Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
Von hotti (62.224.178.78 - 62.224.178.78) am Mittwoch, den 12. Juli, 2000 - 14:10: |
Ich habe als Firmenfahrzeug einen VW Caddy Pickup, mit LKW-Zulassung. Zwei Dinge Sind mir passiert, wo sich Polizeibeamte geirrt haben, ich aber das Verwarngeld trotzdem ans jeweilige Ortnungsamt zahlen musste.
Fall 1: Außerorts - Nebel- , schalte nur vorn die Nebelscheinwerfer ein, um bessere Sicht zu haben,
komme dann in eine Stadt-kein Nebel- jedoch:Nebelscheinwerfer vergessen auszumachen-Polizei (Bitte folgen). Ich klärte die Beamte auf und Versprach, das nächste mal besser darau zu achten,das Licht rechtzeitig wieder auszuschalten. Jedoch: Verwarngeldzettel mit Eizahlungsbeleg über 10.-DM. Darauf war als Farbe: weiß angegeben, obwohl das Fahrzeug eindeutig blau ist. Trotz Foto und Einspruch(farbenblinde Beamte) musste ich zahlen.
Fall 2: beim Falschparken kam der Verwarngeldbescheid auf einen PKW VW und nicht auf einen LKW. Auch da- egal,tut nichts zur Sache-zahlen!
?? Wie ist die Rechtslage?? Wem ist schon ähnliches passiert?? Was meint Ihr dazu??
Von Polizist (62.156.12.3 - 62.156.12.3) am Sonntag, den 16. Juli, 2000 - 10:30: |
@ hotti: Hier in BW tragen wir auf dem Aufnahmezettel die Farbe des Fahrzeugs nicht ein. Normalerweise erhält man die über die Halterabfrage des Kennzeichens. War deine Schleuder früher vieleicht mal blau?
Zu 2. Die Fahrzeugart wird normalerweise auf dem Aufnahmeblatt eingetragen. Bei einem VW-Caddy würde ich vermutlich auch nicht draufkommen das dieser als Lkw zugelassen ist, dies könnte ich nur bei einer Kontrolle des Fahrzeugscheins oder einer Halterabfrage, wofür ich nicht unbedingt eine Notwendigkeit sehe, erfahren.
Gruß,
ein Polizist