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Zurückdatierte TÜV - Plaketten

RADARFALLE.DE - FORUM: Solidarität macht Stark: Zurückdatierte TÜV - Plaketten

Von Garfield am Dienstag, den 16. März, 1999 - 11:10:

Hallo,
wer weiss schon etwas zu der neuesten Schweine-Idee der "Regierung", ab nächstem Jahr bei abgelaufener HU die Plakette zurückzudatieren ?
Meiner Ansicht nach stellt die TÜV-Hauptuntersuchung eine technische Prüfung dar, die bescheinigt, dass das Fahrzeug noch für mindestens zwei (bzw ein) Jahre verkehrssicher sein sollte.


Von Kai am Dienstag, den 16. März, 1999 - 16:16:

Tja, stimmt aber. Daß die HU zwei Jahre Verkehrssicherheit bescheinigen soll, glaube ich aber nicht. Sie bescheinigt nur, daß das Fz. im Augenblick der Prüfung verkehrssicher ist und wahrscheinlich in nächster Zeit auch. Für zwei Jahre wollen die bestimmt nicht garantieren (geht ja auch gar nicht: dann müßte jeder Mangel schon bei der ersten HU erkennbar sein und jedes Fahrzeug nicht verkehrssicher sein ;-) ).
Nebenbei: HU+ASU kosten ca. 120,-- für 2 Jahre. Wenn man zwei Monate überzieht - und mehr kostet schon 30,-- Bußgeld, wenn man erwischt wird - spart man also lediglich 10,--.

Viel bedenklicher sind die aufkommenden Forderungen von TÜV/Dekra, daß jetzt auch noch die Elektrik geprüft werden soll. Angeblich sollen die fahrzeugspezifischen Kontrollampen für ABS, Airbags, usw. nicht hinreichend sicher funktionieren. Hier steht die viel größere Abzocke vor der Tür. Sinnvoll für den Katalog wäre allerdings mal ein Stoßdämpfertest, zumindest für Fahrzeuge ab ca. 80 tkm und angesichts der Tatsache, daß viele Autobesitzer jahrelang keinerlei Inspektionen durchführen lassen.


Von Garfield am Dienstag, den 16. März, 1999 - 18:49:

Zumindest in Sachen Rost (Stabilität der Karosserie) und Bremsen lässt sich eine einigermassen verlässliche Prognose stellen, ob das Fzg. noch zwei Jahre durchhalten kann.
Beim Überziehen der Frist habe ich die Erfahrung gemacht, dass es keine Probleme gibt, solange die Farbe der Plakette stimmt und man nicht direkt in eine Kontrolle gerät. Aber selbst dann sind die meisten Polizisten recht kulant (herzlichen Dank), wenn der Gesamtzustand des Fahrzeugs einigermassen annehmbar ist.
In Sachen Elektrik ist meines Erachtens in nächster Zeit nicht allzuviel zu erwarten, solange die Hersteller noch derart unterschiedliche Übertragungsprotokolle verwenden. Über die bis jetzt genormte OBD-2-Schnittstelle kann man ohne herstellerspezifische Software jedenfalls nicht allzuviel auslesen.
Zum Thema Inspektionen schreibe ich besser nichts, sonst ist die Festplatte von "Radarfalle.de" voll, so viele schlechte Erfahrungen habe ich bereits mit nachlässigen Fahrzeughaltern gemacht.


Von pumukl am Dienstag, den 21. September, 1999 - 11:47:

Hi Leute,
die TÜV-Plakette besagt nicht, daß das Fahrzeug im Augenblick der Prüfung sich in verkehrssicherem Zustand befand. Sie besagt nur, bis zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug nicht erneut vorgefahren werden muß. Von der Plakette auf die Verkehrssicherheit zu schliesen ist gefährlich. Wenn jemand beim Verlassen des Prüfungsortes einen totalen Bremsausfall hat, tja, dann hat er trotzdem seine Plakette. Der TÜV garantiert für überhaupt nichts, er hat nur die Lizenz, um eine kaschierte Zusatzsteuer einzutreiben. Wie es in einer angeblichen Demokratie zu einer solch gefährlichen Konstellation kommen konnte, konnte mir bisher niemand erklären.
Ciao
pumukl


