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News: "Tempolimit gilt auch für Ärzte"

RADARFALLE.DE - FORUM: Solidarität macht Stark: News: "Tempolimit gilt auch für Ärzte"
Von
Gregor (129.13.10.100 - 129.13.10.100) am Donnerstag, den 27. Januar, 2000 - 13:55:

sollte nicht eigentlich dass überschreiten einer geschwindigkeit gebilligt werden wenn akute gefahr für die gesundheit droht? mir war doch so, als wäre die gesundheit eines menschen mal wichtiger als ein verkehrsschild gewesen. das waren noch zeiten.

da bin ich aber mal gespannt was passiert, wenn wegen dieser regelung mal der erste politker schaden erleidet.

wo ist da eigentlich der unterschied zwischen dem notarztwagen und dem normalen arzt im privatwagen? die rechte und vor allem die verpflichtung zu helfen sind doch die selben.

ich weiß noch, dass wir malteser im hausnotruf-notfall nach dem rettungswagen erst den hausarzt anrufen und erst wenn wir den nicht erreichen konnten den notarzt. denn ein hausarzt kennt die probleme des "kunden" besser als ein rettungssanitäter oder notarzt.

in diesem zusammenhang betrachtet hat hier mal wieder die staatliche geldgier über die normale menschliche fürsorge und sorge um andere menschen gesiegt.

*kopfschüttelnd ob des staatlichen wahnsinns* Gregor


Von FTW (207.235.7.232 - 207.235.7.232) am Donnerstag, den 27. Januar, 2000 - 16:07:

Das Privatauto des Arztes ist kein "Fahrzeug des Rettungsdienstes" im Sinne von § 35 Abs. 5a StVO, das während des Einsatzes von der Einhaltung der Vorschriften der StVO befreit ist. Daß die Fahrt des Arztes im Privat-Pkw ggf. der Rettung von Menschenleben gilt, ist für die StVO grundsätzlich unbeachtlich. Er könnte sich hier lediglich - wie jeder andere in einer ähnlichen Situation - auf die allgemeinen Vorschriften der §§ 34f. StGB (rechtfertigender bzw. entschuldigender Notstand) berufen.

Gregor, mach Dir mal um die Politiker keine Sorgen. Wenn ich mich recht entsinne, wurde vor ca. zwei Jahren ein prominenter SPD-Politiker bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt (hatte vorher irgendwie die Kontrolle über den Wagen verloren, war nicht angeschnallt gewesen und wurde deshalb aus dem Auto geschleudert). Neben ihm fand sich ein eingeschaltetes Handy. Nach Ansicht von Unfallexperten ließ sich dieser Fundort nur dadurch schlüssig erklären, daß er zum Unfallzeitpunkt den Apparat in der Hand gehalten hatte. Vielleicht ist ja jetzt deshalb die Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt verboten worden??


Von HarryB (195.125.210.10 - 195.125.210.10) am Freitag, den 28. Januar, 2000 - 02:06:

>>sollte nicht eigentlich dass überschreiten einer geschwindigkeit gebilligt werden wenn akute gefahr für die gesundheit droht<<
ich denke, dass die geschw.ueberschreitung gebilligt wird, wenn akute gefahr fuer das LEBEN droht. in dem von dir angesprochenen fall ging es um rueckenschmerzen, was mit sicherheit kein lebensbedrohender zustand ist. demzufolge kann die nicht unerhebliche uebertretung des limits in einer geschlossenen ortschaft und damit verbundenen gefahr fuer andere verkehrsteilnehmer auch nicht gebilligt werden. immerhin hat das gericht ja von einem fahrverbot abgesehen, woraus klar wird, dass sie schon einen gewissen notstand erkannt haben.
ich persoenlich find' das auch ganz in ordnung so, denn sonst koennten ja viele auf die idee kommen, das limit mal eben nicht unerheblich zu ueberschreiten, weil sich irgendwer beim kartoffelschaelen in den finger geschnitten hat...


Von Gregor (129.13.10.100 - 129.13.10.100) am Freitag, den 28. Januar, 2000 - 08:36:

rückenschmerzen in zusammenhang mit kreislaufbeschwerden sollten meines wissens nach jedem arzt zu denken geben. speziell nach einer vorangegangenen operation. aber da will ich mir kein urteil erlauben.


