Guest MartyFlash Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Bevor ihr mich in der Luft zerreißt: Ich hab mit Google und der Forumsuche alles versucht, aber ich bin irgendwie nicht besonders begnadet, was Schlüsselwortsuche angeht! Ich hab meinem Kumpel das Auto geliehen und er ist in einen Blitzer gerauscht! Bei dem Zeugenbefragungsbogen hab ich meinen Namen bei dem Pflichtangaben eingetragen und sonst gar nichts (also auch keine Unterschrift). Dann kam der Bußgeldbescheid mit de Überweisung. Hier wollte ich die Frist ausnutzen und habe den Brief dann aber wirklich erst auf den letzten Drücker in den Kasten geworfen. Das hatte zur Folge, dass der Brief im Endeffekt 3 Tage nach Ablauf der Frist in Viechtach angekommen ist. Tja, jetzt sagen die natürlich, dass die Frist vorbei ist und wollen das Geldvon mir haben (und mir im Gegenzug 3 Punkte geben). Das will ich aber auf keinen Fall! Freundschaft in allen Ehren, aber ich bin bislang punktefrei und will keine Punkte für meinen Kumpel übernehmen! In dem Bescheid steht, dass man eine gerichtliche Entscheidung erwirken kann. Hierzu jetzt meine Frage: Ist diese gerichtliche Entscheidung nun gegen die verpasste Frist oder gegen die Sache an sich? Wenn sie nämlich nur gegen die verpasste Frist geht, spar ich mir das, weil ich da nichts erreichen werde.In dem Fall hat mein Kumpel auch gesagt, würde er sich stellen. Oder gibt es da noch eine andere Lösung? Wäre unser Handeln korrekt oder saudumm? Vielen Dank, für die Hilfe! Quote Link to post Share on other sites
Holgiheld 0 Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 14 Tage nach Zustellungsdatum des BG wird dieser, wenn kein Widerspruch erhoben wird, rechtskräftig. Lediglich bei nachweisbarer Abwesenheit kann man die "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen. Dafür benötigt man allerdings entsprechende Quittungen oder Zeugen.... Ansonsten sehe ich wenig Hoffnung da wieder rauszukommen.... PS: Es hätte auch gereicht am letzten Tag der BG-Stelle ein Fax zu senden.... Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Wenn du zufällig (nachweisbar!!!) im Urlaub gewesen bist, als der Bussgeldbescheid zugestellt worden ist und es dir aufgrund deiner Abwesenheit nicht möglich gewesen ist, rechtzeitig Einspruch einzulegen, könntest du den Versuch unternehmen, eine Einsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Vielleicht lässt die Behörde mit sich reden, aber auf jeden Fall solltest du dich beeilen. Du warst doch genau zu der Zeit im Urlaub, gelle? Quote Link to post Share on other sites
MartyFlash 0 Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Das mit dem Urlaub ist eben das Problem. Die Nachweisbarkeit ist eben nicht da! Außerdem hab ich in der Zeit ja gearbeitet! So ein Mist! Und was ist mit dem Grundsatz, dass man nicht für etwas bestraft werden kann, was man nicht getan hat? Mein Kumpel hat ja gesagt, er würde sich freiwillig stellen, wenn es nicht anders geht! Gibt es da keine Möglichkeit? Dass ich denen zB sage, mir sei erst im letzten Moment eingefallen, dass das ich nicht gewesen sein kann (denn zum Zeitpunkt des Verstoßes war ich nachweisbar nicht in Deutschland) und es ihm erst jetzt gesagt habe... (Daher auch der verspätete Einspruch) Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Hi,wenn du, aus welchem Grund auch immer, die Frist versäumt hast, bist du selbst schuld - der BG ist rechtskräftig.Du müsstest "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen, der in deinem Fall von der Behörde gebührenpflichtig verworfen würde. (oder war das schon das letzte Schreiben??)Gegen den Verwerfungsbescheid kannst du Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (INNERHALB DER FRIST!!!!!!!!!!) so dass das Gericht entscheiden würde, ob dir Wiedereinsetzung gewährt würde (IMHO keine Chance). Eine Entscheidung in der Sache erfolgt nicht.Erst falls das Gericht deinem Antrag stattgeben würde, würde nochmal in der Sache entschieden werden und zwar in einem eigenen Verfahren.´ GrußHaWeThie (wozu werden eigentlich in BG-Bescheiden, die wichtigen Stellen durch Fettdruck hervorgehoben, wenn sie doch keiner liest?) Quote Link to post Share on other sites
