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Musik-CDs kopieren


Guest Karsten

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Guest Karsten

Hallo!

 

Nach sechs Monaten Stille im Auto, habe ich mir nun auch ein Autoradio mit CD-Player zugelegt. Aus nachvollziehbaren Gründen, möchte ich nicht jeden Tag die von mir momentan favorisierten CDs, aus meiner Wohnung in's Auto transportieren, um dann Abends nochmals den gleichen umgekehrten Vorgang durchführen zu müssen. Zudem besteht das Problem, dass man beim Losfahren ja noch nicht weiß, welche Musik man evtl. zum Feierabend hin hören möchte.

 

Aus diesem Grunde habe ich vor, meine gesamte CD-Sammlung (ausschließlich Originale und auch nicht wirklich viele) zu kopieren, und dann in meinem Auto deponieren. Das ganze ohne Booklet und Case natürlich, einfach in so einer Art CD-Mappe.

 

Nun gibt es ja ein neues Urheberrecht; an und für sich auch berechtigt, ich hasse dieses Raubkopieren auch und für eine CD die ich in meinem Leben mehrere hundert Mal höre, zahl ich doch gerne 15-20 Euro, allein schon aus Respekt vor dem Künstler, selbst wenn er sowieso schon "genug" Geld auf dem Konto hat.

Leider hat dieses neue Gesetz ein paar Regelungen, die ein Mensch mit gesunden Menschenverstand IMHO nicht verstehen kann. Wieso darf ich zum Beispiel CDs für private Zwecke kopieren, aber nur solche, die nicht kopiergeschützt sind :lol:

 

Um es auf den Punkt zu bringen: Ich suche ein (meinetwegen auch illegales) Programm, mit dem man möglichst viele (alle?) Arten von Kopierschützen umgehen kann, obwohl bei mir ohnehin nur sechs Alben davon betroffen sind. Was könnt ihr einem empfehlen?

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Karsten

 

PS: Mir ist bekannt, dass es die legale Möglichkeit einer Kopie analog über die Soundkarte auf die Festplatte zu kopieren und dann erst zu brennen, gibt, aber das ist mir dann doch ein wenig zu unkomfortabel.

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Guest ein Gast

Ich nehme an, Du benutzt MS Windows.

 

Clone_CD kann so ziemlich alles kopieren, was eine CD ist. Ob da evtl. der Kopierschutz mitkopiert wird, weiß ich nicht - falls ja, macht vielleicht Dein Autoradio Probleme.

Falls Dein Autoradio CD-Text unterstützt, empfehle ich, keine direkte Kopien der CDs zu ziehen, sondern sie zu .wav-Dateien zu rippen (z.B. mit Exact Audio Copy) und dann mit einem der üblichen Brennprogramme eine Audio-CD zu brennen und dabei die Liedtitel in den CD-Text zu schreiben. Die meisten Original-CDs haben nämlich unverständlicherweise keinen CD-Text.

 

 

~ ein Gast

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Guest fritz the cat

Ich benütze CDex um meine CDs in Mp3s umzuwandeln,dann ist über CDDB auch gleich die Datei richtig benannt und der ID3 Tag ausgefüllt.Für hartnäckigere Fälle steht der Audiograbber bereit.Dei Programme findet man alle im Downloadbereich von Chip.de.

Ich habe die Original CDs selten länger als 1-2 Tage im Auto,dann werden sie entweder kopiert oder ich mache mal wieder einen Sampler aus den MP3s.

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Guest Pferdestehler

Nero haben so ziemlich alle, aber den Roxio/Adaptec Creator 7 halte ich persönlich für wesentlich besser. Hat auch Bestnoten in der letzten PC Professioniell bekommen.

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Zum Audio-CD auslesen kopiergeschützer CDs empfehle ich IsoBuster (http://www.smart-projects.net/isobuster/). Mit entsprechender Hardware (Plextor) geht das auch unter Umständen ohne Software- Tools.

Unter Mac Os bzw. Linux klappt das auch ohne Software, viele "Un-CDs" funktionieren nur unter Windows nicht.

Jedes Brennprogramm wird in der Lage sein, .wav Dateien auf einen Rohling zu schreiben, egal ob Nero oder Roxio.

