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Stinkefinger in der Probezeit!


Guest Cool Man

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Guest Cool Man

Hi habe heute jemanden den Stinkefinger gezeigt , der dich aufgefahren ist!!!

 

Des hat Lichthuppe gegeben und ist weitergefahren!!!

 

 

Was ist wenn er mich anzeigt???

 

Kriege ich Punke?, muss ich zur Nachschulung oder muss ich nur Geld bezahlen???

 

Probezeit ist am 23 Dezember zuende!!!!

 

 

Bitte um Hilfe Danke!!!

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Wenn der dich anzeigt, dann muss ihm schon sehr langweilig sein. Ich hab sowas auch schon mal gemacht, aber nur Reflexartig (schock und so), auch in der Probezeit. Hab aber auch noch nichts bekommen.

Wenn was kommt, braucht er auch erstmal zeugen, hatte der Mitfahrer im Auto? Wenn ja, dann ist die chance größer, dass die dein Auto-Kennzeichen gesehen haben.

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Guest Mania2004

SO Habe nun anderen Benutzer namen nicht mehr cool MAN!!!!

 

Er war alleine!!!

 

Habe bereits schonmal eine Anzeige gehabt wegen Beleidigung !

Die hatten aber Zeugen , wurde aber fallen gelassen!!!

 

Kann daurch meine Probezeit Verlängert werden??

 

 

Und Kann ih nach der Probezeit irgendwie sehen ob ich nun wirklich keine Probezeit mehr habe??

 

Ich meine ob auch keine Anklage vorliegt , von der ich noch nichts weiß??

 

 

Danke schonmal!!

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Habe bereits schonmal eine Anzeige gehabt wegen Beleidigung !

wenn du lernresistent bist, muss du wohl auch (irgendwann) mit den konsequenzen leben müssen.

lass es einfach - mit sowas tust du dir echt keinen gefallen.

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Guest Mania2004

Ja weiß ich war schock reaktion!

 

Aber was kommt Schlimsten falls auch mich zu!!!

Und Wenn mich heute einer Anzeigt wie lange dauert es bis ich Post im Briefkasten habe???

 

Bis Morgen gehe jetzt Schlafen! :o

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Der Stinkefinger an sich ist ja kein Verkehrsdelikt, also duerfte da auch kein Punkt aufs Konto kommen und auch die Probezeit nicht beruehrt sein. Anders sieht es aus, wenn der Hintermann dich anzeigt und behauptet, Du haettest ihn ausgebremst oder so. Dann hast Du trouble wegen der Noetigung im Strassenverkehr, was Dir Punkte und Probezeitverlaengerung einbringt incl. trouble wegen Beleidigung durch den Stinkefinger.

Aber nun mach' Dich mal nicht selbst kirre, da wird nichts kommen. Eher wird einer in seiner Stammkneipe lauthals erzaehlen, dass da doch neulich der Effenberg vor ihm gefahren sei.... :o

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Mach sowas auf jeden Fall niemals bei einem Ösi! Mir ist mal ne ähnliche Situation auf der Mailänder Autobahn passiert. Er fuhr mir so nah auf, dass ich seine Lichter schon nicht mehr sehen konnte. Als ich ihn überholen lies, schloss er auf meine Höhe auf und gestikulierte ein bischen. Danach hab ich ihm im Reflex auch den Stinkefinger gezeigt. Daraufhin gab er Gas, überholte mich, scherte vor mir ein und machte eine Vollbremsung. Hab es damals knapp geschafft, ihm nicht reinzufahren. :o

 

Auf jeden Fall hat das Beruhigungs-Zigarettal danach sehr sehr gut geschmeckt... :cop01:

 

Grüße

 

Christian

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Ich freue mich eigentlich immer wenn mir jemand den Stinkefinger zeigt, dann kann ich mir schon sicher sein, dass der Typ mich nicht anzeigen wird :cop01:

 

In diesem Sinne einen schönen Grüß an den japanischen Minivanfahrer von letztem Dienstag :o

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Guest Mr_Biggun
In diesem Sinne einen schönen Grüß an den japanischen Minivanfahrer von letztem Dienstag :100:

Sowas? Greift tatsächlich ein Rice Racer zum Effe....höchst ungewöhnlich...

