wormser 0 Posted August 13, 2004 Report Share Posted August 13, 2004 Hallo, mich hat es auf der A 5 (Darmstädter Kreuz) erwischt.Und das, obwohl ich die Strecke regelmäßig befahre. Aus diesem Grund auch meine Frage: Normalerweise ist hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 oder 80 km/h gültig.Aufgrund der Baustelle auf der weiterführenden A 5setzt man dort (willkürlich !?!?) nun die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h herab.Ich wurde nachts um 1:56 Uhr (weil da ja auch sooo viel los ist un diese Uhrzeit) mit 77 km/h also 17 km/h zu schnell geblitzt und soll jetzt 30 Euro berappen.Ich fuhr also in dem für mich gewohnten Limit . Es sind zwar Warnbalken aufgestellt, die stehen aber ausserhalb der Fahrbahn und sollen das teilen der A 5 auf A5 und A 67 verdeutlichen, stellen also keine Beeinträchtigung der Fahrbahnbreite dar die eine Begrenzung auf nur 60 km/h rechtfertigen. ---Nach meiner Meinung ist das die reine Abzocke-- der Staarekasten hat sich mittlerweile rumgesprochen und die meisten bremsen auf 80 runter, also macht man mal schnell 60 draus und krieg die "Wissenden" auch noch. --- Besteht hier die Möglichkeit, mit aussicht auf erfolg Einspruch einzulegen mit der Berufung auf das Gewohnheitsrecht? (gewohnt daß hier nur 80 erlaubt sind und deshalb nicht mit 60 gerechnet) Gruß vom Wormser Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 13, 2004 Report Share Posted August 13, 2004 Besteht hier die Möglichkeit, mit aussicht auf erfolg Einspruch einzulegen mit der Berufung auf das Gewohnheitsrecht? (gewohnt daß hier nur 80 erlaubt sind und deshalb nicht mit 60 gerechnet)Nein, auch wenn du die Strecke 1000 Mal gefahren bist und beim 1001 Mal etwas anders als sonst ist musst du in der Lage sein, auf diese Veränderung zu reagieren. Du kannst doch auch nicht, wenn dir ein Fußgänger vors Auto rennt, sagen "Da ist aber noch nie einer über die Straße gelaufen" GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted August 13, 2004 Report Share Posted August 13, 2004 Besteht hier die Möglichkeit, mit aussicht auf erfolg Einspruch einzulegen mit der Berufung auf das Gewohnheitsrecht? (gewohnt daß hier nur 80 erlaubt sind und deshalb nicht mit 60 gerechnet) Klar! Der Erfolg wird darin bestehen, dass zu den 30 Euros noch 25,60 Verwaltungskosten kommen... Quote Link to post Share on other sites
wormser 0 Posted August 13, 2004 Author Report Share Posted August 13, 2004 Und was ist mit dem Argument, das auf den 300 metern davor 100er 80er und 60 Schilder stehen, die mal zur Fahrbahn gedreht sind, mal nicht, mal nur halb oder mal halb zugeklebt sind und mannvor lauter Bäumen(Schilder) den Wald nicht sieht? Sich also vor lauter Reitzüberflutung eines - Unbewusst - raussucht, hier ist mir zufällig das 80er Schild ins Bewusstsein getreten und die anderen sozusagen unbewusst Ausblendet? Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted August 13, 2004 Report Share Posted August 13, 2004 Du könntest auch damit argumentieren, kurz vor dem 60-Schild von Außerirdischen entführt worden zu sein, die dich (nach den üblichen medizinischen Experimenten im Genitalbereich ) samt Fahrzeug nach dem Schild wieder auf die Fahrbahn gesetzt haben. Sollte funktionieren.... Quote Link to post Share on other sites
Bububaer 0 Posted August 13, 2004 Report Share Posted August 13, 2004 Wenn du das machst, zweifeln die dir eher noch an deiner Fahrtüchtigkeit. Sag doch gleich, du warst ausnahmsweise mal so richtig besoffen und deswegen hast du die Schilder nicht gesehen *lach* Quote Link to post Share on other sites
wormser 0 Posted August 13, 2004 Author Report Share Posted August 13, 2004 Dummbabler... Quote Link to post Share on other sites
helveticus 1 Posted August 13, 2004 Report Share Posted August 13, 2004 @ wormser: Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja kann man da was machen. Ich kann mich bestellen, Akteneinsicht nehmen, Rücksprache mit Dir halten, Dir von weiteren Schritten abraten und dann nach 5-minütigem Aufwand ca. 200,00 € abrechnen. Also wenn Du willst, melde Dich! (Nicht ernst gemeint ) Mal ehrlich, glaubst Du selber, dass man da was machen kann? Meinen referndaren, die manchmal mit doch sehr gewagten Thesen ankommen, sage ich immer, sie sollen erst ihrer Oma den Fall erzählen, sie nach deren Meinung fragen und dann diese Meinung juristisch begründen. Die Meinung der Oma ist nämlich aus Lebenserfahrung heraus meist richtig. So lebensfremd sind unsere Gesetze nämlich nicht, jedenfalls vom Inhalt und weniger von der Formulierung her. Da galt 60, warum auch immer und Du warst zu schnell. Ich würde Dir ohne weiteres raten, mal ganz schnell zu bezahlen, Abzocke hin oder her. Quote Link to post Share on other sites
astaubach 0 Posted August 13, 2004 Report Share Posted August 13, 2004 ...von Außerirdischen entführt worden zu sein, die dich (nach den üblichen medizinischen Experimenten im Genitalbereich)...Klasse. Wo war der Blitzer genau ? Quote Link to post Share on other sites
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