Jump to content

Von Privatperson fotografiert


Recommended Posts

N'abend!

 

Eben fuhr ich so durch die Gegend (verfremdet) und an einem Bahnübergang vorbei, der eine roten Ampel aber nur für die den Bahnübergang Überquerenden (Rechtsabbieger) hat.

 

Ca. 200 Meter weiter gibt es eine weitere Möglichkeit, nach rechts abzubiegen und den Bahnübergang zu überqueren. Hier hielt ich an und wartete ordnungsgemäß. Plötzlich tauchte neben meinem Auto ein Typ auf, machte ein Foto von mir und vom Kennzeichen hinten. Danach lief er weg. :lol:

 

Hinter dem Bahnübergang stoppte ich und der Typ hielt neben mir an (Opel Vectra 1.6 Benziner sagt wohl alles!! ;):120: und fragte mich, ob Verkehrsregeln nicht für mich gelten würden, ich hätte das Rotlich überfahren. Ich entgegnete, dass ich das Rotlich nur verletzten hätte können, wenn ich über den Bahnübergang gefahren wäre. Er bestand auf seiner Aussage, so dass ich sagte, er habe Recht. Er fuhr dann weg! :P

 

Nun meine Frage: Bin ich im Recht? Kann er irgendetwas gegen mich unternehmen (Anzeige)? Sind die Fotos Beweismittel? :D

 

Vielen Dank und Gruß!

Link to post
Share on other sites

Bedenke aber, das das Rotlicht für alle Richtungen gilt, wenn es nicht expliziet mit einen Rechtspfeil nur für den auf der rechten Seite vorhandenen Bahnübergang ausgestattet ist.

 

http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/Bilder/andreaskreuz.gif

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1000-21.jpg

Link to post
Share on other sites

Laß mich raten. Der Typ war schon etwas älter (nahe dem Rentenalter), hatte nen Hut und ne Lederweste!? :lol:

Es gibt doch immer wieder Denunzianten, die meinen sie wären im Recht - obwohl sie offensichtlich KEIN Recht haben! Wenn Du die noch nett angrinst, dann kochen die innerlich vor Wut! Macht viel mehr Spaß, als sich über die aufzuregen. :P

Link to post
Share on other sites

ich glaub da brauchst du dir keine sorgen zu machen. da könnte sich ja jeder an eine kreuzung stellen und rotlichtfahrer ablichten. privatfotos haben da keine gültigkeit. auch wenn ich einen im parkverbot knipsen würde ist der noch lang nicht dran. privatpersonen dürfen

keine staatsaufgaben warnehmen. und außerdem müsste der dan schon genau aufzeigen das du bei rot gefahren bist. das dürfte ihm schwer fallen wenn er dich erst 200m weiter fotografiert.

cool bleiben :lol:

Link to post
Share on other sites
ich glaub da brauchst du dir keine sorgen zu machen. da könnte sich ja jeder an eine kreuzung stellen und rotlichtfahrer ablichten. privatfotos haben da keine gültigkeit. auch wenn ich einen im parkverbot knipsen würde ist der noch lang nicht dran. privatpersonen dürfen

keine staatsaufgaben warnehmen. und außerdem müsste der dan schon genau aufzeigen das du bei rot gefahren bist. das dürfte ihm schwer fallen wenn er dich erst 200m weiter fotografiert.

cool bleiben :lol:

das ist abermals eine gefährliche halbwahrheit, udo.

es kann dich jeder nach belieben wegen verkehrsverstößen anzeigen. wenn das dann idealerweise zwei personen waren, und dich identifizieren können, bist du dran. es reicht sogar ein zeuge, um dich dran zu kriegen.

merke: wenn man sich nicht richtig verhält, sollte man auch dafür sorgen, dass man nicht identifiziert werden kann.

Link to post
Share on other sites
merke: wenn man sich nicht richtig verhält, sollte man auch dafür sorgen, dass man nicht identifiziert werden kann.

Das ist wohl wahr!