Von HarryB (195.125.210.10 - 195.125.210.10) am Freitag, den 28. Januar, 2000 - 09:40:

naja, lebensbedrohend ist das aber keinesfalls, von daher spielt es auch keine wesentliche rolle, ob man nun drei minuten frueher ankommt oder nicht.


Von pumukl (195.179.94.21 - 195.179.94.21) am Freitag, den 28. Januar, 2000 - 09:55:

@HarryB:
Tja, Rückenschmerzen mit Kreislaufproblemen, diese Fälle hab ich auch schon erlebt. Am Einsatzort war dann manchmal schnell klar, daß ein Herzinfarkt dahintersteckt. Da sind dann 3 Minuten keine Kleinigkeit mehr. Wer da den Hausarzt holt sollte sich im klaren sein, daß diese in Sachen Notfallmedizin nicht immer erste Wahl sind. Mein Tip: Wenns eilig ist, dann lässt man auch die Eiligen kommen und kein Hausarzt muß mehr um seinen Führerschein bangen.

Ciao
pumukl


Von F. (62.155.221.179 - 62.155.221.179) am Freitag, den 28. Januar, 2000 - 10:14:

@HarryB:

Toll, nachdem Du bereits mit Deinen profunden Fachkenntnissen im Bereich Fahrphysik, Fahrzeugtechnik, Verkehrsrecht sowie Internet-Technologien brilliert hast, bist Du jetzt anscheinend auch noch zum Experten auf dem Gebiet der Medizin geworden. Fortbildungskurs besucht? Wie auch immer, meinen Glückwunsch. Nur wenige Ärzte sind in der Lage, so wie Du anhand einer knappen Beschreibung den Ernst der Erkrankung aus der Ferne zu diagnostizieren ("MIT SICHERHEIT kein lebensbedrohender Zustand"). Wären doch bloß alle Mediziner so qualifiziert wie Du, wieviel besser würde es um unser Gesundheitswesen stehen!


Von Gregor (129.13.20.12 - 129.13.20.12) am Freitag, den 28. Januar, 2000 - 10:27:

@pumukl

>Wer da den Hausarzt holt sollte sich im klaren sein, daß diese in Sachen Notfallmedizin nicht immer erste Wahl sind<

bei einer alten oma die dir nicht einfach so sagen kann was mit ihr los ist muss aber ein notarzt erst mal alle medikamente die im haus rumstehen anschauen waehrend der hausarzt weiss was geht.

mal davon abgesehen ist ein hausarzt erfahrungsgemaess naeher am patienten als ein notarzt und ein rettungswagen ist ja sowieso schnell da so dass man eher selten einen unfallarzt braucht.


Von pumukl (195.179.94.21 - 195.179.94.21) am Freitag, den 28. Januar, 2000 - 16:22:

@Gregor:
Wenn die Oma nicht mehr sagen kann, was mit ihr los ist, ist sie wohl nicht mehr räumlich/zeitlich orientiert, also bewustlos. Der Notarzt hat in einer solchen Situation ein reichhaltiges Programm, wie er reagieren kann. Und er hat das dazu notwendige Equipment und eine brauchbare Transportmöglichkeit. Der Hausarzt steht oft mit leeren Händen da. Er kann nicht viel machen. Wenn es brenzlig wird, dann holt er den Notarzt. Das bedeutet dann sinnlosen Zeitverlust.
Oftmals erlebt man Folgendes. Die Angehörigen verständigen den Hausarzt, weil es einer Person 'schlecht geht'. Der sagt, er kommt gleich. Natürlich saß er nicht zu Hause rum uns wartete auf Anrufe, d.h. er hat eigentlich grad was zu tun. Also dauert es ein bischen. Deshalb rufen die Angehörigen nach einem situationsabhängigen Zeitraum wieder an. Der Arzt sagt, daß er jetzt wirklich gleich kommt und daß die Angehörigen den Notarzt nicht zu verständigen bräuchten. Dann kommt der Arzt an den Ort des Geschehen, merkt, was los ist und verlangt nach dem Notarzt. Diesen Ablauf der Ereignisse habe ich selbst oft genug erlebt. Unangenehm wird es dann, wenn man als Sani vor dem NAW ankommt und dann mit dem Arzt am Ort klarkommen muß. Da verspürt man dann den Drang, Dinge zu tun, die man in der Situation nicht machen darf, weil ja der Arzt da ist, um sie zu tun, aber der Arzt ist dazu nicht in der Lage. Es wäre also alles da, um dem Patienten zu helfen, aber keiner hilft ihm. Wer einmal einem Hausarzt bei seiner ersten Intubation in freier Wildbahn seit langer Zeit gesehen hat, weiß, wovon ich rede.
Es geht mir hier nicht darum, Hausärzte schlechtzumachen. Was ich sagen will ist, daß die Aufgabenfelder weit auseinenderliegen. Für die Notfallmedizin sind nun mal Notfallmediziner am geeignetesten. Ein Notfallmediziner käme wohl auch nicht auf die Idee, einem Allgemeinmediziner eine sorgfältig ausgearbeitete Diagnose aus heiterem Himmel anzuzweifeln. Lassen wir doch jedem seine Aufgabe.

