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Zur Diskussion: Muß man Polizei in puncto Strafzettel bremsen?

RADARFALLE.DE - FORUM: Solidarität macht Stark: Zur Diskussion: Muß man Polizei in puncto Strafzettel bremsen?
Von Berliner Morgenpost 1999 am Dienstag, den 05. Januar, 1999 - 21:06:

Muß man die Polizei in puncto Strafzettel bremsen? Dieser Streit erregt Verkehrsteilnehmer und Polizisten in Berlin zur Zeit aus aktuellem
Anlaß gleichermaßen: Werden Autofahrer mit «Knöllchen» regelrecht abgezockt, damit genug Geld in die öffentlichen Kassen kommt?
Muß die Polizei in puncto Strafzettel gebremst werden? Oder erfüllen die Beamten ausschließlich ihre Pflicht, ohne Ansehen der Person,
und werden nur zu Sündenböcken gemacht? Ihre Standpunkte zu diesem Thema vertreten hier Günter Brinker, Vorsitzender des Bundes
der Steuerzahler in Berlin, und Eberhard Schönberg, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

PRO

Ja! Die Strafgebühren sind zu einer neuen Steuerart geworden. Dem muß unbedingt ein Ende gesetzt werden!

Der Senat kalkulierte von 1997 zu 1998 eine Steigerung der Einnahmen durch Verkehrssünder von 106 Millionen Mark auf 125 Millionen
Mark, was einer Steigerung von zirka 18 Prozent entspricht. Würde man nur auf eine solche Steigerung bei den normalen Steuereinnahmen
hoffen können, dann hätten Berlins Finanzpolitiker ein sorgenfreies Leben.

Allein die geplante Steigerungsrate von Strafgebühren um rund 18 Prozent zeigt schon, daß es hier nicht mehr um Verhältnismäßigkeit und
Verkehrserziehung geht, sondern nur noch ums dreiste Abkassieren. Der Autofahrer muß als Melkkuh herhalten.

Auf jeden Autofahrer kommen rein statistisch immerhin fast drei Anzeigen pro Jahr. Da bleibt die Frage: Wie schaffen es die Polizisten am
leichtesten, ihre «Vorgaben» zu erfüllen? Sie bauen mit Vorliebe Radarfallen vor allem an solchen Stellen auf, wo der normale Verkehrsfluß
zwischen 60 und 70 Stundenkilometern beträgt, da die Straßen breit und übersichtlich sind. Und geblitzt wird an bis zu 60 Stellen pro Tag.
Da kann man dann aus dem vollen schöpfen. Man kommt erst mit dem Blitzen und dann mit dem Abkassieren kaum hinterher! Ähnliches
spielt sich auch bei Falschparkern ab.

Die Polizei ist nur das ausführende Organ. Die eigentlich Schuldigen sitzen in den Parlamenten, Parteien und Spitzenämtern der Politik. Beim
Abkassieren des Bürgers in jeder möglichen Form sind sich alle einig.

Solange Berlin für das eigene Personal mehr Geld ausgibt, als es an Steuern einnimmt, wird wohl weiter abkassiert.

Eine Bitte an die Polizeiführung und an jeden Polizisten: Ein bißchen mehr Verständnis für die Realität in alltäglichen Verkehrssituationen
brächte zwar weniger Geld in die Kasse, trüge aber eine Menge dazu bei, daß der alte - leider fast vergessene Grundsatz - von der Polizei
als Freund und Helfer wieder auflebt.

CONTRA

So sicher, wie am 24. Dezember Weihnachten ist, kehrt in den letzten Jahren im Berliner Blätterwald die Diskussion über die böse, Fallen
stellende Polizei zurück, die gutbürgerliche Sonntagsausflügler so schikanös behandelt, daß sie nicht einmal beim Weihnachtsgebet Ruhe
haben.

Der ADAC, dem «freie Fahrt für freie Bürger» schon immer wichtiger war als Verkehrssicherheit, stößt ins selbe Horn und spricht von
Schikane und bösen Fallen. Was geschieht aber wirklich?

Ein «Knöllchen» erhält ganz überwiegend nur der Verkehrsteilnehmer, der sich ordnungswidrig verhalten hat. Die wenigen Ausnahmen
können in einem rechtsstaatlichen Verfahren, notfalls bis zum Gericht, geklärt werden.

