Guest Gast_Wolfgang Posted August 29, 2004 Report Share Posted August 29, 2004 Hallo zusammen! Ich sehe immer öfter Leute die ihr Auto per Funk abschließen wobei dann ein sogenannter "Chirp" -Ton ertönt.Ich nehme an das es bei den Jugendlichen so eine Modeerscheinung ist. Was mich interessiert ist, ob diese Töne überhaupt erlaubt sind (§§), da es ja schon nervig sein kann wenn Abends/Nachts immer dieses gepipse in der Nachbarschaft ertönt. Grüße, Wolfgang Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted August 29, 2004 Report Share Posted August 29, 2004 Als Alarmanlage ist so ziemlich alles zulässig, auch was als normale Hupe verboten ist (Ausnahme vielleicht Polizei-Töne ?). In meinen S8 hat der Vorbesitzer auch so ein amerikanisches Dings eingebaut. Eine akustische Meldung beim Abschließen ist auch zulässig - war früher bei Audi sogar mal Standard, mein S6 hat das noch. Somit dürfte auch dein "Chirp" durchaus erlaubt sein (so lang es nicht zu lang oder zu laut ist), warum auch nicht ? Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted August 30, 2004 Report Share Posted August 30, 2004 Nein, ein akustisches Signal ist nicht zulässig. Einschlägig ist hier § 38b StVZO wo im Anhang auf die Richtlinie 74/61/EWG verwiesen wird. 9.9 Zustandsanzeige9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS(scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen. 9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted August 30, 2004 Report Share Posted August 30, 2004 @GM Wenn das an Deinem Wagen schon mal so war, dürfte das ein Gebrauchter gewesen sein. Und dann hat der Vorbesitzer das in der Fahrzeugdiagnose umcodieren lassen, hab ich bei meinem A6 auch so gemacht. Ich brauche die Rückmeldung, um den Einschaltzustand der Alarmanlage zu hören. Aber erlaubt ist es nicht. Wie Matte schon korrekt dargelegt hat. Quote Link to post Share on other sites
stang66 1 Posted August 30, 2004 Report Share Posted August 30, 2004 Ich hatte kuerzlich einen Mietwagen, Modelljahr 2004 in USA. Dieser hat das Scharfschalten der Alarmanlage mit einem kurzen Hupton quittiert.Ich gehe davon aus, dass die Fz. bei einer Autovermietung (eine der ganz grossen bekannten) 100% serienmaessig sind. War aber wie gesagt in USA. @Matte:Was ist denn das fuer eine Richtlinie und was ist deren Gueltigkeitsbereich? Wie verbindlich ist ein Verweis irgendwo hinten im Anhang? Und warum ist das denn nu auch wieder verboten? Aber mit offenen Fenstern die 1000000W-Bassbox spazierenfahren und die leute nerven ist erlaubt?Wie laut ist so ein Chirp-Ton? Und wie laut ist eine zugeschlagene Autotuer?Was macht jemand, der ein Auto von USA importiert? Muss der das umbauen? So ein Schwachsinn, willkommen in Deutschland!!! Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted August 30, 2004 Report Share Posted August 30, 2004 @stang66 In den USA ist das auch teilweise legal. Hier nicht. Und ja, genauso wie bei fehlender Höhenverstellung der Scheinwerfer, zu schmaler Montagebereich für Nummernschild oder was weiß ich für Abweichungen, wenn Du keine Sondergenehmigung bekommst weil Oldtimer oder der Aufwand unverhältnismäßig ist, dann mußt Du umbauen. So war das zumindest immer, seit ich das kenne.Du findest bestimmt immer wieder einen Hinterhof-TÜV, der Dir auch das genehmigt, aber die Regel wird das nicht sein. Quote Link to post Share on other sites
