Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Zu Alt! Führerschein wegnehmen?

RADARFALLE.DE - FORUM: Solidarität macht Stark: Zu Alt! Führerschein wegnehmen?
Von
D.Wahsner am Dienstag, den 19. Oktober, 1999 - 00:00:

Mein Vater (78) ist teilweise nicht mehr Herr
seines PKW's. Zwei Unfälle (ohne Personenschaden)
ohne andere Beteiligte. Einmal ein Rolltor. Dann
eine rot weiße Schranke (Privatweg Absperrung).
Die Unsicherheit ist greifbar und zunehmend.
Was mache ich als nächster Verwandter? Anzeigen?
Den Führerschein abnehmen lassen? Wie geht so
etwas überhaupt? Was mache ich, ohne die
Persöhnlichkeit und die Rechte des anderen zu
verletzen?

D.Wahsner


Von HarryB am Dienstag, den 19. Oktober, 1999 - 02:49:

ich wuerde mich mal mit ihm hinsetzen, und in aller ruhe versuchen ueber das problem zu reden. vielleicht ist er ja einsichtig und gibt seinen fuehrerschein von alleine ab.
anzeigen oder den fuehrerschein abnehmen lassen waere der falscheste weg, denk an den familienfrieden !

sollte er mit seinen unfaellen zu haeufig auffallen, dann wird ihm die behoerde schon irgendwann von selbst an der pappe zupfen. in diesem falle solltest du deinen vater dann ins internet einfuehren und ihn auf diese website verweisen. kameraden wie kai, cyrus ,farendil usw. liegen schon foermlich auf der lauer um deinen vater rechtlich zu belehren. ausserdem haetten sie dann einen weiteren fall von behoerdenwillkuer und bevormundung, ueber den es sich dann trefflich aufregen laesst....


Von Kai am Dienstag, den 19. Oktober, 1999 - 11:29:

Naja, der übliche HarryB-Schwachsinn.

Bei unserem Opa war das ziemlich ähnlich, allerdings erst mit 87 ;-) Der hatte seinen x-ten Blechschaden (Mercedes sah aus wie ein Golfball), übrigens auch alle im "ruhenden Verkehr". Als er dann mal einen nicht bemerkt hat, sind die natürlich sofort gekommen von wegen Unfallflucht usw. und wollten das an die Verwaltungsbehörde zwecks Fahrtauglichkeitsuntersuchung abgeben. Da er die ohnehin nicht bestanden hätte (der hätte noch nichtmal den Weg vom Parkplatz zur Untersuchung geschafft ;-) ), hat einer seiner Söhne ihn darauf angesprochen und ihm gesagt, er solle den Lappen jetzt abgeben und er verspreche ihm, daß er überall hingefahren wird, wo er hin will. Da hat Opa sofort das Portemonnaie aufgemacht und den Lappen auf den Tisch gelegt. Die haben ihn dann tatsächlich mehr als 1.5 Jahre zweimal täglich zum Essen gefahren, zurück hat ihn dann entweder für 10,-- eine Küchenhilfe gefahren (jaja, Stammgast) oder er hat ein Taxi genommen. Soviel Luxus geht natürlich nicht in jeder Familie, aber die meisten wollen ja nur gelegentlich mal wohin, da wird sich doch immer jemand finden, oder ?


Von D.Wahsner am Mittwoch, den 20. Oktober, 1999 - 00:46:

Danke für Eure Antwort.
Ja,Ja, ich weiß, daß sind alles gut gemeinte
Ratschläge. Nur..., wie ist denn nun der
offizielle Weg, den der rechtmäßig verantwortungsbewußt anderen Verkehrsteilnehmern
gegenüber, aber auch "Gerecht" dem alten
Menschen gegenüber. Einsichtig ist der Vater nicht. Auch nach einem längeren Gespräch nicht.
Wie geht man wirklich vor...?

mfg Detlef Wahsner


Von Kai am Mittwoch, den 20. Oktober, 1999 - 11:16:

Das mit dem ihn Rumfahren kommt wohl nicht in Frage ?
Ansonsten gibt's noch bei TÜV und/oder Dekra so Tests für alte Leute. Da das kein amtliches Verfahren sondern ein privatwirtschaftliches Angebot ist, behält man in jedem Fall seinen Führerschein, egal was bei dem Test rauskommt. Allerdings könnte dann vielleicht die Einsicht einkehren ;-)


Von D.Wahsner am Mittwoch, den 20. Oktober, 1999 - 22:41:

