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Bußgeldbescheid mit "Geschmäckle"

RADARFALLE.DE - FORUM: Solidarität macht Stark: Bußgeldbescheid mit "Geschmäckle"
Von
Michael Heier (Michael) am Freitag, den 12. November, 1999 - 14:24:

Jetzt muß ich doch mal eine Story loswerden, die mir eine Taxifahrerin kürzlich erzählt hat. Das ganze hört sich seltsam an - wenn ich nicht selbst den Schriftverkehr gelesen hätte, hätte ich's nicht geglaubt und würde ich die Story hier auch nicht veröffentlichen.

Also:

Die Taxifahrerin fuhr vor einiger Zeit durch Stuttgart und war auf einer Straße unterwegs, auf der 50 km/h erlaubt waren. Irgendwann entdeckte sie am Fahrbahnrand ein Meßfahrzeug und bremste sicherheitshalber ab. Plötzlich blitzte es. Sie konnte sich natürlich keinen Reim darauf machen, da sie ja nicht zu schnell fuhr.
Des Rätsels Lösung kam ein paar Wochen später per Bußgeldbescheid. Ihr wurde vorgeworfen, an einem Fußgängerüberweg nicht auf Fußgänger geachtet zu haben und einen Fußgänger, der den Übergang benutzen wollte, nicht über die Straße gelassen zu haben. Als Beweismittel wurde ein Foto und ein Video (!) angegeben. Sie war sich jedoch sicher, daß dort kein Fußgänger die Straße überqueren wollte.
Ihr Anwalt legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und verlangte Akteneinsicht mit der Begründung: Seine Mandantin ist sich sicher, keinen Fußgänger in der Nähe des Zebrastreifens gesehen zu haben; sollte auf dem Beweisfoto/-video ein Fußgänger zu sehen sein, würde seine Mandantin das Bußgeld selbstverständlich bezahlen.
Ohne weitere Äußerung der Behörde wurde daraufhin das Verfahren eingestellt!

Es wäre interessant zu wissen, was auf den vermeintlichen Beweismitteln zu sehen war...

Meiner Meinung nach hat diese Sache ein ganz übles "Geschmäckle".
Deswegen predige ich auch immer wieder: Unbedingt Foto(s) anschauen!


Von Michael Heier (Michael) am Sonntag, den 14. November, 1999 - 11:09:

[Anonymes "Off-Topic"-Posting wurde der Übersichtlichkeit halber gelöscht]


Von F. am Sonntag, den 14. November, 1999 - 15:53:

Michael, mich würde mal eines interessieren. Wenn man von einer Behörde zu Unrecht (und möglicherweise noch leichtfertig) einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr beschuldigt wird und das Verfahren dann eingestellt wird, kommt natürlich kein Buß- oder Verwarnungsgeld auf einen zu. Wer zahlt aber den Zeit- und Kostenaufwand des Beschuldigten, vor allem die u.U. erheblichen Anwaltskosten?


Von Michael Heier (Michael) am Sonntag, den 14. November, 1999 - 16:28:

Den Zeit- und Kostenaufwand kriegt der Betroffene meines Wissens überhaupt nicht ersetzt. Wenn du bspw. in Hamburg wohnst und in München geblitzt wirst, dann wird dir sogar zugemutet, daß du zum Gerichtstermin die weite Strecke fährst. Und selbst im Falle einer Einstellung (zumindest bei einer Einstellung in Form einer Ermessensentscheidung nach § 47 OWiG) schaust du dann in die Röhre.
Es gibt aber ein Urteil des AG Plön vom 15.02.1996 (Az. 4 OWi 53/96): "Hat die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid zurückgenommen und eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen, obwohl an sich die Einstellung des Verfahrens (mangels feststellbaren Verschuldens des Betroffenen) geboten gewesen wäre, ist eine Auslagenentscheidung zu Lasten der Staatskasse zu treffen, weil eine Belastung des Betroffenen mit den besonderen Auslagen (Rechtsanwaltskosten) unbillig wäre."


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