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Bildung beugt vor

RADARFALLE.DE - FORUM: Solidarität macht Stark: Bildung beugt vor
Von
Elzer Opfer (212.79.189.1 - 212.79.189.1) am Samstag, den 8. April, 2000 - 20:47:

Meine Idee wär es, Aufkleber o.ä. zu fertigen, die man auf jeder Fahrt auswechselt. Auf den Aufklebern steht dann z.B. "Radarfalle: Bonn/Bad Godesberg Stadttunnel". Vorteil: Man macht sich nicht strafbar, und die Leute, die hinter einem fahren können sich gleich fortbilden.

Mögliche Probleme:
- Zu kleine Schrift/Nachfahrende Blindschleichen könnten zu Auffahrunfällen führen
- Ich kenn die Preis nicht, um Aufkleber zu fertigen (jemand Interesse an einer gemeinsamen Aktion?)


Von Garfield (Garfield) (134.108.33.169 - 134.108.33.169) am Sonntag, den 9. April, 2000 - 00:51:

Aufkleber sind nicht allzu teuer. Der immerhin einen Meter breite "www.radarfalle.de"-Aufkleber, den ich auf meiner Heckscheibe hatte, hat mich als Einzelanfertigung 30 Mark gekostet. Voraussetzung: Standardschrift, in meinem Fall "VAG" bzw. "Arial MT Rounded Bold".

Leider gibt's den Aufkleber inzwischen nicht mehr, weil ich mir durch ungesicherte Ladung die Heckscheibe gekillt habe :-( Sobald ich aber mal Zeit und Bock habe, eine neue einzubauen, kommt wieder ein Aufkleber drauf :-)


Von herf (12.125.247.6 - 12.125.247.6) am Sonntag, den 9. April, 2000 - 18:34:

hi folks!
die idee mit dem WWW.RADARFALLE.DE aufkleber ist an sich super. wenn es den zu zivilen preisen zu keufen gäbe, würde ich mir auch welche auf meine autos machen. es könnte ja mehrere größen geben. von xxl für die trucker unter uns bis zu kleineren ausgaben. für den beim betreiber der site ist's doch zudem eine supa werbung.


Von Bruno (195.212.29.145 - 195.212.29.145) am Montag, den 10. April, 2000 - 16:35:

Nette Idee,nur ich fürchte die Staatsorgane werden trotzdem mindestens Tausend einleuchtene Gründe finden um einen zu schickanieren,unabhängig davon ob der Aufkleber nun legal ist oder nicht. Dann ist es "mal eben" eine Alkoholkontrolle oder Personenkontrolle oder Lichtaktion usw.... :-)
Und leider fürchte ich, dass es auch genug Spinner gibt(Ihr wisst schon, die mit den tollen Gästebüchern und der Verkehrberuhigung usw) die sich dadurch provoziert fühlen und einen anmachen,wie auch immer :-( Und auf Disskussionen mit solchen Typen hab ich nun wirklich keinen Bock,da ist ja BIG BROTHER noch interssanter(obwohl zum Kotzen). Und bei einem Unfall? Da heisst es bestimmt, na schaut mal her,wieder ein Raser!Wir haben es doch gesagt usw...

Und ob das dann ne gute Werbung für wenn auch immer wäre ?

Fazit: Nette Idee,aber ich hab da so meine Zweifel!

Wer es dennoch probieren mag:Viel Erfolg!

Ciao Bruno :-)


Von farendil (141.30.230.69 - 141.30.230.69) am Montag, den 10. April, 2000 - 16:40:

Hi Bruno: also wenn du von der Polizei angehalten wirst, und es handelt sich nicht um eine fest eingerichtete Kontrollstelle, wo die jeden ruaswinken, müssen sie dir auf dein verlangen hin sagen, warum sie gerade speziell dich angehalten haben.

o.k. - ich weiss aus eigener erfahrung, daß die dann zum teil dermaßen blöde dinger ablassen, die eigentlich nicht mehr zu unterbieten sind, aber naja...


Von Gregor (129.13.10.100 - 129.13.10.100) am Montag, den 10. April, 2000 - 17:20:

>>...müssen sie dir auf dein verlangen hin sagen, warum sie gerade speziell dich angehalten haben<<

echt? okay du wirst darauf zwar bloß blöde antworten kriegen aber habe ich wirklich ein recht darauf den grund zu erfahren?

gibt es eigentlich irgendwo eine zusammenstellung der rechte die ich gegenüber cops habe und eine art erläuterung dazu?