Hallo Kai,
das mit ihm "Rumfahren" kommt wirklich nicht in Frage. Ich wohne 150km entfernt von Ihm. Auch der Test bei TÜV oder Dekra beinhaltet ja das man Ihn, wenn auch nach einem Gespräch, dort hinschicken muss. Und das geht in die Hose. Warum? Weil er bei den Unfällen die er gebaut hat,( jedesmal im "Ruhenden Verkehr") abgehauen ist. Und sowas läßt er sich schon lange nicht gefallen. Er ist also einer von der ganz harten Sorte. Trotzdem hat er ein Recht auf gerechte Behandlung. Nur wie sieht diese aus? Kai, das ist garnicht so einfach! Wer könnte denn hier Mal eine Rechtsauskunft geben die in solchen Fällen zutrifft, und betroffenen wirklich helfen kann eine Entscheidung zu fällen.

mfg DW


Von Kai am Donnerstag, den 21. Oktober, 1999 - 11:02:

Tja, das ist etwas eine Zwickmühle, denn wenn Du bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde anrufst, mußt Du ihn damit gleichzeitig möglicherweise (falls er fremdes Eigentum beschädigt hat) des unerlaubten Entfernens vom Unfallort bezichtigen. Zwar wird das von der Polizei verfolgt; die Verwaltungsbehörde würde das aber doch recht wahrscheinlich weiterleiten. Leider verjähren diese Delikte auch erst nach 5 Jahren. Irgendeinen Anhaltspunkt braucht die Verwaltungsbehörde aber, da alleine das Alter (und 78 ist ja gar nicht so hoch, da gibt's noch ganz andere Jahrgänge) nicht taugt. Wenn die Polizei ihm mal nachfahren und dabei Unsicherheiten feststellen würde, das wäre auch ein Anlaß für die Verwaltungsbehörde, eine Prüfung der Fahrtauglichkeit anzufordern. Kannste ja mal versuchen, wenn Dein Vater feste Zeiten hat, zu denen er fährt, daß Du beim örtlichen Revier anrufst und denen die Sache schilderst. Mit etwas Glück fahren die dann mal hinterher (ist ja letztlich die polizeiliche Aufgabe der Gefahrenabwehr ;-) ). Dann muß sein Fahrverhalten aber auch wirklich nahezu ständig auffällig sein und nicht nur alle paar Wochen mal ein schwacher Moment.


Von Anonym am Sonntag, den 24. Oktober, 1999 - 03:19:

Dann lasst Ihm doch den Lappen, ich wuerde mich freuen mal mit Deinem vater zusammenzutreffen ;-) Brauche dringend ein neues Auto von der Versicherung ;-)) (alles natuerlich als scherz gemeint :-)


Von D.Wahsner am Sonntag, den 24. Oktober, 1999 - 19:26:

hallo Kai,
hallo alle,

ich denke zum abschluß, daß, egal was man macht es letzlich darauf hinausläuft ihn zu "verraten" oder ihn anzuschwärzen oder irgendeine ehrverletzung zu begehen. wir leben in einem rechtsstaat der nicht vorbeugend führerscheine entzieht, sondern nur reagieren kann auf dinge die PASSIERT sind. denn potenziell sind wir alle mörder, wenn wir ins auto steigen. wo ist jetzt die grenze? ich wollte euch danken! denn diese, wenn auch wenigen reaktionen von euch, zeigen das hier vorbeugend nur das gute zureden sinn hat. denn wenn der betroffene wirklich einsieht das er zu alt ist für den strassenverkehr und nicht mehr fährt, dann bleibt ihm der "ehrverlust" keinen führerschein mehr zu haben erspart. er könnte ja noch wenn er wollte, aber es ist seine entscheidung nicht mehr zu fahren. Nur so kann es gehen. alle anderen fälle landen mit mehr oder weniger schuld vor dem richter!
bis zum nächsten problem
mfg D.Wahsner


Von shima am Montag, den 25. Oktober, 1999 - 14:22:

Oh, hoppla, aufpassen:

>...der nicht vorbeugend führerscheine entzieht,
>sondern nur reagieren kann auf dinge
>die PASSIERT sind.

Meinem Opa (Jahrgang 1912) ist vor knapp vier
Jahren folgendes passiert (und wer genau aufpasst wird
merken dass da gar kein Auto vorkommt):

Beim Einkaufen wird ihm im Laden schwindelig und er muss
sich kurz hinsetzen (er ist *nicht* einfach umgefallen).
Zufällgerweise war ein (junger) Arzt anwesend, der ihn
sich kurz ansieht und meint er dürfe jetzt (das war 5
Minuten später, er fühlte sich wieder wohl) nicht nach
hause gehen -- bzw. sein Fahrrad schieben -- das sind
ca. 200m.

Mein Opa hat das abgelehnt und darauf bestanden nach
hause zu gehen. Der Arzt wurde daraufhin "frech"
(so in der Art: "...von einem alten Trottel lasse ich mir
meinen Job nicht erklären" - vor Zeugen), zog dann aber
ab.