 

@HugoKlein

Es ist gem. § 53 II 2 Nr. 2 UrhG nur die analoge Kopie des Datenträgers erlaubt, daß haben wir den Lobbyisten der Plattenindustrie zu verdanken. IMHO sind digitale Kopien mit oder ohne (funktionierenden) Kopierschutz nicht erlaubt, aber eine Hausdurchsuchung werden deswegen bei Dir nicht machen :rolleyes: .

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@cools24: Meines Wissens ist eine Kopie zu privaten Zwecken eines nicht kopiergeschützten digitalen Datenträgers weiterhin zulässig, eines kopiergeschützten nicht.

In Link wird beschrieben, wie man eine analoge Kopie einer kopiergeschützten CD legal erzeugen kann.

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Hab ich da was versäumt?!

 

Wer oder was verbietet mir es, eine rein private 1:1-(Sicherungs-)Kopie von einer CD zu machen?!

 

Ich hab auch ein CD-Autoradio und sehe das eigentlich ziemlich ungern, wenn man die teure Original-CD grad jetzt im Sommer im heißen Auto liegen hat.

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@cools24: Meines Wissens ist eine Kopie zu privaten Zwecken eines nicht kopiergeschützten digitalen Datenträgers weiterhin zulässig, eines kopiergeschützten nicht.

In Link wird beschrieben, wie man eine analoge Kopie einer kopiergeschützten CD legal erzeugen kann.

Das ist auch mein Kenntnisstand. Wenn ich aber gar nicht bemerke (ich habe den Hinweis auf der CD halt übersehen), daß die CD kopiergeschützt ist, mache ich mich dann strafbar?

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@Michael: Scheint, so, denn derzeit wird in mehreren Schritten eine EU-Regelung zum Urheberrecht in deutsches Recht umgesetzt. Da haben die ganzen Lobbyistengruppen (GEMA, Bitkom usw.) ihre Finger mit im Spiel, und die bisher legale Privatkopie wird deshalb wohl immer weiter zurückgedrängt werden.

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Ein schönes Beispiel dafür, daß ich eben - entgegen anderslautender Stimmen - nicht 100%ig obrigkeitshörig bin... :rolleyes:

 

Mir ist es völlig schnuppe, wenn da irgendjemand ein Gesetz rausbringt, welches (Sicherheits-)Kopien für den Privatgebrauch untersagt.

 

Meines Erachtens erwerbe ich mit dem Kauf einer CD das Recht, die Inhalte zu nutzen (also sprich die Musik darauf anzuhören). Dieses Recht kann ich nur ausüben, wenn der Datenträger funktionsfähig ist. Wenn mir die Original-CD kaputtgeht und ich nur noch von einer zuvor angefertigten Sicherungskopie die Musik hören kann, ändert dies nach meinem Rechtsempfinden gar nichts dran, ob ich nun ein Original oder eine Kopie in der Hand halte, da ich ja für die Inhalte bezahlt habe und nicht für das Scheibchen Plastik.

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Meines Erachtens erwerbe ich mit dem Kauf einer CD das Recht, die Inhalte zu nutzen (also sprich die Musik darauf anzuhören). Dieses Recht kann ich nur ausüben, wenn der Datenträger funktionsfähig ist. Wenn mir die Original-CD kaputtgeht und ich nur noch von einer zuvor angefertigten Sicherungskopie die Musik hören kann, ändert dies nach meinem Rechtsempfinden gar nichts dran, ob ich nun ein Original oder eine Kopie in der Hand halte, da ich ja für die Inhalte bezahlt habe und nicht für das Scheibchen Plastik.

 

Sehe ich ähnlich. Mal abgesehen davon, daß es unheimlich nervig ist, die CD ständig ins Auto und zurück zu tragen. Deshalb werde ich auch weiterhin meine CDs kopieren und die Originale im Rack lassen.

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Ich sehe das auch so. Meine Konsequenz ist die, daß ich keine kopiergeschützten CD's kaufe. Damit geht der Schuß der Unterhaltungsindustrie auch nach hinten los.

Da schaue ich nun gar nicht drauf. Wenn mir eine CD gefällt, kauf ich sie, egal ob kopiergeschützt oder nicht.

Meinem Brenner ist es wie gesagt sowieso egal.

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Guest Pferdestehler
interessant.