MartyFlash 0 Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Das heißt also, ich kann überhaupt nichts machen, obwohl der eigentliche Missetäter sich stellen würde?... So ein blöder Mist! Ihr habt ja Recht, wenn ihr mich kritisiert, aber das ist doch eigentlich nicht der Sinn dieses Forums. Ich komme ja her, um Hilfe zu bekommen und eben nicht um kritisiert zu werden! Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Das mit dem Urlaub ist eben das Problem. Die Nachweisbarkeit ist eben nicht da! Hmm ..... also wenn ich Urlaub bei meinen Freunden im Hamburg mache, könnte ich auch keine Hotelrechnung vorlegen, da ich bei ihnen wohne Achtung: Dieser kleine Gedankenanstoss soll jetzt auf gar keinen Fall als Anstiftung zu irgendwas missverstanden werden Quote Link to post Share on other sites
MartyFlash 0 Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Ich lasse mich zu nichts anstiften... Eine Frage noch: Das Geld für den BG werde ich von dem werten "Schnellfahrer" wieder eintreiben, das wird er dann wohl zähneknirschend akzeptieren müssen... Aber was ist mit den Punkten? Bekomme die dann ich? Eigentlich doch nicht, denn das Foto zeigt ja nicht mich! Und wenn es nun gegen ihn verjährt, dann passt es punktetechnisch ja eh... Hoffe ich doch! Es ist halt so, dass ihn die Punkte nicht so stören, aber das geld reut ihn... Bei mir isses umgekehrt! Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Aber was ist mit den Punkten? Wenn du die OWI nicht begangen hast, kannst du auch nicht bestraft werden, sofern die Behörde einer Einsetzung in den vorherigen Stand zustimmt. Falls nicht, hast du die Ar...karte gezogen. Quote Link to post Share on other sites
MartyFlash 0 Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Falls nicht, hast du die Ar...karte gezogen. Also ich bekomme Punkte, obwohl ich es nicht war... Und das Foto ist wegen der Rechtskraft des BG belanglos, richtig? Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Also ich bekomme Punkte, obwohl ich es nicht war... Und das Foto ist wegen der Rechtskraft des BG belanglos, richtig? Richtig. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Das heißt also, ich kann überhaupt nichts machen, obwohl der eigentliche Missetäter sich stellen würde?... So ein blöder Mist!Du hast es erfasst. Hmm ..... also wenn ich Urlaub bei meinen Freunden im Hamburg mache, könnte ich auch keine Hotelrechnung vorlegen, da ich bei ihnen wohne Achtung: Dieser kleine Gedankenanstoss soll jetzt auf gar keinen Fall als Anstiftung zu irgendwas missverstanden werden Das würde auch nichts nutzen.Man kann nachvollziehen, wann der BG zugestellt wurde.Hinzu kommt ja noch, dass der Freund, der den Urlaub bestätigt, überlegen müsste, ob er sich nicht strafbar macht. GrußHaweThie Quote Link to post Share on other sites
MartyFlash 0 Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Das heißt, ich ergebe mich lieber meinem Schicksal, bevor ich da noch andere, total unbeteiligte mit reinziehe... Quote Link to post Share on other sites
MartyFlash 0 Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Sorry, Doppelpost gewesen... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Unbedingt SOFORT !!! Wiedereinsetzung in den vorrigen Stand beantragen (FAX und schriftlich). Begründung: Wenn selbstständig: Die erfahrene und bisher vertrauenswürdige Sekretärin hat ohne mein Wissen den Einspruch fälschlicherweise mehrere tage zu spät eingeworfen.Bei vorherigen Überwachung ihrer Arbeitstätigkeit, arbeitet sie jederzeit ohne Fehler. Wenn Arbeitnehmer: Man hat seine Frau, Freund beauftragt den Einspruch so abzusenden das dieser fristgerecht ankommt. Jedoch geschah dies nicht, obwohl ich nochmals dringend auf die einzuhaltende Frist hingewiesen hatte.Bisher konnte man sich auf die Erledigung solcher Sachen immer zu 100 Prozent verlassen. So könnte es klappen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Man hat seine Frau, Freund beauftragt den Einspruch so abzusenden das dieser fristgerecht ankommt. Jedoch geschah dies nicht, obwohl ich nochmals dringend auf die einzuhaltende Frist hingewiesen hatte. Glaubst du wirklich, die "tollen" Tricks sind der Behörde nicht bekannt? Nochmal: Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass Rechtsmittel rechtzeitig die Behörde erreichen. Ausnahme: Anwalt hats vergessen - aber dafür ists zu spät Quote Link to post Share on other sites