Zwei Wochen später kommt von der Behörde die Aufforderung,
den Führerschein abzugeben, wegen "bla bla bla ...
Fahruntüchtigkeit ... Anzeige des Arztes." (weiss den
Wortlaut nicht mehr). Nur mit Anwalt ist es dann soweit
klar gegangen, dass er den Schein behalten konnte aber
jetzt jedes Jahr einmal zum Amtsarzt muss: Dem schüttelt
er die Hand, der horcht ihn ab, unterschreibt den nötigen
Wisch und erklärt die ganze Sache für lächerlich...
Und es kostet auch noch jedesmal DM soundsoviel.

So viel dazu.


Von Anonym am Montag, den 25. Oktober, 1999 - 14:42:

Das scheint ja regional unterschiedlich zu sein. Vor einiger Zeit ging folgender Fall durch die Presse: die Behörde hatte einen 90jährigen zu einer amtsärztlichen Untersuchung oder Überprüfung der Fahrtauglichkeit (weiß jetzt nicht mehr genau, was) aufgefordert, weil dieser nach Aussagen von Nachbarn Fußgänger mit seiner Fahrweise gefährdet habe. Dagegen hat der Betroffene geklagt. Mit Erfolg. Die Behörde darf nur tätig werden, wenn konkrete und nachweisbare Indizien für eine Fahruntüchtigkeit vorliegen, z.B. Beobachtungen der Polizei. Hohes Alter allein genügt nicht für die Anordnung einer Überprüfung.


Von Anonym am Montag, den 25. Oktober, 1999 - 17:50:

Also irgendwie verstehe ich die Gesetzgebung nicht. Auf der einen Seite wird für Führerscheinneulinge zwei Jahre Probezeit verhängt, die sich bei einem kleinen Vergehen ganz schnell in 4 verwandeln können, obendrein noch kostspielige Nachschulungen angeordnet (hab hier irgendwo gelesen, daß diese Nachschulungen nicht mal als Strafe angesehen werden) und auf der anderen Seite dürfen unsere ältlichen Mitbürger, deren Prozentsatz immer mehr steigt, unkontrolliert die Leute mit zum Teil haarsträubender Fahrweise terrorisieren.
Meiner Meinung nach sollte jeder Hausarzt (die Rentner haben alle einen) dazu befugt werden, ebensolche teuren Nachschulungen anzuordnen. Diese sollten dann aber mehr praxisorientiert sein und eine Prüfung beinhalten, sonst hat´s keinen Zweck. Zum Beispiel könnte dann dieser Test bei Erfolg kostenlos sein und bei Mißerfolg eben richtig teuer unter dem Motto: Wer fahren kann, braucht sich auch vor dem Test nicht zu fürchten.
Oder man führt diesen Test ab einem gewissen Alter (z.B.65?) ein. Ein Auto muß auch alle zwei Jahre zum TÜV.
Und wenn einer behauptet, noch nie von irgendwelchen Tattergreisen behindert worden zu sein, der sollte gleich mit zu dem Test.


Von Anonym am Montag, den 25. Oktober, 1999 - 19:45:

Das kann man auch nicht mit den Gesetzen normaler Logik verstehen. Frag mal nicht, was für ein Theater veranstaltet wird, wenn ein jugendlicher Fahranfänger beim Führerscheinantrag wahrheitsgemäß angibt, an irgendeiner gesundheitlichen Beeinträchtigung zu leiden. Hat man den Führerschein erst einmal, verlangt keiner von einem, auch nur alle paar Jahre mal einen kleinen Seh- und Hörtest zu machen, was doch wohl jedem finanziell und vom Zeitaufwand her zumutbar wäre.

Die Hausärzte kannst Du da nicht einschalten. Zum einen gibt es verständlicherweise so etwas wie ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient (siehe ärztliche Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht). Zweitens lebt der Hausarzt von seinen Patienten. Wenn er einen bei der Verkehrsbehörde anzeigt oder zu einer Nachschulung schickt, dürfte er den Betreffenden als Patienten (und damit als Einkommensquelle) ein für allemal lossein.


Von Anonym am Mittwoch, den 27. Oktober, 1999 - 17:53:

Hast Recht mit dem Hausarzt, war auch nur so ne Idee. Aber trotzdem muß man da noch was machen können. Sicher gibt es Ausnahmen. Meine Mutter z.B. ist 73 und noch voll fit. Bei der kann ich sogar während der Fahrt als Beifahrer schlafen, was mir sonst kaum gelingt. Aber die Mehrzahl müßte trotzdem mal gecheckt werden.


