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Sicherheitsabstand beim Motorrad

RADARFALLE.DE - FORUM: Solidarität macht Stark: Sicherheitsabstand beim Motorrad
Von jkiffze am Unrecorded Date:

angeregt durch eine andere diskussion hier möchte ich doch mal nachfragen was ihr vom sicherheitsabstand auf autobahnen beim motorradfahren haltet, bzw. was gesetz ist

ich meine, daß man beim "versetzt" fahren nicht unbedingt den abstand zum eigentlichen vordermann zählen kann da die sicht viel weiter reicht...

d.h. mein eigentlicher abstand kann der zu dem motorrad sein, welches 2 oder 3 stellen vor mir fährt
ich sehe ja schließlich, wenn dieser bremst....

oder andersrum gefragt: ist es erlaubt auf einer spur, die normal breit ist, im seitlichen abstand von ca. 2m zu fahren und dabei einen abstand zum vordermann zu halten, der wesentlich geringer ist, als beim pkw ?

gibt es beispiele aus der praxis ?

gruß
jochen

Von Michael Heier am Unrecorded Date:

Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände gelten selbstverständlich auch für Motorradfahrer.
Des weiteren gilt auch beim Fahren im Bereich markierter Fahrspuren das Rechtsfahrgebot, d.h. du mußt z.B. auch beim Überholen auf der rechten Seite der linken Fahrspur (= links vom Mittelstreifen) fahren. Ein "versetztes Fahren", wie du es hier vorschlägst, scheidet daher aus.

Von Jörg P. (213.20.25.130 - 213.20.25.130) am Unrecorded Date:

Sorry, Michael, aber warum lehrt man uns in der Fahrschule dann, z.B. beim Überholen auf der linken Spur das linke Drittel der Spur zu nehmen. Alles andere wäre ja auch Hazard, gerade, wenn man einen Lkw überholt.

Und in einer Info-Broschüre vom Landes-Verkehrsministerium NRW rät man uns, bei Gruppenfahrten (also => 2 Moppeds) auf jeden Fall versetzt zu fahren und sich erst in Kurven auf die Ideallinie einzureihen.

Das wirft doch diverse Fragen auf, oder?

Von Michael Heier am Unrecorded Date:

Nunja, maßgeblich im Zweifelsfalle ist immer noch das, was in der StVO (bzw. der dazu ergangenen Rechtsprechung) steht - auch Fahrlehrer erzählen manchmal haarsträubenden Blödsinn.

Von F. (149.225.127.193 - 149.225.127.193) am Unrecorded Date:

Nun, der haarsträubende Blödsinn geht in der Regel weniger von erfahrenen Praktikern als vielmehr von weltfremden Verwaltungsbeamten und Vorschriftenerfindern aus. In der Tat wird jedem Fahrschüler für den Motorradführerschein eingebleut, grundsätzlich in der Mitte des ihm zustehenden Fahrstreifens zu bleiben. Das ist sogar schwarz auf weiß in den entsprechenden Lehrmaterialen der Fahrschulen nachzulesen. Der Grund ist ganz einfach: in einer Gefahrensituation kann es für das Überleben des Motorradfahrers entscheidend sein, daß er nach beiden Seiten hin genügend viel Raum zum Ausweichen oder sonstige Fahrmanöver hat.

Wollte man das Rechtsfahrgebot ("es ist möglichst weit rechts zu fahren") buchstabengetreu praktizieren, müßte man etwa in der Stadt in wenigen Zentimetern Abstand vom Bordstein fahren, denn dies ist schließlich "möglich". Die praktischen Folgen eines solchen Verhaltens für die Verkehrssicherheit sind wohl offensichtlich.

Von Michael Heier am Unrecorded Date:

Zitat aus Jagusch/Hentschel, § 2 StVO Rn. 35:

"Das Rechtsfahrgebot bedeutet nicht äußerst rechts oder soweit technisch möglich (BayObLG VRS 62, 377), sondern angemessen weit rechts unter Einhaltung von etwa 1 m zum rechten Fahrbahnrand (OLG Frankfurt/M. VRS 54, 300; BayObLG VRS 61, 55; VRs 62, 379)."