Ach ja. Herr Wichtigmann ist unterwegs. :rolleyes:

 

Also ich bevorzuge ja beim Kopieren von DVDs ein unsichtbares Tool im Hintergrund. Any_DVD im Stealthmode installieren. Und schwups, keine CD und DVD hat noch einen "Kopierschutz" oder Ländercode oder Macrovision. Ich kopiere damit ausschließlich für den privaten Gebrauch.

 

Mal abgesehen davon, daß es einen Kopierschutz für CDs nicht geben kann, der ist nämlich im Red-Book-Standard nicht vorgesehen. Was hier als "Copy Controlled" verkauft wird, sind sogenannte UnCDs, die keiner Norm mehr entsprechen. In den Audio-Tracks sind massig Codefehler (C2) ab Werk implantiert, so daß die Fehlerkorrektur eines Players für ECHTE CDs mächtig am Klang-Raten ist, ein kleiner Kratzer oder Fingerabdruck und das Knacksen / Springen beginnt, wesentlich empfindlicher als eine normgerechte CD, gehen schneller über den Jordan. Weiterhin sind falsche Trackmarken und illegale Sessions auf der UnCD. Das sind also 12cm-Polycarbonat-Scheiben ohne eine existente Zieltechnologie, daher findet man auch das "CD Audio"-Logo nie auf solchen Platten, Philips, der Hüter des Red-Book-Grals achtet peinlichst darauf, daß derart verunstaltete Datenträger nicht mit falschem Logo veröffentlicht werden.

 

Auch bei DVDs gilt: Was ich hören oder sehen kann, ist auch kopierbar. Die Verschlüsselung bei DVDs (CSS) und die Macrovision-Bits und Ländercode-Bits sind ja reine Codevariationen, die man überlesen kann. Bei der Verschlüsselung ist das wie mit einer fremden Sprache, die Schriftzeichen sind die gleichen, nur muß man sie anders interpretieren. Und dafür gibt es geniale Programme.

 

Schönes Beispiel sind auch erzwungene Nutzeroperationen wie das Sperren der Skip-Tasten bei inzwischen wie eine Pest auf den DVDs verbreiteten Programmvorschauen. Ich gebe doch nicht 20 Euro für einen Film aus (das sind 40 DM!!!) und lasse mir dann bei jedem Ansehen diese Trailer aufzwingen. Genauso "lizenzrechtlich" eingeblendete Zwangsuntertitel bei englischer Tonspur - ich fühle mich aber als Lizenznehmer :100:. Also wird mir da illegal was aufgezwungen, darauf wird auf der Hülle nicht hingewiesen.

Kopieren und fertig ist der Schuh, die Trailer werden weggelassen (Rundablage), die Tonspuren freigegeben, Macrovision entfernt, Ländercode entfernt. Das alles geht unbemerkt im Hintergrund, ich als PC-Nutzer bekomme das überhaupt nicht mit. Da ich auch nicht weiß, daß da ein spezielles Tool installiert ist, merke ich nur, daß ich DVDs problemlos kopieren kann. Komisch, war früher nicht so ;):lol:

 

Das alles mache ich aber wirklich NUR für mich selbst, da ich niemanden schädigen will.

 

CDs -> Clone_CD 4 (noch legal erworben)

DVDs -> Clone_DVD (tolle one-button-Lösung)

Der Treiber Any_DVD muß installiert sein.

 

Gibt auch Shareware-Lösungen, wie den SmartRipper, muß man einfach mal googlen, der entfernt auch den ganzen Mist von den DVDs.

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@ PS

 

Das hört sich ja richtig gut an. Ich selber kopiere keine Filme, da ich mir nur die wenigsten mehr als 1x anschaue. Die Verleihpreise in der Videothek liegen bei 1,-- €, da mach ich den Aufwand nicht.

 

Die Musik-CDs jedoch ruiniert man sich im Auto schneller als einem lieb ist. Ein paar Kratzer und die teure Original CD ist defekt....

 

Bleibt nur der Run auf die Tauschbörsen. Darüber sag ich nu mal nix.

 

Aber ich komme mal auf deine Programme zurück.... ich bin nämlich eher faul was das Ausprobieren von neuen Programmen angeht. Bin nicht sonderlich geduldig :rolleyes:

 

Gruß

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Guest Pferdestehler

Noch ein Tip: Gute Filme in der Videothek ausleihen und kopieren, falls kein Kopierschutz (gibt es für mich nicht mehr, ich merk jedenfalls nix :rolleyes: ), kopieren, immer wieder ansehen. War früher legal, ist heute legal, solange kein Kopierschutz da ist. Spart viel Geld.