Von THE SHADOW am Dienstag, den 23. November, 1999 - 01:41:

ANONYM hat recht

die tatergreißengrenze so will ich das mal nenen ist derartig unterschiedlich das eine routine kontrolle längst gesetzlich verankert sein müßte
nichts gegen die alten AUTOFAHRER
aber schluß mit der lüge die jugendlichen autofahrer sein die verkehrsgefährder nr 1
klar bei den jugendlichen überwiegt der leichtsinn
daher resultieren die unfälle zumeist durch überhöhte geschwindigkeit (DA STEHN DIE BULLEN JA DRAUF)
aber wie sieht es mit den schleichern und wahrlosen spurwechslern auf der autbahn aus die aufgrund ihres alters oder aus ignoranz das gegenstück zu unfall mit dem raser beisteuern
tja die gehen in die statistik ALS ARME OPFER
von jugendlichen rasern ein

mal ehrlich wer zu zimperlich ist oder keine reaktion hat hat auf der straße nichts verloren
wir unterliegen doch alle der ständigen eignungskontrolle des staates (zu viele punkte=UNGEIGNET)
warum spielen altersgründe da keine rolle
alzheimer ist doch gefährlicher als ein joint

grade als motoradfahrer kann ich ein lied davon singen meist werden die motoradfahrer durch LEICHTE UNACHTSAMKEITEN umgemangelt und im unfallbericht ist von ÜBERHÖHTER GESCHWINDIGKEIT die rede
WOZU FAHRE ICH DEN MOTOR

und da der staat bekantlicherweise auf die einsicht der bevölkerung nicht zählen kann sind fahrtauglichkeitskontrollen (wie im ausland) unumgänglich

das problem ist nur das kostet wählerstimmen und bringt kein GELD


Von HPH am Mittwoch, den 24. November, 1999 - 18:39:

Höhö,
ein Honda-Fahrer. Bin auch einer. Hab zwar keine Shadow, sondern ´ne Güllepumpe.
Motorradfahrer sind sowieso immer schuld. Zu laut, zu schnell, zu hirnlos und überhaupt...
Ich hab mich dran gewöhnt.


Von pumukl am Donnerstag, den 25. November, 1999 - 10:51:

@HPH:
Ne echte 550 Güllepump? !vorehrfurchterstarr'
Ciao
pumukl


Von HPH am Donnerstag, den 25. November, 1999 - 14:49:

@pumukl

genaue Bezeichnung: Honda CX 500 E
Werksbezeichnung: PC 06
wie jetzt "Ehrfurcht"?


Von pumukl am Donnerstag, den 25. November, 1999 - 17:43:

@HPH:Tja, Güllepump ist doch spätestens seit Werner eine Legende. Mit Recht, wie ich meine.
Ciao
pumukl


Von THE SAHDOW am Mittwoch, den 1. Dezember, 1999 - 16:20:

HI HPH

wollte nur eins richtigstellen ich nenne mich THE SHADOW weil ich darauf bedacht binn für die BULLEN ein schatten zu bleiben

hatte mal ne intruder jetzt fahre ich ne

GUMMIKUH r110gs

gib der KUH die sporen und du wirst dich wundern was alles möglich ist mit dem ding eine SHADOW bleibt jedenfals nicht dran


Von HPH am Mittwoch, den 1. Dezember, 1999 - 18:16:

Ich wollte Dich ja nicht beleidigen! Lag ja aber nahe oder?


Von HarryB am Donnerstag, den 2. Dezember, 1999 - 09:25:

gehe ich recht in der annahme, dass du da eine r 1100 gs meinst, schatten ? dann lass' dich bitte aufklaeren, dass die mit der gummikuh aufgrund ihres extrem guten fahrwerks nicht mehr das geringste zu tun hat. gummikuh war sozusagen das eingetragene markenzeichen fuer alle boxer bmw's der frueheren jahre. die 1100 gs wird auch der schnellste staubsauger genannt....


Von Roccadyl am Donnerstag, den 2. Dezember, 1999 - 11:01:

@HarryB: Mann, lass doch den Zeigefinger unten. Manchmal hast Du einen ausgeprägten Korrekturreflex ;-)
Cheers, Roccadyl


Von HPH am Donnerstag, den 2. Dezember, 1999 - 16:57:

Diesmal hatter aber recht:-)


Von Roccadyl am Freitag, den 3. Dezember, 1999 - 07:49:

Ja, aber nee, muss er denn Alle und Alles korrigieren? Das langweilt!
IMHO Roccadyl


Von HPH am Freitag, den 3. Dezember, 1999 - 09:19:

Zugegeben, mein Freund ist er auch nicht, aber laß Ihn doch, man hätte ja sonst kaum noch was zu lachen. Ohne Harry wäre doch das Forum nur halb so toll:-)
Also mich langweilt das nicht. Im Gegenteil.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:
"Anonym" senden