Also bitte bei "Grenzbereich"-Verhalten (z.B. Rechtsüberholen auf BAB) immer :lol: , dann ;)

 

 

 

wenn du alte leutz provozierst, können die leicht einen herzinfakt bekommen..

 

Und ich krieg dann ne Prämie von der BfA

:lol::lol:;)

Link to post
Share on other sites

@Pefgan

Erstellt am 12.07.2004, 18:22

 

Ca. 200 Meter weiter gibt es eine weitere Möglichkeit, nach rechts abzubiegen und den Bahnübergang zu überqueren. Hier hielt ich an und wartete ordnungsgemäß. Plötzlich tauchte neben meinem Auto ein Typ auf, machte ein Foto von mir und vom Kennzeichen hinten. Danach lief er weg.
Ich darf meines Wissens nach zwar alles Fotografieren, auch wenn Menschen auf den Bildern sind, aber ich darf Niemand speziell fotografieren wenn ich dazu keine Erlaubnis habe. Das Recht am eigenen Bild. Es sei denn, Du bist eine öffentliche Person. :lol:

 

War er mit dem Auto schon neben dir?

 

Wie kam der Typ zu dir. War er hinter dir, müßte er den gleichen Weg genommen haben. Wenn Du Rot, dann er auch Rot. ;)

 

Der Beweiswert dieser Fotos, die sowieso illegal entstanden sind, ist Null. Die zeigen dich ja bei nichts verbotenem. :lol:

 

Hinter dem Bahnübergang stoppte ich und der Typ hielt neben mir an (Opel Vectra 1.6 Benziner sagt wohl alles!!

Wenn er neben dir stand, war die Straße mehrspurig, oder hielt er auf der Gegenfahrbahn?

Hat er das Fahrzeug verlassen?

 

Pfui, mach mir die Opelfahrer nicht schlecht, die sind schon mit dem Auto gestraft. ;)

 

Zeugenaussage, er soll erst einmal erklären, wie er ohne das er selber das Rotlicht überfahren hat, zu dir gekommen ist. ;)

 

Weiterhin soll er erklären wie er als Gesetzestreuer Bürger, illegale Bilder machen kann. Ob es normal ist, auf der Gegenfahrbahn zu stehen, um Leute anzupöbeln. ;)

 

Vergiß den Typ. :lol:

 

MfG.

 

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

@hartmut

 

Falsch:

Zum Zwecke der Beweissicherung darf man Personen fotografieren,

aber nicht veröffentlichen.

 

Auch falsch:

Beweise die illegal entstanden sind haben volle Gültigkeit!

Ein Beweisverwertungsverbot gibt es nur in den USA.

 

@Pefgan

Wenn der Typ vor Gericht als Zeuge (falsch) aussagt, kann das leider

sehr böse ins Auge gehen. Wenn da was kommt den Wortlaut hier

posten (oder wenn Rechtsschutz vorhanden eine GUTEN Anwalt

konsultieren).

 

Gruss

Daniel

Link to post
Share on other sites

 

Zum Zwecke der Beweissicherung darf man Personen fotografieren,

aber nicht veröffentlichen.

Das mag sein, doch was sollen diese Bilder beweisen. Das er vorschriftsmäßig angehalten hat. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit der angeblichen Tat. Der Beweiswert ist 0 und damit die Bilder wertlos. Er könnte auch ohne die Bilder den Fahrer identifizieren. Genauso könnte er das Nummernschild aufschreiben. Das verletzen des Persönlichkeitsrecht steht hier in keinem Verhältnis.

 

Beweise die illegal entstanden sind haben volle Gültigkeit!

Ein Beweisverwertungsverbot gibt es nur in den USA.

 

Das ist nicht ganz richtig. Der Staat schützt die Personen und ihre Intimsphäre. Deshalb ist es sehr schwer für die Polizei Personen zu überwachen (z.B.Lauschangriff). Es ist schon mehr erforderlich wie ein angebliches Rotlicht um einen Bürger die, oder mehr Rechte einzuräumen, wie die Polizei hat. Da die Richter dem Recht verpflichtet sind, glaube ich nicht, das ein Richter illegal gewonnene Beweismittel zuläßt. Bei Straftaten ja, aber hier nein.