 

Musik im Auto fast nur als Kopie, wie Du schon sagst um die Originale zu schonen, außerdem weil auf einer CD meistens eh 80% unhörbarer Schrott drauf ist, da kompiliere ich lieber diverse Best-Of's und nehme die mit. Hab übrigens noch CD-R's aus den Anfangstagen, mit 1-fachem Speed auf dem ersten Brenner am Markt (HP 4020i) gebrannt, damals aus Platzgründen noch Stück für Stück von Quelle auf Ziel mit den entsprechenden Trackpausen (650MB paßten nicht auf die damaligen Harddisks). Die haben mehrere Sommer im Wechsler im Kofferaum überstanden, bis heute ohne Fehler. Es gab damals schon sehr passable Rohlinge.

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Guest Pferdestehler

Das wäre mir absolut neu, da die Regelung mit dem Kopierschutz nicht nur Audio-Datenträger betrifft und so ziemlich alle Spiele einen (dort durchaus wirksamen) Kopierschutz haben.

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Abschnitt 8

Besondere Bestimmungen für Computerprogramme

 

§ 69a

Gegenstand des Schutzes

 

(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.

 

(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.

 

(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.

 

(4) Auf Computerprogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.

 

(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

 

Abschnitt 1

Ergänzende Schutzbestimmungen

 

 

 

 

 

 

§ 95a

Schutz technischer Maßnahmen

 

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

 

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

 

(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

 

 

Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder

 

abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder

 

hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

(4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.

 

 

 

 

 

 

§ 95b

Durchsetzung von Schrankenbestimmungen

 

(1) Soweit ein Rechtsinhaber technische Maßnahmen nach Maßgabe dieses Gesetzes anwendet, ist er verpflichtet, den durch eine der nachfolgend genannten Bestimmungen Begünstigten, soweit sie rechtmäßig Zugang zu dem Werk oder Schutzgegenstand haben, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um von diesen Bestimmungen in dem erforderlichen Maße Gebrauch machen zu können:

 

 

§ 45 (Rechtspflege und öffentliche Sicherheit),

 

§ 45a (Behinderte Menschen),

 

§ 46 (Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch), mit Ausnahme des Kirchengebrauchs,

 

§ 47 (Schulfunksendungen),

 

§ 52a (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung),

 

§ 53 (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch)

 

a) Absatz 1, soweit es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einen ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt,

b) Absatz 2 Satz 1 Nr. 1,

 

c) Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1 oder 3,

 

d) Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 jeweils in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1 und Satz 3,

 

e) Absatz 3,

 

 

§ 55 (Vervielfältigung durch Sendeunternehmen).

Vereinbarungen zum Ausschluss der Verpflichtungen nach Satz 1 sind unwirksam.

 

(2) [Absatz 2 in Kraft ab 1.9.2004] Wer gegen das Gebot nach Absatz 1 verstößt, kann von dem Begünstigen einer der genannten Bestimmungen darauf in Anspruch genommen werden, die zur Verwirklichung der jeweiligen Befugnis benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen. Entspricht das angebotene Mittel einer Vereinbarung zwischen Vereinigungen der Rechtsinhaber und der durch die Schrankenregeung Begünstigten, so wird vermutet, dass das Mittel ausreicht.

 

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit Werke und sonstige Schutzgegenstände der Öffentlichkeit auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung in einer Weise zugänglich gemacht werden, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind.

 

(4) Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Absatz 1 angewandte technische Maßnahmen, einschließlich der zur Umsetzung freiwilliger Vereinbarungen angewandten Maßnahmen, genießen Rechtsschutz nach § 95a.

 

 

 

 

 

 

§ 95c

Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen

 

(1) Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint und wenn die Entfernung oder Veränderung wissentlich unbefugt erfolgt und dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert.

 

(2) Informationen für die Rechtewahrnehmung im Sinne dieses Gesetzes sind elektronische Informationen, die Werke oder andere Schutzgegenstände, den Urheber oder jeden anderen Rechtsinhaber identifizieren, Informationen über die Modalitäten und Bedingungen für die Nutzung der Werke oder Schutzgegenstände sowie die Zahlen und Codes, durch die derartige Informationen ausgedrückt werden.