Die Polizei ahndet also nur bereits begangene Verstöße. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ist sie dazu verpflichtet. Der bei allen
polizeilichen Maßnahmen zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedeutet nicht automatisch, daß die Polizei nicht einschreitet,
weil Verkehrszeichen deshalb nicht beachtet werden, weil es andere auch nicht tun oder weil Weihnachten ist.

Besonders stört mich an der Berichterstattung der Medien, daß die Polizei wieder einmal der alleinige «Buhmann» ist.
Straßenverkehrsordnung und Bußgeldkatalog werden von Politikern beschlossen. Wenn diese wirklich etwas für die Verkehrssicherheit auf
unseren Straßen tun wollten, würden sie den Schilderwald lichten und gefährliche Fahrweisen, wie überhöhte Geschwindigkeit
(Unfallursache Nummer eins) mit wesentlich höheren Bußgeldern als heute belegen. Damit wäre der Verkehrssicherheit mehr gedient, als
mit vielen für die Kraftfahrer nicht nachvollziehbaren Ge- und Verbotsschildern.

Die Frage, wer den Kraftfahrer als «Melkkuh» der Nation auserkoren hat, Politik oder Polizei, beantwortet sich damit von selbst.

Von Michael Heier am Dienstag, den 05. Januar, 1999 - 21:17:

Es ist eine Schande, daß Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern fest im Haushalt eingeplant sind.
Dadurch werden die Behörden nur angespornt, diese Einnahmen mindestens in voller Höhe jedes Jahr aufs neue zu erzielen.

Von Otto Kussmaul am Donnerstag, den 14. Januar, 1999 - 16:02:

Verwarnungs- und Bußgelder halte ich nur für akzeptabel, sofern diese eingehenden Zahlungsmittel sofort definitiv durch die Polizei/Bußgeldbehörde entwertet/vernichtet werden müssten.
Die mißbräuchliche, das Rechtsempfinden des Normalbürgers erheblich belastende Unsitte des Abkassierens des ruhenden und fließenden Verkehrs würde damit ein Ende finden.
Weiter würde es völlig genügen, wenn an Stelle der meisten Geschwindigkeitsbegrenzungen Angaben zur Richtgeschwindigkeit stehen würden; es ist bezeichnend, daß das Instrument der Richtgeschwindigkeit nahezu nirgends mehr zu sehen ist. Stattdessen nimmt die Zahl einträglicher Geschwindigkeitsbegrenzungen ständig zu ohne daß man die Notwendigkeit der Begründung für nötig erachtet. Der Bürger soll entweder Kadavergehorsam leisten oder, noch viel besser,zahlen!

Von Anonym am Donnerstag, den 14. Januar, 1999 - 21:30:

Warum ist es hier eigentlich nicht so wie im sonstigen Strafverfahren, wo dem Schuldigen die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung auferlegt wird? Die Gemeinden sollten allenfalls ihre eigenen Kosten behalten dürfen, aber keinen Profit daraus schlagen. Das ist doch ein absurder Zustand, daß eine Stadtverwaltung sich über Geschwindigkeitsübertretungen und Parkverstöße geradezu freuen kann.

Von Michael Heier am Montag, den 18. Januar, 1999 - 13:20:

Dazu wäre eine Änderung des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) erforderlich.
In § 90 Abs. 2 steht nämlich: "Die Geldbußen fließen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, in die Bundeskasse, wenn eine Verwaltungsbehörde des Bundes den Bußgeldbescheid erlassen hat, sonst in die Landeskasse. Satz 1 gilt für Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten, entsprechend."

Für Verwarnungsgelder findet sich in dem OWiG-Kommentar von Göhler unter Randnummern 47 und 48 folgender Passus:
"In die Kasse des Verwaltungsträgers, dem die Verwaltungsbehörde angehört, die oder deren Angehörige die Verwarnung erteilt haben, fließen die Verwarnungsgelder (vgl. z.B. § 2 I S.2 BWLOWiG; Art. 28 BayGO, Art. 21 III BayLKrO, Art 20 III BayBezO; Art. 35 II S.1 LStrafÄndGRhPf), da eine § 90 II entsprechende Regelung fehlt (ebenso KKOWi-Wache 40; RRH 32; andere Meinung Rotberg 11). Dies gilt auch, soweit besonders ermächtigte Polizeibeamte (§ 57 II OWiG) die Verwarnung erteilen und nichts anderes bestimmt ist, da sie insoweit für die zuständige VB tätig werden (so ausdrücklich § 2 III BWLOWiG, vgl. auch Rdnr. 48; ebenso KKOWi a.a.O.; RRH 32).
Abweichende Vorschriften im Landesrecht sind zulässig, z.B. daß die Verwarnungsgelder die von Polizeibeamten erhoben werden, der Landeskasse zufließen (vgl. § 6 NdsAGOWiG; Art 58 II AnpGNW; Art 35 II LStrafÄndGRhPf). Vgl. ferner § 2 II S.2 BWLOWiG, wonach den Landkreisen auch die von den Landratsämtern als untere staatliche VB erhobenen Verwarnungsgelder als eigene Einnahmen überlassen werden; ähnlich auch in Bayern Art 7 II Nr.5 BayFAG und in Hessen § 47 I S.1 HessFAG. Soweit die Beamten der Bahnpolizei (jetzt des Bundesgrenzschutzes) ermächtigt sind, bei der Verfolgung von VerkehrsOWi an Stelle der sonst zuständigen Stellen Verwarnungsgelder zu erheben, fließen diese der Deutschen Bundesbahn zu (vgl. in Baden-Württemberg § 4 S.2 des Verwaltungsabk.)"

