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Zuparken der Einfahrt


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Hallo,

 

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen (Danke schonmal):

 

Unsere Nachbarn (bzw. deren Familie/Freunde/Bekannten) parken immer öfter vor unserer Einfahrt ...

 

Meine Eltern sind 80, ich selbst habe 3jährige Drillinge, so dass wir des öfteren rein- und rausfahren müssen (Arztbesuche, Kindergarten etc.).

 

Jetzt musste ich mir anhören, ich "würde mich anstellen", als ich darum gebeten habe, unsere Einfahrt freizuhalten (sie könnten sich ja alternativ vor die eigene Einfahrt stellen; oder gar auf die vorhandenen eingezeichneten Parkplätze).

 

Allerdings ist eine Parkfläche auf der Strasse für ca. 5 PKW eingezeichnet, die quasi die Fläche unserer Einfahrt und die des Nachbarn mit einschliesst + dem Raum links und rechts der Enifahrten). Die Bordsteinkante ist abgesenkt (Einfahrt).

 

Es kann doch nicht sein, dass ich "um Erlaubnis" fragen muss, um in meinen eigenen Hof zu kommen, oder doch?!?

 

Was kann ich tun, um sicherzustellen, dass das Hoftor freibleibt?

 

Greift denn hier auch § 12 Nr. 3 (3) der StVO; auch wenn Parkplätze eingezeichnet sind?

 

Mittlerweile völlig frustrierte Grüsse

Ute

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Hallo jimmy,

 

nette Idee ...

 

Ich mag vermutlich etwas begriffsstutzig erscheinen, aber ich dachte immer, eingezeichente Parkplätze seinen "öffentlicher Verkehrsraum" (wie auch immer die genaue Bezeichnung lautet) und müsse freigehalten werden.

 

Wird dich schon keiner deswegen anzeigen.

 

Doch - wahrscheinlich dann der Nachbar vor lauter Ärger!

 

Wenn also noch jemandem etwas einfällt - bin dankbar!

 

Grüsse

Ute

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Naja, dann is aber die Frage, was mehr gilt - der Parkplatz oder das Schild. Vermutlich der parkplatz, dann ändert das ganze gar nichts. :lol:

 

Man kann natürlich auch ne Eingabe bei der Gemeinde machen, dass sie den parkplatz entfernen.

Ich frag mich nur immer, ob die Politik sich wirklich um jeden Sch*** kümmern muss ;):cop01: , oder ob man sich nicht selbst helfen kann (auch wenns juristisch nicht ganz so hieb und stichfest is :geil: )

 

Was wäre denn das blockieren öffentlichen Verkehrsraumes? Wohl kaum mehr als ne Ordnungswidrigkeit, oder? :geil:

 

mfg

jimmy

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@ute

ich würde mit der bitte, die parkplatzmarkierung entfernen zu lassen (oder alternativ eine sperrfläche einrichten zu lassen), zur stadtverwaltung gehen und das problem schildern (wenn deine nachbarn wirklich so starrsinnig sind).

immerhin wird damit gegen §12 abs. 3 satz 3 und 9 verstoßen. das müsste als begründung schon reichen!?

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@jimmy:

 

Ich bin durchaus bemüht, mich selbst um meine Sachen zu kümmern, so dass sich "die Politik nicht um jeden Sch*** kümmern muss" - sonst hätte ich diese Frage hier nicht gestellt. Es kann aber doch nicht wirklich sinnvoll sein, eine Ordnungswidrigkeit (Zuparken der Einfahrt) mit einer Ordnungswidrigkeit zu vergelten *kopfkratz*.

 

Das Problem ist ja, dass die Nachbarn sich im Recht fühlen ... sie meinen, sie dürften da parken. Deshalb war meine Frage, ob § 12 Abs. 3 Nr. 3 hier gilt (obwohl Parkplätze eingezeichnet sind).

 

@all:

 

Danke schonmal für die Tipps.

 

Grüsse

Ute

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Die Sache ist doch gnz einfach.

Versuch doch noch mal deine Nachbarn zu überreden deine Einfahrt freizulassen mit dem freundlichen Hinweis,dass sonst die Sache an die Gemeinde/Polizei geht.

Vielleicht lassen sie sich dann erweichen.

Und wenn die wirklich solche Ekel sind dann geh ruhig zur Gemeinde und zur Polizei.

Dann heben sie es nicht anders verdient.

mfg

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Ja sachma, man darf doch nicht vor einer Einfahrt parken, egal was da eingezeichnet ist! Auch Staedteplaner machen Fehler; in einem Wohngebiet bei uns haben sie z.B. einen Baum direkt vor eine Einfahrt gesetzt. Der musste natuerlich auch wieder weg...