 

(3) Werke oder sonstige Schutzgegenstände, bei denen Informationen für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurden, dürfen nicht wissentlich unbefugt verbreitet, zur Verbreitung eingeführt, gesendet, öffentlich wiedergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert.

 

 

 

 

 

 

§ 95d

Kennzeichnungspflichten

 

(1) Werke und andere Schutzgegenstände, die mit technischen Maßnahmen geschützt werden, sind deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu kennzeichnen.

 

(2) [Absatz 2 in Kraft ab 1.9.2004] Wer Werke und andere Schutzgegenstände mit technischen Maßnahmen schützt, hat diese zur Ermöglichung der Geltendmachung von Ansprüchen nach § 95b Abs. 2 mit seinem Namen oder seiner Firma und der zustellungsfähigen Anschrift zu kennzeichnen. Satz 1 findet in den Fällen des § 95b Abs. 3 keine Anwendung.

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M.E. ist die Audio-CD für das Auto relativ ungeeignet. Mal abgesehen davon, daß sich bei mir derzeit die ersten gebrannten auflösen (Traxdata Silver, die Gold halten) gibt es viel bessere Lösungen, wo man nicht ständig mit den CDs jonglieren muß. So gibt es z.B. schon Radios mit eingebauter Festplatte, 80 GB dürften da wohl reichen. Leider wird es da wohl Probleme geben, die HD in einem Autoradiogehäuse vernünftig zu kühlen und auch die Erschütterungen tun der Platte nicht so gut. Wenn es diese Probleme nicht gäbe, wäre ich wohl schon umgestiegen.

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Guest Pferdestehler

Ich bin beeindruckt, hätte ich nicht gedacht. Also darf man Computerproggies kopieren, wenn der Kopierschutz unwirksam ist. Clone_CD rulez...

 

@Hugo

 

Also das verstehe ich jetzt nicht. MiniDisc ist noch ein gutes Medium für das Auto, aber die CD-R ist imo nicht zu toppen. Festplatten sind für Autos absolut ungeeignet, die gehen schnell kaputt. Rechnet sich nicht.

 

Und bezüglich CD-Rs: Guter Brenner, gute Rohlinge und schon gibt es keiner Probleme. Ach ja, die Informationsseite ist empfindlich, KEINE Fingerabdrücke oder Kratzer. Und schon ist der Musikgenuß von Dauer. Wie geschrieben, die ältesten CD-Rs bei mir sind von 1994/95, die haben teilweise mehrere Jahre im Fahrzeug zwischen -20 und 70°C erlebt, kein Ausfall, auch keine versteckten Fehler (C1/C2), hab ich getestet. Ist eine Material- und Brennerfrage. Heutzutage bevorzuge ich die Rohlinge von TDK, kaufe die in 50er-Spindeln. Von Billigware rate ich ab. Verbatim hatte zeitweise gute Rohlinge, die hatten die blaue Azo-Beschichtung. Aber Verbatim hat für mich aus C64-Zeiten einen schlechten Namen, die Disketten waren damals preisgünstig, aber nicht preiswert. Traxdata sind preiswert, aber die Dauerhaltbarkeit, nun ja, ich vertraue denen keine sensiblen Daten an.

 

Soweit mir bekannt, stellen nur wenige Firmen Rohlinge her und die ganzen Label der verschiedenen Firmen werden eben nur aufgedruckt, teilweise sind die Dinger aber vorselektiert. Taiyo Yuden oder wie die Bude heißt, soll richtig gute machen.

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Guest ein Gast
MiniDisc ist noch ein gutes Medium für das Auto, aber die CD-R ist imo nicht zu toppen.

Ich empfinde dagegen MiniDiscs als wesentlich geeigneter für den Betrieb im Auto als Audio-CDs, sie sind nämlich einfach praktischer. MDs sind kleiner und unempfindlicher wegen eigenem Gehäuse, bei gleicher Kapazität. Mein Autoradio hat ein kombiniertes CD/MD-Laufwerk (will ja eventuell auch Musik von Mifahrern hören :) ), und ich hab außer den 6 CDs in der Fischer-Box noch 18 MiniDiscs ordentlich und vom Fahrersitz direkt zugreifbar verstaut. Schaff das mal mit CDs. :lol:

Einschränkung für MiniDiscs ist natürlich, dass man extra Hardware zum Aufnehmen braucht und dass die Aufnahme im Gegensatz zum CD-Brennen Echtzeit braucht. Aber zumindest letzteres ist nicht schlimm, wenn das Sortiment nicht oft gewechselt wird.