Ciao
pumukl


Von Gregor (145.253.70.54 - 145.253.70.54) am Freitag, den 28. Januar, 2000 - 18:30:

aber normalerweise kommt im notfall ja nicht der notarzt sondern 'nur' ein rettungswagen mit einem Rettungssanitäter. wenn der sich dann nicht sicher ist ob die oma (bleiben wir mal bei dem beispiel) transportfähig ruft er den notarzt und der muß dann (hier auf dem dorf) schon mal 20 minuten anfahren obwohl mit blaulicht.

okay in der stadt ist dass was anderes.

das mit 'wenn die oma nicht mehr sagen kann was los ist' habe ich so gemeint dass die rettungsleute ja wissen müssen ob die oma diabetes hat oder z.b. 'auf macumar' ist und die male wo ich bei solchen aktionen dabei war hat eine oma mit starken schmerzen nie die fähigkeit besessen auf die frage nach den medikamenten irgendwas sinnvolles zu sagen. deshalb waren wir immer ganz froh wenn neben dem rd auch noch der hausarzt da war.

aber ich vermute mal wir kommen vom thema ab...


Von KJK (194.138.37.35 - 194.138.37.35) am Samstag, den 29. Januar, 2000 - 18:26:

... macht ja nix: Als ich meine Oma neulich nach einem Sturz gefunden habe, haben die Vertretung des Hausarztes und der Notrufdienst (112) die Verantwortung so lange hin- und hergeschoben, bis ich Oma selbst ins Auto verfrachtet und zum Krankenhaus gebracht habe.
Okay, selbst die drohende Unterkuehlung (im Extremfall: Lungenentzuendung bei einer 88-jaehrigen) haette wohl kaum eine erhebliche Geschwindigkeitsueberschreitung gerechtfertigt. Der Fall zeigt aber trotzdem, dass man sogar schnell selbst in eine solche Situation geraten kann.


Von HarryB (202.161.253.18 - 202.161.253.18) am Sonntag, den 30. Januar, 2000 - 04:59:

naja, f. ich nehme mal an, du wirst jetzt in den reichen erfahrungsschatz deines ca. 22jaehrigen lebens greifen, und mir in einer laengeren abhandlung erklaeren, wie und wann rueckenschmerzen nach einer bandscheibenoperation und kreislaufbeschwerden zwingend lebensbedrohend sein muessen. ich habe in meiner zeit bei der feuerwehr, bei der man uebrigens auch eine sehr fundierte rettungsdienstausbildung hat, jede menge lebensbedrohliche zustaende gesehen, aber keiner davon war von den beschrieben beschwerden ausgeloest. selbst als die rueckenschmerzen von einem im ruecken steckenden messer ausgingen, und die kreislaufbeschwerden auf den blutverlust zurueckzufuehren waren, war in diesem falle immer noch kein lebensbedrohender zustand erreicht.
wie dem auch sei, ich bin ueberzeugt davon, dass es sich in dem angesprochenen zeitungsartikel jedenfalls nicht um einen solchen zustand handelte. aber du wirst mich bestimmt eines besseren belehren koennen, oder ?
des weiteren kannst du mich ja auch mal ueber all' die anderen fachgebiete, die du so angesprochen hast ausbilden, du scheinst mir ja ein echtes genie zu sein. also, wenn du mal so anderthalb minuten zeit hast, komm mal mit allem rueber, was du davon weisst. ich bedanke mich schon im voraus.