 

@Pefgan

Wenn der Typ vor Gericht als Zeuge (falsch) aussagt, kann das leider

sehr böse ins Auge gehen. Wenn da was kommt den Wortlaut hier

posten (oder wenn Rechtsschutz vorhanden eine GUTEN Anwalt

konsultieren).

 

Das der Typ aussagt, wohl kaum. Er käme sehr schnell in Erklärungsnot, wenn er die Geschichte wie die Fotos entstanden sind, erklären soll. Damit würde er als Zeuge unglaubwürdig. Dazu hat er sich ja selber strafbar gemacht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

@hartmut

Das mag sein, doch was sollen diese Bilder beweisen. Das er vorschriftsmäßig angehalten hat. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit der angeblichen Tat. Der Beweiswert ist 0 und damit die Bilder wertlos. Er könnte auch ohne die Bilder den Fahrer identifizieren. Genauso könnte er das Nummernschild aufschreiben. Das verletzen des Persönlichkeitsrecht steht hier in keinem Verhältnis.

Volle Zustimmung!

Trotzdem steht nur einem Richter zu, das zu beurteilen.

Er darf das Foto machen. Das Persönlichkeitsrecht wird

im übrigen erst durch eine Veröffentlichung verletzt.

 

... ist es sehr schwer für die Polizei Personen zu überwachen ...

Ja, es ist der Polizei nur unter bestimmten Voraussetzungen

erlaubt z.B. Bildaufzeichnungen zu machen.

Das ist in den Polizeigesetzen der Länder genau geregelt, gilt aber

nicht für Privatpersonen.

 

Da die Richter dem Recht verpflichtet sind, glaube ich nicht, das ein Richter illegal gewonnene Beweismittel zuläßt
Es ist nach dem Recht nicht unzulässig. Beweis ist Beweis.

Richter sollen die Wahrheit finden - dazu dienen auch illegal

gewonnene Beweise.

 

Das der Typ aussagt, wohl kaum. Er käme sehr schnell in Erklärungsnot, wenn er die Geschichte wie die Fotos entstanden sind, erklären soll. Damit würde er als Zeuge unglaubwürdig

Das hängt sehr stark von seinen rethorischen Fähigkeiten ab.

Ich würde mich darauf nicht verlassen - das ist schon oft genug schief gegangen !

 

Dazu hat er sich ja selber strafbar gemacht

Womit ?

 

Gruss

Daniel

Link to post
Share on other sites

@hartmut

 

was deine Vermutungen zu dem Verhalten des Fotografen angeht,

stimme ich zwar zu, aber nur vermutungshalber...

( war die Strasse zweispurig ? war noch rot als er gefahren ist ? )

"Anpöbeln" ist schlechter Stil, aber noch sehe ich keine Beleidigung.

 

Was das Fotografieren angeht:

 

muß sich der Fotografierende zumindest in einer gewissen Beweisnot befinden
und die Lichtbilder müssen bei objektiver Betrachtung jedenfalls einen gewissen Beweiswert besitzen

 

Dem könnte man im Falle der Rotlichtmissachtung durchaus zustimmen.

Selbst wenn nicht, befände er sich im Verbotsirrtum.

 

Um es klarzustellen: Ich bin NICHT auf der Seite des Fotografen und hasse Denunzianten

wie die Pest! Dennoch denke ich, daß es das Foto machen durfte.

Das wirklich schlimme an diesen Menschen ist, daß sie vor dem Richter oftmals

die wildesten Geschichten auftischen und die Richter das auch noch glauben.

(Ist zwar strafbar, aber nicht beweisbar ... )

 

Etwas anderes ist die ständige Videoüberwachung. Die erfolgt ja nicht aus einem

gegenwärtigen Grund und kann daher nicht zulässig sein.

 

Gruss

Daniel

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...