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Schriftliche Anhörung -- jedoch falsches Beweisfoto?!

RADARFALLE.DE - FORUM: Solidarität macht Stark: Schriftliche Anhörung -- jedoch falsches Beweisfoto?!
Von
fran am Freitag, den 3. Dezember, 1999 - 20:30:

Hallo,

habe heute meine schriftliche Anhörung für zu schnelles fahren bekommen.

Innerorts 23 km/h zu schnell!

In dem Brief steht auch alles korrekt drinne: Datum, Zeit, Ort, Fahrzeugmodell und Kennzeichen.

Anbei ein Ausdruck des Beweisfotos:
Es ist nicht MEIN Auto! Es ist ein ANDERES Kennzeichen und die Geschwindigkeitsüberschreitung stimmt auch nicht!
Aber das AKTENZEICHEN stimmt mit dem des Briefes überein!

WAS SOLL ich machen????

Komm ich da raus??
Frank


Von HarryB am Samstag, den 4. Dezember, 1999 - 10:23:

also ich wuerde den schrieb erst mal 'ne weile liegen lassen, bis zum letzten tag der angegebenen frist, und dann zurueck schicken mit dem lapidaren hinweis, dass auf dem foto nicht dein fahrzeug zu erkennen ist, obwohl die aktenzeichen uebereinstimmen. vielleicht hilft es ja, die dreimonatige verjaehrungsfrist zu schaffen. toi, toi, toi... ;-)


Von Frank am Samstag, den 4. Dezember, 1999 - 16:44:

Es steht mir jedoch frei, mich hierzu zu äußern oder halt nicht. Wenn nicht kriege ich irgendwann einfach den Bußgeldbescheid. Da dort auch keine Frist angegeben ist!

Frank


Von Michael Heier (Michael) am Sonntag, den 5. Dezember, 1999 - 14:01:

Du hast also einen Anhörungsbogen, der korrekt ausgestellt ist, nur das Foto paßt nicht dazu?!

Dann vermute ich mal, ist der Behörde einfach ein falsches Bild reingerutscht. Schreib' doch einfach mal, daß du anhand des Fotos nicht der Täter sein kannst, da es nicht dein Fahrzeug ist. Entweder die Behörde findet dann das korrekte Foto (irgendwo müssen die ja deinen Meßwert herhaben) oder das Ding läßt sich ganz einfach kippen, weil kein Beweismittel vorhanden ist.


Von farendil am Sonntag, den 5. Dezember, 1999 - 14:55:

mhh, aber es dürfte auf jeden fall besser sein, einfach gar nichts zu sagen. -sprich nicht zu schreiben. - oder auch nach der frist noch eine mitteilung zu machen, daß du aufgrund des fotos dich dort nicht wiedererkennst - aber nicht zu schreiben, daß das ein falsches foto ist - sollen die doch drüber nachdenken.

denn wenn die den bußgeldbescheid auf grundlage eben dieses fotos erstellen, dürfte er nichtig sein sobald du ihm wiedersprichst...


Von Michael Heier (Michael) am Sonntag, den 5. Dezember, 1999 - 18:36:

Welche Frist?
Die Verjährung wurde doch bereits durch den Anhörungsbogen unterbrochen. Als nächstes kommt der Bußgeldbescheid, der unterbricht nochmal und verlängert gleichzeitig die Verjährungsfrist auf 6 Monate.

Die Chancen stehen 50-50 - entweder die Behörde hat das richtige Foto oder eben keinen Beweis.


Von Klaus Krimpelbein am Montag, den 6. Dezember, 1999 - 18:59:

Hallo Michael,
die Frist (14 Tage) den Anhörungsbogen zurück zu senden. Macht einen besseren Eindruck, als erst den Bußgeldbescheid abzuwarten und dann mit dem falschen Foto zu kommen. eventuell kommt es so gar nicht erst zu einem Bußgeld.

Grüße
Klaus


Von Michael Heier (Michael) am Dienstag, den 7. Dezember, 1999 - 11:56:

Hmmm... naja, aber der Anhörungsbogen könnte ja gar nicht zugegangen sein, oder wird der mittlerweile per Einschreiben geschickt?


Von farendil am Dienstag, den 7. Dezember, 1999 - 14:25:

ja michael, ich meinte die immaginaere frist von 14 tagen in der du auf den anhoerungsbogen antworten sollst.
(was du natuerlich nicht musst, wenn du im urlaub bist, oder den gar nicht bekommen hast) *g*

micael: unterbricht der anhörungsbogen eigetlich auch dann die vewrwarnung, wenn er völlig unsinnig (also wie hier anderes foto) ist??


Von frank am Dienstag, den 7. Dezember, 1999 - 17:21:

Hallo,

danke für Eure Hilfe!

Ich habe jetzt geschrieben:

Als Führer des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen *-** *** kann ich die Ordnungswiedrigkeit nicht nachvollzeihen. Auf dem Übersendeten Beweisfoto ist nicht mein Fahrzeug zu sehen.

Ich hätte es einem Anwalt gegeben, da ich eine Verkehrsrechtsschutz habe, die aber dummerweise mit einer SB von 200 DM. Und bei 100 DM Strafe, bringt das wohl nichts. Also probiere ich mal, ob ich Glück habe.

Frank


Von Michael Heier (Michael) am Dienstag, den 7. Dezember, 1999 - 20:20:

Der Anhörungsbogen ist ja nicht unsinnig, da er die richtigen Angaben enthält. Lediglich das Beweismittel (= Foto), aber das berührt die Wirkungen des A-Bogens bzgl. Verjährung etc. nicht.


Von HarryB am Mittwoch, den 8. Dezember, 1999 - 01:50:

mooooment ! wenn ich frank richtig verstanden habe, sind foto und anhoerungsbogen mit demselben aktenzeichen versehen. also bezieht sich der a.-bogen auf ein falsches beweismittel. wuerde mal so sagen: klassisches eigentor der behoerde !


Von Michael Heier (Michael) am Mittwoch, den 8. Dezember, 1999 - 11:38:

Das ist vorläufig mal egal, weil ja die Behörde auf dem A-Bogen den richtigen Tatvorwurf abgedruckt hat - irgendwo muß sie ja die richtigen Daten (Meßwert, Datum, Uhrzeit, ...) herhaben, also existiert das richtige Beweismittel irgendwo.
Das Aktenzeichen wurde halt höchstwahrscheinlich nachträglich auf das Foto geschrieben.


Von frank am Mittwoch, den 8. Dezember, 1999 - 23:39:

Harry u. Michael habt beide recht!

Aber vielleicht habe ich ja Glück und die finden nicht mehr das richtige Foto! Bei so vielen Akten!


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