Von Mathias (128.176.188.100 - 128.176.188.100) am Montag, den 31. Januar, 2000 - 09:31:

(*LOL*)
Auf Harry-Man´s Briefkopf steht bestimmt "HarryB, Ex-Feuerwehrmann, Wichtigtuer und EfaA (Experte für absolut ALLES), professionelles Großmaul und Verkörperung der Unfehlbarkeit" (*NERV*)

Mathias


Von pumukl (195.179.94.21 - 195.179.94.21) am Montag, den 31. Januar, 2000 - 11:57:

@Gregor:
In diesem Lande gilt die Abmachung, daß dir in medizinischen Notfällen spätestens 15 Minuten nach Meldung Hilfe zur Verfügung steht. Wenn du ordentlich Meldung machst, sollte das NEF auch in diesem Zeitraum zu dir kommen. Es hat natürlich niemand etwas dagegen, den Hausarzt hinzuzuziehen. Er stellt in vielen Fällen aber nicht das Nonplusultra dar. Die Aufgabenteilung habe ich oben schon angesprochen.
(Die 15 Minutenregel bezieht sich nur auf besiedeltes Gebiet.)
@KJK:
Wenn ein Arzt eine KVB-Vermittlung ablehnt, solltest du das der Krankenkasse melden. Die Kassen haben inzwischen genug Mittel, schwarze Schafe zu bekehren.
@HarryB:
'bei der man uebrigens auch eine sehr fundierte rettungsdienstausbildung hat'. Alter Komiker.

Ciao
pumukl


Von HarryB (202.161.253.210 - 202.161.253.210) am Dienstag, den 1. Februar, 2000 - 09:07:

@pumukl:
nennst du 520 stunden ausbildung nicht fundiert ??

@mathias:
steht auf deinem briefkopf weichei ? haette da 'ne interessante grafik fuer dich.


Von pumukl (195.179.94.21 - 195.179.94.21) am Dienstag, den 1. Februar, 2000 - 10:33:

@Harry:
520 Stunden reichen vieleicht für eine fundierte Schrumpfleber, am keinesfalls für eine RA-Ausbildung. Nicht umsonst werden die Ausbildungen der Feuerwehr für eine Tätigkeit im Rettungsdienst i.d.R. nicht anerkannt.

Ciao
pumukl


Von HarryB (202.161.253.210 - 202.161.253.210) am Dienstag, den 1. Februar, 2000 - 10:51:

is halt nur komisch, dass die berufsfeuerwehren im rettungsdienst taetig sind, oder ? nur wer auf dem naw mitfaehrt, macht noch einige stunden mehr. in berlin geht es sogar soweit, dass die fahrzeugfuehrer der rtw in der bedienung des defribrillators eingewiesen wurden.


Von pumukl (195.179.94.21 - 195.179.94.21) am Dienstag, den 1. Februar, 2000 - 14:25:

ist halt nur komisch, daß du mit 520 Stunden Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr i.d.R nicht im Rettungsdienst fährst.

Ciao
pumukl


Von Klaus Krimpelbein (212.185.249.184 - 212.185.249.184) am Dienstag, den 1. Februar, 2000 - 18:54:

Hallo HarryB,
bei meiner Ausbildung zum RS wurde jeder am defi ausgebildet, nicht nur die Fahrzeugführer. Wer auf dem NAW mitfahren will macht für gewöhnlich nicht nur ein paar, sondern rund 2000 Stunden mehr um anerkannter RA zu werden, so jedenfalls meine Erfahrungen.
Ich bin allerdings erst seit ca. 10 Jahren im (ehrenamtlichen) Rettungsdienst tätig.

Grüße
Klaus


Von HarryB (202.161.253.109 - 202.161.253.109) am Mittwoch, den 2. Februar, 2000 - 10:51:

ist ja richtig, klaus, naw-besatzungen sind voll ausgebildete rettungssanitaeter.
pumukl, dann erkundige dich bitte mal genauestens. als berufsfeuerwehrmann hast du eine zweijaehrige ausbildungszeit, in denen du 520 stunden rettungsdienstausbildung hast. und ich, sowie jeder andere kollege in meinem damaligen lehrgang, sowie alle die von den parallel-lehrgaengen fuhren bereits im ersten (!) praktikum auf der feuerwache als dritter mann auf dem rtw mit. dazu ist zu bemerken, dass in berlin der rtw generell mit drei mann besetzt ist. und nach erfolgreich bestandener ausbildung faehrt der jungfeuerwehrmann mehr auf dem rtw als auf jedem anderen fahrzeug des loeschzuges ! bevor jetzt noch ein einwand deinerseits kommt: die einsaetze betreffen in der regel rettungsdienst und keine krankentransporte.
soviel zu diesem thema


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