Von farendil (141.30.230.69 - 141.30.230.69) am Montag, den 10. April, 2000 - 17:48:

nein, eine zusammenstellung deiner rechte findest du nicht - sind auch nicht so viele.... :-)

ach so, ich glaube das mit dem grund ist von den polizeigesetzen der jeweiligen länder abhängig.
bayern hat glaub ich verdachtsunabhängige kontrollen, wo sie es dir nicht sagen müssen.
genau kann dir das sicher unser jurist sagen...


Von Michael Heier (Michael) (134.2.226.183 - 134.2.226.183) am Montag, den 10. April, 2000 - 21:51:

Verdachtsunabhängige Kontrollen gibt es nicht nur in Bayern, sondern z.B. auch hier in Baden-Württemberg und - soweit ich weiß - auch noch in einigen anderen Bundesländern.
Die einzelnen Polizeigesetze ähneln sich aber in puncto Gefahrenabwehr sehr stark, so daß man mit entsprechenden Kontrollen mehr oder weniger bundesweit rechnen muß/sollte.


Von Gregor (129.13.10.100 - 129.13.10.100) am Dienstag, den 11. April, 2000 - 01:16:

naja, also kann ich hier in baden würtemberg keinen cop fragen warum er mich jetzt angehalten hat bzw. mich filzen will. schade.


Von Polizist (193.196.186.253 - 193.196.186.253) am Dienstag, den 11. April, 2000 - 09:52:

Schaut mal in § 36(5) StVO!

Gruß,

ein Polizist


Von Gregor (129.13.10.100 - 129.13.10.100) am Dienstag, den 11. April, 2000 - 10:09:

@ polizist:

soweit okay, aber was sind verkehrserhebungen?


Von FTW (207.235.7.232 - 207.235.7.232) am Dienstag, den 11. April, 2000 - 10:46:

Jaja, das ist schon formal richtig, Polizei darf Verkehrsteilnehmer zwecks Kontrolle anhalten. Ähnliches gilt ja auch außerhalb des Verkehrs bei allgemeinen Kontrollen zwecks Verhütung von Straftaten, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr oder wie auch immer die Polizeigesetze dies formulieren.

Bleibt leider immer bloß eine Frage, die hier auch schon diskutiert worden ist. Wo liegt die Grenze, ab der eine Kontrolle letztlich Willkür oder Schikane gegenüber bestimmten Personen bedeutet bzw. einfach überflüssig ist? Wie wird verhindert, daß ein gelangweilter Amtsträger sich x-beliebige Personen oder Autos "einfach mal so" zur Kontrolle herausgreift? (Etwa um zu beweisen, daß er während seiner Schicht auch etwas getan hat, oder schlicht und einfach, um sich selbst und anderen seine Machtfülle zu demonstrieren?) Soll es korrekt sein, wenn zwar Gründe für die Kontrolle angegeben werden, dabei aber amtlicherseits gelogen wird (Entschuldigung für das offene Wort), indem irgendwelche abwegigen Gründe vorgetäuscht werden, die in Wahrheit offensichtlich gar nicht vorliegen?

Eine Kontrolle bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre des Bürgers, vom möglichen Zeitverlust einmal ganz zu schweigen. Deshalb sollte es selbstverständlich sein, daß derart einschneidende Maßnahmen ohne konkreten, durch Tatsachen begründeten Verdacht nur mit größter Zurückhaltung und Augenmaß durchgeführt werden und nicht mit gleichgültiger Alltagsroutine.

Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz (siehe Art. 3 GG) scheint im Bereich der Aussonderung zu Kontrollen auch so eine Sache zu sein, da gewisse Personen, die von ihrem Erscheinungsbild anscheinend nicht dem Idealbild des wohlanständig-braven Bürgers entsprechen, mit Vorliebe herausgegriffen werden, die sprichwörtlichen "Stützen der Gesellschaft" hingegen nur selten. Wie heißt es so schön: alle Menschen sind gleich, doch manche sind ein bißchen gleicher als andere.


