Gast 0 Posted August 21, 2004 Report Share Posted August 21, 2004 Hallo zusammen, ich wurde in einem Wohngebiet des Falschparkens bezüchtigt. Klar .. parken war da offiziel nicht erlaubt, aber es gab weit und breit keine Parkplätze ... echt unverschämt! Jetzt wollen die 25E. Beweis: GVB Name .... hmmmm was heißt das? Nur einer? Ohne Foto? Mein Auto mit ähnlicher Nummer fährt dort sehr oft herum (Firmenwagen ... mit immer ähnlichen Nummernmuster) ... und ich bin nicht mal von der Gegend ... Was tun? Nach Beweisen fragen? Kann doch ne Verwechslung sein da ich mir keiner Schuld bewußt bin, oder?Kostet das gleich extra, wenn díe einen Beweis haben? DankeMartin (Gast) Quote Link to post Share on other sites
docchemistry 0 Posted August 22, 2004 Report Share Posted August 22, 2004 Tja, bei den Falschparkern achten die peinlich genau darauf, daß Du ja jmd. behindern. Da wird es nämlich gleich noch teurer.Die Beweise sind die Aussagen der Cops bzw. Politessen. Das reicht aus.In dem 25EURO-Fall solltest Du über Halterhaftung nachdenken. So weit ich weiß, mußt Du angeben, daß Du nicht weißt wer Dein KFZ benutzt hast. Dann bleibt es nur bei 18EURO. Evtl. können Dir die Spezialisten hier weiterhelfen. Quote Link to post Share on other sites
astaubach 0 Posted August 22, 2004 Report Share Posted August 22, 2004 Beim ersten Widerspruch kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu (Bußgeldbescheid), eine reelle Chance hast Du sowieso nicht.Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege. Quote Link to post Share on other sites
Rolf Tjardes 0 Posted August 22, 2004 Report Share Posted August 22, 2004 Im allgemeinen kommt es bei solchen Konstellationen, also bei reinen Kennzeichenanzeigen, wohl eher zu einer Einstellung des Verfahrens zu Lasten des Halters auf Grundlage von § 25a StVG. Dem Halter werden in diesem Fall die Kosten auferlegt (Kostentragungspflicht). Seit Mai müssten ca. 20 Euro fällig werden (die neuen Kostensätze habe ich im einzelnen noch nicht geistig gespeichert). Quote Link to post Share on other sites
Gast 0 Posted August 22, 2004 Author Report Share Posted August 22, 2004 Ich habe niemanden behindert ... eindeutig!Und das mit dem Kennzeichen ist echt so .. da fahren hunderte rum, mit der selben marke und den gleichen Buchstaben ... lediglich andere nummern. Ohne dass die mir einen Beweis schicken, muß ich sowas doch nicht akzeptieren. Zumal ich gar nicht weiß, ob ich dort an dem Tag überhaupt war..kann mich jedenfall nichts dran erinnern. Danke Martin (Gast) Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 22, 2004 Report Share Posted August 22, 2004 Eine Zeugenaussage ist ein Personenbeweis. Hier macht dir die Bußgeldstelle den Tatvorwurf, wenn du anderer Meinung bist und die Verwarnung für nicht gerechtfertigt erachtest kannst du natürlich die Zahlung verweigern. Dann folgt entweder ein Bußgeldbescheid oder die EInstellung des Verfahrens unter Auferlegung der Kosten. Gegen den Bußgeldbescheid kannst du dann Einspruch einlegen und die Sache vor Gericht ausstreiten (hier könnte es aber dann teurer werden) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Gast 0 Posted August 22, 2004 Author Report Share Posted August 22, 2004 ... bitte was???? Habe ich das richtig verstanden? Wenn ein Verfahren eingestellt wird, muß ich dennoch blechen auch wenn unschuldig? Seit wann ist den das der Fall? Was hat das noch mit Gerechtigkeit zu tun? Habe ich was nicht mitbekommen? Danke für die Info ... Quote Link to post Share on other sites
MagicMax 0 Posted August 22, 2004 Report Share Posted August 22, 2004 Eine Zeugenaussage ist ein Personenbeweis.Dann kann also irgendwer, der dir einen auswischen will sagen, er habe dein Fahrzeug mit deiner Nummer an einer Stelle parkiert gesehen, wo dies nicht erlaubt ist??? Das währe ja der Gipfel Ok, wenn zwar dann auskommt, das der Sachverhalt nicht so war, hat er sich wegen Verleugnung zu verantworten und das könnte auch sehr teuer kommen... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 22, 2004 Report Share Posted August 22, 2004 Ein Zeuge ist zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, verstößt er dagegen erfüllt er diverse Straftatbestände (nun sehr ich beim fälschlichen Vorwurf eines Parkverstoßes weniger die Verleumdung erfüllt (so sehr wird ein Falschparker in der öffentlichen Meinung doch nicht herabgesetzt), jedoch könnte hier eine Falsche Verdächtigung vorliegen) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 22, 2004 Report Share Posted August 22, 2004 GVB=Gemeindevollzugsbeamter? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 22, 2004 Report Share Posted August 22, 2004 ... bitte was???? Habe ich das richtig verstanden? Wenn ein Verfahren eingestellt wird, muß ich dennoch blechen auch wenn unschuldig? Seit wann ist den das der Fall? Was hat das noch mit Gerechtigkeit zu tun? post-15-1050913544.gif Habe ich was nicht mitbekommen? Danke für die Info ... Anscheinend. Also: Wenn du gefahren bist und das zugibst, bist du dran - es wird dann ein Bußgeldbescheid gegen dich erlassen mit dem ursprünglichen Verwarnungsgeld plus 25,60 EUR Gebühren und Auslagen.Deine Begründungen hier im Forum helfen dir in keinster Weise.Es wird neben dem Kennzeichen auch die Fz-Marke, der Typ und die Farbe notiert, so dass Verwechslungen so gut wie ausgeschlossen sind (von wegen "ähnliches Kennzeichen" und so). Wenn du schreibst, du weisst nicht wer gefahren ist, dass wird das Verfahren eingestellt und du musst die Kosten des Verfahrens tragen (15,00 EUR Gebühren und 5,60 EUR Auslagen).(ist schon lange so) GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
dCi 0 Posted August 22, 2004 Report Share Posted August 22, 2004 ich wurde in einem Wohngebiet des Falschparkens bezüchtigt. Klar .. parken war da offiziel nicht erlaubt, aber es gab weit und breit keine Parkplätze ... echt unverschämt!..Zumal ich gar nicht weiß, ob ich dort an dem Tag überhaupt war..kann mich jedenfall nichts dran erinnern. Quote Link to post Share on other sites
Gast 0 Posted August 23, 2004 Author Report Share Posted August 23, 2004 @hawethie ... ich habe schon öfters mal einen Bescheid bekommen und nichts bezahlt, weil es mir nicht nachgewiesen werden konnte, dass es ich war ....Desweiteren gibt es wirklich viele mit gleicher Farbe, Typ und einem Nummernschild, das nur durch eine Zahl abweicht ... @dCi ... hätte ich das zweite von Dir genannte Zitat in " " setzten sollen?!? Ich kann mich ja vielleicht schon erinnern, nur entfällt einem so einiges eben ab und zu ;-) oder? Quote Link to post Share on other sites
dCi 0 Posted August 23, 2004 Report Share Posted August 23, 2004 ... ich habe schon öfters mal einen Bescheid bekommen und nichts bezahlt, weil es mir nicht nachgewiesen werden konnte, dass es ich war .... dann verstehe ich nicht, warum du hier um Rat fragst.Machs doch einfach wieder so. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted August 23, 2004 Report Share Posted August 23, 2004 @dci: Nur kostet es in diesem Fall (ruhender Verkehr) dann die Bearbeitungsgebühren. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 23, 2004 Report Share Posted August 23, 2004 @hawethie ... ich habe schon öfters mal einen Bescheid bekommen und nichts bezahlt, weil es mir nicht nachgewiesen werden konnte, dass es ich war .... Hiwaren das alles Halte- und Parkverstöße???????(das war es doch aus dem Ursprungstread)Nur für Verstöße im ruhenden Verkehr gebit es die sog. "Halterhaftung". GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
Gast 0 Posted August 23, 2004 Author Report Share Posted August 23, 2004 @ HaWeThie ... nein, war nichts bei ruhendem Verkehr ... ich wußte nicht was das für einen Unterschied macht. Der Gute von der Verwaltung hat mich angerufen, nachdem ich ihm was geschickt hatte und wir hatten einen netten Plausch. Ist wohl echt nichtmehr so einfach wie es schon mal war. Für die paar Mücken lohnt sich der Aufwand echt nicht ... aber komisch ist das schon, dass ein xxxxx Hansel einfach so daherlaufen kann und Leute aufschreibt .. ohne Beweis. Komischer Rechtstaat. Das war 100% einer der dort wohnt ... und sicher wichtig machen muß .... Aber was solls ... ich gönne ihm sein armseliges Leben ;-). Danke Euch für die Infos. GrußMartin (Gast) Quote Link to post Share on other sites
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