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links blinken auf autobahn


Guest honk

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ist es erlaubt auf der autobahn links zu blinken oder eventuell lichthupe wenn der vorrausfahrende nicht die linke spur freigibt, obwohl die möglichkeit gegeben ist?

falls es da ein gesetz gibt, bitte eine mail mit link zu dem gesetz oder den § und welches gesetz das ist.

vielen dank im vorraus.

mein mailadresse ist. service_center@freenet.de

 

ps. :angry: <---- ich liebe dieses schild

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hmmm... musst zumindest aufpassen, dass es nicht als nötigung durchgeht in verbindung mit wenig abstand...

 

ansonsten, wenn du es schon aus größerer entfernung machst, also im geforderten abstand dürfte es keine allzu großen probleme geben... auch wenns nicht ganz legal sein mag, was die lichthupe betrifft

 

aber das wissen unsere polizisten besser...

 

 

aber antworten hierrein, sollen ja ale was davon haben

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Straßenverkehrsordnung

§ 5 Überholen

 

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

 

Die Einschränkung bei der Benutzung des Fernlichts lässt den Schluss zu, dass auch andere "Leuchtzeichen" zulässig sind, z.B. Fahrlicht oder Blinker, obwohl keine Spur gewechselt wird.

 

MfG Gert

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natürlich is die hupe und lichthupe ausserorts zum anzeigen der überholabsicht erlaubt.

frag mich bitte net nach nem paragraphen,damit hab ichs echt net:)

 

hupe zum überholen kommt aber nicht gut =)

 

inzwischen dient die hupe doch eigentlich nur noch dem grüßen von personen und dem anmachen von andren VT .

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Aus meiner Beobachtung reagieren die Angeblinkten am schnellsten, wenn man aus "anständigem" Abstand einmal kurz blinkt. Wenn man dem aber wie ein Schwuler hinten dran hängt und mit langen Lichhupeorgien den nervt, werden die allermeisten ziemlich hartleibig und bleiben da stur links wie ein Taxifahrer auf der Flughafenautobahn.

Eine Sondergruppe sind die verkalkten alten Gichtkrallen, die mit ihrem C 180 immer links mit 100 fahren, komme was wolle, die reagieren auf garnichts, da braucht man sich nicht auch noch der Gefahr einer Nötigungsanzeige auszusetzen und sich die Pest an den Balg zu ärgern. Also Prüfblick nach hinten auf Autos mit 1,08 m langen Antennen und zwei Figuren drin, Kopf in die linke Hand gestützt und rechts vorbei und längere Zeit rechts geblieben, denn vor so einem ist die Autobahn meist "leergelaufen".

Ohne Zirkus gemacht zu haben vorher und ohne kurz vor dem wieder demonstrativ nach links zu gehen, fällt das rechts überholen garnicht so auf. Wenn man natürlich vorher zum Possen der Anderen eine Show abgezogen hat, hat man alle Jäger wach gemacht.

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Das Rechtsüberholen ist ja eigentlich verboten! Jedoch kommt man (frau) heutzutage im normalen Alltagsverkehr ohne Rechtsüberholen nicht mehr aus!

 

Ich lass es jetzt bleiben, außer wenn schon jemand vorher rechts überholt hat!

 

Ich machs jetzt eben ganz anders!

 

 

Ich fahr auf der rechten Spur ein paar Meter mit ungefähr der selben Geschwindigkeit wie der Linksfahrende! Danach werd ich immer etwas schneller bis ich dann beim ihm rechts vorbei fahre! Ich schau meißtens den Linksfahrer auch noch an oder grinz in an!

So eine Aktion darf man doch machen! Das heißt doch "verkehrsbeding vorbeifahren"

Oder täusch ich mich etwa?

 

mfg

 

lew

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@Lew: so nicht ganz richtig

 

§ 7 StVO

 

[...]

 

((2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

 

[...]

Du würdest dich hier auf den §7(2a) StVO berufen wollen, dieser setzt jedoch einiges voraus.

 

1: Auf dem linken Fahrstreifen muß sich eine Fahrzeugschlange gebildet haben, diese liegt erst vor, wenn mind. 3 Fahrzeuge hintereinander fahren. Bist du also als erster dahinter, scheidet dieser Punkt schon aus.

 

2:Die Fahrzeugschlange muß stehen oder langsam fahren. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen geht die Rechtssprechung bei einer Geschwindigkeit von bis zu 60 km/h von "langsam fahren" aus.

 

3: Du darfst nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit, unter äußerster Vorsicht, rechts vorbeifahren, d.h. lt herrschender Meinung eine Differenzgeschwindigkeit von max. 10-20 km/h

 

Somit liegt in deinem Fall, schon alleine aufgrund der fehlenden Merkmale "Fahrzeugschlange" und "langsam fährt" ein verbotenes Rechtsüberholen vor.

