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Wieviele Zeugen bei Blitzer ?


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Guest Randall

Hi@all

 

bin gerade mal wieder geblitzt worden :angry: .

Innerorts statt 30 km/h etwa 55 km/h.

Jetzt habe ich festgestellt, dass in dem Blitzerauto nur ein Beamter in Uniform saß. Sonst war auch keiner da.

Auf den Blitzbescheidschreiben sind aber doch eigentlich immer zwei Zeugen angegeben.

 

Jetzt meine Frage: wieviele Zeugen sind von Seiten der Polizei eigentlich notwendig ???

und wieviele müssen in dem Auto sitzen?

 

Danke und Gruß

Randall

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In NRW reicht beim Multanova 6F ein Beamter aus. Rechtliche Bestimmungen, wonach das verboten sei, sind mir unbekannt. Möglicherweise gibt es in dem ein oder anderen Bundesland eine Verfügung, die 2 Beamte fordert. Dennoch wäre bei Nichtbeachtung einer Verfügung die Messung i.O. und das Ergebnis verwertbar.

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Nur wenn sich 2 Radargeräte in einem Meßfahrzeug befinden (um beide Fahrtrichtungen zu erfassen), müssen entweder zwei Meßbedienstete drinsitzen oder es darf nur jeweils 1 Gerät aktiv sein - steht so in der Anleitung vom Traffipax speedophot.

 

Ansonsten kann und darf ein Meßgerät durchaus von einer Person bedient werden.

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Nur wenn sich 2 Radargeräte in einem Meßfahrzeug befinden (um beide Fahrtrichtungen zu erfassen), müssen entweder zwei Meßbedienstete drinsitzen oder es darf nur jeweils 1 Gerät aktiv sein - steht so in der Anleitung vom Traffipax speedophot.

Arbeitsbeschaffung aufm Amt... :angry::D:koch:

mfg

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Hat weniger was mit Arbeitsbeschaffung zu tun (wo doch im öff. Dienst eh auch scho jeder Cent umgedreht wird), sondern mit der Meß- bzw. Zuordnungssicherheit - Stichwort: aufmerksamer Meßbetrieb.

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Hat weniger was mit Arbeitsbeschaffung zu tun (wo doch im öff. Dienst eh auch scho jeder Cent umgedreht wird), sondern mit der Meß- bzw. Zuordnungssicherheit - Stichwort: aufmerksamer Meßbetrieb.

Und dann lesen die Herren Zeitung,Vespen,spielen Schnick-Schnack-Schnuck:''aufmerksamer Messbetrieb''...aha...alles klar...

Zumal die Apparate(außer Laser)auch ohne Personal funktionieren würden.

Also eigentlich eine Überflüssige Maßnahme in meine Augen.

mfg

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Also eigentlich eine Überflüssige Maßnahme in meine  Augen.

Ja nun, erklär das bitte mal übereifrigen Anwälten, die das als Ansatzpunkt sehen, ihre Mandanten rauszuboxen...

 

Aber nochmal: Der Einsatz von zwei Meßbeamten ist nur bei zwei im Betrieb befindlichen Radargeräten erforderlich.

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Also eigentlich eine Überflüssige Maßnahme in meine  Augen.

Ja nun, erklär das bitte mal übereifrigen Anwälten, die das als Ansatzpunkt sehen, ihre Mandanten rauszuboxen...

 

Aber nochmal: Der Einsatz von zwei Meßbeamten ist nur bei zwei im Betrieb befindlichen Radargeräten erforderlich.

Is schon klar.

Ich bin weder blind noch blöd.

Wenn die Vorschriften so sind dann basta.Vorschriften sind Vorschriften.Und Beamte Sklaven derselben.

mfg

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