 

ach, wo wir gerade beim Grüßen sind: feindliche Grüße an die Freunde des hohen Grases, die gestern wieder die B300 'sicherer' gemacht haben. Tut mir wirklich überhaupt nicht leid, daß ich mich mit meinem Ankerwurf Eurer Haushaltskonsolidierungsbeitragserzwingungsanlage entzogen habe. Verhungert seid Ihr ja nicht, der McDoof war schließlich in Sichtweite, aber vielleicht fahrt Ihr mit Euren Gerätschaften ja mal in einen Feuerlöschteich (oder noch schöner: ein paar Freaks vom BUND renaturieren das Gebiet zum Sumpf und teilen es Euch nicht mit...). :wand:

 

:cop01::o

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Guest Mr_Biggun
"...die Überholspuren..."

 

Höherer Durchsatz? Aber nein doch, alles nur zur Sicherheit... ;-)

Latürnich! :cop01:

 

Ich fühlte mich auch wirklich sicher.....nachdem ich die Falle passiert hatte und wieder auf Reisegeschwindigkeit war. :o

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Die Beantwortung meiner Frage!! habe ich nach 17 treads immer noch nicht!

Kann nur einen entdecken, aber egal.......

 

 

Vielleicht hilft dir das hier.

 

Offensichtlich hat der Vorfall, wenn er denn zur Anzeige kommt, keine Konsequenz für deinen Schein.

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Beitrag von HarryB:

Der Stinkefinger an sich ist ja kein Verkehrsdelikt, also duerfte da auch kein Punkt aufs Konto kommen und auch die Probezeit nicht beruehrt sein. Anders sieht es aus, wenn der Hintermann dich anzeigt und behauptet, Du haettest ihn ausgebremst oder so. Dann hast Du trouble wegen der Noetigung im Strassenverkehr, was Dir Punkte und Probezeitverlaengerung einbringt incl. trouble wegen Beleidigung durch den Stinkefinger.

 

Also keine Punkte, wenn man dir nichts weiteres anhängen kann!

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Guest Mania2004

Also jetzt nochmal in Ruhe , wenn ich nur wegen dem Stinkefinger Angezeigt werde!! Und ich das nur als beispiel zugeben würde ,und verurteilt werde , Muß ich dann nur das Geld zahlen??

 

Oder Kriege ich auch Punkte in Flensburg???

 

Oder Hat das auswirkung auf meine Probezeit???

 

Nachschulung oder so??

 

Ich hatte schonmal eine Anzeige deswegen wurde aber fallen gelassen!!!

 

Aber schreibe mal genau wie das nun mit der Probezeit bzw. Punkten ist!!!!

 

BITTE BITTE BITTE!!!

 

Weil habe irgendwie Panik!!

 

DANKE ! :B):

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Nu mach dir doch nicht gleich in die Hose... Mannmannmann.... was für ein Kasperletheater.

 

Statt heisser Luft hättest du mal den Beitrag von HarryB lesen sollen:

Der Stinkefinger an sich ist ja kein Verkehrsdelikt, also duerfte da auch kein Punkt aufs Konto kommen und auch die Probezeit nicht beruehrt sein. Anders sieht es aus, wenn der Hintermann dich anzeigt und behauptet, Du haettest ihn ausgebremst oder so. Dann hast Du trouble wegen der Noetigung im Strassenverkehr, was Dir Punkte und Probezeitverlaengerung einbringt incl. trouble wegen Beleidigung durch den Stinkefinger.