 

Heutzutage würde ich mir auch einfach ein Autoradio kaufen, dass mp3-CDs abspielen kann...

 

 

~ ein Gast

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Guest Pferdestehler

Hi Gast,

 

ich glaub inzwischen gibt es MD-Walkmen vom Erfinder Sony, die als Net-Version (oder so ähnlich) direkt vom Computer aufnehmen können, mindestens in doppeltem Speed. Ich hab noch einen "alten" Recorder, der braucht noch Normalspeed. Ist mir allerdings zu kompliziert, ich hab 320GB Audio-CD-Archiv (mehr als die Hälfte meiner Sammlung) auf dem PC und das Brennen einer (sehr preiswerten) CD geht mit 20-fach (im Schnitt) sehr schnell. Und die läuft auch auf der Party beim Kumpel im normalen Player.

 

MP3s mag ich nicht, ich höre (ehrlich) den Unterschied zu PCM noch bei 128kbps. MiniDisk (ATRAC) ist da für mein Ohr wenigstens angenehmer, wenn auch nicht perfekt.

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@ Pferdestehler

 

Die Defektanfälligkeit schreckt mich eben auch ab. Mir sind in den letzten 1,5 Jahren im PC 3 (!) Festplatten kaputt gegangen, eine DTLA von IBM, eine Serie die für ihre Ausfallquote berüchtigt war, und kurz für Weihnachten meine WD800JB und eine alte Seagate gleichzeitig. Warum kann ich mir überhaupt nicht erklären. Hatte den Rechner bei nem Kumpel, hab ihn über Nacht im Auto gelassen und als ich ihn wieder aufgebaut hatte ging nichts mehr.

MD ist schon nicht schlecht, aber auf ein anderes System umsteigen, alles nochmal überspielen? Dazu die Kosten für Hardware und Medien, nein Danke. Ich bin derzeit dabei, meinen CD-Bestand zu rippen und in mp3 zu kodieren, mit einem vernünftigen Codec und 192 kbit dürfte das selbst deinen Ansprüchen genügen, zumal ich keine Highend-Anlagen mein Eigen nenne. Laptop, externe HDD und ein paar Lautsprecher (was ich alles auch noch anderweitig nutzen kann) ist mir da lieber als ein paar hundert CDs zwischen zwei Wohnungen hin und her zu fahren. Außerdem ist mir gestern mein CD-Player ausgestiegen :).

Du hast schon Recht, gute Rohlinge halten lange, nur bei ein paar billigen löste sich die Reflexionsschicht ab, aber ich konnte alle noch rechtzeitig kopieren. Mit Traxdata Gold, Intenso, TDK und sogar Lifetec hatte ich bisher keine Probleme (obwohl ich von letzteren oft schlechtes gehört hab). Generell ist sowieso nicht jeder Rohling in jedem Brenner gleichgut. Ich hatte bis jetzt auch erst 2 Brenner (in 5 Jahren), beides sehr gute Modelle.

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Brenne seit Jahren nur mit Lifetec bzw. Medion Rohlingen und bisher war vielleicht ein- oder zweimal 1 Ausschuß-Rohling dabei, ansonsten Top-Qualität.

 

@Hugo

 

hab ihn über Nacht im Auto gelassen

 

Eventuell Kondenswasserschaden. Bisher hab ich immer geschaut, dass der Rechner immer mit ins Haus kommt, vor allem, wenns draußen irgendwo um 0 Grad rum geht. Und nach dem Reintransport vorsichtshalber 10-20 Minuten "klimatisieren" lassen vorm Einschalten bei heftigen Temperaturunterschieden.

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Eventuell Kondenswasserschaden. Bisher hab ich immer geschaut, dass der Rechner immer mit ins Haus kommt, vor allem, wenns draußen irgendwo um 0 Grad rum geht. Und nach dem Reintransport vorsichtshalber 10-20 Minuten "klimatisieren" lassen vorm Einschalten bei heftigen Temperaturunterschieden.

 

Aber warum grad an den HDDs? CPU, MB, RAM, Grafik ist noch völlig OK. HDDs sind IMHO eigentlich sehr robust. Meine DTLA hat sich sogar noch gedreht, als ich sie mit der Flex geöffnet hatte...