helveticus 1 Posted September 14, 2004 Report Share Posted September 14, 2004 Geh sofort zu einem Anwalt, wenn Du ne Rechtsschutz hast! Wenn Du keine hast, dann wird das so in etwa 500,00 € kosten, also überlegs Dir! Das mit der Wiedereinsetzung klappt, wenn man das richtig macht. Du mußt nur aufpassen: Die Abgabe einer eidesstattlichen versicherung vor Gericht ist strafbar, nicht aber vor der Bußgeldbehörde, wenn Du weißt, was ich meinen könnte. Mehr sag ich dazu nicht, weil sowas nicht geeignet ist, in der Öffentlichkeit diskutiert zu werden. Ohne Anwalt geb ich Dir keine Chance. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted September 14, 2004 Report Share Posted September 14, 2004 Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vor Gericht ist strafbar, nicht aber vor der Bußgeldbehörde..........StGB § 156Falsche Versicherung an Eides StattWer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde einesolche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherungfalsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafebestraft. Quote Link to post Share on other sites
ROPI 0 Posted September 14, 2004 Report Share Posted September 14, 2004 Vielleicht wäre ja mal ein netter Anruf bei der Bußgeldstelle drin, wo man der Sachbearbeiterin den Vorgang erklärt (auch mit Hinweis auf das Foto), Vorraussetzung ist aber, das Dein Kollege den Verstoß zugibt und schnellstmöglich das Bußgeld bezahlt und die Punkte ohne Murren und Knurren übernimmt, dann bist Du raus, aber er wird in den sauren Apfel beißen müssen. Habe ich auch schon so gemacht, war kein Problem, man kann ja auch z.B. über Ratenzahlung bei hohen Bußgeldern verhandeln usw., vllt. bringt Dich ja eine nicht ganz so aggressive Methode da raus. Nur das beide ungeschoren davonkommen, das kannste jetzt knicken. LG ROPI Quote Link to post Share on other sites
helveticus 1 Posted September 14, 2004 Report Share Posted September 14, 2004 Die Bußgeldstelle ist keine zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zuständige Behörde, ebensowenig wie die Polizei. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 14, 2004 Report Share Posted September 14, 2004 Die Bußgeldstelle ist keine zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zuständige Behörde, ebensowenig wie die Polizei. Hikeine Angst, wir haben immer die Leute zu einer solchen Stelle geschickt - da ist kaum jemand hingegangen bzw. hat die EV abgelegt, wenn er über die Strafbarkeit informiert wurde. @ROPIDas geht rechtlich nicht mehr - wenn sich Behörden nicht an Gesetze halten, wer denn dann???? GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
helveticus 1 Posted September 14, 2004 Report Share Posted September 14, 2004 @hawethie: Wen habt Ihr (wer?) wann wohin geschickt? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 14, 2004 Report Share Posted September 14, 2004 Die Behörde ist die Herrin des Verfahrens und KANN auch bei verfristeten Einspruch entscheiden. (umstritten). @hawethieGlaubst du wirklich, die "tollen" Tricks sind der Behörde nicht bekannt?Natürlich ist dies vermutlich so, nur wie will die Behörde das Gegenteil beweisen. Wenn man es übezeugent vorträgt dann könnte es klappen. Einen Versuch ist es wert. Quote Link to post Share on other sites
helveticus 1 Posted September 15, 2004 Report Share Posted September 15, 2004 Das Problem wird sein, daß die Behörde in den meisten Fällen auf stur schaltet. Dann landet die Sache beim Amsgericht, wenn man einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellt. Dann ist man aber vor einer Stelle, die zur Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen zuständig ist. Gibt man eine falsche ab, ist es mit einer Geldstrafe leider nicht mehr getan. Also nochmals: Ab zum Anwalt! Tricks und Kniffe gibts da genug. Es reicht beispielsweise schon, die Behörde zu irgendeiner Handlung oder Argumentation in der Sache zu bekommen, dann ist mit Verfristung Essig. Mehr kann ich hier dazu nicht sagen und werds auch nicht per pm tun. Mit irgendwas muß ich ja auch noch mein Geld verdienen. Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted September 16, 2004 Report Share Posted September 16, 2004 Das mit dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid ist mir auch schon - leider - passiert... Ich habe es aber geschaftt, die Punkte wegzubekommen! Das ging so... 1. Gnadengesuch beim Regierungsbezirk (im vorliegenden fall ja wohl München)2. Eidesstattliche Versicherung des Fahrers (er war es ja - aber es ist längst verjährt), daß er - aus welchem Irrtum auch immer - nicht in die Aktan kam, sondern ein Unschuldiger, der dann auch noch die Frist versäumt hat.3. Jeglicher verzicht auf Regress gegen den Staat..(bei mir war es sogar 1 Monat Fahrverbot + Bußgeld) Daraufhin hat - nach Beglaubigung der Unterschrift auf der Eidesstattlichen versicherung des "geständigen" fahrers - das regierungspräsidium angeordnet, meine - zu Unrecht - erhaltenen Punkte in FL - zu löschen... immerhin! Denn.. Punkte dürfen nur erteilt werden, um die längerfristige Eignung eines fahrers zum Führen eines Kfz. zu beobachten, gggflls eben sie ihm abzusprechen! Aber... sie können nicht eingetragen werden für eine Tat, die er nachweislich nicht begangen hat.. Die Rechtskraft des BuGeBe bleibt davon unberührt, denn das ist ein anderer Vorgang! Ich hoffe, ich konnte dir helfen!Alberto Quote Link to post Share on other sites