 

Ich wuerde beim naechsten mal (wenn du ein bisschen Zeit hast) die Polizei rufen und die sollen einen Abschlepper holen. Irgendwo in der StVO gibts einen Passus, der das Parken vor abgesenkten Bordsteinen verbietet. Bestimmt ist es auch nicht vor Einfahrten werlaubt.

Wenn du ihn selbst bestellst, musst du ihn erstmal bezahlen und dann das Geld auf zivilrechtlichem Wege einklagen. Holt ihn die Polizei, geht die Rechnung direkt an den Halter und du bist raus.

 

Ansonsten bliebe (natuerlich rein theoretisch) noch die Moeglichtkeit, dass du von deinem naechsten Einkauf so vollbepackt zurueckkomst, dass dir die Milchtuete entgleitet und zufaellig genau auf den Lueftungsschlitzen des Autos zerplatzt. ist gerade im Sommer ein besonderes Vergnuegen.

Bitte nicht nachmachen, koennte wenns bloed laeuft als Sachbeschaedigung gewertet werden und ausserdem Gegenmassnahmen nach sich ziehen.

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Ich würde beim Ordnungsamt anrufen.

Eine Arbeitskollegin hat das mal gemacht.

Irgendein Nachbar meinte, für die paar Meter Fußweg, die er sich spart, könnten sich seine Nachbarn deutlich mehr Mühe beim Ausparken machen. Als es dann Kratzer an zwei Autos gab, hat er das Bußgeld fürs Falschparken bezahlt, sein Verhalten aber nicht geändert.

 

Die Dame vom Ordnungsamt hatte dafür Verständnis und bat darum, jedes Mal anzurufen, wenn der Nachbar falsch parkt.

Das hat geholfen. ;)

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@ Ute:

 

Sorry für das Mißverständniss, wollte keineswegs sagen das du nichts schaffst alleine zu lösen - war nur mal so ein ganz allgemeiner Kritikpunkt der sich im RECHTSstaat Deutschland leider sehr aufdrängt.

 

Und ja, ich würde diese OWI mit ner OWI lösen. Und wenn dann die ;):cop01: antanzen würd ich denen deine Beweggründe mal erzählen, von wegen Einfahrt und Parkfläche, leider häufige Missverstädnisse bei Nicht-Ortskundigen und Selbsthilfe usw.

Entweder haben die dann ein Einsehen, und wenn nicht, kann ich mich einmal mehr über D aufregen :geil:

 

mfg

jimmy

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Entweder haben die dann ein Einsehen, und wenn nicht, kann ich mich einmal mehr über D aufregen ;)

und weswegen? daß du deinen willen nicht durchsetzen konntest?

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So, habe nun den (überfälligen) Anruf beim Ordnungsamt getätigt ...

 

Fazit: Falls es ein "Dauerparker" wäre, könne man gerne jemand vorbeischicken. Ansonsten kann (bzw. "darf") man (= Privatperson) sich leider selbst nicht helfen (weder pinseln, noch Blumenkübel aufstellen).

 

Ansonsten: Fotos machen (Datum, Uhrzeit, Parkdauer) und Anzeige erstatten.

 

Auf meine Frage, wieso überhaupt vor Einfahrten Parkplätze eingezeichnet seien, meinte die nette Dame nur, dass das im anfänglichen Stadium des Parkplätze-Einzeichnens innerhalb unserer Stadt ein paar Fehler unterlaufen wären ;) - naja, kann ja passieren ...

 

 

Grüsse,

Ute

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oh mann, hier muss man echt mal sagen, daß euer ordnungsamt es sich und den bürgern wohl nicht gern leichter machen würde.

die sache ist doch so klar. ihnen (bzw. der stadt) ist ein fehler unterlaufen, diesen müssten sie spätestens jetzt beheben. was bringt es ute, wenn sie jeden tag anzeige erstattet? ist schlecht fürs nachbarschaftsverhältnis und kostet geld. das problem mit der behinderung hat sie trotzdem noch. ne sperrfläche würde hier wunder wirken - zwei weisse striche und gut wärs...

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Nur ist eben die Frage ob eine Sperrfläche wirklich so wirken würde.

Zum einen weil die wohl aus alter Gewohnheit wieder da parken würde ohne überhaupt zu schaun ob da jetzt andere Striche auf der Straße sind.

Und zum anderen werden sie erst recht immer da parken wenn die Parkplätze recht knapp sind,aber dann kann mna ja abschleppen lassen.