Von Jürgen Maier am Freitag, den 16. April, 1999 - 18:13:

Selbstverständlich will ich geschützt werden vor verantwortungslosem und gefährlichem Verhalten Anderer, falls Beamte mich dabei unterstützen so ist mir das willkommen. Jedoch wer sich selbst, seine Kollegen oder seinen Arbeitgeber (und damit letztlich wieder sich selbst (sicherer Arbeitsplatz, weniger zu tun weil mehr Arbeitskräfte eingestellt werden können, ... )) damit bereichert mag ein starkes Verlangen verspüren es ein "klein wenig" zu übertreiben.
Ich würde mich über (konstruktive) Kritik zu folgendem Vorschlag freuen:
Sämtliche Busgelder werden auf alle angemeldete Fahrzeuge aufgeteilt und bei der KFZ-Steuer gutgeschrieben. Im Gegenzug wird die KFZ-Steuer um einen einheitlichen Betrag für alle angehoben, so daß sich für einen durchschnittlichen Autofahrer nichts ändert.
Das Ergebnis, so wie ich es sehe ist:
Niemand hat ein spürbares Interesse an besonders hohen und häufigen "Busgeldern."
Für einen durchschnittlichen Autofahrer ist die Höhe der Busgeldsätze bedeutungslos, nur jene die sich besonders daneben Benehmen trifft es.
Um das daraus resultierende Finanzloch der Kommunen zu schließen könnte der Bund ihnen einen kleinen Teil seine MWSt-Einnahmen zugestehen, denn schließlich erhöht sich ja die Kaufkraft derjenigen die sich immer an alle Vorschriften halten.

Von Oliver Krauss am Samstag, den 07. August, 1999 - 14:54:

wer sich an die grenzen hält, hat nichts zu befürchten. angst müsen nur die notorischen raser und uneinsichtign haben. spätestens dann, wenn jemand durch geschwindigkeitsübertretung eines anderen schaden erleidet, ändert sich dessen meinung. oder sein kind dadurch verliert!

Von . am Samstag, den 07. August, 1999 - 15:32:

Meine Fresse, schon wieder dieses Herunterbeten:
"haltet euch an die Gernzen, die Schilder sind heilig, ihr sollt keine anderen Geschwindigkeiten fahren, als die Obrigkeit euch vorschreibt,..."

Tatsache ist: Viele Geschwindigkeitsbegrenzungen sind recht willkürlich niedriger angesetzt, als es gefahrlos möglich wäre.
Tatsache ist auch, daß es einige wenige Raser gibt, die andere gefährden und bestraft werden müssen.
Die unverschämteste Tatsache ist aber, daß viele Städte und Gemeinden die Geschwindigkeitskontrollen absichtlich nicht an Gefahrenstellen aufbauen (da wird nämlich langsam gefahren), sondern dort, wo gefahrlos die Begrenzung zumindest geringfügig überschritten werden kann und sie mit beträchtlichen Einnahmen rechnen können. Diese Einnahmen werden sogar vorab schon im Gemeindehaushalt einkalkuliert. Das ist weder Strafe noch Erziehung, sondern schlicht und einfach Abzockerei, und dagegen muß man sich wehren !!!

P.S.: Wenn dir nichts besseres einfällt als diese abgedroschenen Phrasen, die hier jeder schon tausendmal gehört hat, hätte ich nichts dagegen, wenn ich keine weiteren Einträge mehr von dir lesen müsste.

