Pefgan 0 Posted July 12, 2004 Report Share Posted July 12, 2004 N'abend! Eben fuhr ich so durch die Gegend (verfremdet) und an einem Bahnübergang vorbei, der eine roten Ampel aber nur für die den Bahnübergang Überquerenden (Rechtsabbieger) hat. Ca. 200 Meter weiter gibt es eine weitere Möglichkeit, nach rechts abzubiegen und den Bahnübergang zu überqueren. Hier hielt ich an und wartete ordnungsgemäß. Plötzlich tauchte neben meinem Auto ein Typ auf, machte ein Foto von mir und vom Kennzeichen hinten. Danach lief er weg. Hinter dem Bahnübergang stoppte ich und der Typ hielt neben mir an (Opel Vectra 1.6 Benziner sagt wohl alles!! und fragte mich, ob Verkehrsregeln nicht für mich gelten würden, ich hätte das Rotlich überfahren. Ich entgegnete, dass ich das Rotlich nur verletzten hätte können, wenn ich über den Bahnübergang gefahren wäre. Er bestand auf seiner Aussage, so dass ich sagte, er habe Recht. Er fuhr dann weg! Nun meine Frage: Bin ich im Recht? Kann er irgendetwas gegen mich unternehmen (Anzeige)? Sind die Fotos Beweismittel? Vielen Dank und Gruß! Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted July 12, 2004 Report Share Posted July 12, 2004 Unwahrscheinlich, daß da was kommt. Wahrscheinlich muß der Junge Potenzprobleme kompensieren. Aussitzen. MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Pefgan 0 Posted July 12, 2004 Author Report Share Posted July 12, 2004 Potenzprobleme? Der wirkte, als hätte er nicht mal mehr einen Schwanz... Traurig sowas Quote Link to post Share on other sites
indy 14 Posted July 12, 2004 Report Share Posted July 12, 2004 das ist echt traurig. allerdings dürfte auf den fotos zu erkennen sein, daß du NICHT über den BÜ gefahren bist. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 12, 2004 Report Share Posted July 12, 2004 Bedenke aber, das das Rotlicht für alle Richtungen gilt, wenn es nicht expliziet mit einen Rechtspfeil nur für den auf der rechten Seite vorhandenen Bahnübergang ausgestattet ist. http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/Bilder/andreaskreuz.gifhttp://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1000-21.jpg Quote Link to post Share on other sites
docchemistry 0 Posted July 12, 2004 Report Share Posted July 12, 2004 Laß mich raten. Der Typ war schon etwas älter (nahe dem Rentenalter), hatte nen Hut und ne Lederweste!? Es gibt doch immer wieder Denunzianten, die meinen sie wären im Recht - obwohl sie offensichtlich KEIN Recht haben! Wenn Du die noch nett angrinst, dann kochen die innerlich vor Wut! Macht viel mehr Spaß, als sich über die aufzuregen. Quote Link to post Share on other sites
angemon 0 Posted July 13, 2004 Report Share Posted July 13, 2004 wenn du alte leutz provozierst, können die leicht einen herzinfakt bekommen , aber lass denen doch ihre befriedigung auf die letzten tagen Quote Link to post Share on other sites
udosch60 0 Posted July 13, 2004 Report Share Posted July 13, 2004 ich glaub da brauchst du dir keine sorgen zu machen. da könnte sich ja jeder an eine kreuzung stellen und rotlichtfahrer ablichten. privatfotos haben da keine gültigkeit. auch wenn ich einen im parkverbot knipsen würde ist der noch lang nicht dran. privatpersonen dürfen keine staatsaufgaben warnehmen. und außerdem müsste der dan schon genau aufzeigen das du bei rot gefahren bist. das dürfte ihm schwer fallen wenn er dich erst 200m weiter fotografiert.cool bleiben Quote Link to post Share on other sites
Gast_Ben 4 Posted July 13, 2004 Report Share Posted July 13, 2004 ich glaub da brauchst du dir keine sorgen zu machen. da könnte sich ja jeder an eine kreuzung stellen und rotlichtfahrer ablichten. privatfotos haben da keine gültigkeit. auch wenn ich einen im parkverbot knipsen würde ist der noch lang nicht dran. privatpersonen dürfen keine staatsaufgaben warnehmen. und außerdem müsste der dan schon genau aufzeigen das du bei rot gefahren bist. das dürfte ihm schwer fallen wenn er dich erst 200m weiter fotografiert.cool bleiben das ist abermals eine gefährliche halbwahrheit, udo.es kann dich jeder nach belieben wegen verkehrsverstößen anzeigen. wenn das dann idealerweise zwei personen waren, und dich identifizieren können, bist du dran. es reicht sogar ein zeuge, um dich dran zu kriegen.merke: wenn man sich nicht richtig verhält, sollte man auch dafür sorgen, dass man nicht identifiziert werden kann. Quote Link to post Share on other sites
