Guest Randall Posted May 29, 2004 Report Share Posted May 29, 2004 Hi@all bin gerade mal wieder geblitzt worden .Innerorts statt 30 km/h etwa 55 km/h.Jetzt habe ich festgestellt, dass in dem Blitzerauto nur ein Beamter in Uniform saß. Sonst war auch keiner da.Auf den Blitzbescheidschreiben sind aber doch eigentlich immer zwei Zeugen angegeben. Jetzt meine Frage: wieviele Zeugen sind von Seiten der Polizei eigentlich notwendig ???und wieviele müssen in dem Auto sitzen? Danke und GrußRandall Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 29, 2004 Report Share Posted May 29, 2004 Das hängt ab vom Meßverfahren, vom Bundesland und von der durchführenden Behörde; pauschal läßt sich da nichts zu sagen. Manchmal sind 2 Personen vorgeschrieben, manchmal nur eine. Quote Link to post Share on other sites
Guest Randall Posted May 29, 2004 Report Share Posted May 29, 2004 Hi traffic, das Bundesland ist Sachsen.Gemessen wurde mit einer Radaranlage (nehme mal an Multanova VR 6F, soweit ich das erkennen konnte ) Gruß Randall Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted May 29, 2004 Report Share Posted May 29, 2004 Bei Radar, Eso etc ist die Messung so ok, glaub ich zumindest, müssen wir mal auf die warten. LTI2020 ist glaub ich Sachse. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted May 29, 2004 Report Share Posted May 29, 2004 In NRW reicht beim Multanova 6F ein Beamter aus. Rechtliche Bestimmungen, wonach das verboten sei, sind mir unbekannt. Möglicherweise gibt es in dem ein oder anderen Bundesland eine Verfügung, die 2 Beamte fordert. Dennoch wäre bei Nichtbeachtung einer Verfügung die Messung i.O. und das Ergebnis verwertbar. Quote Link to post Share on other sites
Michael 0 Posted May 29, 2004 Report Share Posted May 29, 2004 Nur wenn sich 2 Radargeräte in einem Meßfahrzeug befinden (um beide Fahrtrichtungen zu erfassen), müssen entweder zwei Meßbedienstete drinsitzen oder es darf nur jeweils 1 Gerät aktiv sein - steht so in der Anleitung vom Traffipax speedophot. Ansonsten kann und darf ein Meßgerät durchaus von einer Person bedient werden. Quote Link to post Share on other sites
Flitzeber 1 Posted May 29, 2004 Report Share Posted May 29, 2004 Nur wenn sich 2 Radargeräte in einem Meßfahrzeug befinden (um beide Fahrtrichtungen zu erfassen), müssen entweder zwei Meßbedienstete drinsitzen oder es darf nur jeweils 1 Gerät aktiv sein - steht so in der Anleitung vom Traffipax speedophot. Arbeitsbeschaffung aufm Amt... mfg Quote Link to post Share on other sites
Michael 0 Posted May 29, 2004 Report Share Posted May 29, 2004 Hat weniger was mit Arbeitsbeschaffung zu tun (wo doch im öff. Dienst eh auch scho jeder Cent umgedreht wird), sondern mit der Meß- bzw. Zuordnungssicherheit - Stichwort: aufmerksamer Meßbetrieb. Quote Link to post Share on other sites
Flitzeber 1 Posted May 29, 2004 Report Share Posted May 29, 2004 Hat weniger was mit Arbeitsbeschaffung zu tun (wo doch im öff. Dienst eh auch scho jeder Cent umgedreht wird), sondern mit der Meß- bzw. Zuordnungssicherheit - Stichwort: aufmerksamer Meßbetrieb. Und dann lesen die Herren Zeitung,Vespen,spielen Schnick-Schnack-Schnuck:''aufmerksamer Messbetrieb''...aha...alles klar...Zumal die Apparate(außer Laser)auch ohne Personal funktionieren würden.Also eigentlich eine Überflüssige Maßnahme in meine Augen.mfg Quote Link to post Share on other sites
Michael 0 Posted May 29, 2004 Report Share Posted May 29, 2004 Also eigentlich eine Überflüssige Maßnahme in meine Augen.Ja nun, erklär das bitte mal übereifrigen Anwälten, die das als Ansatzpunkt sehen, ihre Mandanten rauszuboxen... Aber nochmal: Der Einsatz von zwei Meßbeamten ist nur bei zwei im Betrieb befindlichen Radargeräten erforderlich. Quote Link to post Share on other sites
Flitzeber 1 Posted May 29, 2004 Report Share Posted May 29, 2004 Also eigentlich eine Überflüssige Maßnahme in meine Augen.Ja nun, erklär das bitte mal übereifrigen Anwälten, die das als Ansatzpunkt sehen, ihre Mandanten rauszuboxen... Aber nochmal: Der Einsatz von zwei Meßbeamten ist nur bei zwei im Betrieb befindlichen Radargeräten erforderlich. Is schon klar.Ich bin weder blind noch blöd.Wenn die Vorschriften so sind dann basta.Vorschriften sind Vorschriften.Und Beamte Sklaven derselben.mfg Quote Link to post Share on other sites
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