Von herf (12.125.247.6 - 12.125.247.6) am Dienstag, den 11. April, 2000 - 11:16:

hi folks!
tolle diskussion! ehrlich! zu den verdachtsunabhängigen kontrollen: ich hab mal gelernt, daß befehle so ausgeführt werden, wie sie (vor allem in welchem ton) gegeben werden. und da unsere freunde und helfer ja uniform tragen und auch entsprechend dressiert wurden, reagieren sie immer erwartungsgemäß, wenn man einen bestimmten (nicht frech.. oder patzig!) und sehr deutlichen ton anschlägt. wenn ich so einfach mal angehalten werde (keine offensichtlich ordnugsgemäße, allgemeine verkehrskontrolle) frage ich nur immer höflich, was der grund der aktion ist und ob das dann eine verdachtsunabhängige kontrolle wird. es wirkt jedesmal. meist folgt kurzes stammeln und dann irgendwelche sachen wie "haben wir denn alkohol getrunken?" oder so. und die aktion ist dann immer auch schnell vorbei. ausgestiegen bin ich bei solchen aktionen noch nie und meist wollten die dann nicht mal papiere sehen! selbst erlebt! und man ist die jungs dann auch immer sehr schnell wieder los. gut.. ok das wird nicht in allen bundesländern klappen ;-(. aber zum glück breitet sich der polizeistaat nur sehr langsam wieder aus.
zu den aufklebern: wo ist das problem? ich dachte einfach nur an einen aufkleber mit werbung für WWW.RADARFALLE.DE den kann man sich dann anstelle von "ich bremse auch für... " oder "4200 ccm V8.. " und so ranmachen.
also bis dann denn
und immer schön die augen auf beim verkehr ;-)


Von Polizist (213.54.14.42 - 213.54.14.42) am Dienstag, den 11. April, 2000 - 20:17:

Da tippt man sich den Wolf und dann stürzt der beschissene Rechner ab *grummel*
Also nochmal zum § 36 (5) StVO. Dieser berechtigt die Polizei jeden Verkehrsteilnehmer (VT) anzuhalten und dessen Fahrtüchtigkeit und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu überprüfen. Mehr nicht! Wenn nur der Verdacht einer Owi oder Straftat vorliegt, erfolgt die Kontrolle entsprechend den Vorschriften der StPO bzw. des OwiG. Die Polizeigesetze der Länder spielen in diesem Bereich nur eine nachgeordnete Rolle.
Der § 36(5) wurde aber zumindest von mir selten genutzt. Wenn,dann nur nachts wenn absolut gar nichts los war und ich noch einigermaßen motiviert war(selten genug der Fall :-))
Gründe für die Kontrolle brauche ich dann keine, d.h. es genügt die Begründung "allgemeine Verkehrskontrolle". Da aber die Vorschriften der StPO u.ä. mir mehr Rechte geben (z.B. Durchsuchung, Beschlagnahme unter bestimmten Voraussetzungen) werde ich immer bemüht sein, eine Kontrolle dementsprechend zu begründen.
Zum Ablauf der Kontrolle: Es ist sicherlich kein Geheimnis und es hat sich allgemein herumgesprochen, dass Polizisten auch nur Menschen sind :-) Wenn der VT sich während der Kontrolle normal verhält, er muss nicht übertrieben freundlich sein, ist eine Kontrolle nach 36 (5) recht zügig beendet. Nach dem Motto "wie man in den Wald hineinruft, kommt es auch wieder heraus". Das hat auch nichts mit dressiertem Verhalten zu tun, wenn der VT eine Begründung für die Kontrolle will, hab ich kein Problem damit ihm diese zu liefern. Meint der VT er müsse pampig sein oder ausfällig werden, habe ich natürlich alle Zeit der Welt für die Kontrolle. Bei gegebener Veranlassung hilft auch ein Bericht an die Führerscheinstelle sehr viel. Aber das ist die Ausnahme.
Die Auswahl der VT erfolgt natürlich immer subjektiv (wenn jetzt kein Verstoß vorliegt). Ein auffälliges Auto wird meist öfter angehalten als ein weniger auffälliges. Daraus folgt automatisch ein ungleichbehandlung wie FTW anmerkte. Aber mir machte es z.B. bei den überheblich arroganten Bonzen im fetten Daimler oder BMW besonders viel Spaß wenn ich sie bei einem Verstoß erwischt habe. Dabei gehe ich streng höflich (ich nenne es als professionelle Höflichkeit)vor. Alles wird streng nach Vorschrift erledigt und aber auch kontrolliert.
Ansonsten gilt, wenn ich meine Pappenheimer kenne wird auf diese halt mal ein besonderes Auge geworfen. Aber das ist normale polizeiliche Arbeitsweise.
Aber, as mentioned before, wenn die Leute normal sind, wird es ein Großteil der Polizisten auch sein und die Kontrolle entsprechend verlaufen. Nur weiß der Kollege in den seltensten Fällen im Voraus wer im Fahrzeug sitzt. Die Erfahrung hat auch, insbesondere dieses Jahr, schon deutlich genug gezeigt, dass eine extreme Vorsicht aus Gründen der Eigensicherung angebracht ist.
Von herf hätte ich aber noch gerne gewusst, was eine "offensichtlich ordnungsgemäße, allgemeine Verkehrskontrolle" ist? Erkennt man das im Voraus?
Eine allgemeine Verkehrskontrolle ist eigentlich nichts anderes als eine verdachtsunabhänige Kontrolle, nur das die Zielrichtung bei ersterem die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers und Fahrzeugs ist und bei zweitem die Verbrechensbekämpfung.
In diesem Sinne,