docchemistry 0 Posted July 13, 2004 Report Share Posted July 13, 2004 merke: wenn man sich nicht richtig verhält, sollte man auch dafür sorgen, dass man nicht identifiziert werden kann.Das ist wohl wahr!Also bitte bei "Grenzbereich"-Verhalten (z.B. Rechtsüberholen auf BAB) immer , dann wenn du alte leutz provozierst, können die leicht einen herzinfakt bekommen.. Und ich krieg dann ne Prämie von der BfA Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 13, 2004 Report Share Posted July 13, 2004 @PefganErstellt am 12.07.2004, 18:22 Ca. 200 Meter weiter gibt es eine weitere Möglichkeit, nach rechts abzubiegen und den Bahnübergang zu überqueren. Hier hielt ich an und wartete ordnungsgemäß. Plötzlich tauchte neben meinem Auto ein Typ auf, machte ein Foto von mir und vom Kennzeichen hinten. Danach lief er weg. Ich darf meines Wissens nach zwar alles Fotografieren, auch wenn Menschen auf den Bildern sind, aber ich darf Niemand speziell fotografieren wenn ich dazu keine Erlaubnis habe. Das Recht am eigenen Bild. Es sei denn, Du bist eine öffentliche Person. War er mit dem Auto schon neben dir? Wie kam der Typ zu dir. War er hinter dir, müßte er den gleichen Weg genommen haben. Wenn Du Rot, dann er auch Rot. Der Beweiswert dieser Fotos, die sowieso illegal entstanden sind, ist Null. Die zeigen dich ja bei nichts verbotenem. Hinter dem Bahnübergang stoppte ich und der Typ hielt neben mir an (Opel Vectra 1.6 Benziner sagt wohl alles!!Wenn er neben dir stand, war die Straße mehrspurig, oder hielt er auf der Gegenfahrbahn?Hat er das Fahrzeug verlassen? Pfui, mach mir die Opelfahrer nicht schlecht, die sind schon mit dem Auto gestraft. Zeugenaussage, er soll erst einmal erklären, wie er ohne das er selber das Rotlicht überfahren hat, zu dir gekommen ist. Weiterhin soll er erklären wie er als Gesetzestreuer Bürger, illegale Bilder machen kann. Ob es normal ist, auf der Gegenfahrbahn zu stehen, um Leute anzupöbeln. Vergiß den Typ. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted July 13, 2004 Report Share Posted July 13, 2004 @hartmut Falsch:Zum Zwecke der Beweissicherung darf man Personen fotografieren,aber nicht veröffentlichen. Auch falsch:Beweise die illegal entstanden sind haben volle Gültigkeit!Ein Beweisverwertungsverbot gibt es nur in den USA. @PefganWenn der Typ vor Gericht als Zeuge (falsch) aussagt, kann das leidersehr böse ins Auge gehen. Wenn da was kommt den Wortlaut hierposten (oder wenn Rechtsschutz vorhanden eine GUTEN Anwaltkonsultieren). GrussDaniel Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 13, 2004 Report Share Posted July 13, 2004 Zum Zwecke der Beweissicherung darf man Personen fotografieren,aber nicht veröffentlichen.Das mag sein, doch was sollen diese Bilder beweisen. Das er vorschriftsmäßig angehalten hat. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit der angeblichen Tat. Der Beweiswert ist 0 und damit die Bilder wertlos. Er könnte auch ohne die Bilder den Fahrer identifizieren. Genauso könnte er das Nummernschild aufschreiben. Das verletzen des Persönlichkeitsrecht steht hier in keinem Verhältnis. Beweise die illegal entstanden sind haben volle Gültigkeit!Ein Beweisverwertungsverbot gibt es nur in den USA. Das ist nicht ganz richtig. Der Staat schützt die Personen und ihre Intimsphäre. Deshalb ist es sehr schwer für die Polizei Personen zu überwachen (z.B.Lauschangriff). Es ist schon mehr erforderlich wie ein angebliches Rotlicht um einen