Von Kai am Samstag, den 07. August, 1999 - 15:44:

Doll, daß Du immer noch die Geduld aufbringst, auf diesen Krempel zu antworten ;-)

Von . am Samstag, den 07. August, 1999 - 15:53:

stinksauer
spätestens jetzt kannst Du Dir vorstellen, mit welcher Stimmung.

Von Karla am Samstag, den 07. August, 1999 - 16:09:

Schönes "Foto", Garfield, aber lachend gefällst Du mir irgendwie besser!!!

Von Rudi am Samstag, den 28. August, 1999 - 23:04:

Hi Garfield,

herrlich arrogantes Posting!

Leider ist es aber so, daß es nicht wenig Raser gibt, die Unfälle verursachen!

Es hat auch nichts mit geringfügigen Übertretungen zu tun, auch diese können durchaus Folgen haben, ich erspare mir das Beispiel mit den
30 und 50 Km/h, eine Überschreitung im geringfügigen Rahmen aber u.U. mit kollosalen Folgen.

Woher willst DU denn bitte wissen, an welcher Stelle tatsächlich Gefahrenpunkte liegen? Weil Du jeden Tag da lang fährst und der Straßenbauingeneur bist, der sich noch mit Meterologie, Physik u.ä. befaßt hat und dazu noch Hellseher ist?

Unbestritten: Es gibt überflüssige, weil z.B. nach Ablaufen der Notwendigkeit nicht entfernte Beschränkungen, aber es ist m.E. nicht die Regel.

Und in der Stadt ist nunmal global 50 km/h und Ende. Wer dort mit 60 fährt, bezahlt gerade mal 30,-DM (Guck Dir mal die anderen Staaten Europa's an, ich denke, Deutschland ist hochgradig human)

Aber viele fahren leider auch in der Staat nicht 50, sondern 75 - 80, "...hier kann doch nichts passieren..." Das kann aber nunmal keiner einschätzen, weil Ampelphasen, Kreuzungen und Einmündungen gar nicht für diese Geschwindigkeiten ausgelegt sind. UND VOR ALLEM:

Der Otto-Normal-Kraftfahrer auch mit diesen Geschwindigkeiten nicht rechnet und auch nicht zu rechnen BRAUCHT!

Ich versteh die Aufregung um die Bußgelder nicht. In Deutschland braucht man nur zu sagen, ich weiß nicht mehr, wer gefahren ist und VERFAHRENSENDE.
Vielleicht ein Fahrtenbuch im Tausch gegen Geld, Punkte und Fahrverbot.

Schau mal nach Österreich...nix mit kenn den Fahrer nicht, Halter haftet in vollem Umfang.

Schau in die Schweiz...30 km/h zuviel =
3000,-DM Strafe und 3 JAHRE(!!!!!) Fahrverbot <für Touri's glaube ich>

Was beschweren wir uns eigentlich?

Rudi

Von Michael Heier am Sonntag, den 29. August, 1999 - 13:53:

> Schau in die Schweiz...30 km/h zuviel =
> 3000,-DM Strafe und 3 JAHRE(!!!!!) Fahrverbot <für Touri's glaube ich>

Klar.
Im Ausland werden die Touris gnadenlos abgezockt. In Deutschland ist man so dumm (oder vielleicht werden wir sonst wieder als Nazis tituliert), daß wir von ausländischen Verkehrssündern nicht mehr Geld abknöpfen, als es der Bußgeldkatalog vorsieht.

Übrigens: 3000 DM Strafe und 3 Jahre Fahrverbot erinnern mich eher an Vahlenkamp's Streiche...

Von Rudi am Sonntag, den 05. September, 1999 - 21:36:

Hallo Michael,

leider ist es kein Streich, kann es sein, daß Du Verkehrsrichter a.D. Fahlenkamp aus Berlin meinst?

In der Schweiz beginnen diese Strafen ab 30km/h zuviel, das sollen angeblich Regelsätze sein, ob die auch für einheimische gelten oder nur für Touristen, weiß ich nicht. Denke aber, mit dem Fahrverbot will man dem "...egal, bin die nächsten 3 Monate eh nicht hier..." einen Riegel vorschieben.

Rudi

Von MadMac am Montag, den 27. September, 1999 - 14:00:

Zum Thema "vermeintliche Gefahrenstellen, die keine sind":

Jeder kennt es: eine abgelegene Straße richtung Gewerbegebiet. Links und rechts brachliegende Felder und Soll-Baustellen. Kein Bürgersteig, kein Zebrastreifen, kein Radweg, kein garnix, auch keine Schule und kein Altersheim. Und? Richtig, immer wieder Blitzer.