 

Gruß

Goose

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@goose

 

 

Danke, diese Info kann mir in Zukunft so manchen Ärger ersparren!

Aber was soll ich den machen, wenn ein VT stur auf der linken Fahrbahn fährt, und auf Lichtzeichen nicht reagiert!

Ich hab heute meine Fahrschule besucht, und da haben sie mir nur gesagt, dass ich mir das Kennzeichen notieren soll,( am Besten ein Foto machen, und bei der Polzei anzeigen!) Aber das will ich nicht! Ich will keinem VT Streß machen, auch wenn dieser völlig hirnlos fährt!

Was kann man den sonst machen um zügig (130-140) fahren zu können! (Auf der AB natürlich)

 

mfg

 

lew

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@lew

legale Möglichkeiten bei so einem Dauerlinksfahrer hast du praktisch keine, wenn man mal das Denunzieren ausschliesst. Da käme aber auch nichts bei raus, denn der würde den Vorfall abstreiten und die Sache würde eingestellt.

Solche Leute werden aber von der Polizei geschont, ich will ja nicht sagen gerne gesehen, aber häufiger habe ich beobachtet, wie bei so einem eine Zivilstreife sich dann den ersten besten von mehreren Rechtsüberholern gekrallt hat, denn der bringt mehr ein als der Blockierer! Bei mehreren Rechtsüberholern wird der mit dem grössten Auto nach SoziaLneidprinzip ausgesucht oder alternativ aufgeprolte Halbstarkenraketen (schwarz, breit, tief) So meine etwas übertrieben dargestellten Beobachtungen.

Eine ander Variante, als die oben von mir geschilderte (legal?, illegal? -->Scheissegal!)ist, dauernd die Spur zu wechseln und dann rechts eine halbe Wagenlänge neben den zu fahren, sich wieder zurückfallen lassen und nach links gehen. Die Spiel macht man permanent. Da wird so einer dann nervös, weil er dich dauernd im Rückspiegel beobachten muss und geht dann genervt nach rechts! Aber das geht nicht immer. Manchmal kapiert einer von denen hinter dir das Spiel nicht und macht dir links die Lücke dicht und klebt hinter dem Schleicher und fängt das Lichthupen an. Mit dem Effekt, dass der erst recht links bleibt, dabei hatte man den schon fast weich gekocht.

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Jaja, immer diese Denunzianten.....

 

Tatsächlich bleibt entweder, auf der rechten Spur zu warten, bis sich hinter dem Linksfahrenden tatsächlich eine Schlange gebildet hat (vorausgesetzt, er fährt selber nicht deutlich über 60.) Dann könnte man, wenn die Schlange hinter ihm ist, vorbei.

Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht, außer auf den Rastplatz fahren, in Ruhe eine rauchen und dann weiter. In diesen fünf Minuten hat sich manchmal die Verkehrssituation soweit verändert, daß der Linksfahrer weg ist. (Immerhin brauchst du dann ca. 15 Minuten, um mit 130 den mit 100 vorausfahrenden wieder einzuholen)

 

 

Gruß

Goose

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Um auf das erste Post zurückzukommen:

 

Soweit ich informiert bin darfst du ausserhalb des erforderlichen Mindestabstands (licht-) hupen und blinken soviel du willst ohne dass es Nötigung ist (nur 10e oder weil man ja ned einfach so hupen darf).

Weiters darfst du kurzzeitig nah auffahren um ihm verstehen zu geben dass er Platz machen muss und dabei auch lichthupe geben, musst danach halt gleich wieder in den erforderlichen Abstand gehen wenns nix hilft :rolleyes:

Nötigung ist es erst wenn du länger auf ihm druafhockst und dabei Lichthupe/blinker gibts.

 

Aus diesem folgend (also wenn ich das so richtig geschrieben habe) hätte ich mal noch ne Frage an unseren lieben Freunde und Helfer:

Gilt das auch auf der Landstrasse mit dem kurzzeitig nah auffahren/lichtzeichen? Wie oft darf ich das (autobahn ud landstraße) widerholen? also zb Landstraße nach jeder größeren Einmündung/neuem Vmax schild oder wann? und autobahn jedesmal nachdem er sich auf ein neues des Linksfahrens schuldig gemacht hat (also ich meine wenn er ab und zu auch leute überholt aber danach halt immernoch links bleibt -man darf ja zwischen kfzs auf der rechten spur ca 10sek auf der linken bleiben? also darf cih jedesmal wenn er länger als 10sek braucht/brauchen würde darf ich nah drauf, oder wie?

Ist es Nötigung schon wenn cih nur 2m unterhalb des nötigen sicherheitsabstand lichtzeichen gebe oder nur wenn ich sehr nah auf ihm drauf sitze?

 

 

Ich denke auch, dass es am meisten hilft wenn man shcnell von hinten ankommt bei noch ausreichendem Abstand einmal kurz lichtupe zu geben, dann ziehen die meisten eigentlich schon rüber, ansonsten halt kurz nah auffahren mit nochmal Lichthupe/blinker links, wen das auch nicx hilft halt warten...

