Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
Mir ist es jetzt schon des öfteren in meiner
Denke schon, daß das unter den "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr", § 315b I Nr. 3 StGB subsumierbar ist, sofern eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer oder fremde Sachen von bedeutendem Wert von seinem Tun ausgeht (sollte i.d.R. durch das Erschrecken der Fahrzeuginsassen gegeben sein). Ich hab mal einen Gestörten gesichtet, der in einem weißen Bettlaken hinter Büschen stand und mit einer Taschenlampe Fahrer auf einer Bundesstraße angeleuchtet hat. Obwohl hier möglicherweise nur ein dummer-Jungen-Streich vorlag, waren die Beamten am Telefon äußerst interessiert und sind nach eigener Aussage sofort losgefahren ;-)
Hallo Anonym (wieso eigentlich?): Frag mal nach, ob die Betreffenden aus einem Ort namens Bad Öden (oder so) auswandern mußten, um nun in der Diaspora ihr Unwesen zu treiben ;-0 !
Wohngegend (Tempo 50) passiert, das einige sich
über Raser mokierende Moralisten in der Nacht
mit einem Fotoblitzgerät zwischen parkenden Autos
oder hinter einer Hecke verstecken und vorbei-
kommende Autofahrer erschrecken. Einmal habe ich
einen älteren Herren zur Rede gestellt und ihn
darauf hingewiesen, das sein Tun ein unerlaubter
Eingriff in den Straßenverkehr ist. Meine Frage:
Machen sich solche Leute in irgend einer Weise
strafbar ?
Von Kai am Mittwoch, den 1. September, 1999 - 20:13:
Letztlich ist das ja klar, wer ein paar km/h zu schnell fährt, begeht eine geringfügige Ordnungswidrigkeit; der falsche Blitzer dagegen wohl i.d.R. (s.o.) eine Straftat.
Von Karla K. am Donnerstag, den 2. September, 1999 - 18:37: