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Wie schnell auf Bundestr? Was ist Mittelstreife?


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Guest master12

Hallo, im Fahrsschullernbuch steht: Richtgeschwindigkeit 130 km/h (PKW bis 3,5 t) auf:

 

1. Autobahnen

 

2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, deren Fahrbahnen durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.

 

3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens 2 durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

 

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100km/h: wenn nicht getrennte fahrbahnen oder wenigstens 2 markierte Fahrstreifen für jede Richtung vorhanden sind(in letzteren Fällen gilt Richtgeschwindigkeit 130 km/h).

 

 

 

Was ist ein Mittelstreifen? Wie schnell darf man auf (Bundes-)Straßen mit Leitlinien außerhalb geschlossener Ortschaften fahren? Gil die 100km/h Regelung dann nur auf Landsraßen ohne Leitlinien?

 

danke für die Beantwortung...

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Ob Bundesstraße oder Landstraße vorliegt, spielt keine Rolle.

100 gilt auß Nicht-Autobahnen außerorts, wenn nicht mindestens 2 Fahrstreifen pro Richtung vorhanden sind oder getrennte Fahrbahnen vorliegen, ansonsten gilt unbegrenzt.

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außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, deren Fahrbahnen durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.

bzgl Mittelstreifen ein bildchen - nicht das wirklich beste weil es auf die schnelle gemacht wurde...

es handelt sich hier um zwei spuren auf beiden Seiten. In der Mitte sind zwei Mittelstreifen erkennbar.

Da keine bauliche Trennung gegeben ist, grundsätzlich jedoch trotzdem 130 richtgeschw gilt, wird auf solchen Strassen i d Regel auf 100 begrenzt...

 

gruss

post-6-1091213976.jpg

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Also eine bauliche Trennung(Leitplanken,Grünstreifen,etc.) der Doppelfahrstreifen muss für :rolleyes: vorhanden sein.

Bei 2 Fahrstreifen in jede Richtung die nur durch einen dicken Trennstrich getrennt sind gilt :koch: wegen der fehlenden beulichen Trennung.

Nimm mal die Richtgeschwindigkeit nicht zu ernst.Du kriegst bei einem Unfall über Richtgeschwindigkeit nur eine größere Mitschuld,oder erst überhaupt eine auch wenn du unschuldig bist, wenn der Unfall nachweislich bei einer niedrigeren Geschwindigkeit nicht passiert wäre.

Und auch das wird nicht durchweg von den Gerichten verfolgt.

Also wenn du schneller fahren willst tus auch bitte ohne Reue und lass dich nicht von selbsternannten Sicherheitsmissionaren und Moralaposteln abschrecken,dies ist ein freies Land mit freien Bürgern.

Nur beachte hierbei bitte auch deine Fähigkeiten und die deines Fahrzeugs.

Aber meine Meinung hierzu ist bekannt, :kotz::koch::koch: !

mfg

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Also eine bauliche Trennung(Leitplanken,Grünstreifen,etc.) der Doppelfahrstreifen muss für  :rolleyes: vorhanden sein.

Bei 2 Fahrstreifen in jede Richtung die nur durch einen dicken Trennstrich getrennt sind gilt  :koch: wegen der fehlenden beulichen Trennung.

Nimm mal die Richtgeschwindigkeit nicht zu ernst.Du kriegst bei einem Unfall über Richtgeschwindigkeit nur eine größere Mitschuld,oder erst überhaupt eine auch wenn du unschuldig bist, wenn der Unfall nachweislich bei einer niedrigeren Geschwindigkeit nicht passiert wäre.

Und auch das wird nicht durchweg von den Gerichten verfolgt.

Also wenn du schneller fahren willst tus auch bitte ohne Reue und lass dich nicht von selbsternannten Sicherheitsmissionaren und Moralaposteln abschrecken,dies ist ein freies Land mit freien Bürgern.

Nur beachte hierbei bitte auch deine Fähigkeiten und die deines Fahrzeugs.