Bürger die, oder mehr Rechte einzuräumen, wie die Polizei hat. Da die Richter dem Recht verpflichtet sind, glaube ich nicht, das ein Richter illegal gewonnene Beweismittel zuläßt. Bei Straftaten ja, aber hier nein. @PefganWenn der Typ vor Gericht als Zeuge (falsch) aussagt, kann das leidersehr böse ins Auge gehen. Wenn da was kommt den Wortlaut hierposten (oder wenn Rechtsschutz vorhanden eine GUTEN Anwaltkonsultieren). Das der Typ aussagt, wohl kaum. Er käme sehr schnell in Erklärungsnot, wenn er die Geschichte wie die Fotos entstanden sind, erklären soll. Damit würde er als Zeuge unglaubwürdig. Dazu hat er sich ja selber strafbar gemacht. Mit freundlichen Grüßen hartmut Quote Link to post Share on other sites
udosch60 0 Posted July 13, 2004 Report Share Posted July 13, 2004 nach der geschilderten situation hat der foto-grafirer keine chance irgendetwas zu bewegen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!ein gutes? bild fürs privatalbum!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted July 14, 2004 Report Share Posted July 14, 2004 @hartmutDas mag sein, doch was sollen diese Bilder beweisen. Das er vorschriftsmäßig angehalten hat. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit der angeblichen Tat. Der Beweiswert ist 0 und damit die Bilder wertlos. Er könnte auch ohne die Bilder den Fahrer identifizieren. Genauso könnte er das Nummernschild aufschreiben. Das verletzen des Persönlichkeitsrecht steht hier in keinem Verhältnis.Volle Zustimmung!Trotzdem steht nur einem Richter zu, das zu beurteilen.Er darf das Foto machen. Das Persönlichkeitsrecht wirdim übrigen erst durch eine Veröffentlichung verletzt. ... ist es sehr schwer für die Polizei Personen zu überwachen ...Ja, es ist der Polizei nur unter bestimmten Voraussetzungenerlaubt z.B. Bildaufzeichnungen zu machen.Das ist in den Polizeigesetzen der Länder genau geregelt, gilt abernicht für Privatpersonen. Da die Richter dem Recht verpflichtet sind, glaube ich nicht, das ein Richter illegal gewonnene Beweismittel zuläßtEs ist nach dem Recht nicht unzulässig. Beweis ist Beweis.Richter sollen die Wahrheit finden - dazu dienen auch illegalgewonnene Beweise. Das der Typ aussagt, wohl kaum. Er käme sehr schnell in Erklärungsnot, wenn er die Geschichte wie die Fotos entstanden sind, erklären soll. Damit würde er als Zeuge unglaubwürdigDas hängt sehr stark von seinen rethorischen Fähigkeiten ab.Ich würde mich darauf nicht verlassen - das ist schon oft genug schief gegangen ! Dazu hat er sich ja selber strafbar gemachtWomit ? GrussDaniel Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 14, 2004 Report Share Posted July 14, 2004 Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted July 14, 2004 Report Share Posted July 14, 2004 @hartmut was deine Vermutungen zu dem Verhalten des Fotografen angeht,stimme ich zwar zu, aber nur vermutungshalber...( war die Strasse zweispurig ? war noch rot als er gefahren ist ? )"Anpöbeln" ist schlechter Stil, aber noch sehe ich keine Beleidigung. Was das Fotografieren angeht: muß sich der Fotografierende zumindest in einer gewissen Beweisnot befindenund die Lichtbilder müssen bei objektiver Betrachtung jedenfalls einen gewissen Beweiswert besitzen Dem könnte man im Falle der Rotlichtmissachtung durchaus zustimmen. Selbst wenn nicht, befände er sich im Verbotsirrtum. Um es klarzustellen: Ich bin NICHT auf der Seite des Fotografen und hasse Denunziantenwie die Pest! Dennoch denke ich, daß es das Foto machen durfte.Das wirklich schlimme an diesen Menschen ist, daß sie vor dem Richter oftmalsdie wildesten Geschichten auftischen und die Richter das auch noch glauben.(Ist zwar strafbar, aber nicht beweisbar ... ) Etwas anderes ist die ständige Videoüberwachung. Die erfolgt ja nicht aus einemgegenwärtigen Grund und kann daher nicht zulässig sein. GrussDaniel Quote Link to post Share on other sites
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