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Angemessene Anhebung des Bußgeldes

RADARFALLE.DE - FORUM: Solidarität macht Stark: Angemessene Anhebung des Bußgeldes

Von Ralf am Mittwoch, den 26. Mai, 1999 - 10:13:

Ich bin mit dem Motorrad geblitzt (und angehalten) worden. Innerorts mit 27 km zuviel. So weit, so schlecht. Man sagte mir auch gleich was mich erwartet: 3 Punkte und DM 120. Als ich den Bescheid bekam, stand da: Wegen Ihrer Eintragungen im Verkehrszentralregister habe ich die Geldbuße angemessen erhöht. D.h. im Klartext statt DM 120 waren es jetzt DM 200!!! Mit den Verfahrenskosten bin ich dann bei DM 236, also fast das doppelte. Ich hatte schon 5 Punkte in Flensburg und deshalb darf ich jetzt mehr zahlen. Nebenbei bemerkt, fanden alle drei Blitzaktionen, bei denen ich Punkte kassiert habe innerorts auf einer zweispurigen Straße statt, bei denen ich keinen besonderen Gefahrenpunkt feststellen konnte.


Von Kai am Mittwoch, den 26. Mai, 1999 - 13:40:

Ja, da kannste wenig machen; das wird in letzter Zeit leider immer mehr Usus. Denn die Sätze sind Regelsätze bei gewöhnlichem Verschulden (einfache Fahrlässigkeit). Wenn Du schon zum 4. Mal geblitzt wirst, kann man halt schlecht noch von einfacher Fahrlässigkeit sprechen. Trotzdem haste Glück gehabt, da mit zwei km/h mehr die "Mehrfachtäterregelung" angesagt gewesen wäre. Danach hättste schon beim nächsten Verstoß über 25 km/h einen Monat Fahrverbot.


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