Aber meine Meinung hierzu ist bekannt, :kotz:  :koch:  :koch: !

mfg

Da hat aber einer in der Fahrschule nicht aufgepasst. Da stimmt ja mal wieder nichts in deinem Beitrag.

 

1: §3(3) StVO: Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

 

Eine bauliche Trennung ist dafür nicht erforderlich.

 

2: Zur Autobanrichtgeschwindigkeit: Bei Unfällen, bei denen der Geschädigte schneller als 130 war, kommt es zu einer Beweislastumkehr, d.h., er muß beweisen, daß es auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit zu einem Unfall mit gleichen Folgen gekommen wäre, um keine Teilschuld zu bekommen.

 

Informier dich doch bitte vorher, bevor du solche falschen Informationen verbreitest.

 

Gruß

Goose

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Bei 2 Fahrstreifen in jede Richtung die nur durch einen dicken Trennstrich getrennt sind gilt  wegen der fehlenden beulichen Trennung.

Wenn du jemals ein Gesetzbuch in der Hand gehabt hättest oder wenigstens im Fahrschulunterricht aufgepasst hättest, würdest du wissen das diese Aussage vollkommen falsch ist. aber der aufmerksame Leser wird dies auch selbständig erkennen können, da du mit diesem Kommentar nämlich jenes was master12 aus seinem lehrbuch abgeschrieben hat für falsch deklarierst - was es aber nicht ist...

denn § 1 der Autobahn-Richtgeschwindigkeitsverordnung erwähnt folgendes

Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen [...] 2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und[...] nciht schneller als 130 Km/h zu fahren.

Wir erkennen also, dass eine bauliche Trennung nicht notwendig ist um eine Richtgeschwindigkeit zu haben. Weiterhin sollte ich dich darauf hinweisen, dass es keine Straßen mit vier spuren (zwei pro fahrtrichtung) durch lediglich einen Streifen abgegrenzt wird, sondern es sich immer - wie ich oben bereits erwähnte - um zwei sogenannte Mittelstreifen handelt.

Dir wird - so du auch mal in die Landschaft schaust wenn du über derartige Straßen fährst - aufgefallen sein, dass auf derartigen Strassen immer ein schildchen steht auf dem zumeist eine 100 zu finden ist. Wäre jedoch ohnehin 100 auf diesen strassen angesagt, so gäbe es diese schilder nicht - logisch und nachvollziehbar. diese 100 ist dort zu finden, da es eben keine bauliche Einrichtung zwischen den entgegen verlaufen spuren gibt - grundsätzlich gilt allerdings eine richtgeschwindigkeit von 130!

Studier demnächst also bitte entweder einen gesetzestext (zuhauf zu finden im Internet) oder wenigstens die vorhergegangenen Postings wenn du eine entgegenstehen - hier falsche - behauptung aufstellst :rolleyes:

 

feinen gruss

 

edit:

hach goose war wieder schneller...naja :kotz:

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Also wenn 2 dicke Striche zwischen den gegenrichtungen reichen für :rolleyes: ,

warum findet man dann an dem Beginn solcher 4-spurigen Strecken auf Bundesstraßen kein :kotz: ?

Bin schon viele solche Streckne gefahren aber habe noch nie ein :koch: gesehen bei Trennung nur mit Mittelstreifen.

mfg

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findest ja beim auffahren auf die autobahn kein :rolleyes: nichtsdestotroz fährst du dort - wie du es immer erwähnst - zumindest richtgeschwindigkeit und schneller.

Es badarf also keines Aufhebungszeichens - da wie traffic schon sagte - die richtgeschwindigkeit automatisch beginnt.

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Guest master12

Wie schnell darf ich auf einer Sraße mit 2 Fahrstreifen für eine Richtung und 1 Fahrstreifen für die andere Richtung jeweils fahren, wenn diese durch Fahrstreifenbegrenzung (durchgehende Doppelline) getrennt ist?

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