Gruß,

ein Polizist


Von Gregor (129.13.73.14 - 129.13.73.14) am Dienstag, den 11. April, 2000 - 21:42:

§ 36 (5):

Polizeibeamte dürfen VT's [...] und zu Verkehrserhebungen anhalten. [...]

Was sind nun Verkehrserhebungen?

@ Polizist:

btw muß ich dir sagen dass ich in den Kennzeichen der Polizeifahrzeuge im Vergleich zu den kommunalen Fahrzeugen leider gar kein System erkannt habe. Sicher dass es da eines gibt?


Von Farendil (141.30.2.85 - 141.30.2.85) am Dienstag, den 11. April, 2000 - 22:12:

@Polizist: Was ist unter "Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit" zu verstehen??

Also, fällt z.b. eine Alkoholkontrolle darunter (wenn der VT sich weder auffällig benimmt oder nach Alkohol riecht)
Wie ist das mit Verbandskasten, Warndreieck, Lichtkontrolle etc.?

Und was ist mit Fahrzeugpapieren/FS - die gehörem m.E. nicht zur Verkehrssicherheit/Fahrtüchtigkeit...


Ach so, was ist eigentlich, wenn man angehalten wird und der Polizist nur Guten Tag sagt und sich evtl. vorstellt, aber nix wie "Allgem. VK oder Alkoholkontrolle" o.ä. sagt??? - was darf er dann??


PS: "Wie es in den Wald..." den Spruch sollten sich mal einige deiner Kollegen zu Herzen nehmen!
Ich glaube dir, daß du grundsätzlich erst mal freundlich bist, und sehr viele andere Polizisten auch, aber es gibt halt doch einige Ausnahmen...


Von Polizist (213.54.13.17 - 213.54.13.17) am Mittwoch, den 12. April, 2000 - 11:24:

@ Gregor: Was Verkehrserhebungen sind, kann ich dir leider nicht sage. Hat möglicherweise etwas mit Verkerhszählung zu tun oder so..
Und ich bin mir sicher, das es bei den Kennzeichen ein System gibt......(weiter frohes raten:-))

@ farendil: Zur Fahr-bzw. Verkehrstüchtigkeit des Fahrers gehört die allgemeine Kontrolle, ober er unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht und noch fahrtüchtig ist. Dazu gehört aber auch die Kontrolle auf Übermüdung oder körperliche Gebrechen. So ist z.B. ein Gipsarm oder -fuß nicht immer problemlos möglich.
Die Kontrolle vom Führerschein gehört auf jeden Fall auch dazu, da er ja die Erlaubnis zum Führen von Kfz wiederspiegelt. Problem Alkohol: Fällt leider nicht immer durch besonderes Verhalten auf. Ich hatte mal einen Mofafahrer mit deutlich über 3 Promille und der stand und fuhr wie ne eins. War ein Spiegeltrinker.
Beim Fahrzeug konzentriert sich die Kontrolle u.a. auf Verbandskasten und Warndreieck, da diese ja mitgeführt werden müssen. Aber auch auf die Reifen (Profil) und Lichter. Veränderungen am Fahrzeug gehören genauso dazu (Reifen, Felgen, Lenkrad u.v.m). Kurz: Ob das Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Und zu dieser Kontrolle muss ich auch den Fahrzeugschein einsehen.
Wenn ein Kollege den Grund der Kontrolle nicht nennt, macht das diese nicht rechtswidrig. (Genauso wie das Klische der nichtaufgesetzten Dienstmütze) D.h. er darf genau das gleiche tun, wie wenn er den Grund nennt. Und auf Nachfragen ist er verpflichtet den Grund zu nennen.