helveticus 1 Posted September 16, 2004 Report Share Posted September 16, 2004 @alberto: Wo soll das stehen, daß Punkte nur für tatsächlich begangene Verstöße eingetragen werden dürfen? Das mit dem betteln mag im Einzelfall klappen, es wird aber immer der Einzelfall bleiben. Man mag diesen Ansatz ausbauen können, wie ich es im vorherigen Posting angerissen habe. Sowas ist erfolgversprechender. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 17, 2004 Report Share Posted September 17, 2004 @hawethie: Wen habt Ihr (wer?) wann wohin geschickt? Hijemanden, der eine EV bei uns ablegen wollte (die wir ja nicht annehmen durften) haben wir zu einer Stelle geschickt, die für die Entgegennahme von EV zuständig ist (z.B. Notar).Dort wurde er dann pflichtgemäß über die strafbarkeit einer falschen EV belehrt. GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
helveticus 1 Posted September 17, 2004 Report Share Posted September 17, 2004 @ hawethie: Ein Notar ist sicherlich nicht zuständige Behörde i.S.d. § 156 StGB. Auch ich als Anwalt habe die Leute über die Strafbarkeit zu belheren und tue das selbstverständlich. Gleichwohl sage ich denen auf Frage auch, wann die Abgabe einer Falschen EV nicht strafbar ist. Dafür bin ich eben Anwalt. Selbst wenn Du als "Bußgeldtante" den Delinquenten zwecks Abgabe einer EV zum Amtsgericht schicken würdest und ein Richter tatsächlich eine EV abnähme, wäre die falsche EV in diesem Falle auch nicht strafbar. Zur Frage einer Wiedereinsetzbarkeit gibt es massig Urteile. Einfach mal googeln, das müßte schon reichen oder mal bei www.burhoff.de nachschauen. Das BVerfG hat wiederholt entschieden, dass eine zu strenge Handhabung einer Verfristung in Straf- oder Bußgeldsachen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs aus Art 19 GG verletzt. Man muß es bei der Antragstellung nur sauber begründen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 17, 2004 Report Share Posted September 17, 2004 BußgeldtanteOnkel - wenn ich bitten darf auch seit 6 Jahren nicht mehr Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted September 17, 2004 Report Share Posted September 17, 2004 @Helveticus 1. In der tat.. die EV mußte notariell beglaubigt werden (wegen Unterschrift und Identität)2. Eine RA-rätin des betreffenden regierungsbezirkes hat mir ausführlich erklärt, daß sie eben nur noch meine - zu Unrecht - eingetragenen Punkte wieder löschen lassen könne - per Gnadenbeschluß, weil... diese eben nur dazu dienen, die Eignung eines Fahrers längerfristig zu beaobachten und zu erkennen...War ich das nachweislich aber gar nicht... so kann man diese Punkte eben löschen! Dieser nachweis war von mir... Fristen hin oder her - eindeutig zu erbringen..Noch was...Es hätte auch ein eindeutiges Alibi gereicht.. z.B. ein Auslandsaufenthalt am tattage.. Nur.. eines..Da die rechtskraft des BuGeBe nun mal eindeutig feststand.. konnte ich das FVB und das Bußgeld nicht mehr verhindern... Ja - ich mußte sogar erklären, daß das Gnadengesuch wegen der Punkte nicht die Rechtskraft des Bußgeldbescheides berührt und somit mußte ich auf jeglichen Regreß verzichten.. Sprich.. geld war futsch - FV war schon lange absolviert.. Ich lasse mal offen, ob ich mich an das FV gehalten habe.. und ich lasse mal offen, was dann passieren würde, wenn man -unter FV - erwischt wird - aber vor einem Richter nachweisen kann, daß man zu Unrecht mit einem FV belegt wurde, - nur, weil eine Frist versäumt worden ist.. Denn - auch ein fahrverbot ist eine "erzieherische" Maßnahme, die ja bei einem nachweislichen Nichttäter eigentlich nicht zur Anwendung kommen dürfte... Der Erlaß eines Fahrverbotes in diesem falle - mag ja wohl rechtskräftig sein - aber.. dessen Nicht-Befolgung...mag dann möglicherweise - in einem erneuten verfahren - unter Abwägung der tatsächlichen Umstände.. auch rechtens sein... ich würde es mir zutrauen, so etwas durchzufechten.. Quote Link to post Share on other sites
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