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Falschparken ... Beweis?


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Hallo zusammen,

 

ich wurde in einem Wohngebiet des Falschparkens bezüchtigt. Klar .. parken war da offiziel nicht erlaubt, aber es gab weit und breit keine Parkplätze ... echt unverschämt!

 

Jetzt wollen die 25E.

 

Beweis: GVB Name .... hmmmm was heißt das? Nur einer? Ohne Foto? Mein Auto mit ähnlicher Nummer fährt dort sehr oft herum (Firmenwagen ... mit immer ähnlichen Nummernmuster) ... und ich bin nicht mal von der Gegend ...

 

Was tun?

 

Nach Beweisen fragen? Kann doch ne Verwechslung sein da ich mir keiner Schuld bewußt bin, oder?

Kostet das gleich extra, wenn díe einen Beweis haben?

 

Danke

Martin (Gast)

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Tja, bei den Falschparkern achten die ;) peinlich genau darauf, daß Du ja jmd. behindern. Da wird es nämlich gleich noch teurer.

Die Beweise sind die Aussagen der Cops bzw. Politessen. Das reicht aus.

In dem 25EURO-Fall solltest Du über Halterhaftung nachdenken. So weit ich weiß, mußt Du angeben, daß Du nicht weißt wer Dein KFZ benutzt hast. Dann bleibt es nur bei 18EURO.

 

Evtl. können Dir die Spezialisten hier weiterhelfen.

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Im allgemeinen kommt es bei solchen Konstellationen, also bei reinen Kennzeichenanzeigen, wohl eher zu einer Einstellung des Verfahrens zu Lasten des Halters auf Grundlage von § 25a StVG.

 

Dem Halter werden in diesem Fall die Kosten auferlegt (Kostentragungspflicht).

 

Seit Mai müssten ca. 20 Euro fällig werden (die neuen Kostensätze habe ich im einzelnen noch nicht geistig gespeichert).

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Ich habe niemanden behindert ... eindeutig!

Und das mit dem Kennzeichen ist echt so .. da fahren hunderte rum, mit der selben marke und den gleichen Buchstaben ... lediglich andere nummern.

 

Ohne dass die mir einen Beweis schicken, muß ich sowas doch nicht akzeptieren. Zumal ich gar nicht weiß, ob ich dort an dem Tag überhaupt war..kann mich jedenfall nichts dran erinnern.

 

Danke

 

Martin (Gast)

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Eine Zeugenaussage ist ein Personenbeweis.

 

Hier macht dir die Bußgeldstelle den Tatvorwurf, wenn du anderer Meinung bist und die Verwarnung für nicht gerechtfertigt erachtest kannst du natürlich die Zahlung verweigern. Dann folgt entweder ein Bußgeldbescheid oder die EInstellung des Verfahrens unter Auferlegung der Kosten. Gegen den Bußgeldbescheid kannst du dann Einspruch einlegen und die Sache vor Gericht ausstreiten (hier könnte es aber dann teurer werden)

 

Gruß

Goose

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... bitte was???? Habe ich das richtig verstanden? Wenn ein Verfahren eingestellt wird, muß ich dennoch blechen auch wenn unschuldig?

 

Seit wann ist den das der Fall? Was hat das noch mit Gerechtigkeit zu tun? ;)

 

Habe ich was nicht mitbekommen?

 

Danke für die Info ...

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Eine Zeugenaussage ist ein Personenbeweis.

Dann kann also irgendwer, der dir einen auswischen will sagen, er habe dein Fahrzeug mit deiner Nummer an einer Stelle parkiert gesehen, wo dies nicht erlaubt ist??? Das währe ja der Gipfel ;)

Ok, wenn zwar dann auskommt, das der Sachverhalt nicht so war, hat er sich wegen Verleugnung zu verantworten und das könnte auch sehr teuer kommen...

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Ein Zeuge ist zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, verstößt er dagegen erfüllt er diverse Straftatbestände (nun sehr ich beim fälschlichen Vorwurf eines Parkverstoßes weniger die Verleumdung erfüllt (so sehr wird ein Falschparker in der öffentlichen Meinung doch nicht herabgesetzt), jedoch könnte hier eine Falsche Verdächtigung vorliegen)

 

Gruß

Goose

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... bitte was???? Habe ich das richtig verstanden? Wenn ein Verfahren eingestellt wird, muß ich dennoch blechen auch wenn unschuldig?

 

Seit wann ist den das der Fall? Was hat das noch mit Gerechtigkeit zu tun? post-15-1050913544.gif

 

Habe ich was nicht mitbekommen?

 

Danke für die Info ...

 

Anscheinend.

 

Also: Wenn du gefahren bist und das zugibst, bist du dran - es wird dann ein Bußgeldbescheid gegen dich erlassen mit dem ursprünglichen Verwarnungsgeld plus 25,60 EUR Gebühren und Auslagen.

Deine Begründungen hier im Forum helfen dir in keinster Weise.

Es wird neben dem Kennzeichen auch die Fz-Marke, der Typ und die Farbe notiert, so dass Verwechslungen so gut wie ausgeschlossen sind (von wegen "ähnliches Kennzeichen" und so).

 

Wenn du schreibst, du weisst nicht wer gefahren ist, dass wird das Verfahren eingestellt und du musst die Kosten des Verfahrens tragen (15,00 EUR Gebühren und 5,60 EUR Auslagen).

(ist schon lange so)

 

Gruß

HaWeThie

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ich wurde in einem Wohngebiet des Falschparkens bezüchtigt. Klar .. parken war da offiziel nicht erlaubt, aber es gab weit und breit keine Parkplätze ... echt unverschämt!
..Zumal ich gar nicht weiß, ob ich dort an dem Tag überhaupt war..kann mich jedenfall nichts dran erinnern.
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@hawethie ... ich habe schon öfters mal einen Bescheid bekommen und nichts bezahlt, weil es mir nicht nachgewiesen werden konnte, dass es ich war ....

Desweiteren gibt es wirklich viele mit gleicher Farbe, Typ und einem Nummernschild, das nur durch eine Zahl abweicht ...

 

@dCi ... hätte ich das zweite von Dir genannte Zitat in " " setzten sollen?!? Ich kann mich ja vielleicht schon erinnern, nur entfällt einem so einiges eben ab und zu ;-) oder?

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@hawethie ... ich habe schon öfters mal einen Bescheid bekommen und nichts bezahlt, weil es mir nicht nachgewiesen werden konnte, dass es ich war ....

 

Hi

waren das alles Halte- und Parkverstöße???????

(das war es doch aus dem Ursprungstread)

Nur für Verstöße im ruhenden Verkehr gebit es die sog. "Halterhaftung".

 

Gruß

HaWeThie

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@ HaWeThie ... nein, war nichts bei ruhendem Verkehr ... ich wußte nicht was das für einen Unterschied macht.

 

Der Gute von der Verwaltung hat mich angerufen, nachdem ich ihm was geschickt hatte und wir hatten einen netten Plausch.

 

Ist wohl echt nichtmehr so einfach wie es schon mal war.

 

Für die paar Mücken lohnt sich der Aufwand echt nicht ... aber komisch ist das schon, dass ein xxxxx Hansel einfach so daherlaufen kann und Leute aufschreibt .. ohne Beweis. Komischer Rechtstaat. Das war 100% einer der dort wohnt ... und sicher wichtig machen muß ....

 

Aber was solls ... ich gönne ihm sein armseliges Leben ;-).

 

Danke Euch für die Infos.

 

Gruß

Martin (Gast)

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