Die Insider kennen's inzwischen, die Gäste aber nicht.

Da kann mir kein Mensch weismachen, es trägt zu irgendeiner Sicherheit bei - es sei denn, zur Sicherheit der Stadtkasse.

Von Garfield am Montag, den 27. September, 1999 - 15:07:

( X ) Du hast kapiert, weshalb es radarfalle.de gibt.

Von Senfdazugeber am Dienstag, den 02. November, 1999 - 01:53:

Wenn hier ständig auf den Rasern herumgehackt wird, weil diese Unfälle verursachen: bitten schön! Leider hat das NICHTS, aber auch rein GAR NICHTS mit den vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu tun. Zu schnell ist zu schnell, mit Schild oder ohne Schild. Was in der jeweiligen Situation des Fahrers die optimale Geschwindigkeit ist (hängt auch mit persönlichen Faktoren wie Konzentrationsfähigkeit etc. zusammen) kann der Fahrer wohl am besten beurteilen. Das kann durchaus 100 km/h im Ort sein oder auch mal 50 km/h auf der Landstraße. Ähnlich ist es mit roten Ampeln: Da steht man nachts an einer verlassenen Kreuzung wie ein Idiot da und starrt auf dieses Licht, so als ob wir diesem Licht einen höheren IQ zutrauen als uns selbst. Jaja früher sind alle blind dem Adolf gefolgt, heute lassen sich die Leute halt im Straßenverkehr und beim Ladenschlußgesetz bevormunden (sorry für den Vergleich, aber es kam gerade Schindlers Liste im TV).
Die Leute die so auf den Regeln herumreiten wollen sich nur aus der Verantwortung entziehen: passiert doch mal ein Unfall - trotz eingehaltener Geschwindigkeitsbegrenzung - ist natürlich der Staat der Schuldige, der "falsche" Schilder aufgestellt hat.

Von Anonym am Dienstag, den 02. November, 1999 - 02:17:

Oliver Krauss und Rudi sind Hornochsen. Begegnet euch bloß nicht im Straßenverkehr! Ich kracht beide glatt zusammen, während ihr brav eure Schilderchen befolgt und dabei nicht mehr checkt was vor euch auf der Straße passiert. Geschweige denn schnelle Reaktionen zeigt - denn vorschriftsmäßiges Fahren ist ja so einschlä ä ä f e r n d gähn...

PS: Wenn eine "geringfügige Überschreitung" schon eine Unfallursache darstellen kann, wie kann dann eine geringfügige UNTERschreitung eigentlich KEINE Unfallursache sein?

Von Gregor am Dienstag, den 02. November, 1999 - 11:24:

weil dass im gegebenen fall mehr zu verkehrssicherheit beträgt als eine geringe überschreitung.

Von Anonym am Dienstag, den 02. November, 1999 - 18:07:

Du hast die Frage nicht verstanden.
Egal, das Denken wird dir sowieso abgenommen. Das müssen sehr kluge Leute gewesen sein, die die Geschwindigkeitsbegrenzungen so festgelegt haben, daß man unterhalb total "verkehrssicher" fährt, und oberhalb schon eine Unfallursache darstellt. Respekt, Respekt...ts ts

Von gregor am Dienstag, den 02. November, 1999 - 20:20:

okay!

Von Anonym am Montag, den 15. November, 1999 - 00:26:

Diese Diskussion ist mir etwas unverständlich , weiß doch ein jeder, das es sich um reine Abzockerei handelt und die Gemeinden die Einnahmen fest einplanen . Siehe dazu das Wehgeschrei der Stadt Itzehoe , die sich sogar an die Öffentlichkeit wandte , weil die bösen Verkehrsteilnehmer einfach weniger falsch parkten als bisher.

Raubrittertum unter dem Deckmantel ,, Verkehrserziehung " nenne ich das und ich fühle mich , als hätte man mich beraubt . Es ließen sich durchaus andere Methoden anwenden , will man wirklich dieses Ziel erreichen . Und wie ist das zu bewerten , wenn jemand wie ich , der ein Unternehmen führt und fast 10.000 km im Monat kreuz und quer durch die BRD fährt und somit weitaus öfter in diese Fallen gerät , als Ottonormalverbraucher , der nur 500 km im Monat auf dem Tacho hat . Mittlerweile muß ich einen Fahrer beschäftigen und überlege mir ernsthaft mein Unternehmen ins Ausland zu verlagern , weil mir diese Doppelmoral in diesem Land die Luft zum Atmen nimmt . Macht nur weiter so , treibt die Autos aus den Städten ,erhöht weiter den Spritpreis und die Steuern und treibt dieses Land weiter in den Ruin .