stang66 1 Posted August 30, 2004 Report Share Posted August 30, 2004 @PSHab selber einen ami, daher ist mir die Problematik nicht ganz fremd. Hab mich halt nur ueber eine meiner Meinung nach unsinnige Regel aufgeregt. Etwa so unsinnig wie die verbotene dritte Bremsleuchte (aeltere werden sich erinnern...), die dann spaeter Pflicht wurde.Unsinnig war natuerlich das Verbot, nicht die Leuchte. In der Praxis wird es wohl eher so ausgehen: Man importiert ein Fz. aus USA, der TUEV-Mann kuemmert sich um Scheinwerfer, Blinker, Nummernschild und Abgas, guckt ob ueberall eine Pruefnummer drauf ist etc. Ich spekulier mal: in 95% der Faelle interessiert den Pruefer die Alarmanlage nicht. Also am besten beim TUEV nicht scharfmachen. Auch beim Hinterhof-TUEV gibts etliche Mittel und Wege, auch da ist mir schon einiges zu Ohren gekommen. Aber wehe, wenn sich eines der eigentlich nicht zugelassenen Teile als Unfallursache herausstellt... Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted August 30, 2004 Report Share Posted August 30, 2004 Du findest bestimmt immer wieder einen Hinterhof-TÜV, der Dir auch das genehmigt, aber die Regel wird das nicht sein. Selbst dann ist es noch nicht legal, da der nächste Beamte diese Sache wieder anzweifeln könnte. @stang66Was ist denn das fuer eine Richtlinie und was ist deren Gueltigkeitsbereich? Wie verbindlich ist ein Verweis irgendwo hinten im Anhang?Schau doch mal ins Gesetz rein. In der StVZO regelt der § 38b diese Sachen. In diesem § wird auf die Richlinie im Anhang verwiesen, da diese zu lang ist um sie im Gesetz zu verankern. Damit ist diese Richtlinie bindend. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted August 30, 2004 Report Share Posted August 30, 2004 Kann es sein, dass die Vorschrift in den letzten 8 Jahren erst geändert wurde ? Ich bin mir relativ sicher, dass das beim S6 C4 ca. 1995-1997 serienmäßig war, mit dem Hupton beim scharf schalten, denn ich hatte insgesamt nun zwei Stück davon. Beide waren in dem Punkt völlig identisch. Soweit ich mich erinnere, war das auch bei weiteren Exemplaren nicht anders, die ich Probe gefahren habe. Das war noch vor der Zeit der Funk-Fernbedienung, damals ging es über Infrarot. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted August 30, 2004 Report Share Posted August 30, 2004 Wäre mir neu, daß das hier in D schon mal legal gewesen wäre. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted August 31, 2004 Report Share Posted August 31, 2004 hab mal in die Bedienungsanleitung gekuckt (gilt für alle A6 C4 mit Alarmanlage), da steht's drin mit dem Hupton als Rückmeldung. Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted August 31, 2004 Report Share Posted August 31, 2004 Der §38b StVZO in der heutigen Fassung gilt für Fahrzeuge-Alarmsysteme in Kraftfahrzeugen, die ab dem 01.10.1998 erstmals in den Verkehr genomen wurden. Für alle anderen gild die Vassung des §38b vor dem 01.09.1997. Quelle: §72 StVZO Die alte Fassung liegt mir aber leider nicht vor. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted September 1, 2004 Report Share Posted September 1, 2004 @ GM Korrekt! Es muss erlaubt gewesen sein, weil Audi in der Tat bei Scharfschaltung der Alarmanlage akustische Töne als Bestätigung nutzte. Heute nutzt Audi nur noch optische Signale. Alle Fahrzeuge bis circa 1999 hatten diese akustischen Signale. Mein A6 (Baujahr 02) nutzt bereits optische Signale, alle anderen Audis vorher gaben einen einfachen Hupton ab. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Audi die Fahrzeuge zugelassen bekommen hat, wenn der akustische Ton schon immer verboten war. Gruß Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted September 1, 2004 Report Share Posted September 1, 2004 Upss hatte das Posting von @Matte nicht gelsesen. Dort stehts ja schon geschrieben. Gruß Quote Link to post Share on other sites
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