her - eindeutig zu erbringen..

Noch was...

Es hätte auch ein eindeutiges Alibi gereicht.. z.B. ein Auslandsaufenthalt am tattage..

 

Nur.. eines..

Da die rechtskraft des BuGeBe nun mal eindeutig feststand.. konnte ich das FVB und das Bußgeld nicht mehr verhindern...

 

Ja - ich mußte sogar erklären, daß das Gnadengesuch wegen der Punkte nicht die Rechtskraft des Bußgeldbescheides berührt und somit mußte ich auf jeglichen Regreß verzichten..

 

Sprich.. geld war futsch - FV war schon lange absolviert..

 

Ich lasse mal offen, ob ich mich an das FV gehalten habe.. und ich lasse mal offen, was dann passieren würde, wenn man -unter FV - erwischt wird - aber vor einem Richter nachweisen kann, daß man zu Unrecht mit einem FV belegt wurde, - nur, weil eine Frist versäumt worden ist..

 

Denn - auch ein fahrverbot ist eine "erzieherische" Maßnahme, die ja bei einem nachweislichen Nichttäter eigentlich nicht zur Anwendung kommen dürfte...

 

Der Erlaß eines Fahrverbotes in diesem falle - mag ja wohl rechtskräftig sein - aber.. dessen Nicht-Befolgung...mag dann möglicherweise - in einem erneuten verfahren - unter Abwägung der tatsächlichen Umstände.. auch rechtens sein...

 

ich würde es mir zutrauen, so etwas durchzufechten..

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