Und unter Rn. 41:

"Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand ist auch bei scharfem Rechtsfahren einzuhalten (BGH VR 66, 472), 1 m genügt in der Regel und widerspricht andererseits auch nicht dem Rechtsfahrgebot (OLG Düsseldorf VRS 48, 134; VR 83, 348; NZV 1992, 232; OLG Karlsruhe VRS 47, 18; OLG Saarbrücken VM 74, 85), doch entscheiden die Umstände (Fahrt, Geschwindigkeit, Fahrbahnbreite, Sicht usw.) (OLG Frankfurt/M. DAR 1979, 336; BGH VRS 20, 99, 257; BayObLG VRS 44, 142)."

So, bist du nun beruhigt? Deine Bremsscheiben müssen innerorts also nicht am Trottoir streifen... ;-)

Von F. (149.225.157.157 - 149.225.157.157) am Unrecorded Date:

Da bin ich ja beruhigt, daß man sich (in diesem Punkt) vernünftig verhalten kann und dennoch das Recht auf seiner Seite hat ;-)

Trotzdem: es besteht leider immer wieder ein erschreckender Unterschied zwischen dem, was vernünftigerweise von der Mehrheit der Kraftfahrer praktiziert wird, und dem, was Gerichte, Kommentatoren und Verwaltungsbeamte erlauben. Es hat -zig Jahre gedauert, bis hierzulande endlich die 3. Bremsleuchte erlaubt war. Das Einschalten der Warnblinkanlage am Ende eines Autobahnstaus wurde schon lange praktiziert (und von der Polizei stillschweigend geduldet), bis es endlich ins Gesetz kam. Radfahrer wurden durch kleinlich-absurde Vorschriften (Antrieb der Beleuchtungsanlage nur durch Dynamo - wie praktisch im Winter bei Schneefall) jahrelang derart schikaniert, daß es teilweise auf Kosten ihrer Sicherheit im Verkehr ging. Im angesprochenen Bereich der Straßenbenutzung durch Motorräder sieht man jetzt noch, daß das Denken sich offenbar an den Verhältnissen der 50er Jahre orientiert (im Überholverbot darf ein Auto ein Motorrad überholen, aber nicht umgekehrt). Na ja. Wem sein Leben lieb ist, der tut als Zweiradfahrer manchmal ganz gut daran, sich nicht sklavisch an den Buchstaben der StVO zu halten, sondern seiner eigenen Sicherheit den Vorrang zu geben.

Von Jörg P. (213.20.28.73 - 213.20.28.73) am Unrecorded Date:

Zumal, und das ist dann ja der Hammer, vom Landes-Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen in einer Info-Broschüre, die einem Fahranfänger vom Prüfer nach bestandener Prüfung ausgehändigt wird, das versetzte Fahren in der Gruppe empfohlen wird.

Soll ich jetzt zum rechtswidrigen Verhalten ermuntert werden, damit ich dann abkassiert werden kann, oder was soll dass jetzt? Denn am Ende erzählen die mir, daß so eine Broschüre "rechtlich völlig unbedeutend" ist.

Von Michael Heier am Unrecorded Date:

Klar ist so eine Broschüre "rechtlich völlig unbedeutend", da der Herausgeber derselben ja - so nehme ich mal an - gar nicht zur Rechtsberatung im Sinne des RBerG befugt ist.

Von HarryB (195.125.210.10 - 195.125.210.10) am Unrecorded Date:

kann es sein, dass ihr hier erbsenzaehlerei betreibt ? ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass ein motorradfahrer 'abkassiert' wird, wenn er sich, wie in der broschuere empfohlen, verhaelt. ist mir auch noch nie so ergangen, dass ich auf dem moped aus diesem grunde angehalten wurde. selbst das zwischen den spuren ueberholen im stau auf der autobahn wird von der polizei toleriert, obwohl es verboten ist.

Von Jörg P. (213.20.27.51 - 213.20.27.51) am Mittwoch, den 05. Juli, 2000 - 21:32:

@ HarryB
Wir reden hier von der Bundesrepublik Deutschland, die hoch verschuldet ist, und zur Abwendung desselben dabei ist, sich selbst mittels Kaufkraftentzug der Bevölkerung auf jedem sich bietendem Wege zu ruinieren.

Von jkiffze (194.122.218.19 - 194.122.218.19) am Samstag, den 15. Juli, 2000 - 18:52:

Möcht mich für die Interessante Diskussion bedanken. Auch ich habe mich inzwischen beim meinem ehemaligen Fahrlehrer zu diesem Thema erkundigt. Ergebnis: Im Einzelfall entscheiden die Gerichte, und dies, wie so oft, unterschiedlich.
Ich werde jedenfalls weiter so fahren, wie ich es für sicher halte....und nicht wie es der Staat meint.


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