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Guest Pferdestehler

Das Problem ist nicht das Drehen, sondern der Bereich zwischen Schreib-/Leseköpfen und der Plattenoberfläche. Die Köpfe schweben im Betrieb über der Platte, in sehr geringer Höhe auf einem Luftkissen, ich glaub das liegt am Bernoulli-Effekt, der für einen Abstand von etwa einem µm sorgt und das Luftpolster schützt sogar vor leichten Schlägen (bis 10g wohl). Jedweder Dreck auf der Platte führt aber zum Crash, wenn also eine Erhebung von nur einem µm (millionstel Meter) auf der Platte vorhanden ist, setzt der Kopf auf. Und Kondenswasser dürfte da ein Problem sein. Da Festplatten auch immer eine Druckausgleichsöffnung besitzen (mit Filter natürlich), kann durchaus feuchte Luft in das Gerät gelangen.

 

10 Minuten Akklimatisation reichen lange nicht aus, die Festplatte muß inklusive aller Teile im Inneren auf Raumtemperatur angekommen sein, dann kann man sie gefahrlos in Betrieb setzen, alles andere ist ein va-banque-Spiel. Auf eine mäßig warme Heizung legen beschleunigt den Vorgang, aber unter einer Stunde würde ich das nicht wagen.

 

Die IBM-Platten (3.5") sind seit der Zusammenlegung mit Hitachi als Ausfaller bekannt, ich hatte auch bereits das Vergnügen und zu lesen war ja auch genug darüber. Nie wieder für mich.

Western Digital ist mir als sehr robut bekannt, hatte da zwar auch einen Ausreißer, aber sonst laufen die Dinger (im Moment gerade 4 Stück 24/7 im Rechner, 2x WD1600BB und 2x WD1200JB RAID) wie ein VW Käfer.

Daß eine Seagate und eine WD gleichzeitig ausfallen, würde ich dabei nicht mehr auf die Platten schieben wollen, das wäre besser als ein Hauptgewinn im Lotto...

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Daß eine Seagate und eine WD gleichzeitig ausfallen, würde ich dabei nicht mehr auf die Platten schieben wollen, das wäre besser als ein Hauptgewinn im Lotto...

 

Habe ich mir auch gedacht. Könnte auch am Netzteil gelegen haben, allerdings wundert mich, warum am Board nichts kaputt gegangen ist. Mit der JB (habe wieder eine, Garantie) bin ich ansonsten sehr zufrieden.

Trotzdem habe ich vor kurzem (für den Laptop) eine 160GB-Seagate-Platte gekauft.

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@ Karsten:

 

Ich kann, wie DER FRIESE, Alcohol 120% nur wärmstend empfehlen.

Absolut einfach und intuitiv zu bedienen. Und knackt so ziemlich jeden Schutz.

Ich hatte noch keine CD oder DVD, die das Programm nicht kopiert hätte.

Läuft ausserdem auch ziemlich fix.

 

Meine Erfahrungen mit Rohlingen:

 

TRAXDATA sind gut. Und Sky von Penny.

Medion (Aldi Nord) weisen eine schlechte Langzeithaltbarkeit auf.

Die kriegen nach und nach kleine Löcher in der Metallschicht

(trotz Aufbewahrung in Boxen und vorsichtiger Behandlung)

und laufen dann nicht mehr.

 

Gruß

OTTO

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Ich nutze zum CD-Kopieren Clone_CD4 in Verbindung mit Clony_XXL und ASPI-Profiler.

Clony_XXL liest den Kopierschutz aus, und der ASPI-Profiler erstellt für CloneCD ein Profil.

 

Mit Alcohol120% hab ich auch gute Erfahrungen gemacht. Für Spiele usw. sind oftmals auch die Daemon-Tools nötig.

 

Filme (DVDs) rippe ich mit einem Programm namens DVDx.

 

Rohlinge nutze ich 700er von Fuji und 800er von TDK.

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Guest ein Gast

@ Pferdestehler:

 

Stimmt, den NetMD hab ich vergessen. Meine Ausrüstung ist halt auch schon ein paar Jahre alt...

 

Je nach Einsatzzweck kann CD-R natürlich geeigneter als MD sein... für meine Zwecke (viele Discs im Auto, wenig Überspielvorgänge, häufiger Discwechsel während der Fahrt) sind MDs halt besser.

 

 

~ ein Gast

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