..Ausserdem benutze ihc lieber Lichthupe als Blinker, weil die 1.) mehr auffällt und 2.) nur von vorne zu sehen ist - den Blinker sehen auch leute hinter mir (und man weiss ja nie was für Leute hinter einem sind;)

 

merci, cu

Hannibal

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Guest rennfahrer²
Ist es Nötigung schon wenn cih nur 2m unterhalb des nötigen sicherheitsabstand lichtzeichen gebe oder nur wenn ich sehr nah auf ihm drauf sitze?

 

Hängt immer vom Einzelfall ab.

Allgemein kann man sicher sagen, es ist genau DANN Nötigung, wenn dein Vordermann sich genötigt fühlen möchte!

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Gestern auf der A2 habe ich einen Mercedes rechts überholt.

 

Er fuhr mit 120 in der Mitte, ich mit 120 rechts. Dann wurde er langsamer, so 115 km/h - ich auch. Wir fuhren so nebeneinander und dann wurde er wieder langsamer, so 110 - ich nicht, weiter mit 115 gefahren! War das jetzt ein böses und lebensgefährlich-illegales Rechtsüberholen, oder nicht?

 

Ach: Und als ich an ihm vorbei war, gab er plötzlich Gas und zog mit ca. 150 Sachen davon ...

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Guest Hans Wurst

@ Mazda: Also ich glaub, dass das erlaubt ist. siehe hiezu auch:

Rechts Überholen

Zu Hannibal:

Zwar ist es keine Nötigung kurzfristig "etwas dichter" aufzufahren, aber erlaubt ist es deswegen noch lange nicht.

Schliesslich muss man ja die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in m Abstand zum Vordermann halten. Es wäre also ein Verstoß gegen die StVO "Unterschreiten des Mindestabstandes".

Wenn zu Unterschreiten des Mindestabstandes auch noch Lichthupe, Hupe oder Blinker kommt ist dies sehr wohl Nötigung.

Extrem dichtes Auffahren ist auch bei kurzer Dauer Nötigung. Genaue Zahlen weiss ich nicht, aber das dürfte so bei 100 Km/H bei 5m Abstand liegen.

 

Was ich jetzt nicht ganz verstanden habe: Was willst Du auf der Landstraße damit bezwecken?

Wie schon weiter oben gesagt, dienen diese akkustischen oder optischen Signale nur dem Ankündigen der Überholabsicht - laut Gesetz.

Wenn Du dann aber nicht überholst, was soll das dann?

 

 

Zu meinem Link bleibt anzumerken, dass die Sache mit dem Rechtsüberholen ja scheinbar nicht ganz so starr im Gesetz ist, was ein gewisses Risikopotential birgt.

Denn eine erhöhte Gefahr besteht ja bereits, wenn ein Rechtsfahrer auf gleicher Höhe mit einem Linksfahrer ist.

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Guest LetjOelk

Moin!

 

Nochmal was zur Nörigung: Ihr sprecht hier alle davon, wann es genau Nötigung ist, wenn man so einem hinterher fährt. Warum? Angst das der euch anzeigt? Hätte ich nicht (bei korrektem Abstand)! Denn: Die linke Spur zu blockieren, ist auch eine Nötigung! Jedenfalls, wenn der "linke" die zumutbare Möglichkeit hätte, rechts zu fahren. Also im Zweifelsfall Gegenanzeige, der Tatbestand ist der gleiche.

Oder sollte ich mich da sehr täuschen? Ich meine, ich hätte mal ein entspr. Urteil gelesen...

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Guest rennfahrer²

@LetjOelk

 

Also im Zweifelsfall Gegenanzeige
Besonders glaubwürdig...

 

der Tatbestand ist der gleiche.

Oder sollte ich mich da sehr täuschen? Ich meine, ich hätte mal ein entspr. Urteil gelesen...

Möglich, dass es Ausnahmeurteile gibt, die Besagen links Blockieren ist Nötigung, jedenfalls gibt es mehr Urteile, die besagen dicht Auffahren ist Nötigung!

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Guest LetjOelk
Besonders glaubwürdig...
Klar, entweder wird einem oder keinem geglaubt. Rechtsüberholen ist z. B. ja nur dann möglich (bei korrektem Abstand usw), wenn jemand die linke Spur blockiert. Also: Der Linksfahrer hat genötigt.

Klar gibt es mehr Urteile das dichtes Auffahren Nötigung ist. Verlgleiche dazu mein letztes (oder besser: vorletztes! ;-) ) Postig:

(bei korrektem Abstand

Ich wollte ja nur mal kurz auf die Alternative hinweisen. Nicht das ihr jetzt denkt, ich würde jeden Linksfahrer anzeigen oder so! Da hötte ich ja auch viel zu viel zu tun! :(

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