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Immer mehr Fehlentscheidungen deutscher OLG's

RADARFALLE.DE - FORUM: Solidarität macht Stark: Immer mehr Fehlentscheidungen deutscher OLG's

Von Kai am Montag, den 19. Juli, 1999 - 19:01:

ZU SCHNELLES FAHREN IST VORSÄTZLICH

Bei einem Autofahrer, der deutlich zu
schnell fährt, darf Vorsatz unterstellt
werden.

Das geht aus einem in der Zeitschrift
"Deutsches Autorecht" veröffentlichten
Beschluß des Koblenzer OLG hervor. Da-
nach können allenfalls geringfügige
Geschwindigkeitsüberschreitungen als
Unachtsamkeit angesehen werden. Az.:
Beschluß vom 11.2.1999 - 2 Ss 4/99

Das Gericht wies damit die Klage eines
Mannes ab,der zu einer Geldbuße von 450
Mark und einem Monat Fahrverbot verur-
teilt worden war. Er war auf einer Bun-
desstraße 51 km/h zu schnell gefahren.


Offenbar wird der Rechtsstaat für Autofahrer von deutschen OLG'en jetzt endgültig abgeschafft. Anders ist es kaum zu erklären, daß im Bußgeldkatalog Regelsätze angegeben sind, die nach Meinung dieses OLG niemals gelten können. Denn wenn der entspr. Regelsatz mal eben um 50 % erhöht wird und dies immer gelten soll, fragt sich, wofür eigtl. der normale Satz ist. Von Gewaltenteilung haben die Richter offenbar auch noch nix gehört (Gesetzesänderungen durch die Judikative ??).


Von Michael Heier (Michael) am Montag, den 19. Juli, 1999 - 19:18:

Das ist leider wahr. Wirf doch mal einen Blick in einen StVO-Kommentar (z.B. das Standardwerk Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage 1999, ISBN 3-406-44527-6) - da wird einem sehr schnell deutlich, daß von der obergerichtlichen (und sowieso von der höchstrichterlichen, also z.B. vom BGH) langsam aber sicher eine Interpretationsweise des Straßenverkehrsrechts eingeführt wird, die nicht mehr - geschweige denn vom Durchschnittskraftfahrer - nicht mehr nachvollzogen werden kann. Die aus Kreisen der Verkehrsrechtsanwälte immer wieder geforderte Entkriminalisierung der Kraftfahrer rückt damit immer weiter weg.
Zieht euch also warm an, es wird nur noch schlimmer! :-(


Von Felix am Dienstag, den 20. Juli, 1999 - 10:40:

Das Problem ist doch folgendes: Es gibt im Straßenverkehr gewisse Verhaltensweisen, die man nur noch als gemeingefährlich einstufen kann. Zu solchen Dinge zähle ich vor allem Trunkenheit am Steuer oder Dinge, bei denen es jedem einleuchten muß, daß er damit andere gefährdet (dichtes Auffahren bei hoher Geschwindigkeit, Überholen an unübersichtlicher Stelle, Raserei in der Nähe von Schulen und Kindergärten usw.). Diese Sachen sind es, die der Staat mit aller Konsequenz verfolgen und mit aller Härte ahnden sollte.

Wer sich erst mit Alkohol vollaufen läßt und dann jemanden über den Haufen fährt, verdient einfach kein Pardon. Wenn aber jede Kleinigkeit vom Staat verfolgt und nach nicht mehr nachvollziehbaren Prinzipien bestraft wird, werden die wirklich kriminellen Verhaltensweisen im Verkehr relativiert und in ihrer Bedeutung heruntergespielt. Aber erzähl das mal den Bürokraten, deren Lebensinhalt geradezu das Erfinden vor Regeln und Strafvorschriften ist.


Von Kai am Dienstag, den 20. Juli, 1999 - 11:37:

Naja, hier ist das Problem konkret mehr, daß sich Richter ihre Gesetze einfach selbst machen. Das halte ich vom Grundsatz her für bedenklicher, als ob jemand fahrlässig oder vorsätzlich auf einer Bundesstraße 51 km/h zu viel fährt (Anm. dazu: außerorts gilt theoretisch unbegrenzte Geschwindigkeit wie auf Autobahnen, wenn die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind und mind. 2 Fahrspuren pro Richtung vorhanden sind. Auf einer solchen Bundesstraße, wenn sie denn, wie praktisch immer, mit Schildern herunterreguliert wird, kann man durchaus fahrlässig 51 km/h zu schnell fahren, was das betr. OLG kategorisch und contra legem ausschließt).


Von Felix am Dienstag, den 20. Juli, 1999 - 15:48:

Mein Kommentar bezog sich eigentlich mehr auf den Beitrag zur (Ent-)Kriminalisierung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und das ganze Bußgeld(un-)wesen. Ansonsten klar, Juristen und Richter haben oftmals so ihre ganz eigene Logik. Ich erinnere nur an das bekannte Beispiel "gewaltfreier Widerstand ist auch Gewalt".

Beim Urteil selbst sollte man aber ein paar Dinge auseinanderhalten. Wer außerorts über 50 km/h schneller fährt als erlaubt, handelt auch nach meiner Meinung vorsätzlich so und nicht aus einem reinem Versehen heraus (immer vorausgesetzt, daß die Messung nicht unmittelbar nach einem Schild gemacht wurde, die Schilder hinreichend oft wiederholt wurden usw.). Eine ganz andere Frage ist, ob das Tempolimit dort vernünftig ist. Und schließlich erscheint auch mir äußerst fraglich, ob deswegen das Regelbußgeld erhöht werden darf, wenn Vorsatz bei einer solchen Geschwindigkeitsübertretung doch die Regel sein soll.


Von Kalli am Freitag, den 23. Juli, 1999 - 20:29:

Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen der Tat!

Meistens weiß ich, daß schneller fahre als erlaubt, und will es dennoch, der Freude am Fahren wegen. So abwegig ist eine Verurteilung wegen Vorsatz daher nicht, oder???

Man darf sich eben nicht erwischen lassen. Meiner Einschätzung nach erwischt die Polizei zu 90% ahnungslose Leute, gewohnheitsmäßige Schnellfahrer entwickeln einen Instinkt, wo geblitzt und gelasert wird.


Von Rudi am Samstag, den 4. September, 1999 - 14:08:

Hi,

kann mir bitte mal einer erklären, wie ich auf einer Bundesstraße 51km/h zu schnell fahren kann?
Ich meine, auf limitierten Strecken, mit übersehenem Schild oder so sehe ich das ein, mir auch schon passiert, allerdings nicht auf einer normalen Bundesstraße. Wer dort mit 51km/h über erlaubt langballert, dem kann m.E. durchaus ein Vorsatz unterstellt werden, auch wenn er es angeblich durch seinen Schnurkatzenmotor und vergessenen Blick auf den Tacho nicht bemerkt haben will.....

Rudi


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