Aber nun mach' Dich mal nicht selbst kirre, da wird nichts kommen. Eher wird einer in seiner Stammkneipe lauthals erzaehlen, dass da doch neulich der Effenberg vor ihm gefahren sei.... :D

Stattdessen machst du hier heisse Luft, als ob das Zeigen eines Mittelfingers gleich mir Lebenslänglich Kerker bei Wasser und Brot, öffentlichem Führerscheinverbrennung verbunden mit Teeren und Federn bestraft wird. :B):

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Guest Mania2004

Ja er schreibt müsste eigendlich!!!

 

Ich möchte es einfach mal genau wissen Punkte oder nicht???

 

 

Das will ich ganz genau wissen!!

 

Denn andere sagen Varverbot und 2 Punkte in Flensburg!!!!

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Au man! Etz mach dir halt mal net so in die Hose!

 

Was bringt es dir, wenn du weißt, ob du Punkte kriegst oder net? Willst nach China flüchten?! Wenn jeder Kaschper in Deutschland nen anderen anzeigen würde, wenn derjenige nen Mittelfinger zeigt, dann wären die Gerichte so dermaßen verstopft, dass du erst in 4 Jahren dran wärst. Lass dich doch nicht so unterkriegen, da kommt nichts.

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Bitte schreibt doch mal was richtiges!!

Wenn du dir wegen allem in die Hose machst solltet du den Lappen zurückgeben,Sorgen mußt du dir erst machen wenn du einen bösen Brief der Justiz bekommst.Hilfreich wäre auch wenn du nicht gleich zum Effe greifen würdest wenn dir was gegen den Strich geht.

Im Strassenverkehr braucht man eine gesunde LMAA-Einstellung,leg sie dir mal zu.Das schont die Nerven.

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Ja er schreibt müsste eigendlich!!!

 

Ich möchte es einfach mal genau wissen Punkte oder nicht???

 

 

Das will ich ganz genau wissen!!

 

Denn andere sagen Varverbot und 2 Punkte in Flensburg!!!!

Also eigentlich sind Deine "Forderungen" ja schon beinahe unverschaemt, nichtsdestoweniger werde ich nochmals darauf eingehen:

Der "Stinkefinger" ist eine Beleidigung, diese wird nach dem Strafgesetzbuch STGB bestraft, das hat nichts mit dem Strassenverkehrsgesetz STVG zu tun. Ergo koennen daraus auch keine Punkte oder Probezeitverlaengerung resultieren. Dieses ist, darauf moechte ich explizit hinweisen, die Aussage eines juristischen Laien. Wenn Du ganz genau Bescheid wissen willst, dann empfehle ichg Dir dringendst den kostenpflichtigen Besuch eines professionellen Rechtsbeistandes - im Volksmund auch Anwalt genannt.

 

Im Uebrigen moechte ich Dich darauf verweisen, dass dieses Forum hier auf rein freiwilliger basis besteht und keinerlei kommerziellen Ziele verfolgt. Demzufolge bekommst Du hier Ratschlaege und Hinweise von Menschen, die sich rein freiwillig und vor allem in ihrer Freizeit mit dieser Materie befassen. Von daher solltest Du auch Beschimpfungen wie die weiter oben tunlichst unterlassen.

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@HarryB

 

Erstmal Zustimmung zum obigen Beitrag!

 

 

Ich habe mal bei www.kba.de nachgeschaut, unter den Verkehrsstraftaten findet sich "Nötigung" mit 5P. Könnte der Effe denn als eine Nötigung bezeichnet werden?

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Na, ich denke mal, bei einer Noetigung muss man doch jemandem etwas aufzwingen - z.B. langsames Fahren, wenn der Noetiger die linke Spur nicht frei gibt. Mit dem Stinkefinger wird ja niemandem was aufgezwungen, sondern man beleidigt allerhoechstens.

Ich als juristischer Laie mit nur 8 Semestern (natuerl. plus Diplomsemster...) Ing.studium an 'ner TFH wuerde das jedenfalls so sehen..... :B):

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Guest Mr_Biggun
Dieses Forum ist kacke alle schreiben nur Scheiße!!!