Von ZUZU am Dienstag, den 23. November, 1999 - 18:53:

Also leute ich bin aus der schweiz und wir sagen alle tja ich wünschte ich wär in deutschland am fahren. bei uns ist das für alle 3000.- CHF. plus 3 jahre fahrverbot was für die deutsche zur folge hat das sie in der schweiz nicht fahren dürfen!
aber bei uns fahren die meisten halt mit gesunden menschenverstand und alle wissen wo sie rasen dürfen und wo nicht deshalb erwischt man uns nicht so oft!!!
MFG
ZUZU

P.S. diese adresse ist die einzige erwähnenswerte adresse mit guten informationen für junge fahrer

Von Greenhorn13 am Dienstag, den 22. Februar, 2000 - 14:43:

Hallo Verkehrsteilnehmer....

naja einigen hier niedergeschriebenen Darstellungen gebe ich recht. Aber was soll das alles hier, es ist doch jedem Verkehrsteilnehmer bekannt, daß die Polizei keine ordnungsüberwachende staatliche Einrichtung mehr ist, sondern ein Dienstleistungsunternehmen mit einer festgelegten Gelderwirtschaftungsaufgabe in Bayern z. B. 300 mill. pro Jahr. Das Geld muß her egal wie ... außerdem jeder Polizist hat das Recht, soviel Geld zu verdienen wie es möglich ist..die Steuerung ist lediglich etwas anders.. je mehr Strafgebühren kassiert werden umso besser fällt die Arbeitsbewertung durch den Vorgesetzten aus umso schneeler kann er in die nächste Gehalts- und Dienstgradstellung gehoben werden...soweit ist doch alles Menschlich oder? Was ich verurteile ist an harmlosen Stellen die Radaranlagen aufzustellen...es gibt Stellen da werden an einem Nachmittag locker 40.000 Dm umsatz gefahren .. hinzustellen und dabei eine extrem gefährliche Situation zu schaffen wo es absolut nichts passieren würde wenn die Herren nicht wären. Der Rest ist mir egal...ich hab bis dato in 12 Jahren auf ca 2 Mill.-KM Fahrleistung auf 30.-DM Bußgeld gebracht...Davon werden Sie nicht Reich

Von Robert (195.96.10.34 - 195.96.10.34) am Montag, den 10. Juli, 2000 - 08:48:

Ja, ja

16 Meter Abstand bei 135, 70 im Ortsgebiet...

Ist eigentlich jemandem hier schon mal der Gedanke gekommen, daß gerade diese Vollkoffer Verkehrsregeln und Kontrollen überhaupt erst notwendig machen?

Die ganze aufwendige Aktion "Licht am Tag" z.B. wäre nicht notwendig, wenn nicht 3 von 5 Fahrern einfach zu dämlich wären, das Licht einzuschalten wenn sie die tiefstehende Sonne im Rücken haben oder mit einem mausgrauen Wagen in der Dämmerung unterwegs sind.

Sicherheitsabstände müssten nicht gesetzlich geregelt werden, wenn nicht immer wieder restlos unfähige Fahrer mit 3 Metern Abstand halblinks hinter einem Lkw herfahren würden..

(Selbst erlebt: einer dicht hinter einem Sattelschlepper, dahinter der nächste mit ca 20 m Abstand, Geschwindigkeit 80 Kmh. Endlich entschließt sich der erste zum Überholen. Im gleichen Augenblick schert der Lkw aus (natürlich kann der Fahrer den PKW an der hinteren Stoßstange nicht sehen), weil er einen Traktor überholt (den der PKW-Fahrer aus seiner Position natürlich auch nicht sehen kann), der Pkw touchiert den Sattelschlepper und dreht eine Pirouette und der zweite nimmt ihn auf die Hörner -20 m Abstand reichen in so einem Fall eben nicht. Ergebnis: zweimal Totalschaden, zwei, glücklicherweise nur leicht Verletzte.)

Und ich habe nur selten Geschwindigkeitsbeschränkungen gesehen, die NICHT notwendig waren (vergessene Schilder ausgenommen, dort wird aber auch nicht geblitzt)


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