Zum Thema "..in den Wald, aus dem Wald". Ist ganz klar das es auch bei uns unfreundliche Kollegen gibt (da muss ich gar nicht weit schauen *g*), aber da schenkt sich hüben wie drüben nichts.


Gruß,

ein Polizist


Von Jörg P. (195.233.129.30 - 195.233.129.30) am Mittwoch, den 12. April, 2000 - 11:26:

Ich habe mir mal angewöhnt, den Polizisten nicht als Polizisten, sondern als Mensch zu begrüßen. Wenn der sich mir vorstellt als "Polizeihauptmeister Schulze", dann sag ich: "Angenehm, Pauly, Softwareentwickler." und gib ihm die Hand.
Als ich noch Lkw gefahren bin, da war es üblich, daß sich zwischen uns und den Polizisten geduzt wurde. Aber dann, wenn DER damit angefangen hat. Es ist mir bis jetzt ein einziges Mal passiert, daß mich ein Cop dumm angepubt hat. Den habe ich nur gefragt, ob wir uns dann jetzt wie erwachsene Menschen weiter unterhalten könnten. Dann kriegte ich was von Stress und so erzählt, und ich hab ihm gesagt, daß ich ihm keinen Stress gemacht hätte, er solle doch seinem Auto in den Arsch treten oder so was. Thema erledigt, so einfach geht´s.


Von farendil (141.30.2.85 - 141.30.2.85) am Mittwoch, den 12. April, 2000 - 18:02:

@Polizist: mhh, wenn der Beamte, dann den ganzen Stapel, den du genannt hast, komplett abarbeitet, dann sieht das für mich wie Schikane aus (mal sehen, irgendetwas werden wir schon finden)

Ich glaube dir, das die Gestzte das so festlegen, doch für mich fällt unter den Wortlaut "Fahrtüchtigkeit" z.b. nicht der Führerschein (es gibt Leute, die haben keinen und können garantiert besser fahren als andere mit *g*)


Wenn zur Fahrtüchtigkeit auch die Kontrolle auf BTM gehört, heißt daß, das ihr jemanden ohne irgendwelche Hinweise darauf mit zur Wache zur Blutentnahme schleppen dürft???

Noch mal ne Frage zur Art der Kontrolle: Wenn der Beamte sagt: "Guten Tag....wir machen hier eine allgemeine VK" und dann zb. noch eine Alkoholkontrolle machen möchte oder umgekehrt, ist das rechtens??


Ich frag nur, weil ich mal nach genau so einer Aktion 20 min darauf gewartet habe, das ein 2. Polizeifahrzeug vorbeikommt, dass einen Atemalkoholtester dabeihat, nur um meine Angabe, daß ich rein gar nix getrunken habe zu bestätigen...


Von Gregor (129.13.10.100 - 129.13.10.100) am Mittwoch, den 12. April, 2000 - 23:23:

hmm, ich denke mal sie haben in einer kontrolle mehr rechte als du oder sind bessergesagt zumindestens bzgl. ihrer rechte geschult. natürlich können sie eben diese rechte auch dazu nutzen schikane zu betreiben, wobei jetzt mal dahingestellt sei, dass die 20 minuten wartezeit eine solche war und sie diese schikane wohl viel zu oft betreiben um den ihnen vom gesetz gebenen machtstatus damit und gelegentlich mit dem gummiknüppel der allgemeinheit und sich selbst zu demonstrieren.

welche persönlichen oder sonstigen probleme fast alle cops die mir bisher (dienstlich) begegnet sind damit ausgleichen wollen möchte ich hier nicht mutmaßen.

allerdings tut sich ein cop (insgesamt gesehen) sich und seinem berufsstand keinen gefallen wenn sie leute schikanieren.

weiterhin sollte wohl auch jeder mensch der mit anderen menschen zu tun hat die erfahrung gemacht haben, dass die umso netter reagieren je höflicher (es muß ja nicht mal nett sein) sie angesprochen werden.

wenn ein cop mein auto filzt, mich und meine beifahrer währenddessen anschnauzt als wären wir bereits verurteilte straftäter, dann fällt es mir schwer bzw. ist mir komplett unmöglich auch nur die geringste spur von respekt vor ihm und dem berufsstand der cops zu empfinden - und dass lasse ich ihn dann auch im rahmen meiner beschränkten möglichkeiten spüren.

warum also kommt ein diensterfahrener cop (das waren ältere!) nun also auf die idee, jugendliche so anzupöpeln und den polizeipascha rauszuhängen?

(und dann über die latenten agressionen in der gesellschaft klagen)

gefällt ihm dieser oberflächliche anschein von macht und dieses gefühl die leute würden einen als teilzeitgott betrachten? nach logischen gesichtspunkten ist so ein verhalten durch nichts zu rechtfertigen und sollte den cops schon an der schule weg-gelernt werden.

warum sollte ich nach so einem auftritt von cops, und deren allgemeines vorsätzliches inkaufnehmen und ausnutzen der tatsache, dass die meisten leute keine ahnung über ihre rechte haben bzw. gar respekt vor einer uniform haben (solls geben), noch irgendetwas auf diese sogenannte staatsmacht geben? ich sehe da keinen grund.

wobei der verkehr und die zweifelhafte beteiligung und einflussnahme der polizei darauf, das eine thema ist, das andere sind die anderen aufgaben der polizei wie dass hirnlose und zwanghaft brutale niederknüppeln von demonstranten bzw. blindes gehorsam der befehle einer nachgewiesen kriminellen exekutive.

jeder normale mensch (auch polisten sind meistens per definition mehr oder weniger solche) sieht ja wohl dass eine gegendemo zum npd-aufmarsch eine extrem sinnvolle sache ist. aber nein diese demo wird niedergemetzelt um den weg frei zu machen für nazis bloß weil eine mehr als nötige gegendemonstration nicht angemeldet war. toll. mit soviel toleranz des mitdenkens des bürgers wird wohl dieser staat sein eigenes grab schaufeln.

womit wir wieder den bogen zum verkehr hätten :-)


Von FTW (216.110.36.120 - 216.110.36.120) am Donnerstag, den 13. April, 2000 - 10:26:

@Gregor

Die ganze Sache würde ich in den Zusammenhang "die Polizei als Teil der Gesellschaft" und "die Amerikanisierung unserer Gesellschaft" stellen. Ein paar allgemeine Gedanke dazu:

Unsere Gesellschaft ist in der letzten Zeit wesentlich konfliktbereiter, egoistischer und rücksichtsloser geworden, aus den verschiedensten Gründen. Die Bereitschaft zur Gewalt nimmt in einem erschreckenden Maße zu. Früher gab es an den Schulen die mehr oder weniger harmlosen Kloppereien zwischen Schülern, heute planen Schüler schon allen Ernstes, ihre Mitschüler oder Lehrer mit Messern, Schußwaffen und Handgranaten umzubringen. Bei dieser Gewalt-Eskalation darfst Du Dich nicht wundern, wenn der einzelne Polizist einerseits immer mehr um seine eigene Sicherheit besorgt ist, andererseits immer leichter im Bürger nicht seinen Arbeitgeber, sondern nur noch einen potentiellen Straftäter oder Störenfried sieht und ihn entsprechend behandelt.

Es bildet sich - das sieht man in den USA sehr schön - bald eine verhängnisvolle Wagenburg-Mentalität heraus. Hier die heile Welt von Polizei und Justiz, dort die andere Welt, und jeder Bürger ist automatisch irgendwie verdächtig. Die Polizei wird von Law-and-Order-Politikern zum harten Durchgreifen angestachelt und unter Erfolgsdruck gesetzt. Also verhalten sich die Cops in den USA oft entsprechend. In den US-Großstädten vergeht ja fast keine Woche ohne einen handfesten Polizeiskandal (rücksichtsloser Schußwaffengebrauch, Verletzung von Bürgerrechten usw.). Von den entsprechenden Fällen hast Du ja wahrscheinlich auch gehört.

Die unausbleibliche Konsequenz ist eine immer größere Distanz zwischen Bürger und Polizei. Es entwickeln sich buchstäblich zwei verschiedene Welten, die (mal abgesehen von kleineren Orten) kaum noch Kontakt miteinander haben. Der Polizist fühlt sich nicht so sehr dem Bürger, sondern dem Sicherheitsapparat und einem diffusen Etwas namens "das Gesetz" verantwortlich. Der Bürger meidet im Gegenzug grundsätzlich den Umgang mit der Polizei und geht ihr soweit wie möglich aus dem Wege. So sollte es in der Tat nicht sein.


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