Von Felix am Dienstag, den 21. September, 1999 - 19:40:

Stimmt so nicht. Eine neue Prüfplakette besagt, daß das Fahrzeug zum Prüfzeitpunkt (bis auf eventuelle geringfügige Beanstandungen) der StVZO und den sonstigen Prüfvorschriften entsprach, zumindest nach den Maßstäben des Prüfers. Wenn ein Fahrzeug im Augenblick der Prüfung tatsächlich als "verkehrsunsicher" eingestuft wird (ziemlich selten), darf der Prüfer nicht nur keine neue Plakette vergeben, sondern muß die alte entfernen und die Zulassungsstelle benachrichtigen. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Verkehr verwendet werden und muß ggf. von Prüfgelände abgeschleppt werden. "Erhebliche Mängel" heißt nicht gleich "verkehrsunsicher"!

Über die Prüfung kann man ja manches denken, insbesondere über die immer weiter ausufernden Forderungen nach allerlei Zusatzuntersuchungen und die Beutelschneiderei eines Quasi-Monopolisten. Aber ich weiß nicht, wo ist die Alternative? Gar keine technische Kontrolle mehr? Oder Kontrolle durch Kfz-Werkstätten, die doch auch ein Eigeninteresse an Reparaturaufträgen haben?

Was mir aber merkwürdig erscheint, ist, daß nicht nur die subjektiven Maßstäbe der Prüfer, sondern auch die Ausstattung der Prüfstellen nicht einheitlich zu sein scheint. Vor drei Jahren bei der DEKRA wurden auch die Stoßdämpfer auf einer Art Rüttelvorrichtung geprüft. Vor einem Jahr beim örtlichen TÜV (ziemlich neue Prüfstelle) war so etwas nicht zu sehen, nur rein visuelle Prüfung.


Von pumukl am Donnerstag, den 23. September, 1999 - 10:34:

@felix:
Wow, du hast es wirklich geschafft, meine Aussage so zu verdrehen, daß du sie nicht mehr verstanden hast. Ich habe gesagt, daß aus Plakette nicht Verkehrssicherheit folgt, du versuchst, die Negation des Umkehrschlusses (nicht verkehrssicher, also keine Plakette). Das Prüfvorschriften und Verkehrssicherheit nicht immer das Selbe sind, sollte uns beiden klar sein. Du redest also etwas am Problem vorbei. Die Aussage, daß die Plakette nur besagt, wann der Wagen wieder vorgefahren werden sollte und sonst nichts, stammt übrigens von einem altgedienten Prüfer des TÜV. Der hat übrigens die Rüttelplatten schon seit gut fünf Jahren auf seiner Hebebühne. Die Dinger sind aber nicht nur zur Stossdämpferprüfung (die werden auch dort optisch geprüft, weil man Spuren von ausgelaufener Flüssigkeit eben optisch sehr leicht feststellen kann), sondern um die Aufnahmepunkte des Fahrgestells auf Rost (der beim Schütteln herabrieselt) zu prüfen.
Ciao
pumukl


Von Felix am Donnerstag, den 23. September, 1999 - 13:33:

Pumukl, vielleicht lag's ja auch daran, daß Du Dich unklar ausgedrückt hast: "die TÜV-Plakette besagt nicht, daß das Fahrzeug im Augenblick der Prüfung sich in verkehrssicherem Zustand befand". Daran habe ich nun wirklich nichts "verdreht". Daß die Plakette keinesfalls Verkehrssicherheit innerhalb der 2-Jahres-Frist attestiert, ist auch mir klar.


Von pumukl am Freitag, den 24. September, 1999 - 16:30:

@felix:
"die TÜV-Plakette besagt nicht, daß das Fahrzeug im Augenblick der Prüfung sich in verkehrssicherem Zustand befand", diese Aussage kann man wirklich wörtlich nehmen und ist für meine Begriffe nicht sonderlich unklar ausgrdrückt. Der Irrglaube, daß eine neue TÜV-Plakette das Auto verkehrssicher macht, hat so manchen schon viel Geld gekostet.
Ciao
pumukl


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