So traurig es auch ist,bei diesen Nachbarn wird wohl nur der Hammer helfen wenn sie auf freundlichen Hinweis keine Reaktion zeigen.

Also weiß sie doch noch mal freundlich darauf hin,Ute,und wenn sie dann immer noch nicht reagieren ergreif beide Maßnahmen,nämlich Anzeigen wegen falschparken und lass eine Sperrfläche hinmachen.

Die Betonköpfe lernens wahrscheinlich nur über den Holzhammer.

Eventuell könntest du uns dann auch gelegentlich über deine Bemühungen und deren Erfolg informieren und du könntest weitere Hilfe bekommen.

mfg

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Guest Muffy

Hallo,

 

das Ganze ist für mich ein Verstoß gegen:

 

 

 

 

StVO § 12

 

 

(3) Das Parken ist unzulässig

 

.

.

 

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

 

.

.

.

 

Ich würde jedesmal die Polizei rufen.

 

Das kostet dann jedesmal mind. 15 €, da mit Behinderung, sind es länger als 3 Stunden macht das 30 €.

 

Wenn Du das jedesmal machst, parken die ganz schnell woanders!

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außerdem:

 

StVO §12 Halten und Parken

(3) Das Parken ist unzulässig

...

9. vor Bordsteinabsenkungen.

 

Mach einfach jedesmal ein Foto und schreib einen Brief ans Rechtsamt. Er kriegt dann jedesmal eine Verwarnung in Höhe von 10 Euro. Geld zieht immer!

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@Cheffe: stimmt, genaus so ist es.

 

Wobei es - bis auf die Situation mit dem Nachbarn - noch nie der Fall war, dass sich jemand vor unser (oder des Nachbarn) Tor gestellt hat. Es sind dann halt immer nur 3 der 5 Parkplätze belegt.

 

Foto mache ich gerne; bin allerdings bis nach dem WE jetzt erstmal nicht zu Hause, so dass es nächste Woche wird.

 

Sonnige Grüsse

Ute

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... zumal ein abgesenkter bord das parken dort verbietet
Aber offensichtlich nicht verhindert. :lol:

 

und weswegen? daß du deinen [W]illen nicht durchsetzen konntest?

 

Nein, sondern weil hier §32BGB Notwehr nicht greift, da ein "gegenwärtiger rechntswidriger Eingriff" vorliegen müsste. Kübelaufstellen wäre allerdings rein präventiv und daher nicht zulässig.

 

Wenn aber Ute das blockierende Auto mit Gewalt entfernen würde (abschleppen, rammen, wegschieben) wäre §32 BGB erfüllt, die Tat (bspws. Sachbeschädigung) nicht strafbar, da gilt:

 

"Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"

 

Daraus folgt:

 

Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet in diesem Zusammenhang nicht statt. Es ist lediglich das mildeste zur Verfügung stehnde Mittel zu wählen, das den Rechtseingriff zuverlässig beendet.

 

Das finde ICH ziemlich :lol::120: Wobei natürlich präventive Maßnahmen auf der anderen Seite nicht erlaubt sein DÜRFEN. In größeren Dimensionen nennt sich das ganze dann nämlich Präventivkrieg. :120:

Mein Menschenverstand hält Kübelaufstellen allerdings nicht für Unrecht. Insofern hinterlässt mich das D-Rechtssystem in einem Dilemma. Da dies jetzt aber eindeutig zu OT wird, schließe ich hiermit, aber ich hoffe es wird etwas klarer, was mich "zweifeln" lässt :120:

 

mfg

jimmy

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wo wir schon bei tollen hilfreichen tipps wie blumenkübeln sind ist mir auch einer eingefallen:

 

1. du musst einen zeitpunkt finden an dem deine nachbarn nicht da sind aber das auto trotzdem vor deiner einfahrt parken.

 

2. buchst du einen flug oder suchst irgendetwas anderes total wichtiges und teures was du genau zu diesem zeitpunkt erreichen musst weil du sonst eine menge geld verlierst.

 

3. rufst du zu diesem zeitpunkt die polizei, hoffst das sie deine nachbarn nicht erreichen, und lässt den wagen abschleppen.

 

4. erstattest anzeige und lässt die dann noch zb. den flug bezahlen den du nu leider verpasst hast! du bekommst davon leider kein geld bzw. nur das fürn flug den du aber eh selber bezahlst, aber deine nachbarn können ordentlich bezahlen :-).

 

so das war er, der (wahrscheinlich) fast perfekte plan.

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