Erst auf den Boden pinkeln und dann Hummer bestellen...das haben wir gerne. :B):

 

Nein, der Stinkefinger ist keine Nötigung gem. § 240 StGB, hier fehlt es bereits an dem Merkmal 'Gewalt/Drohung mit einem empfindlichen Übel'. Der Effe ist gem. § 185 StGB als Beleidigung strafbar. Müßte auch 5 Punkte geben und als B-Verstoß gelten (steht so im KBA-Punktekatalog -> 'alle anderen Straftaten'). Ein einzelner B-Verstoß hat noch keine Konsequenzen hinsichtlich der Probezeit. Erst beim zweiten B-Verstoß gibt es Aufbauseminar und 2 Jahre Probezeitverlängerung.

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Guest Mania2004

Der Effe ist gem. § 185 StGB als Beleidigung strafbar. Müßte auch 5 Punkte geben und als B-Verstoß

 

Das was du Oben geschrieben hast kann mit 5 Punkten garnicht sein!!

 

Da es nach dem STGB geht und das heißt, dass es nicht zum Straßenverkehr gehört sondern zum StGB!!!

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Nach Anlage 13 zu § 40 FeV werden alle Straftaten, die in dieser Anlage nicht ausdrücklich genannt werden und in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden, mit 5 Punkten bewertet.

 

Nach Anlage 12 zu § 34 FeV ist wird eine Beleidigung im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als B-Verstoß bewertet, da sie nicht ausdrücklich als A-Verstoß benannt wurde.

 

Somit hat Mr_Biggun völlig recht mit seinem Beitrag.

 

Gruß

Goose

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Guest Mania2004

Ich denke nicht das er Recht hat den 5 Punkte bekommt man wenn man jemanden tot gefahren hat!

Aber doch nicht für den Mittelfinger!!!

 

 

Ichn habe einen Telefonanwalt angerufen der sat nur Geldstrafe!!!

 

 

Was stimmt den nun ich denke hier hat keiner so richtig die ahnung!!!

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Mania, was willst du überhaupt?

 

Einerseits willst du eine klar Antwort. Wenn jemand dann sagt 5 Punkte, dann glaubst es nicht. Wenn jemand sagt, da kommt überhaupt nichts, dann glaubst es auch nicht. Wenn der Telefonanwalt sagt nur Geldstrafe, dann glaubst es auch nicht (obwohl das wohl die sicherste Quelle wäre).

 

Ja, wie willst du es nun haben?

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Ich denke nicht das er Recht hat den 5 Punkte bekommt man wenn man jemanden tot gefahren hat!

Aber doch nicht für den Mittelfinger!!!

 

 

Ichn habe einen Telefonanwalt angerufen der sat nur Geldstrafe!!!

 

 

Was stimmt den nun ich denke hier hat keiner so richtig die ahnung!!!

Was möchtest du denn noch? Wenn du es nicht glaubst schau doch selber in den Anlagen 12 und 13 zur Fahrerlaubnisverordnung nach.

 

Gruß

Goose

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Guest Mania2004

Das stimmt alles nicht!

 

 

Den Beleidigung gehört nicht zum Straßenverkehr sondern wird Privat geregelt über das StGB!

 

Das heißt , dass es nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat, und deswegen auch keine auswirkung auf die Probezeit hat!

 

Saght mein Anwalt aber jeder sagt ja was anderes !

 

Da steht auch was in Wenn nicht schon in A genannt !!

Ist aber nirgendwo gennant deswegen geghört Beleidigung auch nicht zum Verkehrsrecht! :B)::D:lol:

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Guest Mania2004

Eine frage noch zum Schluss !!

 

Angenommen heute zeigt mich einer an,

wie lange dauert es bis ich Post habe?? oder Ruft immer einer erst an um zu Fragen wer gefahren ist?

 

Danke für die Antworten!!!

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Guest
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